Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Mit Einwilligung des Jugendamtes ist wahrscheinlich gemeint,
dass das Vormundschaftsgericht zustimmen muss, oder? Du
schreibst u.U. Von was ist das abhängig, ob es zustimmen muss
oder nicht?
Hi,
wobei das Vormundschaftsgericht der Beurteilung des Jugenamtes folgt.
Das Jugendamt „muss“ nicht „zustimmen“. Es beurteilt, ob du dich damit unglücklich machst, oder ob du imstande bist, das Unternehmen als Vollkaufmann zu führen!
bei windthorst war es z.B. so, daß sein Vater ebenfalls Industrieller war, ihm das Kapital geliehen hat, Bürgschaften für die Anfangszeit gestellt hat und alle Betriebswirtschaftlichen und Rechtlichen Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung stellte.
Lars hat nur gesagt, was gemacht wird und wo die Teile herkommen aus denen er seine PC zusammenbastelte.
Letztendlich hatte er nur die Idee, das Geschäft führten andere für ihn.
Falls du solche Ressourcen ebenfalls bieten kannst, werden alle mögliche zustimmen.
wenn du aber allein auf weiter Flur stehst und nicht mal die handelsschule besuchst, dann werden dir alle sagen, daß du warten sollst bis du 18 bist!
gruss