Muss der Vermieter nach Abschluss von

… Bauarbeiten, hier Dacherneuerung/ Ausbau Dachgeschoss, Einrüstung des Hauses, den Schmutz an den Fenstern entfernen lassen?

Das Mehrfamilienhaus Baujahr 1928 in dem wir wohnen wurde vor einem Jahr in Eigentumswohnungen umgewandelt. Wir haben wegen des veralteten Zustandes der Wohnung Abstand von einem Kauf genommen und sind Mieter geblieben. Die neuen Eigentümer mussten sich verpflichten das undichte Dach bei Kauf auf eigene Kosten zu reparieren. Diese Rep. verzögerte sich, da ein Wohnungserwerber das im Nachkrieg ausgebaute aber nicht mehr genutzte Dachgeschoss von den anderen aufkaufte und zugleich mit der Dachsanierung für wohnliche Zwecke ausbauen läßt. Dafür mussten die alten Trennwände rausgerissen werden und der Bauschutt wurde über eine Rutscher am Gerüst Vorderseite WZ und AZ.Kinderz entsorgt. Unsere Fenster wurden dabei vom Baustaub etc. total verschmutzt. Wir mindern wegen Baulärm, was auch vom Vermietzer anerkannt wird.
Nun aber meine Frage zu den stark verschmutzten Fenstern: Muss der Vermieter diese nicht auf seine Kosten reinigen lassen? Wir haben diese Verschmutzung schließlich nicht verursacht und mussten die Bauarbeiten dulden.
Können wir eine gewerbliche Reinigungsfirma beauftragen wenn der Vermieter sich in der Angelegenheit nicht rührt und ihm die Rechnung zuschicken?
Mit vielen Dank für Eure Antworten
Schaddie

Okay, Sie dulden die Bauarbeiten und haben deshalb die Miete gemindert, zurecht.

Bauarbeiten sind aber ohne Schmutz und Staub nicht denkbar. Ihre Mietminderung steht Ihnen per Gesetz zu und deckt die Kosten für die Fensterreinigung zum Teil damit ab.

Tut mir leid. Da hab ich keine Ahnung von!

Bei solchen Einschränkungen und Behinderungen ist eine Mietminderung möglich. In puncto Dach machen Sie es auch.
Ich würde den Vermieter mit Fristsetzung anschreiben, entweder für die Reinigung der Fenster zu sorgen oder Sie würden ab …die Miete um 10 % kürzen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla

Vermieter mit letzter Fristsetzung zur Reinigung auffordern, nach Ablauf der Frist selbst eine Firma beauftragen und dem Vermieter in Rechnung stellen.

Viel Glück

Pete88

Hallo,

dazu kann ich leider keinen Rat geben - meiner Meinung nach müsste der Vermieter die reionigung zahlen - ich weiss aber nicht, wie es rechtlich aussieht.

Hallo Schaddie,
Ihr Vermieter hat meiner Laienmeinung nach keine Verpflichtung die Fensterreinigung zu übernehmen.
Möglicherweise möchte er sie für erlittene Unbill entschädigen, das müßten Sie dann aber direkt mit ihm verhandeln. Letztlich haben Sie doch aber schon durch die Mietminderung eine gewisse Entschädigung, oder?
mit bestem Gruß

Hallo an alle, die so lieb waren auf meine Frage zu antworten.
Die Mietminderungen hat uns das Gericht bei Führung eines Lärmprotokolls zugesprochen. Nun sind die Dacharbeiten der Eighentümergemeinschaft beendet und die Fenster sind nach den 3 Monate andauernden Abbruch-und Ausbauarbeiten total verdeckt. Unser Minderungsrecht beinhaltet aber nur den Baulärm und das Gerüst wegen der Sichteinschränkung. Die verbliebenen Fensterreinigungsarbeiten die wegen dieser Bauarbeiten fällig sind kann der Vermieter/ die Eigentümer doch steuerlich absetzen, zumal auch die Fenster im Treppenhaus verdeckt wurden. In Mietverträgen steht doch oftmal drin, dass der Verursacher von Schmutz/Bauschutt u-ä. auch für die Beseitigung sorgen muss. Leider ist unser Vermieter in dieser Angelegenheit in „Deckung“ gegangen und teilte uns weder Beginn noch das Ende der Arbeiten mit. Daher meine Frage ob er, beziehungsqweise die Eigentümergemeinschaft, die Dacherneuerung und Ausbau des Dachgeschosses veranlasst haben, für die Schmutzbeseitigung zuständig ist/sind.
Nochmmals vielen Dank und für weitere Tips wäre ich dankbar
Liebe Grüße
Schaddie

Hallo!

Spontan würde ich sagen: Ja, er muss für eine Reinigung sorgen, bzw. wenn Ihr das selbst macht, muss er Euch eine Aufwandsentschädigung zukommen lassen. Ich wäre mir aber nicht sicher, ob Ihr ohne Weiteres einfach eine Reinigungsfirma beauftragen dürft, ohne weitere Klärung mit dem Vermieter, und er einfach die Kosten übernehmen muss. Da würde ich mir Hilfe bei einem Mieterschutzbund oder so was suchen. Kann sein, dass er nur einen Teil der Kosten dann übernehmen muss.

Du musst die Fensterreinigungsarbeiten vom Vermieter bestellen lassen. Wenn er dir keine Erlaubnis gibt selber eine Reinigung zu bestellen und du es trotzdem tust, kannst du auf der Rechnung sitzen bleiben.

Gruß Knarf

Vielen Dank, Knarf E-L!
Wir werden dem Vermieter einen netten Brief schreiben und um Abhilfe bitten, zumal man durch die Fenster wie durch Milchglas sieht.
Mal sehen, was dabei herauskommt. Bisher ist er bei Problemen auf „Tauchstation“ gegangen und hat Briefe zu Mängeln in der Wohnung unbeantwortet gelassen.
Liebe Grüße Schaddie

Hallo,

meine erste Frage, bezieht sich die anerkannte Mietminderung nur auf den Baulärm oder auf die gesamte Baumaßnahme? Bezieht sich die Mietminderung auf die gesamte Baumaßnahme,ist bie Verschmutzung mit eingeschlossen.
Sonst gilt nach dem Verursacherprinzip, wer Schaden verursacht muß für den Schaden „geradestehen“, also Verursacher muß für die Verschmutzungbeseitugung bezahlen.

Gruß

Danke, Büschdorfer,
für deine Antwort. Die Mietminderung bezieht sich nur auf den Baulärm, so wurde es in einem gerichtlichen Vergleich festgehalten. Da der Ausbau des Dachgeschosses andauert, sollen wir laut Richter ein Lärmprotokoll führen, was wir auch tun.
Ich sehe sehe es auch so, dass die Eigentümer als Verursacher für die Fensterreinigung zuständig sind und wir als Mieter Anspruch auf die Schmutzbeseitigung haben, die durch deren Erneuerung/Ausbeuten entstanden sind.
Grüße Schaddie

Hallo,
das muss ein Missverständnis sein, das ich diese Frage erhalte, habe selber Schwierigkeiten mit meinem Vermieter,
mfg,
Shan

Hallo, Shan Shu!

Inzwischen hat sich das geklärt. Ich habe einen Anwalt gefragt und der hat gemeint, ich soll den Vermieter einen Dreizeiler schreiben und auffordern, die Fenster reinigen zu lassen. Da ich nicht der Verursacher bin, ist er für die ordnungsmäße Widerherstellung der Fenster/Schmutzentfernung zuständig.Jetzt warte ich ab, was passiert und wenn er nichts unternimmt, kann ich eine Reinigungsfirma beauftragen. Rechnung an Vermieter
Für dein Problem wünsche ich dir viel Erfolg.
Schaddie

Hallo,
ich weiß was Du meinst,
aber ich würd mal vom gesunden Menschenverstand her sagen, Fenster einfach selbst reinigen, wenn das mit handelsüblichen Reinigungsmitteln machbar ist.
Baustaub lässt sich nicht vermeiden.
Vielleicht auch mal mit neuem VM bzw Eigentümer über das Problem reden und zu einer Einigung kommen, aber schriftlich. Ansonsten beim Mieterbund erkundigen.

LG

Hallo Snowgirl02,

Danke für deine Antwort. Zwischenzeitlich hat der neue Eigentümer/Vermieter eine Reinigungsfirma geschickt um einen Kostenvoranschlag machen zu lassen. Denn Fenster die mit Bauschutt etc. verunreinigt sind, muss erstens der Verursacher- also die Eigentümergemeinschaft- reinigen lassen und zweitens, muss das fachgerecht geschehen. Der Mann von der RF erklärte, dass man auf keinen Fall die Fenster einfach wie üblich reinigen darf, sonst entstehen Kratzer auf den Scheiben. Bei derart verunreinigten Fenstern sind dazu drei Reinigungsgänge erforderlich. Nun warten wir auf den Termin zur Reinigung und dann geht es anderen „Baustellen“ wie Schimmelpilz durch das kaputte Balkondach weiter. Da kommt ein gerichtlioch bestellter Gutachter ins Haus, beziehungsweise in unsere Wohnung um Abhilfe zu schaffen, da der Vermieter/ die anderen Eigentümer (wir sind nach der Umwandlung in Eigentumswohnungen die einzigen Mieter im Haus) auch da nicht tätig wurde.
Liebe Grüße zurück
Schaddie