Muß ich die Mülltonnen des Nachbarn, dulden?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein Problem.
Unsere Nachbarn stellen Ihre Mülltonnen (ca.10 Stück) zur Abholung immer auf unseren Gehweg ab!
Wir beide haben jeweils ca. 50 Meter Gehweg. Daher sehe ich keinen Grund, warum die Nachbarn Ihre Mülltonnen nicht bei sich selber abstellen können.
Nach 2 maliger Ansprache meinten Sie, daß der Gehweg öffentlicher Gehweg wäre und daher dürften Sie ihn hinstellen wo sie es für richtig halten.
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Wenn dies wirlich so wäre, dann könnten wir (4 Wohnungen) unseren Müll bei Ihnen auf dem Gehweg abstellen.
Aber es muß doch dafür auch irgendwo festgehalten sein, daß dies so nicht geht und nicht richtig ist.

Bitte helfen Sie uns.

LG
Uwe Pitcher

Hallo,

Jeder will mich immer als Ratgeber,aber ich bin kein Anwalt.
Aber ich würde das zuständige Ordnungsamt in dieser Angelegenheit informieren,was vermutlich innerhalb von 14 Tagen zur Beseitigung des Problems führen wird!

MFG Thomas Schwarz,Tierschutzverein Tieroase,Marburg-Gießen

Hallo,
das Sie als Ratgeber ausgewählt wurden,
liegt wahrscheinlich daran, daß Sie in Ihrem Profil irgendwo einen Haken gesetzt haben, wo Sie sich evtl. doch nicht so gut ausgekennen.
Denn nicht ich habe Sie ausgewählt sondern eine Suchmaschine bei wer weis was.
Somit vielleicht schauen Sie mal in Ihrem Profil nach, was Sie evtl. ändern könnten.

Dennoch wünsche Ich Ihnen weiterhin viel Spaß bei wer weis was.

MFG Pitcher

P.S: Das Ordnungsamt hatte ich bereits konsultiert, Sie konnten mir nur sagen, daß es Privatrechtlich ist und nichts darüber in der Satzung geschrieben steht.
Ich soll den Weg übers Amtsgericht wählen und zivilrechtlich auf Unterlassung klagen.

Hallo Uwe,

dazu muss die Gemeinde Richtlinien haben, wo, wann und wie lange die Muelltonnen rausgestellt werden duerfen.

Viele Gruesse
Anja

Hallo,

ich bin mir nicht 100%ig sicher, daher empfiehlt sich eine Nachfrage beim zuständigen Ordnungsamt, aber:

Grundsätzlich ist der Gehweg zum Gehen da. D. h. das Zustellen mit Mülltonnen ist eine Sondernutzung, die durch örtliche Satzungen der Gemeinde geregelt ist.

Darin ist meist geregelt, dass die Tonnen nicht behindern und belästigen dürfen. Und das scheint hier der Fall.

Darüber hinaus fällt mir der gute alte § 1 StVO ein.

Außerdem: Hier wird Müll vor den Augen der Nachbarn gelagert. Zu diesen Belästigungen gibt es auch Regelungen.

Ich würde noch einmal die Lage mit dem Ordnungsamt erörtern und dann die Sache schriftlich regeln.

Vielleicht erfolgt auch Hilfe von hier. Ein Anruf vom Amt wirkt Wunder.

Hallo Herr Pitcher,

der übliche Nachbarschaftsstreit. =)
Würde mir aber auch nicht gefallen, da haben Sie Recht.

Als erstes würde ich mal in den Mietvertrag bzw. Grundbesitzvertrag o. ä. reinschauen, denn darin ist Ihr Grundstück eindeutig gekennzeichnet.
Dort müssten Sie auch eine Regelung finden, die den Gehweg betrifft.
Natürlich ist er öffentlich, sonst dürfte man dort ohne zu fragen ja nicht langlaufen.
Allerdings ist jeder beispielsweise fürs Schneeschippen vor seinem Haus verantwortlich, ansonsten droht eine Anzeige wegen Körperverletzung, wenn jemand ausrutscht.

Daher ist das Stück Gehweg sicherlich auch in der Verantwortung Ihres Nachbarn, wo er seine Mülltonnen abstellen kann.

Wovon ich auf jeden Fall abrate, ist, dass Sie ihre Mülltonnen bei ihm hinstellen. Das führt zu noch mehr Streit.
Ansonsten würde ich mal beim Ordnungsamt nachfragen, wo die Mülltonnen nun Platz haben. Eine genaue Gesetzesregelung fällt mir da jetzt nicht ein.

Viel Glück und hoffe auf eine positive Antwort.

Gruß

Alina

Hallo,
es ist natürlich richtig, dass ein Gehweg öffentlicher Raum ist, der von allen genutzt werden kann, bestenfalls in seiner Funktion als Gehweg.
Stellen Ihre Nachbarn ihre Mülltonnen zur Entleerung eventuell dort auf, von wo aus das Müllauto am besten an die Tonnen dran kommt? Und das ist nun vermutlich genau „Ihr“ Gehweg?
Meiner Meinung nach lohnt ein Streit nicht. Aber vielleicht ist es für beide Parteien hilfreich, beim Entsorgungsbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeinde nachzufragen, welche Regelungen dort empfohlen bzw gewünscht sind.
MfG
bürgerin

Der Grenzpunkt ist genau dort
wo die Nachbarn beginnen die Mülltonnen zu unserer Seite hinzustellen. Als wenn das wirklich bösartig gemacht wird!!!

Der Grenzpunkt ist genau dort
wo die Nachbarn beginnen die Mülltonnen zu unserer Seite hinzustellen. Als wenn das wirklich bösartig gemacht wird!!!

Hallo Guten Tag,
informieren Sie sich bei der Zuständigen Gemeinde ob es eine Regelung gibt. Möglicherweise ist es abhängig wie lange die Tonnen den Weg versperren. Bauherren die öffentliche Wege versperren dürfen dies nur mit behördlicher Gehnehmigung und gegen Zahlung eines Geldbetrags.
MfG. C. Fischer

Der Grenzpunkt ist genau dort
wo die Nachbarn beginnen die Mülltonnen zu unserer Seite
hinzustellen. Als wenn das wirklich bösartig gemacht wird!!!

Dann würde ich mal mit dem schriftlichn Beweis des Grenzpunkts zum Nachbarn gehen und ihn FREUNDLICH darauf hinweisen, dass das IHR Grundstück ist und er seine Tonnen doch bitte bei sich hinstellen möge.
Sollte er stur stellen, fragen Sie mal beim Ordnungsamt nach, ob das rechtliche Folgen hat.
Im Zweifelsfalle müssen Sie vielleicht die Müllabfuhr darauf hinweisen, dass sie die Tonnen nicht leeren dürfen, weil sie nicht rechtens abgestellt sind. Aber fragen Sie vorher nach bitte! Machen Sie nichts von sich aus.

Im schlimmsten Falle müssen Sie sich an einen Anwalt wenden und damit auch dem Nachbarn drohen. Denn Recht haben Sie ja scheinbar ganz eindeutig.

Wie gesagt: erstmal Ordnungsamt kontaktieren, die können Ihnen sowas genau sagen. =)

Gruß

Alina

Sehr geehrter Herr Pitcher,

ich darf Ihnen hier keine kostenlose Rechtsberatung geben, also nicht auf den Einzelfall eingehen. Prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten. Zum Einen können Sie sich bei der zuständigen Behörde (Ordnungsamt o.ä.) beschweren, dass da ungenehmigt Müll steht. Wer einen Gehweg solcher Art benutzt, muß für diese Sondernutzung möglicherweise Gebühren entrichten. Dies können Sie jedoch nicht einklagen, dass ist eine Sache zwischen der Behörde und Ihrem Nachbarn.

Aus dem Zivilrecht könnte sich ein Beseitungs- und Unterlassungsanspruch ergeben. Dokumentieren Sie regelmäßig das falsche Aufstellen, wenn möglich auch die Geruchsbelästigung, und übergeben Sie die Dokumentation Ihrem Anwalt des Vertrauens. Der wird Ihren Nachbarn wahrscheinlich auffordern, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und ansonsten gegebenenfalls auf Unterlassung klagen. Ob diese Klage Erfolg haben wird, hängt von vielen Faktoren ab.

Mit freundlichen Grüßen

F.T.H.

Das Abstellen der Mülltonnen stellt erst dann eine Sondernutzung dar, wenn diese länger als nur einen Tag auf dem Gehweg stehen.
Dies schonmal vorweg, die Frage die sich zudem noch stellt sind die örtlichen Begebenheiten der Straße und des Gehwegs. Ein Gehweg muss trotz Beeinträchtigungen wie zum Beispiel von Mülltonnen noch so breit sein, dass eine Kinderwagen noch vorbeigeschoben werden kann.
Wenn die Straße evtl. sehr eng ist oder eine Sackgasse kann das Ordnungsamt sagen, dass das Abstellen der Mülltonnen an der Stelle gerechtfertigt ist, da die örtlichen Begebenheiten nichts anderes zulassen.

Wenn größere Behinderungen dadurch entstehen wie zum Bsp. Beschädigungen durch parkende Autos etc. kann das OA eine Verfügung schreiben wo in Zukunft die Mülltonnen abgestellt werden müssen. Dies ist allerdings das letzte Mittel.

Hallo,

ich würde meine Tonnen dann beim Nachbarn hinstellen, schließlich haben Sie ja bei sich keinen Platz weil seine Tonnen bei Ihnen stehen :wink:.

Gruß Bukatcho