Nebenjob bei ALG 1 mit ALG 2 Aufstockung

Hallo,
mein Bruder ist seit einem halben Jahr arbeitslos und bezieht ALG 1 und ALG 2 als Aufstockung. Er möchte jetzt einen 400 Euro Job annehmen, damit er ein wenig mehr hat. Doch hat er dann überhaupt mehr?
ALG 1: 620 Euro
ALG 2: 130 Euro (Miete + NK = 350 Euro)

Ich weiß, dass er einen Freibetrag von ca. 160 Euro bekommen könnte, aber mit der ganzen Aufstockung und der Rechnerei bin selbst ich überfordert. Kann mir jemand helfen und das genauer aufschlüsseln?

Moin, Moin…

Einkommen ALG I 620 Euro
Einkommen ALG II 130 Euro

750 Euro

Freibetrag 100 Euro
Bis 800 Euro = 50 Euro davon 20 % = 10 Euro
Bis 1200 Euro= 10% aber maximal 40 Euro!

Hinzuverdienst Freibertrag 100.-
10.- bis maximal 800 Euro
40.- Euro bis max. 1200 E.

Gesamt Moeglich 150 Euro!

Da laesst sich auch nichts dran ruetteln, es sei denn er setzt schnell ein Kind in die Welt.:smile:

Ganz einfach: Als ALG II Empfänger hat er einen Freibetrag von 100 Euro der NICHT angerechnet wird. Alles was darüber hinauss geht wird zu 80% angerechnet auf das ALG II Verdient er also angenommen 165€ im Monat (was er bei ALG I dürfte)so würden von die den 100-Euro-Freibetrag übersteigenden 65 Euro zu 80% angerechnet auf das ALG II. Sie zögen also 52€ (=80% von 65€) vom ALG II ab und er bekäme 620 Alg I, somit 78 Euro ALG I und 165 vom Arbeitgeber.
andres gesagt bis 100 Euro ist alles möglich, darüber lohnt sich kaum.

Der Zuverdienst ist bis 100 EUR frei. Im Bereich des Zuverdienstes zwischen 100 EUR und 800 EUR verbleiben ihm 20 %.

Konkret:
400 EUR Zuverdienst —>
100 EUR frei
300 EUR x 20 % = 60 EUR —>
gesamt: 160 EUR

Die wollten aber schon im letzten Jahr die Grenzen anheben (Freibetrag auf 200 EUR), wird hoffentlich irgendwann mal werden.

Viel Erfolg.

Hallo, also bei begleitenden Hartz IV stehen ihm keine 160 Euro zu sondern nur 100 + 10%, das heißt er würde bei 400 Euro, 130 Euro zusätzlich haben

hallo,
da kann ich dir leider nicht weiter helfen, sorry.
gruß
chrissixyz

Hallo cybershock17,

Für Nebenjobs gilt grundsätzlich zunächst einmal:

  1. Die ersten 100 Euro sind frei (für Fahrtkosten, Versicherungen etc.)
  2. von 100,01 Euro bis 800 Euro bleiben 20% anrechnungsfrei
  3. von 800,01 Euro bis 1200 Euro bleiben 10% frei
  4. ALG II Empfänger mit minderjährigen Kindern können bis 1500 Euro hinzuverdienen mit einem 10% Freibetrag.

Somit ergibt sich für einen 400 Euro Verdienst ein Freibetrag von 160 Euro (respektive ein Anrechnungsbetrag von 240 Euro)

In Deinem Fall würdest Du, bzw. Dein Bruder also keinen Anspruch mehr auf ALG II haben.

Beim ALG I ist der Selbstbehalt auf 165 Euro festgelegt. D.h. der ALG I Anspruch verringert sich um 235 Euro.

Für die Auszahlungen ergibt sich somit:

  1. ALG I (620-235) 385 Euro
  2. Nebenverdienst 400 Euro
  3. monatlich zur 785 Euro
    Verfügung
  4. keine ALG II Leistungen

Ich hoffe, dass es Dir soweit hilft.

LG
Franz 57

sorry, das ist zu spezifisch, da kann ich leider nicht helfen!

Hallo cybershock17,

Mit dem Freibetrag von 160 € hast du recht.
Hier stellt sich aber die Frage ob das sinnvoll ist, nicht lieber auf die Aufstockung zu verzichten um die ganzen 400 € zu behalten zu können.
Da unterliegt man den gleichen Bestimmungen wie beim vollen Hartz IV Satz.

Ich kenne nicht genau eure Verhältnisse und die Satze der Arge vor Ort.
Die sind bei den Berechnungen immer ein bisschen unterschiedlich.
Hier ein paar Link zum einlesen:
http://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-24850/famil…

Zur Info, dürfte mehr auf Alleinerziehende usw. zutreffend sein.
http://www.sozialhilfe24.de/news/1479/hinzuverdienst…

Hier dürfte das untere Drittel für dich wichtig sein.
http://www.foerderland.de/293.0.html#c10615

Etwas zum nachdenken für die Zukunft, wo man sich schlau machen sollte.
Man kann bei einem Mini Job die Kosten vom AG übernehmen, in dem man dann für später eine Anwartschaft auf Rente hat.
Bei einem Mini Job hast du da keine, wenn auch sehr geringe Anwartschaft.
Das ändert sich, wenn du zum Beispiel 4001 € verdienen würdest und die Sozialbeiträge selbst übernehmen würdest.
Hier würde ich mich mal schlau machen.
http://www.minijob-zentrale.de

mfg falkoo

Tut mir leid, ich verstehe deine Frage nicht ganz. Beim 400 EUR Job wird ihm doch nix von der sog. Regelleistung abgezogen.

Soweit ich informiert bin, liegt der Freibetrag aktuell einheitlich bei 100 Dingern. 160 EUR war mal vor langer Zeit. Also wenn dein Bruder bis zu 100 Euronen von der Betriebskostenabrechnung wiederbekommt, dann darf er die behalten.

Alles, was drüber liegt, wird mit geschmeidigen 80% besteuert, also bleiben von 400 Dingen 180 übrig. Wer also sollte sonen Job annehmen, wenn der Freibetrag bei 160 liegen täte?

Aber frag mal noch nen Anderen, bei mir ist das nämlich schon Jahre her und gab nur Ärger mitn HiobCenter, weil irgendwelche Unterlagen plötzlich verschwunden waren.

LG

Martin

Hallo.
Leider kann ich dazu auch keine Aussage machen. Daher schlage ich vor, die Frage im Forum

http://hartz.info/index.php

zu stellen. da findet Ihr etliche Experten zum Thema.
LG Paco

tut mir leid, so genau weiss ich das auch nicht

sorry, mir ist leider ein fehler passiert, es sind 100 Euro plus 20% vom Rest, ich denke auch damit hat sich die Aufstockung durch ALG 2 aufgehoben

Hallo

als ALG1-Bezieher muss er auf dieses hier achten:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25648/Navigation/zen…

Bei der ALG2- Bedarfsberechnung werden Freibeträge für Erwerbseinkommen berücksichtigt:
http://hartz.info/index.php?topic=1166.0

LG

@ all,
Hallo zusammen,

da hier doch einige unterschiedliche Meinungen geäußert wurden, habe ich mir nochmal die Gesetzestexte vorgenommen. Demnach ist es tatsächlich so, wie ich oben schrieb.
Grundsätzlich muss JEDES Einkommen bei ALG I und bei ALG II angegeben werden. Bei ALG I gilt ein Freibetrag von 165 Euro und bei ALG II ein Grundfreibetrag von 100 Euro. Hiervon müssen dann Kosten für die Erhaltung der Arbeit (Fahrtkosten, Arbeitskleidung, Versicherungen etc.) bezahlt werden. Höhere Kosten können bei Nachweis anerkannt werden. Zusätzlich wird ein Freibetrag von 20% gewährt, wenn der Verdienst bis 800 Euro beträgt (100 Euro + 20% von max. 700 Euro = max. 240 Euro). Bis 1200 (1500 bei Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern) Euro werden nochmal 10% (also max. 40 Euro bzw. 70 Euro) gewährt. Z.B.:
100 Euro Verdienst = 100 Euro Freibetrag
400 Euro Verdienst = 100 Euro + 20%x300 Euro = 160 Euro
800 Euro Verdienst = 100 Euro + 20%x700 Euro = 240 Euro
1200 Euro Verdienst = 100 Euro + 20%x700 Euro + 10%x400 Euro = 280 Euro
Alles andere wird voll auf die Hilfe angerechnet. Besonders zu beachten ist vielleicht noch, dass Betriebskosten (Nebenkosten der KdU) immer vollständig abgezogen werden, da die Jobcentren nur die tatsächlichen Miet- und Nebenkosten übernehmen.

Ich hoffe, dass jetzt alles klar ist.
Sollte jemand andere Infos zur Verfügung haben (insbesondere Gesetze oder Durchführungsverordnungen), bitte ich um die Veröffentlichung oder Zusendung entsprechender Links.

LG
Franz57

Also eins bin ich mir sicher. Der Grundfreibetrag (100€) muss auf jeden Fall da sein. Ich stehe vor einem ähnlichen Rechenproblem und weiß auch noch nicht wie es genau läuft.
MfG

Hallo,

beim ALG I bleiben von den 400 EUR 165 EUR frei. ggf. noch ein nachzuweisender Betrag z.B. für Fahrtkosten . 620 EUR minus 165 EUR bleiben noch 455 EUR.

Von den 400 EUR Arbeitseinkommen werden beim ALG II nach Abzug von 160 EUR noch 240 EUR als Arbeitseinkommen angerechnet.

1 Leistungen Regelleistungen/Sozialgeld
Antragsteller (Nordrhein-Westfalen):
374.00 €
Summe der Leistungen:
374.00 €

2 Kosten für die Unterkunft
Kaltmiete:
350.00 €
Heizkosten:
0.00 €
Summe der Unterkunftskosten:
350.00 €

3 Einkommen
Erwerbseinkommen:
400.00 €
Abzüge (Steuern, Sozialvers., Werbungskosten, usw.)
0.00 €
Freibetrag Erwerbseinkommen:
-160.00 €
sonstige Einkünfte:
455.00 €
Summe der Einkünfte:
695.00 €

= Berechnung des Anspruchs
Summe der Leistungen:
374.00 €

  • Summe der Unterkunftskosten:
    350.00 €
  • Summe der Einkünfte:
    695.00 €
    = Ihr vermutlicher Anspruch:
    29.00 €

Also besteht noch ein Anspruch von 29 EUR.

Bisher 620 + 134 = 754 EUR

Jetzt 455 + 400 + 29 = 884 EUR

mfg

Hallo

Für erwerbstätige Hartz IV Empfänger gibt es Einkommensfreibeträge, die zum 1. Juli 2011 neu gefasst wurden… Danach können zum Arbeitslosengeld II 100 Euro brutto anrechnungsfrei monatlich hinzuverdient werden.
Einkommen, das den Grundfreibetrag von 100 Euro übersteigt, wird gestaffelt angerechnet, und zwar folgendermaßen:

  • von einem verdienten Bruttoeinkommen werden von 101 Euro bis 1000 Euro 80 % auf das ALG II angerechnet, 20% sind also anrechnungsfrei.
    Bei einem 400€ Job blieben da 100€ + 20% von 300€ = 160€, die zusätzlich verdient werden dürfen. Deine Rechnung stimmt also.

Gruß Caro

Hallo,
die Aufschlüsselung ist zu umfangreich, als dass ich sie verständlich wiedergeben könnte.

Sorry
flottebiene110