Muss ich für meinen Gasherd den Anschluss zahlen?

Hallo
Ich wohne seit November in meiner Wohnung und hätte nun
folgende Frage an euch. In meiner Küche war ein
Gasanschluss vorhanden, jedoch keine Heizung, aber an
diesen Anschluss sollte eine Heizung und ein Herd
angeschlossen werden. Ich hatte mich zuvor mit meinem
Vermieter geeinigt, dass er für die Kosten der Heizung
aufkommt und ich für den Anschluss des Herdes.
Jetzt habe ich eine Rechnung erhalten von über 200 Euro,
in der steht, dass ich auch die Leitungen, die bis zu
meinem Herd gelegt worden sind zahlen muss, sowie eine
neue Steckdose und noch andere Materialkosten, die sich
jedoch auf die Leitung beziehen und nicht auf den
Anschluss selber.
Nun streite ich mich mit meinem Vermieter, da ich nicht
einsehe, diese Leitungen sowie die Steckdose zu zahlen.
Es war zwar eine Leitung vorhanden, jedoch konnte diese
aus Sicherheitsgründen nicht mehr benutzt werden, sowie
die Steckdose.
Meine Frage wäre nun, muss ich das wirklich alles zahlen?
?? Außerdem hat mich mein Vermieter nicht annähernd über
diese Kosten informiert. Er hat sich zwar einen
Kostenvoranschlag machen lassen, mir aber erst nach der
Installation, bzw. nachdem ich die Rechnung erhalten habe
davon erzählt…
Jetzt steh ich im Regen und bin verzweifelt… :frowning:

HALLO!!!
BIN ZWAR INSTALLATEUR FÜR GAS U WASSER ABER DIESE SACHE MUST WOHL MIT MIETERSCHUTZBUND KLÄREN; WEIS JA NICHT WAS DU MIT VERMIEZER ABGAMACHT HAST; FAKT IST!! ALTE LEITUNG RAUS WENN UNDICHT NEUE REIN MIT DRUCKPROTOKOLL SO IST ES HIER IN TRIER

HUBERT HANS-PETER

PS: BESUCHE MICH BEI „WER KENNT WEN“ VIELEICHT GEHT DANN MEHR

Hallo
Ich wohne seit November in meiner Wohnung und hätte

nun

folgende Frage an euch. In meiner Küche war ein
Gasanschluss vorhanden, jedoch keine Heizung, aber an
diesen Anschluss sollte eine Heizung und ein Herd
angeschlossen werden. Ich hatte mich zuvor mit meinem
Vermieter geeinigt, dass er für die Kosten der Heizung
aufkommt und ich für den Anschluss des Herdes.
Jetzt habe ich eine Rechnung erhalten von über 200

Euro,

in der steht, dass ich auch die Leitungen, die bis zu
meinem Herd gelegt worden sind zahlen muss, sowie eine
neue Steckdose und noch andere Materialkosten, die

sich

jedoch auf die Leitung beziehen und nicht auf den
Anschluss selber.
Nun streite ich mich mit meinem Vermieter, da ich

nicht

einsehe, diese Leitungen sowie die Steckdose zu

zahlen.

Es war zwar eine Leitung vorhanden, jedoch konnte

diese

aus Sicherheitsgründen nicht mehr benutzt werden,

sowie

die Steckdose.
Meine Frage wäre nun, muss ich das wirklich alles

zahlen?

?? Außerdem hat mich mein Vermieter nicht annähernd

über

diese Kosten informiert. Er hat sich zwar einen
Kostenvoranschlag machen lassen, mir aber erst nach

der

Hallo Fluke 313, Deine Frage ist ein mietrechtliches
Problem, und ich bin ein Gasinstallateur, der auf Grund
eines Auftrags eine Arbeit ausführt. Mein Wissen
bezüglich Rechtsprechung sagt mir, wer etwas bestellt,
ist der Einzige, der für die Bezahlung der Rechnung
belangt werden kann!! Du hast ja offensichtlich beim
Installateur nichts bestellt, also kann er von Dir auch
kein Geld verlangen. Und wenn der Vermieter in Deinem
Namen bestellt hat, müsste der Installateur beweisen
können, dass Du mit dieser Bestellung einverstanden
warst, und Du die Kosten übernehmen würdest. Da er
somit keinen von Dir unterzeichneten
Rechtsöffnungstitel gegen Dich beim zuständigen Gericht
vorweisen kann, wird er gegen Dich auch nicht klagen
können. Das ist schweizerisches Recht. Gruss Eugen.

Hallo

also meiner Meinung nach, bräuchtest Du nix bezahlen, da Du mit Deinem Vermieter einen mündlichen Vertrag geschlossen hast.
Wenn also die vorhandene Leitung aus Sicherheitsgründen nicht mehr zulässig war ist das aus meiner Sicht eh Vermietersache, er hat schliesslich dafür Sorge zu tragen das seine Wohnung in einem sicheren Zustand vermietet wird.
Dein Vermieter hätte Dich in jedem Fall vorher über die Kosten informieren müssen.
Wann hast Du denn von dem Kostenvoranschlag erfahren??

Hallo
Danke für die Antwort :smile: Von dem Kostenvoranschlag habe ich erst erfahren, als ich die Rechnung erhalten habe…
Lg

Vielen Dank für die Antwort :smile:
Lg

Hallo Fluke 313 :smile:

Diese Frage solltest du einem Juristen stellen, da sie mit Gas-Technik wenig zu tun hat.

Hallo Fluke,

sorry, Ihre Frage ist mir dadurch gegangen.
Habe sie erst heute gelesen.
Sorry somit für die nicht erfolgte Antwort.
Ich hätte in dem Fall eh nicht helfen können.
Lieben Gruß

Ute