Meistens hält die Warennummer der Hersteller vor, wenn nicht, ist der Zoll die letzte Instanz, die Dir bei der Ermittlung der Nummer hilft.
Der Hinweis hinichtlich der Sicherheitsbestimmungen ist nebst der Transportabwicklung sehr wichtig.
Ich an Deiner Stelle würde mir vom Hersteller ein Sicherheitsdatenblatt und 2-3 Muster schicken lassen. (bei der Musterlieferung darauf achten, dass Du unter 25 EUR Warenwert bleibst, dann geht das direkt durch den Zoll, es sei denn, aus welchen Gründen auch immer ist die Einfuhr von Pfefferspray unzulässig oder nur mit Genehmigung gestattet)
Mit den Mustern und dem Sicherheitsdatenblatt musst Du einmal die Zolltechnischen Bedingungen klären und in einem weiteren Schritt sicherstellen, dass das Inverkehrbringen dieses Pfefferspray in der Zusammenstellung erlaubt ist bzw. welchen Bestimmungen es unterliegt.
Da Pfefferspray halbwegs als Waffe eingestuft werden kann, bin ich mir sicher, dass es Regeln gibt, die Du befolgen musst.
Am Ende bist Du als Händler die erste Adresse, falls etwas mit dem Pfefferspray nicht in Ordnung ist. Angenommen, die Druckgasverpackung ist nicht richtig verarbeitet und entleert sich während der Besitzer des Sprays im Auto sitzt selbstständig und es kommt zum Unfall, musst Du Dich rechtfertigen und nachweisen, dass Du Dich mit der Materie auseinander gesetzt hast und alles dafür getan hast, mit sicherer Ware zu handeln und natürlich alle Bestimmungen eingehalten wurden.
„CE“ Kennzeichnungen aus China werden im internationalen Warenhandel mittlerweile gerne mal spöttisch mit „Chineese Engineering“ übersetzt, da es nicht selten vorkommt, dass der Chinesische Hersteller das Label einfach nur aufdruckt, ohne zu wissen, was es bedeutet.
So ist es auch mit allen anderen Prüfsigeln. Hinter jedem Prüfsiegel gibt es ein Dokument von Tüv oder anderen Institutionen. Du MUSST dir diese Dokumente zu den jeweiligen Prüfsiegeln zukommen lassen, prüfen und abheften.