Note 6 wegen Abspicken in nicht bewertetem Test

Hallo zusammen

ich bin neu und hoffe ,ich mache das jetzt auch richtig so :smile: Ich habe eine allgemeine Frage an die Experten bzgl. Schulunterricht und Leistungsbewertung und würde mich sehr über Antworten freuen. Ich entschuldige mich für den Umfang, aber sonst versteht man wahrscheinlich die Zusammenhänge nicht so gut.

Fiktive Situation: Eine an der Schule neue Fachlehrerin übernimmt den Unterricht (7.Kl.Hessen) . Sie macht nicht sofort im Lehrplan weiter,sondern geht mit den Kindern erstmal wiederholend deren bisherigen Stand durch, klärt dabei noch aufkommende Fragen, geht mit den Kindern dann anschließend auch noch eine mehrstündige Unterrrichtseinheit über allgemeine Arbeitstechniken /-hilfen durch usw. - was alles von Schülern und auch Eltern sehr hilfreich und positiv empfunden wird. Zum Ende dieser „Einführungsphase“ gibt sie den Kindern eine vorher angekündigte „Zwischenprüfungsarbeit“ - also ein Aufgabenblatt , in dem unter Klassenarbeits-Bedingungen nochmal abgefragt bzw. verlangt wird , was bisher gemeinsam wiederholt und an Techniken erarbeitet wurde. Es werden vier verschiedene Aufgabenblätter für vier Gruppen erstellt und entsprechend „abwechselnd“ verteilt, sodass nicht zwei Schüler mit selben Aufgaben nebeneinander sitzen.

Dieser Test soll nach Aussage der Lehrerin zwar dann von ihr mit einer Note beschriftet werden; diese Note soll aber ausdrücklich nur zur eigenen Einschätzung der Kinder dienen und NICHT in die Fach-Gesamtnote eingehen - d.h. dieser Test soll nicht bewertet werden, sondern „nur“ der Lehrerin zeigen, was bei den Kindern angekommen ist und wo evtl.noch Nachholbedarf oder Unklarheiten bestehen, bevor sie im Lehrplan fortfährt.-

Eine der Schülerinnen der Gruppe A (mit befriedigenden Leistungen in dem Fach) erledigt von den sechs Aufgaben die ersten zwei kurzen Aufgaben, hat dann aber den „totalen Blackout“ - sie findet keinen Ansatzpunkt mehr, ihr fällt nichts mehr ein. Sie fühlt sich unter Druck, da um sie herum alle anderen Schüler anscheinend problemlos ihre Aufgaben lösen können, da alle fleissig schreiben. Sie weiss, dass sie diese Aufgaben eigentlich auch können müsste, sie war gut vorbereitet - aber nun ist „alles weg“ und einfach nicht abrufbar. Sie befürchtet aufzufallen, wenn sie nach so kurzer Unterrichtszeit schon mit dem Schreiben aufhört - sie befürchtet, von der Lehrerin vor der Klasse zum Weitermachen aufgefordert zu werden (und es aber eben nicht zu können) und sie hat auch Angst davor, dass die Mitschüler ihr Nichtschreiben/ Nichtwissen bemerken und sie später deshalb hänseln werden.

Einfach irgendwelche Zahlen oder Bilder hinzumalen, nur um eine Schreibbewegung wie die anderen auszuführen, tut sie natürlich nicht . Stattdessen schreibt sie die fehlenden vier Aufgaben-Lösungen von ihrer Nachbarin ab…wohl wissend, dass die Nachbarin ein völlig anderes Aufgabenblatt (B) hat und dass deren Lösungen natürlich gar nicht zu ihren eigenen Aufgabenstellungen (A) „passen“.

Sie tut es einfach nur, um in dem Moment „irgendetwas“ schreiben zu können und nicht aufzufallen. Die Angst vor der Bloßstellung und dem Hänseln ist in dem Moment größer als ihr (vorhandenes) Bewusstsein, später wegen der falschen Gruppen-Lösungen und wegen des Abschreibens vom Nachbarn eine schlechte Note und Ärger zu bekommen. Sie traut sich auch nicht, der Lehrerin später nach der Arbeit unter vier Augen zu erzählen, was sie gemacht hat und warum. Ihr ist es peinlich, dass sie anscheinend als Einzige trotz aller Vorbereitungen und Techniken etc. „zu dumm“ ist, die Aufgaben zu lösen. Auch den Eltern gegenüber sagt sie nichts…es ist ihr peinlich- zumal sie sich vor diesem Test noch begeistert über die neuen Technik-Hilfen geäußert hatte und ein sehr gutes Gefühl hatte, was den Test anging.

Die Lehrerin teilt die Arbeiten einige Tage später korrigiert aus und staucht das Mädchen dabei etliche Minuten lang lautstark und aggressiv zusammen (vermutlich wohl auch zur abschreckenden Wirkung bei den anderen) - für wie blöd das Mädchen wohl seine Lehrerin hielte, dass es sie so verar***en wolle… dass es doch selbstverständlich auffliege, wenn man dummerweise dann auch noch von der falschen Gruppe abfudelt usw. Die Lehrerin ist extrem aufgebracht, und selbst die Mitschüler sind über ihre Aggressivität und Lautstärke erschrocken und eingeschüchtert.

Die Arbeiten der restlichen Klasse werden wie angekündigt nicht bewertet (da es ja nur eine informative Lernstands-Kontrolle sein sollte) . Die Arbeit des Mädchens wird aber wegen Täuschungsversuches mit „Note Ungenügend für eine schriftliche Klassenarbeit“ bewertet und vermerkt; ein Gespräch mit den Eltern wird erbeten und noch terminiert.-

Die Eltern des Mädchens empfinden das laute, „persönliche“ Verhalten der Lehrerin aus pädagogischer Sicht als nicht in Ordnung - vor allem aber auch nicht als angemessen und hilfreich in Bezug auf die Situation und die Schülerin. Die Lehrerin schien sich vorrangig persönlich gekränkt und geärgert gefühlt zu haben und äußerte sich auch vor den Kindern laut darüber, dass trotz ihrer mühevollen Vorarbeit ein Schüler nicht in der Lage war, alle Aufgaben korrekt zu lösen, und dass er sie dann aus ihrer Sicht auch noch „verar***en“ wollte. Hier sehen die Eltern Gesprächsbedarf, zumal parallel auch keine der vorgesehenen „pädagogischen Maßnahmen“ stattfanden (z.B. zumindest auch ein Einzel-Gespräch mit der Schülerin zu führen, ihr Fehlverhalten mit ihr zu besprechen, nachträglich mögliche Verhaltens-Alternativen in so einer „Blackout“-Situation zu erörtern o.ä.)

Die Eltern haben wohlgemerkt keinerlei „Einwände“ dagegen , wenn disziplinarische Maßnahmen fürs heimliche Abschreiben wie vorgesehen erfolgen , und sie unterstützen diese auch völlig - da das Mädchen aus elterlicher Sicht generell Verantwortung für sein Handeln tragen und auch mit den Konsequenzen klarkommen soll. Allein schon aus diesem Grund (mit Blick auf den langfristigen „Lerneffekt“ dieses Vorfalls für das Mädchen) stellen die Eltern deshalb die Note Ungenügend und evtl.weitere disziplinarische Konsequenzen auch in keiner Weise in Frage und sind völlig damit einverstanden.-

Trotzdem kam jetzt -nur aus Interesse- die grundsätzliche Frage auf , ob es in so einem Fall (wo es um einen ja „nicht bewerteten“ Test geht ) rechtlich überhaupt zulässig ist, dem Schüler eine Sechs in der Fachnote (!) zu geben, während der Rest der Klasse unbewertet bleibt. Dass ein Täuschungsversuch vorliegt, ist klar - der Schüler wollte darüber hinwegtäuschen, dass er nichts mehr zu schreiben wusste und hat dazu Ergebnisse eines Mitschülers „missbraucht“.
Aber die Ergebnisse hätten so oder so ja keinen Einfluss auf seine Fachnote gehabt, da der Test nicht notenrelevant gewertet wurde - d.h. der Schüler verschaffte sich in dieser Situation keine unerlaubten „Fach-Vorteile“ durch sein Abschreiben.

Daher die Überlegung: Müsste in so einem Fall (parallel zu den evtl.disziplinarischen Maßnahmen/ schriftlicher Tadel o.ä.) nicht eigentlich so verfahren werden, dass der Schüler stattdessen z.B. eine Sechs in der Kopfnote „Arbeitsverhalten“ erhält … aber KEINE „Sechs für eine schriftliche Klassenarbeit“ in dem Fach , in dem der unbenotete Test geschrieben wurde ?
Diese Frage kam auf , weil in diesem (Neben-)Fach lt. Schulgesetz immer nur eine einzige bewertete Klassenarbeit pro Halbjahr geschrieben wird. So eine „Täuschungs-Sechs“ würde für diesen einzelnen Schüler dann aber quasi eine ZWEITE benotete Fach-Klassenarbeit ausmachen - und die hätte als Sechs somit eine starke, versetzungsrelevante Bedeutung.

Im Voraus vielen Dank für Eure Meinungen !

LG
Linda

Hallo,

um es kurz zu fassen:

Alles, was im Unterricht passiert, hat Auswirkungen auf die abschließende Zeugnisnote. Bei Klassenarbeiten ist dies wohl für alle ganz klar. Aber auch alles andere fließt mit ein - somit auch die mündliche Mitarbeit oder eben die „Mitarbeit“ in einem eigentlich unbenotetem Test. Wer sich „weigert“ mitzuarbeiten („sabotiert“ / keine eigenen Leistungen erbringen möchte / keinen eigenen Versuch unternimmt), bekommt eine „6“.

Du schreibst, es handelt sich um ein „Nebenfach“. In Nebenfächern zählen die einzelnen mündlichen Leistungen zumeist mehr, da eben weniger Klassenarbeiten geschrieben werden. Somit kann sich eine prozentuale Gewichtung ergeben, die gleichrangig ist mit einer Klassenarbeit.

Standpunkt der ‚Bestraften‘

Daher die Überlegung: Müsste in so einem Fall (parallel zu den
evtl.disziplinarischen Maßnahmen/ schriftlicher Tadel o.ä.)
nicht eigentlich so verfahren werden, dass der Schüler
stattdessen z.B. eine Sechs in der Kopfnote „Arbeitsverhalten“
erhält … aber KEINE „Sechs für eine schriftliche
Klassenarbeit“ in dem Fach , in dem der unbenotete Test
geschrieben wurde ?
Diese Frage kam auf , weil in diesem (Neben-)Fach lt.
Schulgesetz immer nur eine einzige bewertete Klassenarbeit pro
Halbjahr geschrieben wird. So eine „Täuschungs-Sechs“ würde
für diesen einzelnen Schüler dann aber quasi eine ZWEITE
benotete Fach-Klassenarbeit ausmachen - und die hätte als
Sechs somit eine starke, versetzungsrelevante Bedeutung.

Hallo Linda,

man sollte auf jeden Fall unterscheiden zwischen „gerechtfertigt und angemessen“ und dem Effekt, der erzielt wird.

Es ist sozusagen immer in erster Linie wichtig, was hinten raus kommt. Wenn diese offensichtlich auf Grund nicht angekündigter Regeln stattgefundene Bestrafung als solche bei den Schülern ankommt, dann erzeugt die sechs garantiert Trotzverhalten. Kommt die Sechs als Bestrafung gegen Verhaltensregeln an, die jedem klar sein sollten, dann wird sie als gerechtfertigt angesehen werden.

Ob die Sechs nun als Kopfnote oder als Fachnote gewertet wird, ist einer Siebtklässlerin absolut egal.

Gruss, Marco

Hallo!
Also ich bin der Meinung, dass diese 6 nicht zaehlen darf, weil die anderen Schueler der Klasse keine Noten erhalten haben. Obwohl ich den Gedankengang der Lehrerin verstehen kann.
LG, Sarah

hallo…
also meiner meinung nach dürfte die lehrerin diesenote 6 nicht als klassenarbeit werten,allerhöchstens als Vokabeltest bzw. Lzk. in die mündliche Note einfließen lassen.

mfg Smileface
with a smile on face

Entweder muss sie den Test für alle zählen lassen oder gar nciht,
sie kann die note zwar einfliessen lassen, aber als einzigen schriflichen leistungstest die 6 zu werten ist unzulässig.

dadurch ist der gleichheitsgrundsatz verletzt

Hallo!
Dass Unterschleif bei Arbeiten mit Prüfungscharakter die Note Ungenügend nach sich zieht, steht ja nicht in irgendwelchen Disziplinaranweisungen, sondern in den Prüfungsordnungen. Das heißt also, dass es sich dabei nicht um eine Strafe handelt, sondern um eine Vorschrift, wie solche Prüfungsarbeiten zu bewerten sind. (Mancherorts ist zusätzlich noch eine Strafe wegen des unehrlichen Arbeitens möglich oder üblich.)
Wenn es sich nun aber um gar keine echte Prüfungsarbeit handelt wie in diesem Fall, dann wird man nicht, nur um ein Exempel zu statuieren, diese eine Arbeit plötzlich anders behandeln können als alle übrigen.
Das erscheint mir allenfalls dann denkbar, wenn etwas Derartiges vorher angekündigt gewesen wäre.
Gruß!
H.

Hallo,

ganz herzlichen Dank für eure hilfreichen Infos und Meinungen ! :smile:

@Marco:
„Kommt die Sechs als Bestrafung gegen Verhaltensregeln an, die jedem klar sein sollten, dann wird sie als gerechtfertigt angesehen werden.“-
Ja, das Mädchen war sich der Folgen bewusst und fühlte sich dann dadurch auch nicht ungerecht behandelt.

„Ob die Sechs nun als Kopfnote oder als Fachnote gewertet wird, ist einer Siebtklässlerin absolut egal.“-
Das macht auf ihrem Versetzungszeugnis aber eben, wie schon gesagt,wohlmöglich doch einen großen Unterschied aus. Die Zeugnis-Kopfnote „Arbeitsverhalten“ setzt sich (zumindest hier) aus den einzelnen Einschätzungen ALLER unterrichtenden Lehrer zusammen, d.h. eine schlechte Einzel-Bewertung dieser Fachlehrerin hätte nicht soo entscheidenden Einfluss auf die Gesamt-Endnote im Zeugnis. Würde das Mädchen aber im Fachbereich der Lehrerin die noch ausstehende (einzige) reguläre Klassenarbeit des Halbjahres aus irgendeinem Grund wohlmöglich versemmeln und eine 5 schreiben, dann hätte diese „Abpfusch“-Sechs als zweite schriftliche Note wohlmöglich einen entscheidenden Zeugnis-Einfluss… der durch die mündliche Teilnahme in diesem Fach vielleicht nicht mehr wettgemacht und ausgeglichen werden könnte. Und eine Fach-Endnote 5 auf dem Zeugnis macht für einen Schüler ja durchaus einen Unterschied aus - vor allem, wenn er in einem anderen Fach bereits „wackelig“ steht, könnte davon ggf. die Versetzung abhängen.

Deshalb kam diese Frage eben auf. Daher vielen Dank nochmals für eure Hinweise und Einschätzungen ! :smile:

LG Linda

Gruss, Marco

Hallo

nur noch mal nachgeschoben - vielleicht interessiert es ja die ratgebenden Experten noch :smile:

So eine fiktive Situation könnte z.B. so enden,

  • dass die Lehrerin in Absprache mit den Eltern die Fach-Sechs gegenüber der Schülerin (und abschreckend auch gegenüber der Klasse) bestehen lässt (sie aber ohne deren Wissen tatsächlich nicht wertet);
  • dass die Lehrerin sich mit etwas Humor vor der Klasse bei der Schülerin für ihr Lautwerden entschuldigt;
  • dass sie der Schülerin im Zweiergespräch die Möglichkeit gibt, diese „offizielle“ Sechs durch weiterhin gute mündliche Mitarbeit und ein paar zusätzliche Übungsblätter etc. am Ende wieder auszubügeln (wobei die Übungsblätter pädagogisch ausgerichtet werden ,um das fachliche Selbstvertrauen der Schülerin zu fördern und ihr auch wieder Erfolgserlebnisse zu ermöglichen );
  • dass die Lehrerin sich der Schülerin als weiterhin steter Ansprechpartner bei Panikmomenten,Problemen oder Fragen anbietet
  • dass die Lehrerin von sich aus in der Klasse verstärkt darauf achtet, dass Mitschüler nicht wegen Fragen/ Schwächen/ Zensuren gehänselt werden etc.;
  • dass Lehrerin und Eltern sich zu einem bestimmten Zeitpunkt nochmal treffen und darüber austauschen, ob diese „fachliche“ Anspannung der Schülerin nachgelassen hat usw.

Vielen Dank nochmals für eure Beiträge ! :smile:

LG