Muss ich auf Videoüberwachung hinweisen?

Hallo Experten,

da in unserem Laden in letzer Zeit verhäuft geklaut wird, sind wir am Überlegen, eine kleine Kamera irgendwo zu verstecken.
Eigentlich wollen wir diesen Schritt gar nicht gehen, da wir, als kleines Lädchen, auf Stammkundschaft und Vertrauen bauen, doch leider brauchen wir nun auch Gewissheit.
Es liegt nicht in unserem Interesse, einen Warnaufkleber an die Scheibe zu kleben.

Nun die Frage:
Müssen wir das?
Welche Faktoren spielen da mit?
Wir möchten kein Videomaterial archivieren oder länger als 24 Stunden speichern.
Da es i.d.R. sofort auffällt, wenn etwas fehlt, würden wir nur in diesem Fall das Videomaterial sichten.
Andernfalls wird es jeden Tag (automatisch) gelöscht, bzw überspielt.

Hallo Phil

Bundesdatenschutzgesetz: Aufzeichnung nur mit Zustimmung. Also Schild erforderlich.
Aber: wo kein Kläger da kein Richter. Spionage ist halt so. Und Polizeirelevant ist es auch nicht.

Aufkleber und sichtbare Kamera = Abschreckung für
Klauer = weniger Verlust.

Grüße von
Rudi

Hallo Experten,

da in unserem Laden in letzer Zeit verhäuft geklaut wird, sind
wir am Überlegen, eine kleine Kamera irgendwo zu verstecken…

Klare Antwort:

Ja Sie müssen ihren Kunden dies mit einem Hinweisschild
auf die Videoüberwachung hinweisen. ( BDSG) § 6b Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen

Abs.2: Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.

Als Hinweisschild kann das Piktogramm nach DIN 33450 dienen

Ihr Einwand:" Wir löschen ja spätestens nach 24 Std." zieht nicht, da es in Abs.5 heißt:

Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder
schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.

Ich hoffe Ihnen damit geholfen zu haben.

Mit freundlichem Gruß

D. Brückmann

Hallo,

zur Situation - es ist schade das sowas passiert, vorallem wenn man doch eher Stammkunden hat.

Zur Videoüberwachung: jegliche Art der Überwachung (Bild/Ton) muss gekennzeichnet sein, da man hier gegen Datenschutzbestimmungen tritt. Zulässige Flächen sind z.B. Verkaufsräume.
Wichtig ist nur, das vor betreten des Ladengeschäftes jede Person darauf hingewiesen werden muss. Nach den Aktuellen Richtlienen reicht ein Schild, Aufkleber (DIN Norm für Zeichen Verwenden), auf dem hingewiesen wird, das hier Videoüberwacht wird und wer der Betreiber der Anlage ist (Mit Kontaktdaten etc.).

hallo

solange du dich an den § 6b BDSG hällst und die videoüberwachung in deinen räumlichkeiten geschieht musst du nicht auf die überwachung hinweisen. zur abschreckung eventueller langfinger sinnvoll sein kann es aber.

hab erst vor ein paar tagen von einem Fall gelesen der dich interresieren dürfte. Und zwar: In einem supermarkt wurde die dortige filialleitung beim klauen gefilmt. Konnte aber rechtlich nicht dafür belangt werden weil der oberste chef versteckt gefilmt hatte, sie also nicht wusste dass alles auf band war. Sie hat den prozess gewonnen. Ist zwar nicht wirklich fair, aber leider laut gesetz so.

Hallo,

es muss auf jeden Fall auf die Videoüberwachung durch einen entsprechenden Aufkleber hingewiesen werden. Rechtsmäßig ist man dann klar im Vorteil, da mit dem Betreten des Ladens bzw. des Geschäftes diese Videoaufnahmen akzeptiert werden.

Sollte dieser Hinweis in Form z.B. diesen Aufklebers fehlen, kann es selbst bei der Überführung des Täters noch Schwierigkeiten geben, was leider ab und zu vor- kommt, da die Aufnahmen in der Regel der Polizei vorgeführt werden. Ich habe überwiegend in Großmärkten und Geschäften von Einkaufszentren und Malls gearbeitet und da hatten wir diese Aufkleber sowieso. Auch die Beweisvideos haben die Beamten von mir öfters verlangt.

Auf jeden Fall kann ich Sie gut verstehen, daß Sie auf den Aufkleber verzichten möchten, da Sie Ihre Stammkundschaft auch nicht verlieren möchten. Solche Aufkleber werden von manchen Personen gleich persönlich genommen und es ist schwer sie vom Gegenteil zu überzeugen.

Habe keine Ahnung von der Größenordnung oder Aufstellung des Ladens aber vielleicht kann ich ja doch etwas helfen.
Mein Tip wäre, daß Sie diese „bevorzugten“ Artikel im Kassenbereich aufstellen, da diese Tatsache schon etwas abschreckt.

Notfalls wäre es doch ratsam sich für die Option mit der Kameraüberwachung und dem entsprechenden Aufkleber zu entscheiden.

Wünsche auf jeden Fall viel Erfolg.

Security1

tut mir leid. Mit Datenschutz und Bildrechten kenne ich mich nicht aus. Am besten nochmals eine Abfrage und eher rechtliche Experten auswählen.
Grüße

Ja, das muss man unbedingt, da jeder Ladenbesucher nach dem Kunsturhebergesetz ein Recht am eigenen Bild hat. Also auf jeden Fall einen Hinweis, dass eine Videoüberwachung installiert ist.

Und wie ist das, wenn wir die Daten nur nutzen, wenn was weg kommt und dann auch nicht als Beweismittel nehmen oder anzeigen, sondern nur für die eigene Aufklärung und Gewissheit nehmen und dann trotzdem wieder löschen?

Und wie ist das, wenn wir die Daten nur nutzen, wenn was weg kommt und dann auch nicht als Beweismittel nehmen oder anzeigen, sondern nur für die eigene Aufklärung und Gewissheit nehmen und dann trotzdem wieder löschen? .

Und wie ist das, wenn wir die Daten nur nutzen, wenn was weg kommt und dann auch nicht als Beweismittel nehmen oder anzeigen, sondern nur für die eigene Aufklärung und Gewissheit nehmen und dann trotzdem wieder löschen? …

Auch dann selbstverständlich, da eine noch wie kurze Aufzeichnung das Kunsturhebergesetz dennoch betrifft.

Hallo,
also meines Wissens mus der Aufkleber irgendwo hin, aber wer soll sich drüber beschweren dass er fehlt, wenn die Kamera irgendwo so versteckt ist, dass die keiner sieht, oder nur so lange im Laden, bis der Dieb geschnappt ist?
Ich weiß auch Läden die intensiv überwacht werden, auch ohne Hinweis, da hat auch noch keiner gemeckert.
Auf Stammkundschaft vertrauen ist nicht immer die beste Lösung, ein gesunde Portion Misstrauen immer gut. Ich habe selber mal einen Dieb gejagt, der jede Woche ein paar Kochsherry-Fläschchen geleert hat, war auch ein Stammkunde. Alki halt.
Gruß, Michael

Ich denke, dass Sie auf die Videoüberwachung hinweisen sollten, wenn Sie die Aufnahmen verwerten möchten. Das Aufnehmen ist - glaube ich - ein Eingriff in die Persönlichkeitssphäre, bin aber kein Anwalt.

Viele Grüße und Erfolg

Es bleibt dabei! Was sie jetzt konstruieren hört sich nett an, ändert

aber nichts an der Tasache, das Sie eine Videouberwachungssnlage
betreiben und ihr Kunde vorher informiert werden muß, so das er sich
entscheiden kann, ob er das Geschäft betritt oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Brückmann

Und wie ist das, wenn wir die Daten nur nutzen, wenn was weg
kommt und dann auch nicht als Beweismittel nehmen oder
anzeigen, sondern nur für die eigene Aufklärung und Gewissheit
nehmen und dann trotzdem wieder löschen?

Hallo,
zunächst - prinzipiell JA.
„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“.
Diese simple Weisheit haben leider bereits Millionen machen müssen, den -wie hier Diebstahl oder ‚Eigentumsübertragung‘ - sind auch innerhalb z.B. einer Familie leider möglich + leider nicht selten!
Wer bereits einmal die ‚Ziehung der Lottozahlen‘ gesehen + gehört hat, kann sich denken warum!!!
Die Zahlen kann man sehen + hören + trotzdem kommt zum Schluß „…ohne Gewähr“???
Damit werden dem „Verursacher“ die Einspruch/Widerspruchsmöglichkeiten eingeschränkt.
Ein Hinweisschild: "Aus gegebenem Anlaß…offen und oder verdeckt…kann, Abhilfe schaffen, muß es aber nicht. Das Motto hier lautet: Sicher ist sicher.
MfG

Bei konkretem Verdacht könnt ihr eine Videoüberwachung durchführen.Ich denke mal dass es nicht euer Interesse ist es an die grosse Glocke zu hängen,auch dann nicht wenn ihr jemanden erwischt.
Das Ganze ist aber ein zweischneidiges Schwert.
Einerseits könnt ihr es euch nicht gefallen lassen,dass Ware ohne zu bezahlen raus geht.
Andererseits braucht ihr jeden Kunden der Umsatz macht.

In diesem Fall würde ich empfehlen offensiv vorzugehen und die Kunden mit einzubeziehen. Nicht dass die Kunden jetzt zu Schnüfflern werden, sondern dass ihnen begreiflich gemacht wird, dass wenn das so weiter geht eure Existenz gefährdet ist und ihr den Laden schliessen müsst.

Geht offen mit dem Thema um.Sagt euren Stammkunden, dass bei euch gestohlen wird und ihr ,wenn sich das nicht ändert, gezwungen seit geeignete Maßnahmen zu treffen um eure Existenz zu sichern.
Erst wenn das nicht fruchtet,zu weiteren Maßnahmen greifen.Das muss übrigens nicht unbedingt eine Videoüberwachung sein.Manchmal reichen auch schon organisatorische Maßnahmen,die ich hier im Einzelnen aber nicht erörtern möchte.
www.handelsberatung.de

leider gilt grundsätzlich, dass auf jede Form von Videoüberwachung hingewiesen werden muss. Selbstverständlich gibt es auch sogenannte Tarnkameras (z.B. in Form von einem Bewegungsmelder, Rauchmelder oder einer Uhr usw.), die aber auch gesetzlich nur mit diesem Hinweis eingesetzt werden dürfen.

Anderseits ist natürlich auch klar, dass Sie sich einfach nur Gewissheit verschaffen wollen. Es könnte immerhin sein, dass es immer derselbe Täter ist.
Aber ich darf Ihnen natürlich nicht raten, Videoüberwachung ohne jegliche Hinweise zu benutzen.
Auch wenn Sie keine Anzeige erstatten oder die Aufnahmen weiter nutzen, könnte es irgendwann jemand mitbekommen und dann gegen Sie verwenden.
Es ist sicherlich nicht ganz fair, aber die Gesetze sind nun mal so.

Mehr kann ich dazu leider nicht sagen.

Security1

Und wie ist das, wenn wir die Daten nur nutzen, wenn was weg
kommt und dann auch nicht als Beweismittel nehmen oder
anzeigen, sondern nur für die eigene Aufklärung und Gewissheit
nehmen und dann trotzdem wieder löschen?

Hallo Phil,
bedauerlicher Weise ist Laden- bzw. Personaldiebstahl eine weit verbreitetes Übel, die existenzbedrohende Ausmaße annehmen können.
Der effektivste Schutz vor derartigen Diebstählen ist eine lückenlose Videoüberwachung. Ein abrupter Rückgang (-95%) ist die Folge. Aber das ist ja letztlich das gewünschte Ziel.
Stammkunden stehlen genauso wie Laufkunden. In der Regel wird aber die Videoüberwachung von Stammkunden positiv aufgenommen, da ja diese auch zu ihrem Schutz beiträgt und von Langfingern (Taschendieben) betroffen sein können.
Eine Kennzeichnung ist in jedem Fall zwingend vorgeschrieben (Datenschutz) da bei zuwiderhandeln mit einer saftigen Strafe zu rechnen ist. Im Erstfall mind. € 2.000,- bei Wiederholung wird’s noch teurer! Die Kennzeichnung muss so angebracht werden, dass Personen die aufgezeichnet werden, vor dem betreten des überwachten Bereichs davon Kenntnis erhalten.
Beschäftigtes Ladenpersonal muss schriftlich einer Videoüberwachung zustimmen. Im Regelfall ist dies aber eine Formsache, da bei einer Weigerung der Verdacht aufkommt das der/die Betroffenen etwas zu verbergen haben. Des Weiteren hängt letztlich auch der Job davon ab, da eine Verweigerung der Zustimmung ein Ausscheiden zur Folge hat.
Es ist auch unerheblich wie lange das aufgezeichnet Material aufbewahrt wird.
Wir geben allerdings zu bedenken, dass eine Archivierung für 24h nicht sehr sinnvoll ist, da man in der Regel nicht unmittelbar sofort auf einen Diebstahl aufmerksam wird. Eine anlassbezogene Sichtung ist bei Klein- und Mittelbetrieben eine zwangsläufige Konsequenz, da für eine laufende Sichtung, schlicht das Personal und die Zeit fehlt.
Umso wichtiger ist es, dass auf ein- bis zwei Monate rückwirkend zugegriffen werden kann. Darüber hinaus sind die Kosten für die erforderlichen Speichermedien (servertaugliche Festplatten ab einem 1 TB für vier Kameras) sehr günstig.
Weitere Informationen zu Produkten und Bestimmungen können auf http://www.vari-alarm.at nachgelesen werden.
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