Muss der Arbeitgeber bei Hitze Wasser bereitstellen?

Aus akutellem Anlass frage ich mich, ob der Arbeitgeber aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen dazu verpflichtet ist, Getränke für seine Mitarbeiter bereit zu stellen.

Rechtlich gesehen kann ich Ihnen nicht helfen, aber ich selber habe auch noch nie davon gehört, dass ein Arbeitgeber dazu verpflichtet wäre

Aus akutellem Anlass frage ich mich, ob der Arbeitgeber aus
arbeitsschutzrechtlichen Gründen dazu verpflichtet ist,
Getränke für seine Mitarbeiter bereit zu stellen.

Hallo unbekannte Person!

Zur Beantwortung der Frage hier der entsprechende Link:

http://www.rechtstipps.de/?menuID=195&navID=39&softl…

Gruß
Lehmann

Aus akutellem Anlass frage ich mich, ob der Arbeitgeber aus
arbeitsschutzrechtlichen Gründen dazu verpflichtet ist,
Getränke für seine Mitarbeiter bereit zu stellen.

kurze Antwort:
er ist dazu nicht verpflichtet. Viele Arbeitgeber (Büro) stellen Wasserspender bereit. Auf Baustellen und Arbeiten im Freien wird durch den SiGeKo darauf verwiesen, dass AN ausreichend Wasser zur Verfügung haben muss. Aus Kulanz und um die Einhaltung der Anordnung zu sichern, übernehmen meist die AG die Bereitstellung

Hallo, er muss nicht. Aber er kann, wenn er nur will. Raumtemperaturen stehen in der ASR. (Arbeitsstättenrichtlinie) Ist aber auch sollte und nicht muss.
Viele Grüße Lothar

Aus akutellem Anlass frage ich mich, ob der Arbeitgeber aus
arbeitsschutzrechtlichen Gründen dazu verpflichtet ist,
Getränke für seine Mitarbeiter bereit zu stellen.

So einfach ist das nicht zu beantworten, „Temperaturen über … Grad Celsius = Mineralwasser“
Zunächst sollte der Unternehmer versuchen die Temperaturen zu begrenzen, wenn das nicht geht dann könnte zum Beispiel die Bereitstellung von Getränken eine Massnahme sein.
Siehe hierzu in den ASR a3.5

Aus akutellem Anlass frage ich mich, ob der Arbeitgeber aus
arbeitsschutzrechtlichen Gründen dazu verpflichtet ist,
Getränke für seine Mitarbeiter bereit zu stellen.

Hallo,
der Arbeitgeber muss es dem Mitarbeiter ermöglichen, die notwendigen Getränke zu bekommen! Er ist allerdings nicht verpflichtet, sie zu bezahlen!!
(Da die Arbeitsleistung von Mitarbeitern die nicht genug trinken deutlich nachlässt, sind aber recht viele Arbeitgeber heute bereit, durststillende Getränke nicht nur bereitzustellen sondern auch zu bezahlen!)

Sorry, Kester, aber in welchem Land lebst Du sonst?

Der Arbeitnehmer schuldet dem Arbeitgeber gegen Geld eine Arbeitsleistung „mittlerer Güte“ und hat selbst dafür zu sorgen, dass er dies kann (essen, trinken, schlafen), sonst verstößt er gegen seine Pflichten und wird gekündigt. Der Arbeitgeber schuldet Dir das Geld und die notwendigen Arbeitsmittel - mehr nicht.
Es gibt Firmen, die tarifliche Sonderregeln mit dem Betriebsrat oder den Gewerkschaften verabredet haben (Stahlwerke, Gießereien, Brauereien!!!), manchmal auch nur für bestimmte Gruppen (Schwerbehinderte, Jugendliche, Mütter).

Aus akutellem Anlass frage ich mich, ob der Arbeitgeber aus
arbeitsschutzrechtlichen Gründen dazu verpflichtet ist,
Getränke für seine Mitarbeiter bereit zu stellen.

Hallo, nein muss er nicht.
Bei Betrieben mit einem Betriebsrat ist allerdings in den meisten Fällen eine Betriebsvereinbarung in Kraft die das regelt.

Gemäß der im Juni 2010 verabschiedeten Arbeitsstättenrichtlinie A3.5, müssen ab 30°C geeignete Maßnahmen nach Gefährdungsbeurteilung umgesetzt werden. Dies sollten technische oder organisatorische Maßnahmen sein; unter anderem können auch vom Arbeitgeber Getränke (Trinkwasser) bereitgestellt werden müssen (ASR A3.5, Punkt 4.4).
Kleiner Tipp: Wir stellen hier immer einen großen isolierten Topf mit Ablasshahn und gekühltem Leitungswasser in Kantinenbereichen auf. Dann kann sich jeder Mitarbeiter kostenfrei (auch die Kosten für den Arbeitgeber halten sich sehr in Grenzen) selbst bedienen. Nur dabei bitte die Hygienevorschriften beachten.

Hallo,
es kommt auf den jeweiligen Arbeitsplatz an, eine pauschale Verpflichtung ist mir jedoch nicht bekannt.
Viele Arbeitgeber stellen aus Kulanz Gränke zur Verfügung, vor allem wenn bei grosser Hitze schwere körperliche Arbeit verrichtet werden muss.

Grüsse

Aus akutellem Anlass frage ich mich, ob der Arbeitgeber aus
arbeitsschutzrechtlichen Gründen dazu verpflichtet ist,
Getränke für seine Mitarbeiter bereit zu stellen.

Hallo,

ich bin schon länger aus dem Geschäft heraus. Aber ich denke, dass der Arbeitgeber Getränke bereit stellen sollte (Tee, Wasserspender), speziell, wenn der Arbeitsprozess selber zusätzliche Hitze entwickelt. Das ist auch in seinem eigenen Interesse, da sonst die Arbeitsleistung sinkt.

Ob er das muss, kann ich nicht genau sagen, da mir die Firmenunterlagen fehlen.

Aus dem Internet (http://www.gesundheitsamt-bw.de/servlet/PB/menu/1141…) habe ich gelesen:
"Denkbare organisatorische Schutzmaßnahmen

* Zusätzliche auf die Arbeitszeit anzurechnende Verlängerung der Mittagspause; Verlegung der Arbeitszeiten in die kühleren Morgenstunden im Rahmen von Gleit- und Kernzeitregelungen; Vermeidung von Überstunden;
* nächtliches und frühmorgendliches Lüften der Büroräume;
* Aufhebung/Lockerung von sogenannten Kleiderordnungen (so lockert die Deutsche Bahn AG Krawatten- und Jackenzwang bei Zugschaffnern);
* Bereitstellung von geeigneten, nicht zu kalten Getränken.

Persönliche Schutzmaßnahmen

* Trinken, trinken, trinken, mindestens 2 l pro Tag: ideale Durstlöscher sind nicht zu kalte, alkohol- und koffeinfreie Getränke, am besten Mineralwasser und mehrere leichte, wenig gewürzte Mahlzeiten über den Tag verteilt.
* Luftdurchlässige, leichte, nicht einengende Kleidung in hellen Farben und bequeme, offene und/oder luftdurchlässige Schuhe anstatt moderner High-heels.
* Abkühlung, z.B. durch Fuß- und Armbäder.

Die personenbezogenen Schutzmaßnahmen appellieren an die Eigenverantwortung der hitzeexponierten Arbeitnehmer. "

Alles Gute

Wolfgang

Nein, muss er nicht. Für die Versorgung mit Essen und Trinken ist jeder Arbeitnehmer selbst verantwortlich. Sonst müsste man den Arbeitgeber ja auch bei besonders kalten Wintern verpflichten können, warme Jacken für den Arbeitsweg zur Verfügung zu stellen. Das ist Quatsch. Zwar hat der Arbeitgeber ein gewisses Arbeitsklima zu schaffen, doch für die Natur/Hitzewellen kann er ja nun auch nicht. Er MUSS also auch keine Ventilatoren bereitstellen, sollte aber dulden, dass Angestellte eigene Geräte mit seinem Strom betreiben. (Kein Witz, es gibt Urteile des Arbeitsgerichts, in denen Arbeitnehmern das Handyaufladen u.ä. untersagt wurde, wegen „Stromklau“.)Laut einem Urteil sind auch 35°C Raumtemperatur kein Grund für Hitzefrei.

Aus akutellem Anlass frage ich mich, ob der Arbeitgeber aus
arbeitsschutzrechtlichen Gründen dazu verpflichtet ist,
Getränke für seine Mitarbeiter bereit zu stellen.

Ich kann dir zwar nicht sagen, ob ein Arbeitgeber Wasser bereitstellen muss - unser hat aber einen Wasserspender gekauft. Falls du dich informieren möchtest, kannst du ja mal auf http://www.wasserspender-portal.de vorbeischauen.