Muss Klassenfahrt bezahlt werden?

Hallo.

Schüler A ist über 18 jahre alt und es steht in 3 Wochen eine 3- tägige Klassenfahrt an.

Vor gut einem Monat verteilten die Lehrer einen Zettel, wo anzukreuzen war, ob man mitfährt oder nicht.

Schüler A bejahte die Fahrt alleine, da über 18.

Die Eltern von Schüler A fahren jedoch zwei Tage vor Klassenfahrtsbeginn in Urlaub, der kurzfristig gebucht wurde.

Die Familie hat jedoch 2 Katzen, die zu der zeit komplett alleine zu Hause wären. Eine davon ist bereits knapp über 15 Jahre alt.

Die Klassenlehrerin von Schüler A pocht nun auf bezahlung, da ein rechtskräftiger Vertrag unterschrieben wurde.

Was kann man machen, um nicht zu bezahlen? Schüler A würde natürlich während der Zeit eine andere Klasse besuchen.

Laut §5, Abs. 1 der Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten werden Verträge mit Beförderungs,- Beherbergungsunternehmen nicht im Namen der Lehrer abgeschloßen, sondern im Namen der Schule.

Sollte das nicht der Fall sein, ist der rechtskräftige Vertrag, wie die Lehrerin von Schüler A sagte, ja nichtig.
Ist das so richtig?

Dieser oben genannte unterschriebene Zettel war bisher auch das einzige Schriftstück, was dazu verteilt wurde.

Hallo,

ohne Bundesland nicht eindeutig zu beantworten.
Allgemein: Klassenfahrt ist Schulveranstaltung, also erstmal Pflicht.
Die Begründung, warum der Schüler nicht mitfahren kann, ist nicht einsichtig/ nicht dringlich genug, Katzen können auch von anderen Personen versorgt werden. Außerdem könnten ja auch die Eltern zu Hause bleiben, da die Klassenfahrt früher feststand.
Und wer wann wegfährt, sollte unter Familienmitgliedern doch besprochen werden, zumal der Sohn erwachsen ist.
Reiseveranstalter fordern zu Recht zumindest einen Teil des Geldes ein, wenn jemand an der Reise nicht teilnimmt. Für die Zahlung ist nicht die Schule, sondern der Schüler bzw. dessen Eltern verantwortlich. Woher soll die Schule das Geld nehmen?
Wenn die Schule solche Ausfälle zahlen müsste, würde es bald keine Klassenfahrten mehr geben, das Risiko wäre einfach zu hoch.
Zusammengefasst: Ihr müsst zahlen, ob Schüler mitfährt oder nicht.

Gruß SingSang

Meiner Meinung nach ist der Vertrag rechtskräftig. Egal ob mit Lehrer oder Schule vereinbart, bei einer klaren Angabe zur Teilnahme ist dies verbindlich. Weiterhin denke ich, dass der Grund, dass die Katzen alleine zu Hause wären nicht ausreichend ist um diese Bindung zu lösen. Ich denke wenn Geldprobleme der Grund wären, hätte man bessere Chancen, aber das kommt auf das Wohlwollen der Schule an.
Für die Katzen kann doch sicherlich auch Verwandschaft oder jemand aus dem Bekanntenkreis sorgen oder?
Mehr fällt mir dazu jetzt nicht ein… es ist eben eine verbindliche Vereinbarung durch besagten Zettel eingegangen worden.