Nebenberuflich Freiberuflich?

Hallo an alle,
meine Nachbarin arbeitet halbtags als Angestellte und möchte nun nebenbei freiberuflich arbeiten. Die Einkünfte werden nicht besonders hoch sein, der Arbeitszeitaufwand läßt sich nicht genau festlegen, da sie wegen ihrer Kinder abends zu Hause einzelne Illustrationsaufträge bearbeiten wird. Am Anfang hat sie außerdem erst einmal Aufwendungen für Material, Farben etc.
Was muss sie nun beachten, wenn sie ein Gewerbe anmeldet, und wie ändern sich für sie Steuer und Versicherung - bzw. ändert sich vielleicht gar nichts, wenn man unter einer bestimmten Verdienstschwelle bleibt? Und muß sie das dann trotzdem anmelden? Sie hat auch Angst vor der Buchhaltung, die dabei auf sie zukommt.
Vielen Dank an alle, die weiterhelfen können!
Lessing

… Illustrationsaufträge …

das kling nach Zeichnen oder Malen und wäre damit wohl eher eine Freiberufliche Tätigkeit als ein Gewerbe (weil künstlerische Tätigkeit)

Steuer

der Gewinn (=Einnahmen - Ausgaben) muss versteuert werden.
Anlage GSE zur Einkommensteuererklärung

… Versicherung … Verdienstschwelle …

Am besten mal bei der Krankenkasse fragen …

Und muß sie das dann trotzdem anmelden?

ja, es seiden es ist nur was einzellnes/seltenes
Alternative: 400EUR-Job

Sie hat auch Angst vor der Buchhaltung, die dabei auf sie zukommt.

Bei wenig Umsatz kann es ohne Mehrwertsteuer abgewickelt werden.

Zum Einlesen: http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm

Gruß JoKu

Hallo,
würde diese Tätigkeit als freischaffende, künstlerische Tätigkeit anmelden.
Rechnungen darfst Du ohne Mehrwertsteuer schreiben weil Du ja dann Kleinunternehmer bist.
Dein Arbeitsmaterial und Deine Rechnungen gibst Du ganz normal bei Deiner Lohnsteuer mit ab.
Habe selber auch eine freischaffende, künstlerische Nebentätigkeit angemeldet was sehr problematisch war…
Bei mir war es so…
Habe mehrmals beim Finanzamt in jeder Abteilung nachgefragt weil ich überall hinverbunden wurde (zum Glück kostet ja das telefonieren nichts) wie ich eine freischaffende, künstlerische Nebentätigkeit anmelde da ich Airbrush mache und nebenberuflich damit Geld verdienen möchte.
Als erstes mußte ich mehrmals den Finanzbeamten erstmal erklären was Airbrush überhaupt ist bis einer in der Lage war überhaupt irgendwas auf meine Frage zu antworten. Jedenfalls fiel denen nur dazu ein das ich den Meisterbrief als KFZ-Lackierer haben muß und dann soll ich einen Handwerksbetrieb anmelden. Dann meinten die noch das ich auf jedenfall ein Gewerbe anmelden muß.
Da ich bei einer Kunstschule war und unser Dozent meinte das es besser wär kein Gewerbe anzumelden sondern eine freischaffende, künstlerische Tätigkeit, war mir klar das die Finanzbeamten wahrscheinlich gar nicht wußten was ich will. Dachte immer das die ja sicher auch sowas ähnliches wie eine Ausbildung machen müssen um überhaupt jemanden der z.B. eine freischaffende, künstlerische Nebentätigkeit anmelden möchte eine sinnvolle Auskunft zu geben.
Dann fragte ich bei unserer Gemeinde nach die meinten das es eine freischaffende, künstlerische Nebentätigkeit gar nicht gibt und das sowas Schwarzarbeit wär.
Also den Weg und die Telefonate zu irgendeinem Amt kannst Du dir sparen weil die Dir eh nur merkwürdige Sachen erzählen. Nach tagelangem rumtelefonieren hatte ich keine Lust mehr weil unsere Finanzbeamten offensichtlich vor lauter Arbeit überfordert sind und vor lauter Stress nicht in der Lage sind Auskünfte zu geben die einem weiterhelfen.
Zum Glück kenne ich jemanden der auch eine freischaffende, künstlerische Tätigkeit angemeldet hat der mir Auskunft gab.
Habe es so angemeldet…
Habe ein weisses Blatt Papier hergenommen, darauf geschrieben das ich ab z.B. 1.3.2004 eine freischaffende, künstlerische Tätigkeit betreibe (Airbrushdesign).
Das habe ich per Einschreiben damit keiner von den fleißigen, durchblickenden und hilfsbereiten Finanzbeamten sagen kann das er ja keinen Brief bekommen hat, an unser Finanzamt geschickt und habe aufs Kuvert geschrieben: Z.H. Abteilung für freischaffende, künstlerische Nebentätigkeiten.
Seitdem bin ich als freischaffender Künstler angemeldet und hatte noch nie Probleme.
Das ist jetzt 5 Jahre her.

Viele Grüße
Colorpainter

Vielen Dank!
Vielen Dank an beide, die Infos ergänzen sich super!

Hallo Lessing,

bevor ich ganz selbstständig wurde, war ich auch nebenberuflich freiberuflich tätig. Ich bin zum Finanzamt hingegangen - und dort (damals Karlsruhe) waren die Leute sehr kompetent, haben mir auch einige Broschüren mitgegeben, die ganz nützlich waren und mir beim Ausfüllen des entsprechenden Formulars geholfen.

Ich würde mir den Arbeitsvertrag in der Festanstelling anschauen, meistens müssen Nebentätigkeiten vom Arbeitgeber genehmigt werden.

Grüßli,

Barbara

Hallo an alle,
meine Nachbarin arbeitet halbtags als Angestellte und möchte
nun nebenbei freiberuflich arbeiten. Die Einkünfte werden
nicht besonders hoch sein, der Arbeitszeitaufwand läßt sich
nicht genau festlegen, da sie wegen ihrer Kinder abends zu
Hause einzelne Illustrationsaufträge bearbeiten wird. Am
Anfang hat sie außerdem erst einmal Aufwendungen für Material,
Farben etc.
Was muss sie nun beachten, wenn sie ein Gewerbe anmeldet, und
wie ändern sich für sie Steuer und Versicherung - bzw. ändert
sich vielleicht gar nichts, wenn man unter einer bestimmten
Verdienstschwelle bleibt? Und muß sie das dann trotzdem
anmelden?

Hallo erstmal!
Ja, anmelden muss sie das Gewerbe auf jeden Fall, und zwar beim Ordnungsamt ( meistens in der Nähe des Rathauses oder Einwohnermeldeamtes ). Dadurch bekommt automatisch das Finanzamt bescheid und auch die IHK.
Umsatzsteuer wurde ja schon erwähnt, wenn der Jahresumsatz unter 17.500EUR liegt, ist man Kleinunternehmer und von der USt befreit ( darf natürlich dadurch auch keine MWST auf Rechnungen ausweisen!
Versicherung kommt drauf an, bleibt der Gewinn im Monat unter 400EUR, kann man bei seinem Arbeitgeber ganz normal gesetzlich versichert bleiben! ( So sagte man mir das von der Krankenkasse, als ich in der Elternzeit mich selbständig machen wollte! )
Auf jeden Fall muss jede Nebentätigkeit dem Arbeitgeber gemeldet werden! Normalerweise DARF der AG das auch nicht beanstanden, aber er muss die Möglichkeit bekommen, darauf zu reagieren! Hört man nach Informieren des AG 4 Wochen lang nichts, hat man seine Zustimmung!!

Sie hat auch Angst vor der Buchhaltung, die dabei
auf sie zukommt.

Interessant, ich habe mich als Buchhalterin selbständig gemacht und suche noch Kunden :wink:)))…
Daher meine ANtworten, musste mich auch mit dem Thema auseinandersetzen! Und es ist alles gar nicht so schwer, wie man denkt!

Vielen Dank an alle, die weiterhelfen können!
Lessing

Sehr gerne, bin bereit, noch mehr Fragen zu beantworten, auch per mail!!

Herzliche Grüße,
Kerstin

Hallo Kerstin,

das:

Ja, anmelden muss sie das Gewerbe auf jeden Fall

und das:

Kleinunternehmer von der USt befreit

ist aber gar keine gute Reklame für das:

Interessant, ich habe mich als Buchhalterin selbständig
gemacht und suche noch Kunden

weil:

  • ein Gewerbe muss bloß anmelden, wer ein Gewerbe betreiben will. Aus den gegebenen Informationen lässt sich keineswegs beurteilen, ob es sich um eine gewerbliche oder um eine freiberufliche Tätigkeit handelt.

  • ein Kleinunternehmer iSd § 19(1) UStG ist nicht von der USt befreit, sondern sie wird bei ihm nicht erhoben (so wie das BTW ganz banal im Gesetzestext steht). Der Irrtum wird spätestens dann zu einem Problem, wenn er angeblich umsatzsteuerfreie Leistungen auf seinen Rechnungen ausweist.

Schöne Grüße

MM