Mögliche Schwarzarbeit in Anspruch nehmen

Hallo,

inwieweit ist es illegal oder nur moralisch verwerflich, wenn man Dienste in Anspruch nimmt, wobei man vemutet, dass der Dienstleister seine Einnahmen nicht dem Finanzamt meldet?
Oder ist man schon auf der sicheren Seite, wenn man eine schriftliche Rechnung einfordert?

Ein paar Beispiele:

  • jemand erteilt zum marktüblichen Preis Musikunterricht, will aber Barzahlung
  • jemand bietet das Lektorat einer Uniarbeit zu sehr günstigen Konditionen an
  • ein Freund hilft beim Renovieren gegen kleines Entgeld (keine Schwarzarbeit, soweit ich weiß, vorausgesetzt, er gibt diese Sonstige Einnahme in der Steuererklärung an)

Wahrscheinlich muss man unterscheiden zwischen Fällen,

  • bei denen man sicher ist, dass Steuerbetrug vorliegt
  • bei denen man Steuerbetrug nur vermutet kann

Welche Verantwortung habe ich in solchen Fällen?

lg hahu

Hallo hahu,

Barzahlung oder günstige Konditionen sind kein Hinweis auf Schwarzarbeit.
Keine Rechnung, kein Gewerbe, Quittung nur über abstrakte Auslagen z.B. schon. Ob der Wirt ein privat erworbenes Fass anschlägt, die Rechnung vom Handwerker verbucht ist, die Pommesbude eine zweite Kasse abseits hat oder was Inventurdifferenz mit Ladendiebstahl gemein hat, wer soll das wissen?

Wenn aber jemand für 5€/h lektoriert oder musiziert und auf Barzahlung besteht, kann das auch bedeuten, dass er selbst mit 50h-Woche keine Steuern zahlt, und er für 12€50 nicht noch 3 Mal mahnen möchte.

Gruß
achim

Hallo,

sofern man klar erkenen kann,das es sich um illegale Beschäftigung handelt,sollte man natürlich als gesetzestreuer Bürger die Finger davon lassen…die Schwierigkeit ist nur,das zu erkennen siehe deine Beispiele.

Ein paar Beispiele:

  • jemand erteilt zum marktüblichen Preis Musikunterricht, will aber Barzahlung

das ist ja nun kein Hinweis auf Schwarzarbeit…künstlerische Tätigkeit kann als freiberufliche Tätigkeit ausgeübt werden und wie derjeniege seine Bezahlung ahben will,ist ihm freigestellt

  • jemand bietet das Lektorat einer Uniarbeit zu sehr günstigen Konditionen an

siehe vorstehend

  • ein Freund hilft beim Renovieren gegen kleines Entgeld (keine Schwarzarbeit, soweit ich weiß, vorausgesetzt, er gibt diese Sonstige Einnahme in der Steuererklärung an)

so ist es…„Nachbarschaftshilfe“…

Daran sollte man sich halten:
Auch der Auftraggeber ist zu einer so genannten „gesteigerten Erkundungspflicht“ verpflichtet. Jeder, der eine Tätigkeit vergibt, muss sich darum bemühen, zu erfahren, ob bei dem Beauftragten alles mit rechten Dingen zugeht. Er muss gegebenenfalls Erkundigungen einholen und sich versichern, dass die beauftragte Person nicht schwarz arbeitet – „Das habe ich nicht gewusst“ gilt in diesem Fall nicht als Ausrede. Außerdem haben auch Privatpersonen die Pflicht, Handwerkerrechnungen zwei Jahre lang aufzubewahren. Sollte es zu einer Kontrolle kommen, müssen diese Rechnungen vorgezeigt werden. Seit dem Jahr 2009 können Lohnkosten von Handwerkern jedoch bis zu einem bestimmten Betrag von der Steuer abgesetzt werden.

Fazit: Rechnung reicht?
Danke für die Antworten.
Fasse ich richtig zusammen, dass man auf der sicheren Seite ist, wenn man eine schriftliche Rechnung verlangt?

Andererseits ist damit ja auch nicht sichergestellt , dass der Dienstleister die Einnahmen versteuert, oder?

Und bedeutet die gesteigerte Erkundigungspflicht, dass man tatsächlich fragen sollte „Sie arbeiten aber nicht schwarz, oder?“ ?

lg Hahu