Die einzige Rückfrage…
Hallöchen,
folgender Sachverhalt.
Arbeitnehmer AN hat 31 Werktage Urlaubsanspruch im Jahr.
AN hat eine 40h Woche und einen 8h Tag, arbeitet von Montag
bis Samstag, 1x frei in der Woche.
Arbeitgeber ist der Auffassung, dass Urlaubstage mit 6,75h Stunden gerechnet werden, anstatt mit vollen 8h, sodass Arbeitnehmer AN durch die 5 Werktage Urlaub 6,25 Minusstunden aufbaut 40-(6,75 *5)
Mhm, Arbeitgeber ist der Ansicht, dass AN nicht 5 Tage „Urlaub nimmt“, sondern 6 Tage „abwesend ist“ und entsprechend (40 Stunden [Arbeit pro Woche] / 6 Tage [Arbeit pro Woche]) * (6 Tage [Abwesenheit] / 5 Tage [genommener Urlaub]) auf seinem Arbeitszeitkonto anzukreiden sind.
Die einzige Rückfrage, die sich hier stellt, ob der „Arbeitgeber der Auffassung“ ist, oder ob dies logische Konsequenz des Arbeitsvertrags ist.
Will meinen: Steht im Arbeitsvertrag, dass die 40 Stunden im Zeitraum Mo-Sa erbracht werden? Oder, dass die 40 Stunden im Rahmen von 5 Tagen á 8 Stunden im Zeitraum Mo-Sa erbracht werden?
Nur in dem Fall, wo Letzteres explizit vertraglich geregelt ist, würde der Arbeitnehmer mit 5 Tagen Urlaub auch eine komplette Woche abdecken.
Da allerdings a priori davon ausgegangen ist, dass dies eben nicht geregelt ist, bleibt die vorherige Antwort richtig.
Dürfen durch Urlaub Minusstunden entstehen?!
Nein, aber der Arbeitnehmer nimmt einen Tag mehr Urlaub, als ihm vertraglich zusteht.
Dass der Arbeitgeber ihm die Möglichkeit gibt, diese Zeit nachzuarbeiten anstatt einfach den Antrag abzulehnen, ist schon ein rechtlich nicht notwendiges Entgegenkommen.
und ist dies Rechtens, das Urlaubtage generell anteilig mit 6,75h gerechnet werden, anstatt mit vollen 8h, da es sich um Werktage Urlaub handelt.
Solange nirgendwo festgehalten ist, wie lange ein Arbeitstag minimal dauert, ist davon auszugehen, dass 1 Arbeitstag = 1/6 Wochenarbeitszeit.
Dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer praktisch die Möglichkeit bietet, diese Arbeitsleistung an 5 anstelle 6 Tagen zu erbringen, bedeutet nicht, dass der AN automatisch das Recht bekommt, mit 5 Tagen Urlaub 6 Tage freizunehmen.
(Extremfall, persifliert)
Karl-Otto hat eine halbe Stelle mit 20 Stunden pro Woche.
Diese 20 Stunden arbeitet er immer an einem Tag.
An Wochen, wo Montags ein Feiertag ist, legt er seine Arbeitszeit auf Montag - etc.
Dazu hat er vertraglich noch 30 Tage Urlaub.
Man sieht Karl-Otto nur 1x / Jahr, zur Betriebsfeier.
Gruß,
Michael