Muss man eine Pausenzeit von 1 Stunde hinnehmen?

Guten Tag,

eine Firma schreibt allen Mitarbeitern eine Pause von einer Stunde vor, was effektiv dazu führt, dass auch Mitarbeiter mit 38,5 h/Woche 8,7 h/Tag da sein müssen. Ist das in Ordnung?
Vielen Dank schon mal im Voraus.

Hallo,

ja - der AG kann die Arbeitszeit schließlich so festlegen, wie es sein betrieblicher Ablauf erfordert.
Und eine gesetzliche Bestimmung gibt es nur für die MINDESTlänge der Pause, nicht für die HÖCHSTlänge.

Beispiel aus der echten Leben: Artzpraxen haben i.d.R. über Mittag zu, teilweise sogar zwei Stunden oder mehr. Auch das ist rechtlich einwandfrei.

Gruß
Christian (IANAL)

Firma schreibt allen Mitarbeitern eine Pause von einer

Stunde vor,
Ist das in Ordnung?

Wenn im Vertrag nicht anders geregelt ja.
Der Arbeitgeber kann auch eine Pasue von 2 Stunden vorgeben, wenn er das möchte. Diese Freiheit hat er.

LG Jasmin

PS: Wenn ich in der heutigen Zeit Arbeitnehmern zuhören muss, die eine halbe Stunde pro Woche penibel kalkulieren (38,5 Stunden Woche), dann könnte ich wahnsinnig werden. Heutzutage sollte man froh sein, einen Ganztagsjob zu haben.

Hi!

Existiert denn ein Betriebs-/Personalrat?

Wenn ja: as sagt der dazu?

Wenn nein, hast Du die korrekte Antwort bereits erhalten.

VG
Guido

Hi!

Auszug aus dem Arbeitszeitgesetz:

§ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Wenn es einen sachlichen Grund gibt, dass die Arbeitnehmer 7,7 Stunden arbeiten und 1 Stunde Pause ist, kann wohl wenig dagegen unternommen werden.
Wenn die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag festgehalten ist, dann schon.
Und wenn es eine willkürliche Entscheidung vom Arbeitgeber ist (ohne „äußere Zwänge“), kann außer einem Gespräch und Darlegung der Gründe auch nichts gemacht werden.

Schöne Weihnachten
Karin

Hi!

Wenn es einen sachlichen Grund gibt, dass die Arbeitnehmer 7,7
Stunden arbeiten und 1 Stunde Pause ist, kann wohl wenig
dagegen unternommen werden.

Und wenn es keinen sachlichen grund gibt?

Wenn die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag festgehalten ist, dann
schon.

Und wenn sie nicht festgehlaten ist?

Und wenn es eine willkürliche Entscheidung vom Arbeitgeber ist
(ohne „äußere Zwänge“), kann außer einem Gespräch und
Darlegung der Gründe auch nichts gemacht werden.

Und wenn ein Betreibsrat existiert, der von der ganzen Sache nichts weiß?

Mensch Leute, man MUSS hier nichts schreiben, wenn man sich nicht auskennt…

Gruß
Guido

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