Hallo.
Schüler A ist über 18 jahre alt und es steht in 3 Wochen eine 3- tägige Klassenfahrt an.
Vor gut einem Monat verteilten die Lehrer einen Zettel, wo anzukreuzen war, ob man mitfährt oder nicht.
Schüler A bejahte die Fahrt alleine, da über 18.
Die Eltern von Schüler A fahren jedoch zwei Tage vor Klassenfahrtsbeginn in Urlaub, der kurzfristig gebucht wurde.
Die Familie hat jedoch 2 Katzen, die zu der zeit komplett alleine zu Hause wären. Eine davon ist bereits knapp über 15 Jahre alt.
Die Klassenlehrerin von Schüler A pocht nun auf bezahlung, da ein rechtskräftiger Vertrag unterschrieben wurde.
Was kann man machen, um nicht zu bezahlen? Schüler A würde natürlich während der Zeit eine andere Klasse besuchen.
Laut §5, Abs. 1 der Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten werden Verträge mit Beförderungs,- Beherbergungsunternehmen nicht im Namen der Lehrer abgeschloßen, sondern im Namen der Schule.
Sollte das nicht der Fall sein, ist der rechtskräftige Vertrag, wie die Lehrerin von Schüler A sagte, ja nichtig.
Ist das so richtig?
Dieser oben genannte unterschriebene Zettel war bisher auch das einzige Schriftstück, was dazu verteilt wurde.
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