Muss ich die Wartung der Gastherme bezahlen

Hallo,

Vor drei Wochen war der Schornsteinfeger bei mir und hat meine Gastherme gereinigt und überprüft.
Heute habe ich eine Rechnung von meinem Vermieter erhalten, dass ich die Wartungskosten von 74,38€ zahlen soll.
Was ich mich jetzt frage: In meinem Mietvertrag sind unter dem Punkt monatliche Betriebskosten auch der Punkt
„Die Kosten der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen, Gaseinzelfeuerstätten und von Warmwassergeräten“ aufgeführt. Kann es denn richtig sein, dass ich sozusagen doppelt zahlen muss (also zum einen monatlich umgeschlagen und dann auch noch so zusätzlich)?
Noch zur Info: In meinem Mietvertrag gibt es keine weiteren Klauseln zum Thema Gastherme o.ä.!
Vielen Dank im Voraus

Hallo!

Zunächst kommt es mir ungewöhnlich vor, daß der Schornsteinfeger Wartungsarbeiten gemacht hat. Dieser ist m.W. lediglich für die Abgasmessung und den Schornstein zuständig. Dies kann aber durchaus regional unterschiedlich geregelt sein!
Egal, ob es sich nun um die eigentlichen Schornsteinfeger-, oder die Wartungskosten handelt, beide können i.d.R. umgelegt werden. Die von Dir zitierte BK-Art-Nennung bezieht sich auf die Wartung, ich vermute, daß die Schornsteinfegerkosten ebenfalls aufgeführt sind.

Natürlich darf Dir das nicht doppelt berechnet werden, aber das zeigt sich doch erst durch Studium der BK-Abrechnung. Erst wenn entsprechende Posten dort erneut aufgeführt werden, bewahrheitet sich Deine Befürchtung und Du solltest Deine Einwände geltend machen.

MfG

Wenn das wirklich in den monatlichen Zahlungen enthalten ist, eigentlich nicht. Die Frage ist, wie sich das aufschlüsseln lässt, also die einzelnen Posten in den Nebenkosten müssten erkennbar sein. Ansonsten hätte ich den Vertrag in dieser Form nicht unterschrieben, weil die Instandhaltung Sache des Vermieters ist.
MfG

Hallo,

also in meinem mietvertrag stand drin dass ich das a) machen muss und b) auch bezahlen muss. wenn das nicht drinsteht ist es sicher strittig. aber eine 100% sicher auskunft kann ich dir leider nicht geben.

viele grüße

Hallo zurück,

Nein, das kann nicht richtig sein. Ich würde den Vermieter erst einmal freundlich aber bestimmt zur Rede stellen.

Abgesehen von dem doppelten Bezahlen ist Wartung der vorhandenen Geräte eigentlich sowieso Vermietersache.

Gruss,

Heike

Die Beantwortung Deiner Anfrage ist eine Rechtsberatung. Diese ist nicht zulässig. Anomysiere Deine Anfrage und stelle sie in’s Forum. Dann erhältst Du auch Antworten.

vnA

Hallo,
Dieser Fall liegt ganz klar:smile: Die Kosten müssen Sie nicht tragen, da diese ja schon in Ihren Mietnebenkosten aufgeführt sind. Weisen Sie die Rechnung von Ihrem Vermieter höflichst zurück mit der Begründung, dass die monatl. Betriebskosten diese Kosten beinhalten.

Viel Erfolg dabei und schönes Wochenende

Hallo Naomi,

wenn das in Deinem Vertrag so geregelt ist, brauchst Du die Wartung nicht bezahlen. Wenn Du aber der Einfachheit halber selbst bezahlst, mußt Du eigentlich nur aufpassen, daß nicht doppelt abgerechnet wird, also diese Position in Deiner Nebenkostenabrechnung auch nochmal auftaucht, und der Vermieter muß Dir einen Vertrag zeigen, damit Du weißt, ob der Preis überhaupt korrekt ist. Aber üblicherweise zahlt der Besteller und das dürfte ja in Deinem Fall der Vermieter sein.

In meinem Mietvertrag ist es lustigerweise genau umgekehrt geregelt. Ich soll das selbst bezahlen, habe aber noch nie eine Rechnung bekommen, das wird immer über die Nebenkostenabrechnung gemacht.

VG

Nine

Hallo Nine,

vielen vielen Dank für deine Antwort!!!
Heute habe ich einen Brief an den Vermieter aufgesetzt und um eine Erklärung gebeten. Bin mal gespannt, was er antwortet!
Wünsche dir ein schönes Wochenende :smiley:

Liebe Grüße

Hallo soeyjamy,

vielen vielen Dank für deine Antwort!!!
Heute habe ich einen Brief an den Vermieter aufgesetzt und um eine Erklärung gebeten. Bin mal gespannt, was er antwortet!
Wünsche dir ein schönes Wochenende :smiley:

Liebe Grüße

Hallo Heike,

vielen vielen Dank für deine Antwort!!!
Heute habe ich einen Brief an den Vermieter aufgesetzt und um eine Erklärung gebeten. Bin mal gespannt, was er antwortet!
Wünsche dir ein schönes Wochenende :smiley:

Liebe Grüße

Hallo,
Ihr Schornsteinfeger gehört im Rahmen der Nebenkostenabrechnung zu den umlagefähigen Kosten. Aber wenn er in der Abrechnung auftaucht und ihr habt ihn schon bezahlt, dann ist die Abrechnung falsch, und Ihrkönnteventuelle Nachzahlungen mit dem Argument die Abrechnung sei falsch verweigert- Ihr müsst ihm ja mir nicht sagen, wo der Fehler liegt.
Für einen (jungen) Anwalt wäre dies leicht verdiente Geld.

Nach meiner Meinung ja, da dies ausdrücklich vereinbart ist.
Allerdings nicht zweimal.

Mfg
pete88

Hallo!

Das hört sich merkwürdig an: Die Wartung ist monatlich umgelegt und wenn dann eine Wartung gemacht wird soll extra gezahlt werden??

Der Mieter muss grundsätzlich für die Wartung zahlen, aber eine Doppelumlage ist natürlich unzulässig.
Bitte nochmal genau lesen, WAS dort monatlich umgelegt wird und WAS nun einmalig angefallen ist.

Es könnte sich auch um einen allgemeinen Formular-Mietvertrag handeln und der Vermieter hat schlicht vergessen, dass diese Kosten schon mntl. umgelegt sind.

Es gilt: Reden verbindet! Rufen Sie den vermieter an und fragen Sie nach…

Ich hoffe, ich konnte helfen!

Grüße
Christian Wiesbrock

Hi,

wenn das eindeutig im Mietvertrag unter Nebenkosten aufgelistet wir zahlt man ja schon die Nebenkosten für das kommende Jahr. Also meines erachtens muß man dafür dann nicht extra bezahlen.

Gruß
Ulrike

Hallo,

Vor drei Wochen war der Schornsteinfeger bei mir und hat meine Gastherme gereinigt und überprüft.
Heute habe ich eine Rechnung von meinem Vermieter erhalten,
dass ich die Wartungskosten von 74,38€ zahlen soll.
Was ich mich jetzt frage: In meinem Mietvertrag sind unter dem Punkt monatliche Betriebskosten auch der Punkt
„Die Kosten der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen,
Gaseinzelfeuerstätten und von Warmwassergeräten“ aufgeführt.
Kann es denn richtig sein, dass ich sozusagen doppelt zahlen
muss (also zum einen monatlich umgeschlagen und dann auch noch so zusätzlich)?
Noch zur Info: In meinem Mietvertrag gibt es keine weiteren
Klauseln zum Thema Gastherme o.ä.!
Vielen Dank im Voraus

Hallo, siehe auch
http://www.wer-weiss-was.de/Anfragen/www_de/archiv/4…

Mit freundlichen Grüßen, uhu43

Hallo,

der Schornsteinfeger darf keine Wartungsarbeiten ausführen,da er seine eigene Arbeit auch nicht selbst abnehmen darf!

Hier mal ein Link:

http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,jdd…

Schornsteinfeger
Illegale Geschäfte im Kehrbezirk

LG vom Schorni

Nein, musst du nicht doppelt zahlen. Festgelegt ist in deinem Mietvertrag, dass du sie zahlen musst. Entweder es wird zur Jahresabrechnung dann wieder abgezogen (wenn du gleich zahlst) oder du zahlst jetzt und sie tauchen in der NK- Abrechnung nicht mehr auf.

Lg H.F.