Neuer Vorstand ohne Entlastung?

Hallo!
Kann in einem e.V. ein neuer Vorstand eingesetzt werden, wenn durch einen fehlenden Bericht des Kassenprüfers, keine Entlastung des alten Vorstandes möglich war?

Freu mich über schnelle Antworten!

ja, das ist zweifelsfrei möglich. Die fehlende Entlastung hindert nicht daran, einen neuen Vorstand zu wählen. Es wird in der Literatur sogar dringend vorgeschlagen, ausscheidenden Vorständen keine Entlastung zu erteilen, weil sich der Verein mit einer rechtmäßigen Entlastung die Möglichkeit nimmt, vom alten Vorstand Auskünfte hinsichtlich der von der Entlastung umfassten Vorgänge zu fordern.
Es gibt also keine Gründe, warum hier kein neuer Vorstand gewählt werden könnte.

Im Prinzip ja, aber der alte Vorstand ist nicht aus seiner Haftung entlassen.

Hallo, bin mir nicht sicher.
Aber die Entlastung betrifft den ges. Vorstand, also inkl. fehlendem Kassenprüferbericht.
In solchen Fällen bleibt der Vorstand im Amt, bis der Bericht nachgeholt wird und die Entlastung erneut beantragt werden kann.
PS:Was sagt eure Satzung zu diesem Thema??
mfg Idefixer

Guten Morgen!
Geh doch einfach über Google und gebe dort ein:
keine Entlastung des Vorstandes.
Dann kommt das „JuraForum“ mit einer Antwort.
Ich persönlich habe das im Vereinsleben noch nicht gehabt.
mfg
makoe

Hallo.

Die Entlastung des Vorstand und die Wahl neuer Vorstandsmitglieder sind zwei rechtlich verschiedene Vorgänge. Mit der Entlastung stellt die Mitgliederversammlung den bisherigen Vorstand von allen Ansprüchen frei, die dem Verein bei Prüfung aller Unterlagen erkennbar waren. Die Unterlagen werden in der Regel vom Kassenwart erstellt und von Kassenprüfern oder Revisoren geprüft. Liegt kein Kassenprüferbericht vor, kann die Entlastung versagt werden. Sollten Ansprüche gegen den Verein aus der Zeit des bisherigen Vorstand geltend gemacht werden, haftet dieser dafür. Werden die Prüfberichte nach der Mitgliederversammlung vorgelegt, sollte die Entlastung auch in einer der folgenden Versammlungen noch möglich sein. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) trifft hierzu jedoch keine Aussage. All diese Vorgänge betreffen aber die abgelaufenen Geschäftsjahre des Vereins. Der Vorstand hat die Möglichkeit, negative Feststellungsklage mit dem Antrag zu erheben, ggf. vom Verein behauptete Ersatzansprüche bestehen nicht.

Für folgende Geschäftsjahre kann nun unabhängig von der Entlastung des vorherigen Vorstands ein neuer Vorstand gewählt werden.

Viele Grüße

Es kann ein neuer Vorstand eingesetzt werden, eine von dessen Aufgaben ist die Einholung eines Berichtes und die möglichwerweise nachträgliche entlastung oder die verfolgung von Fehlhandlungen.
mfg
HH

Hallöchen,

klare Antwort: JA

Die Entlastung ist lediglich die Freistellung des Vorstandes von zivilrechtlichen Rückforderungsansprüchen durch den Verein wegen nicht sachgerechter Mittelverwendung.
Selbst wenn die Entlastung verweigert wird, kann ein Vorstandsmitglied im Amt bleiben oder wiedergewählt werden.
Das mit der Unzulässigkeit wegen fehlender Entlastung ist leider ein Gerücht, das sich standhaft hält.
Bei fehlendem Kassenprüfbericht, entlasten wir immer unter dem Vorbehalt, daß die Kassenprüfung keine Beanstandungen ergibt. So muß man nicht noch eine außerordentliche Sitzung nur für die Entlastung einberufen.

Hallo JoDip,

nein, nur weil der Bericht des Kassenprüfers „fehlt“ (warum „fehlt“ der Bericht?), ist das kein Grund, den Vorstand „abzusetzen“.
Eine „Abwahl“ durch die Mitgliederversammlung ist aber immer möglich (wenn sich die entsprechende Mehrheit findet).

Gruß
B. Kaufmann

Selbstverständlich. Man hat keinen Anspruch auf Entlastung. Die Entlastung betrifft nur den Ex-Vorstand. Sonst müsste ein nicht entlasteter Vorstand (schlechte Arbeit?) ewig Vorstand bleiben. Kann nicht sein. Könnte man selbst drauf kommen, oder???

Zumindest können 1. und 2. Vorsitzender neu gewählt werden, weil ja nur der Kassenwart nicht entlastet wurde. Ein neuer Kassenwart kann wohl auch eingesetzt werden, aber der alte Kassenwart muss entsprechend „nacharbeiten“.
Einfachern ist es aber, den alten Kassenwart die Geschäfte weiterführen zu lassen, bis er auf einer Sondersitzung entlastet wurde. Auf der Sitzung kann dann direkt der neue gewählt werden.

Gruß,

twilight666

natürlich kann ein neuer Vorstand in einer ordentlicher bzw. ausserordentlichen Versammlung gewählt werden.

der nicht entlastende Vorstand haften weiterhin persönlich für alle Geschäfte und Vereinbarungen.

Wenn der Kassenprüfer seiner Pflicht nicdht nachgekommen ist, kann er durch eine einstweiligen Verfügung dazu gezwungen werden. Entstehen dem Verein Nachteile durch den nicht vorgelegten kassenprüfungsabschluss ist auch er in Haftung gegenüber dem Verein.

gutes gelingne

Holla
Ein Vorstand kann nicht eingesetzt werden.
Von wem auch. Ein Vorstand wird in einer Jahreshaupversammlung oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung gewählt. Mit Tagesordnung und Einhaltung der Fristen. Zum fehlenden Bericht des Kassenprüfers: Es muss ja noch einen 2. Kassenprüfer geben. Ansonsten werden 2 Kasseprüfer neu gewählt.
Solange der alte Vorstand nicht entlastet ist, haftet er für seine Handlungen in voller Höhe. Der Verein sprich die Mitgliederversammlung kann ihn erst nach dem Kassenprüferbericht entlasten und auch das nur wenn die Kassenprüfer Entlastung beantragen.

Hallo!
Kann in einem e.V. ein neuer Vorstand eingesetzt werden, wenn durch einen fehlenden Bericht des Kassenprüfers, keine Entlastung des alten Vorstandes möglich war?
Freu mich über schnelle Antworten!

Hallo JoDip,
hier der Versuch einer Antwort auf deine Frage:
selbstverständlich kann in einem e.V. ein neuer oder ein anderer Vorstand eingesetzt werden, wenn dies satzungskonform geschieht; aber auch nur dann!

Wenn die von der Mitgliedschaft bestimmten Kassenprüfer ihren Aufträgen (u.a. zur Vorlage eines Kassenprüfungsberichtes) nicht nachkommen, so haben diese und der Vorstand versagt.
Logisch, dass man einen solchen Vorstand nicht „entlasten“ kann, das heißt: ihm nicht das Vertrauen aussprechen kann.
Es ist dann nur konsequent von der Mitgliedschaft einen neuen Vorstand zu benennen. Dies hat nichts mit der nicht erfolgten „Entlastung“ zu tun.
Der Wert und die Bedeutung einer „Entlastung“ wird allgemein viel zu hoch aufgehängt. „Entlastung“ bedeutet lediglich, dass ein „entlasteter“ Vorstand für den Zeitraum seiner „Entlastung“ der Mitgliedschaft im Sinne der Geschäftsführung nicht mehr rechenschaftspflichtig ist.
Haftbar im zivielrechtlichem Sinne bleibt der Vorstand nach wie vor, egal ob entlastet oder nicht.
Dies bedeutet jedoch, dass im Falle eines Schadens zu Lasten des e.V.'s, das Verschulden des Vorstands zivielrechtlich geklärt werden muß.

Ich hoffe, Dir ein wenig geholfen zu haben.
Mit freundlichem Gruß
Irajel

Hallo,

ja kann. Der alte Vorstand bleibt dann in Haftung, sprich ist nicht entlastet, wegen der genannten Unregelmäßigkeit, das ist alles. Sollte der Bericht noch folgen, kann jederzeit eine Entlastung stattfinden bei einer Mitgliederversammlung.
Viele Grüße

Hallo,
ein neuer Vorstand wird nicht eingesetzt sondern von der Mitgliederversammlung(dem höchsten Organ des vereins) gewählt.
Dies ist jederzeit möglich, nach den Regelungen,wie es auch in der Satzung steht bzw. das BGB vorsieht.

Nichtentlastung des alten Vorstand bedeutet, dass der alte Vorstand mit evt. Schadensersatzforderungen konfrontiert werden kann. Ein neugewählter Vorstand kann jedoch nicht für die Fehler des alten Vorstandes verantwortlich gemacht werden. Unterlässt es aber der neue Vorstand zu versuchen, drohende Schäden, die auf bekannt gewordenen Fehlern des alten Vorstandes beruhen, abzuwenden, so kann auch der neue Vorstand haften - eben wegen dieser Unterlassung, die ja dann auch der Fehler des neuen Vorstandes wäre.