folgende Situation:
Ich interessiere mich für ein Haus (in einer
Kleingartenkolonie), das auf einem Pachtgrund steht.
Ich gehe mal davon aus, daß es sich um einen Kleingarten in einer Kleingartenanlage mit einer - offensichtlich überdimensionierten - Gartenlaube handelt, die der Vorpächter errichtet hat und bezahlt haben will. Nur für diesen Fall gelten die folgenden Aussagen!
Laut Aussagen des Verkäufers gibt es einen
Flächennutzungsplan, der eine gewisse Sicherheit gibt.
Sicherheit in welcher Hinsicht bzw. für was?
Was ist ein Vorkaufsrecht?
Verkauft der jetzige Eigentümer das Gartengrundstück an einen Dritten, so kann die Gemeinde in diesen Vertrag sozusagen „eintreten“ und ihn übernehmen. Ihre Rechtsstellung als Pächter betrifft dies zunächst nicht unmittelbar.
Wie fix sind Flächennutzungspläne?
Flächennutzungspläne sind - wie Bebauungspläne - kommunale Satzungen, die die Gemeinde aufstellen und dem Grunde nach auch nach ihrem Belieben wieder aufheben oder ändern kann. Darüber hinaus haben Flächennutzungspläne in aller Regel für den Bürger keine unmittelbare rechtliche Wirkung. Nur in bestimmten Ausnahmefällen können Flächennutzungspläne für die städtebauliche Beurteilung von Vorhaben bedeutsam sein.
Wo kann man diese Pläne einsehen?
Bei der Gemeinde, und zwar i.d.R. beim Bauaufsichts- oder Stadtplanungsamt.
Was, wenn der Pachtvertrag gekündigt wird?
Kann ich den Kaufpreis vom Verpächter dann einfordern?
Grundsätzlich ja. Sie können eine Entschädigung für Pflanzen oder Bauten verlangen, die Sie errichtet oder von Ihrem Vorpächter gegen Bezahlung übernommen haben. Die Entschädigung ist allerdings ausgeschlossen, soweit Sie die Kündigung selbst verursacht haben (insb. durch grobe, wiederholte Pflichtverletzungen) oder soweit die Pflanzen oder Bauten nicht dem entsprechen, was bei einer kleingärtnerischen Nutzung üblich ist. Daher werden Sie auf den Kosten für ein „Wohnhaus“ auf dem Kleingartengrundstück wahrscheinlich zum größten Teil sitzenbleiben.
Wie sieht’s am Ende der Vertragszeit aus?
Es gibt kein ordentliches Vertragsende. Wird ein Pachtvertrag über einen Kleingarten befristet geschlossen, so ist die Befristung unbeachtlich. Der Vertrag wird so behandelt, als sei er unbefristet abgeschlossen worden.
Bin ich im Grundbuch eingetragen?
Nein. Im Grundbuch steht allein der Grundeigentümer.
Herzliche Grüße