Hallo!
Ich hab mal eine Frage. Zunächst kurz die Situation: Unsere Mietwohnung wird durch eine Gastherme beheizt, die auch für das warme Wasser sorgt. Vor zwei Wochen stellte sie ihre Arbeit jedoch teilweise ein, sprich produzierte eine Fehlermeldung im Display und heizte nicht mehr,lieferte auch kein warmes Wasser. „Rebooten“ löste das Problem immer wieder für mal einige Minuten, mal ein paar Stunden. Nach Rücksprache mit unserem Vermieter bzw. zunächst dessen Schwager (da ersterer auf den Kanaren weilt und nicht zu erreichen war), haben wir den Kundendienst bestellt, der am nächsten Tag kam, den defekten Temperaturfühler (Wert 7.35 EUR) austauschte und uns dafür incl. Anfahrt und Arbeitszeit 75 Euro in Rechnung stellte. Diese Rechnung haben wir nun unserem Vermieter gefaxt mit der Bitte um Bezahlung. Unser Vermieter ist nun aber der Meinung, daß dies keine Reparatur ist, die er bezahlen muß, sondern daß ein Tausch dieses Fühlers im Rahmen der jährlichen Wartung (die wir laut Mietvertrag organisieren müssen und auch bezahlen) stattfinden sollte und daß er deshalb nicht bezahlen muß.
Was meint Ihr: Muß er zahlen oder wir??? Ich kann doch nicht jedes Jahr bei der Wartung meine Wartungsfirma alle Kleinteile austauschen lassen, die kaputtgehen könnten, oder???
Ach ja, und da wir ansonsten Kleinreparaturen bis DM 150 lauf Mietvertrag auch selbst zahlen müssen - fällt diese Reparatur ansonsten darunter? Oder ist bei diesen die Heizung ausgenommen, da sie „zur Wohnung“ gehört, bereitgestellt werden muß und auch nicht wirklich von uns „abgewirtschaftet“ wird…?
Sorry für das lange Posting, ich würde mich wirklich sehr über Antworten freuen.
Freundliche Grüße
Kari