Notarvertrag- Strafe bei verspäteter Hausübergabe

Hallo,

wir möchten ein Haus kaufen. Nun meine Frage, gibt es einen Richtwert, den der Verkäufer zu zahlen hat, falls das Haus nicht fristgerecht übergeben wird?

Danke

Tanja

Hallo Tanja,

ich halte den höchstmöglichen Betrag, der sich aus dem Mietspiegel ergibt, zuzüglich eines Betrages, der dem Pachtwert eines evtl. vorhandenen Gartens entspricht, zuzüglich eines prozentualen Aufschlages, um eine Bestrafung zu erreichen, für gerechtfertigt. Außerdem wird üblicherweise vereinbart, daß evtl. Nebenkosten, Grundabgaben und sämtliche darüber hinaus den Käufern durch die verspätete Übergabe entstehenden Kosten, zu Lasten des Verkäufers gehen. Aber normalerweise berücksichtigt der Notar diesen Punkt von sich aus. Sollte das in Ihrem Fall nicht so sein, würde ich ihn danach fragen. Z.B. steht die Übergabe eines Grundstücks (Häuser lassen sich normalerweise nicht kaufen, sie sind meistens fest mit dem Grundstück verbunden, so daß sie automatisch immer dem Grundstückseigentümer gehören) in einem engenen Zusammenhang zur Kaufpreiszahlung und zur Beantragung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch durch den Notar.

In der Hoffnung, hiermit geholfen zu haben, verbleibe ich

m.f.G.
Gudrun

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Wir haben damals mit unserem Verkäufer eine „Strafe“ frei ausgehandelt. Zum einen musste der Verkäufer bei Verzögerung die Hotelkosten für 2 Personen tragen sowei die Einlagerung der Möbel etc… und die Kosten die mit dem hin und her Transport anfallen, sowie die Zinsen für den Kredit.

Hat super geklappt. Verkäufer hat brav drei Monate lang die Zinsen bezahlt.