Notarkosten, wenn Hauskauf nicht zustande kommt?

Wir wollten ein Haus kaufen. Der Kaufpreis sollte 225.000 € sein. Grundsätzlich waren wir uns mit den Verkäufern einig und haben gesagt, dass wir das Haus nehmen würden. Diese wollten die Sache schnell zum Abschluß bringen und haben einen Notar mit der Erstellung des Kaufvertrages beauftragt. Wir haben diesem mündlich zugestimmt, jedoch ohne vorher darüber zu sprechen, welcher Notar beauftragt wird und wer die Kosten trägt. Wir haben die Verkäufer jedoch darauf hingewiesen, dass wir für die Finanzierung noch ein wenig Zeit brauchen. Die Verkäufer sind aber ohne weitere Rücksprache zu einem Notar ihrer Wahl gegangen. Nach nochmaliger Besichtigung des Hauses sind uns Sachen aufgefallen, die den Kaufpreis nicht rechtfertigen, auch nach „Boris“ ist das Gründstück um einiges geringer zu bewerten. Jetzt haben wir den Kaufvertragsentwurf erhalten. Nach Erhalt haben wir uns an die Verkäufer gewandt und gesagt, dass wir das Haus zu dem Preis nicht finanziert bekommen. Es sind viel größere Umbauarbeiten erforderlich als zuerst eingeplant. Wir haben angegeben, dass wir das Haus für 180.000 kaufen würden.
Jetzt hat die Eigentümerin angerufen und uns mitgeteilt, dass der Kauf unter diesen Bedingungen nicht zustande kommt und gesagt, wir sollen alle uns zur Verfügung gestellten Unterlagen (Grundrisse, Grundbuchauszug usw) zurücksenden. Wir würden dann in Kürze die Rechnung für den Notar erhalten. Auf weitere Nachfrage zu den Kosten und wer diese trägt, war sie nicht gesprächsbereit.
Müssen wir den Notar alleine zahlen, obwohl die Verkäufer den Vertragsentwurf in Auftrag gegeben haben? Im Anschreiben des Kaufvertragsentwurf steht „auf Veranlassung der Frau X überreichen wir anliegend Entwurf des Kaufvertrages“.
Wir hatten niemals zu dem Notar Kontakt.
Wie ist dieser Fall zu beurteilen? Nach welcher Rechtsgrundlage müssten wir den Notar bezahlen? Was ist, wenn das Haus jetzt an einen anderen für den Preis von 225.000 € verkauft werden kann, kann dann der Kaufvertrag übernommen werden?
Besteht die Möglichkeit die Kosten zu teilen?
Vielen Dank vorab für hilfreiche Kommentare!

Derjenige, der den Notarvertrag beauftragt, muss ihn auch bezahlen.

Übrigens: die Preisdifferenz von 225.000 auf 180.000 ist natürlich etwas happig gewesen. Kein Wunder, dass die Verkäufer nicht gut auf Sie zu sprechen sind…

MfG

Jens Gause
www.der-Hausinspektor.de

Hallo,

locker bleiben.

Der Notar stellt an Frau X die Rechnung. Ihr schuldte dem Notar nix. Frau X müsste diese an Euch weiter berechnen.

Wo ist der Anspruch von Frau X ?

Also!

Christian

Danke für die schnelle Antwort.
Muss der Verkäufer auch zahlen, auch wenn wir unser mündliches Einverständnis gegeben haben?
Dass der Preisunterschied sehr happig ist, wissen wir. Wir haben aber mitbekommen, dass andere Häuser in der Straße vor Kurzem für viel weniger 155.000 - 170.000 weggegangen sind. Wären ja auch bereit die Hälfte der entstandenen Kosten zu zahlen, aber die Verkäufer sind nicht gesprächsbereit.

Da Sie keinen Notarvertrag beauftragt haben, werden Sie diesen auch nicht zahlen müssen. Es gibt keinen Schadensersatz bevor es zu einem notariellen Kaufvertrag gekommen ist.

Beim nächsten Objekt schalten Sie lieber einen Gutachter ein, der Sie über den angemessenen Kaufpreis berät… Gucken Sie gerne mal bei uns vorbei: www.der-Hausinspektor.de

MfG

Jens Gause

guten Abend,
der Auftraggeber muss die Leitung des Notars bezahlen. Darauf können Sie sich berufen. Bei Problemen mit dem Notar können Sie bei der Notarkammer Kostenbeschwerde erheben. In der Regel ist sie kostenfrei. Fragen Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen
H.G.

Berichtigung: es muss heißen „der Auftraggeber muss die L e i s t u n g des Notars bezahlen.“
Mit freundlichen Grüßen
H.G.

Hallo Mimarot, leider weiß ich diesbezüglich nicht wirklich bescheid. Nur OHNE Ihren Auftrag und OHNE Ihre Unterschrift ist KEIN Vertag gültig. Das ist allgemein so, nur Notariell kann ich mir es nicht anders vorstellen.Wie gesagt am Besten schalten Sie einen Rechtsanwalt ein und Ihre Rechtschutzversicherung! Macht bei solchen Menschen IMMER Sinn.

Liebe Grüße Ihre cosma68

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Guten Tag Herr Mimarot,

ich gehe davon aus, dass Sie nichts bezahlten müssen, wenn Sie nichts unterschrieben haben und dementsprechend auch nichts in Auftrag gegeben haben.

MFG

Mein Tipp:
http://www.frag-einen-anwalt.de
VG
Heinz

Guten Tag, haben so ein ähnliches Problem…
und zwar haben wir dem Makler unser Einverständnis gegeben einen notariellen Entwurf vorzubereiten, wobei der Notar von den Verkäufern ausgesucht wurde…
Nun steht auf dem Entwurf der Verkäufer als Auftraggeber… Müssen wir jetzt dennoch die gesamten Entwurfskosten bezahlen?

LG