Hallo,
beim ALG I bleiben von den 400 EUR 165 EUR frei. ggf. noch ein nachzuweisender Betrag z.B. für Fahrtkosten . 620 EUR minus 165 EUR bleiben noch 455 EUR.
Von den 400 EUR Arbeitseinkommen werden beim ALG II nach Abzug von 160 EUR noch 240 EUR als Arbeitseinkommen angerechnet.
1 Leistungen Regelleistungen/Sozialgeld
Antragsteller (Nordrhein-Westfalen):
374.00 €
Summe der Leistungen:
374.00 €
2 Kosten für die Unterkunft
Kaltmiete:
350.00 €
Heizkosten:
0.00 €
Summe der Unterkunftskosten:
350.00 €
3 Einkommen
Erwerbseinkommen:
400.00 €
Abzüge (Steuern, Sozialvers., Werbungskosten, usw.)
0.00 €
Freibetrag Erwerbseinkommen:
-160.00 €
sonstige Einkünfte:
455.00 €
Summe der Einkünfte:
695.00 €
= Berechnung des Anspruchs
Summe der Leistungen:
374.00 €
- Summe der Unterkunftskosten:
350.00 €
- Summe der Einkünfte:
695.00 €
= Ihr vermutlicher Anspruch:
29.00 €
Also besteht noch ein Anspruch von 29 EUR.
Bisher 620 + 134 = 754 EUR
Jetzt 455 + 400 + 29 = 884 EUR
mfg