Mietwohnung/ Gastherme - Reparatur oder Wartung?

Hallo!

Ich hab mal eine Frage. Zunächst kurz die Situation: Unsere Mietwohnung wird durch eine Gastherme beheizt, die auch für das warme Wasser sorgt. Vor zwei Wochen stellte sie ihre Arbeit jedoch teilweise ein, sprich produzierte eine Fehlermeldung im Display und heizte nicht mehr,lieferte auch kein warmes Wasser. „Rebooten“ löste das Problem immer wieder für mal einige Minuten, mal ein paar Stunden. Nach Rücksprache mit unserem Vermieter bzw. zunächst dessen Schwager (da ersterer auf den Kanaren weilt und nicht zu erreichen war), haben wir den Kundendienst bestellt, der am nächsten Tag kam, den defekten Temperaturfühler (Wert 7.35 EUR) austauschte und uns dafür incl. Anfahrt und Arbeitszeit 75 Euro in Rechnung stellte. Diese Rechnung haben wir nun unserem Vermieter gefaxt mit der Bitte um Bezahlung. Unser Vermieter ist nun aber der Meinung, daß dies keine Reparatur ist, die er bezahlen muß, sondern daß ein Tausch dieses Fühlers im Rahmen der jährlichen Wartung (die wir laut Mietvertrag organisieren müssen und auch bezahlen) stattfinden sollte und daß er deshalb nicht bezahlen muß.
Was meint Ihr: Muß er zahlen oder wir??? Ich kann doch nicht jedes Jahr bei der Wartung meine Wartungsfirma alle Kleinteile austauschen lassen, die kaputtgehen könnten, oder???

Ach ja, und da wir ansonsten Kleinreparaturen bis DM 150 lauf Mietvertrag auch selbst zahlen müssen - fällt diese Reparatur ansonsten darunter? Oder ist bei diesen die Heizung ausgenommen, da sie „zur Wohnung“ gehört, bereitgestellt werden muß und auch nicht wirklich von uns „abgewirtschaftet“ wird…?

Sorry für das lange Posting, ich würde mich wirklich sehr über Antworten freuen.
Freundliche Grüße

Kari

Hallo,

Ich hab mal eine Frage. Zunächst kurz die Situation: Unsere
Mietwohnung wird durch eine Gastherme beheizt, die auch für
das warme Wasser sorgt. Vor zwei Wochen stellte sie ihre
Arbeit jedoch teilweise ein, sprich produzierte eine
Fehlermeldung im Display und heizte nicht mehr,lieferte auch
kein warmes Wasser. „Rebooten“ löste das Problem immer wieder
für mal einige Minuten, mal ein paar Stunden. Nach Rücksprache
mit unserem Vermieter bzw. zunächst dessen Schwager (da
ersterer auf den Kanaren weilt und nicht zu erreichen war),
haben wir den Kundendienst bestellt, der am nächsten Tag kam,
den defekten Temperaturfühler (Wert 7.35 EUR) austauschte und
uns dafür incl. Anfahrt und Arbeitszeit 75 Euro in Rechnung
stellte.

Hast Du schon einmal überprüft, ob der berechnete Betrag überhaupt richtig ist. Die Lohn- und Anfahrtskosten scheinen mir unverhältnismässig hoch im Verhältnis zur Reparatur

Diese Rechnung haben wir nun unserem Vermieter gefaxt

mit der Bitte um Bezahlung. Unser Vermieter ist nun aber der
Meinung, daß dies keine Reparatur ist, die er bezahlen muß,
sondern daß ein Tausch dieses Fühlers im Rahmen der jährlichen
Wartung (die wir laut Mietvertrag organisieren müssen und auch
bezahlen) stattfinden sollte und daß er deshalb nicht bezahlen
muß.

Iht habt zwar die Kleinreparaturklausel unterschreiben, aber hier handelt es sich um eine Reparatur. Ohne diese Reparatur wäre eine ordnungsgemässe Bereitstellung der Wohnung mit der Versorgung von Warmwasser unf Heizung nicht gewährleistet. Der Vermieter hat diese Reparaturkosten zu tragen.

Dies sind keine Kleinreparaturen, denn hier müsste der Fühler Deinem direkten Zugriff ausgesetzt sein. Dies ist nicht der Fall.

Was meint Ihr: Muß er zahlen oder wir??? Ich kann doch nicht
jedes Jahr bei der Wartung meine Wartungsfirma alle Kleinteile
austauschen lassen, die kaputtgehen könnten, oder???

Ach ja, und da wir ansonsten Kleinreparaturen bis DM 150 lauf
Mietvertrag auch selbst zahlen müssen - fällt diese Reparatur
ansonsten darunter? Oder ist bei diesen die Heizung
ausgenommen, da sie „zur Wohnung“ gehört, bereitgestellt
werden muß und auch nicht wirklich von uns „abgewirtschaftet“
wird…?

Den Vermieter auffordern, die Rechnung zu zahlen, ansonsten ihm erklären, dass der Betrag von der Miete einbehalten wird.

Gruss Günter

Hallo Günther!

Hast Du schon einmal überprüft, ob der berechnete Betrag
überhaupt richtig ist. Die Lohn- und Anfahrtskosten scheinen
mir unverhältnismässig hoch im Verhältnis zur Reparatur

Wie überprüf ich das denn? Der Kundendienst hat mir gleich bei Anruf mitgeteilt, daß die Anfahrt 30 Euro kostet (Schweinegeld, aber was will man machen?), dann eine halbe Stunde Arbeitszeit (naja, mit Überprüfen, daß alles funktioniert halt) = ebenfalls 30 Euro + Fühler für etwa 7 Euro plus Mehrwertsteuer…

Iht habt zwar die Kleinreparaturklausel unterschreiben, aber
hier handelt es sich um eine Reparatur. Ohne diese Reparatur
wäre eine ordnungsgemässe Bereitstellung der Wohnung mit der
Versorgung von Warmwasser unf Heizung nicht gewährleistet. Der
Vermieter hat diese Reparaturkosten zu tragen.

Hmm, deckt sich eigentlich mit meiner Meinung. Ich fürchte nur, unseren Vermieter wird das nicht überzeugen…

Den Vermieter auffordern, die Rechnung zu zahlen, ansonsten
ihm erklären, dass der Betrag von der Miete einbehalten wird.

Hört sich gut an. Zumal auch unsere Wartungsfirma, die gerade die jährliche Wartung gemacht hat, logischerweise sagt, daß sie nicht jedes Jahr alle Teile austauschen können, nur weil ein Teil kaputtgehen KÖNNTE. Ich werde ihm das also schreiben, und sehe uns dann schon mal wieder zum Mieterverein dackeln… Nur Streß und Ärger - ICH WILL EIN HAUS!!! (Sorry, andere Baustelle :wink: )

Dank Dir für Deine Antwort!
Grüße
Kari