Nebenkostenabrechung 2008/ Rechnung aus 2007

Hallo,
wir haben in unserer Nebenkostenabrechnung 2008 einen Posten für die Wartung und Reinigung des Wasserfilters aufgeführt, der nach Wasseruhr aber am 15.12.2007 durchgeführt wurde. Aufgrund der Feiertage hat der Handwerker aber die Rechnung erst am 15.01.2008 geschrieben. Nun fragen wir uns ob wir diese Rechnung überhaupt bezahlen müssen? Komisch ist auch, dass wir nur nach unserem Einzug in 2005 diesen Wasserfilter gereinigt bekommen haben und diesen damals auch nicht berechnet bekommen haben. Wie ist die Sachlage? Ist dann diese Rechnung auch verjährt oder haben wir Pech da der Handwerker die Rechnung in 2008 geschrieben hat?
Danke!

Wartungskosten sind umlegbar. Wann die Rechnung geschrieben wurde und in welcher Periode sie umgelegt wurde ist unerheblich. Dass ihr 2005 nichts bezahlt habt, ist ein Entgegenkommen vom Vermieter, da ihr ja nichts dazu beigetragen habt, dass der Filter verbraucht ist. Nun aber wurde der Filter drei Jahre lang auch von Euch benutzt und daher ist es rechtens, dass die Kosten auch umgelegt werden. Glück hat dann derjenige gehabt, der z.B. 2007 ein- und wenig später wieder ausgzogen ist. Der Vermieter könnte eine Pauschale für jedes Jahr eintragen, dann wäre es gerecht. Aber sollten die Kosten für den Austausch dann letztendlich höher sein, muss er nachfordern, oder - falls er den Filter bis zum GehtnichtMehr drinlässt" könnte er damit sogar Gewinn machen. Und daher lieber die verlässliche Version: Kosten umlegen, wenn sie entstehen.

Hallo,

grundsätzlich sind Kosten der Wartung zu denen auch beispielsweise Eichungen in vorgeschriebenen Intervallen gehören auf den Mieter umlegbar, da diese Arbeiten den störungslosen Betrieb der Anlage/n gewährleisten.
Zu dem Umstand der Berechnung der Rechnung aus 2008 in der Nebenkostenabrechnung 2007 ist zu sagen, dass die Leistungserbringung in 2007 erfolgt ist und dei Berechnung der Lieferungen und Leistungen bei einem Mietverhältnis nach dem Zeitpunkt der Erbringung erfolgen.
Die nicht erfolgte Berechnung der Reinigung in 2005 kann wiederum ggfs. aus einer Leistung betreffend die Nebenkostenabrechnung 2004 sein oder aber es handelte sich um eine Instandsetzung. Kosten der Instandsetzung Kosten sind nicht auf den Mieter umlagefähig.
Aber tatsächlich Aufschluss darüber kann nur der/die zu der/den Rechnung/en gehörige Arbeitsbericht/e geben, der/die die ausgeführten Arbeiten beschreibt.
Bei einer Reinigung kann es strittig sein, ob diese aufgrund fehlender Wartung oder aber einer tatsächlichen Störung/Reparatur erfolgen musste oder aber zum Umfang der Wartung gehört.
Oftmals sind Reinigungen anfallende Kosten der Instandsetzung, aber ohne Reinigung kann ggfs. eine Anlage oftmals nicht ordnungsgemäß betrieben werden.
Bei manchen Anlagen und Einbauten besteht auch eine Auflage seitens der Versicherung oder aber des Eichamtes.
Es kommt meist auf den Einzelfall an. Die Fragen lauten im Prinzip warum oder weshalb sind diese Kosten angefallen, was war der Auslöser, war dieser Umstand notwendig, gibt oder gab es Alternativen, gibt es einmalig anfallende Umbau-/Einbauöglichkeiten, die diese Kosten dauerhaft minimieren oder aber unnötig machen? Eventuell gibt auch die Betriebsanleitung des Herstellers Auskunft über den notwendigen Umfang bei einer ordnungsgemäßen Wartung.

Mit freundlichen Grüßen,

Hallo veeva,

Ihre Angaben sind sehr dürftig und deshalb ist meine Auskunft nur bedingt richtig.
Bitte bei solchen Anfragen immer den genauen Abrechnungszeitraum angeben, der in der Regel meistens vom 01.01. bis zum 31.12. des Jahres geht, aber auch manchmal anders eingeteilt ist,z.B. vom 01.7. des Jahres, bis zum 30.06.des Folgejahres oder ähnlich.

1.Sind Sie in dieses Haus als Eigentümer oder als Mieter eingezogen?
Wenn Sie Mieter sind, können Sie alles vergessen, denn dann ist die Verjährung eingetreten.
Nur bis zu 12 Monaten nach dem Nebenkosten-Abrechnungszeitraum kann diese Forderung geltend gemacht werden und dieser Zeitraum ist längst vorbei.

2.Sind Sie Eigentümer, dann gilt das,was Sie mit dem Handwerker vereinbart haben.

Ich hoffe, dass damit Klarheit herrscht.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

hallo veeva,
in aller kuerze, da ich im urlaub bin: der posten der nebkostenabrechnung muss bezahlt werden. zudem profitieren sie ja auch im jahr 2008 von dem gereinigten wasserfilter. alles 2005 berechtet wurde (und was nicht) interressiert heute nicht mehr…
gruss
mary

Hallo veeva,

hinsichtlich der Rechnungsabgrenzung gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen, daher ist die bei dir vorgenommene Abgrenzung in Ordnung. Die meisten Verwalter gehen künftig wie folgt vor:
„Der Verwalter wird bei der Erstellung der Jahresabrechnungen die Kosten abgrenzen, damit die Eigentümer problemlos mit den Mietern abrechnen können. Rechnungen, die ihren Ursprung im Vorjahr haben, jedoch erst im Folgejahr gezahlt werden, werden künftig bei der Abrechnung für das Vorjahr berücksichtigt. Der Verwalter wird dann diese Kosten abgrenzen, die bis zur Erstellung der Abrechnung vorliegen; sofern zu einem späteren Zeitpunkt noch Rechnungen eingehen, werden diese im laufenden Abrechnungsjahr berücksichtigt.“

Der Wasserfilter ist vermutlich nicht jedes Jahr zu reinigen, daher fallen diese Kosten sporadisch an. Jedoch gehört der Wasserfilter, wie auch alle anderen Nebenkosten, nur zu den zahlenden Nebenkosten, wenn im Mietvertrag diese, hier speziell Wasser-Reinigung per Filter, als umlagefähgige Nebenkosten aufgeführt sind.
Beste Grüße
Kocki

Hallo,

da die Rechnung in 2008 gestellt wurde, ist sie auch für das Jahr 2008 abzurechnen.

Gruß
Stefan

liebeb Dank für die Info! Dann werden wir mal zahlen :smile:
Gruss Veeva

sorry, aber damit kenn ich mich leider nicht aus.
viel glück noch
gruß
mahema