Person ausfindig machen!

Hallo,

jemand möchte eine alte Freundin ausfindig machen.Wie macht man dies?Einwohnermeldeamt?Wird der Person mitgeteilt,das sie gesucht wird?Kostest der Service etwas?

Mit lieben Grüßen

Moin, Florina,

das geht mit einer Anfrage beim letzten bekannten Einwohnermeldeamt, von dort zum nächsten usw. usf. Die Kosten werden von der jeweiligen Gemeinde festgesetzt, sie liegen bei etwa 5 bis 15 Euro pro Anfrage.

Gruß Ralf

Hallo Ralf,

und die beim Einwohnermeldeamt, dürfen die Daten so ohne weiteres an jede x-beliebige Person weitergeben???
Bin da grad etwas überrascht. Dachte bisher immer, das ginge nur bei driftigen Gründen. Aber lass mich da gern eines besseren belehren.

Grüße, eeyore

Hallo,

und die beim Einwohnermeldeamt, dürfen die Daten so ohne
weiteres an jede x-beliebige Person weitergeben???
Bin da grad etwas überrascht. Dachte bisher immer, das ginge
nur bei driftigen Gründen. Aber lass mich da gern eines
besseren belehren.

Das liegt in der Person dessen, der einem gegenübersitzt. Teilweise stellen die sich gerade gegenüber Privatpersonen unglaublich an, teilweise geben sie die Daten recht freizügig heraus. Tatsächlich muss schon ein berechtigtes Interesse geltend gemacht werden. Als Anwalt habe ich aber noch nie mehr „als zur Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche“ o.ä. angeben müssen.

Gruß vom Wiz

Hallo,

und die beim Einwohnermeldeamt, dürfen die Daten so ohne
weiteres an jede x-beliebige Person weitergeben???
Bin da grad etwas überrascht. Dachte bisher immer, das ginge
nur bei driftigen Gründen. Aber lass mich da gern eines
besseren belehren.

Das liegt in der Person dessen, der einem gegenübersitzt.
Teilweise stellen die sich gerade gegenüber Privatpersonen
unglaublich an, teilweise geben sie die Daten recht freizügig
heraus. Tatsächlich muss schon ein berechtigtes Interesse
geltend gemacht werden. Als Anwalt habe ich aber noch nie mehr
„als zur Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche“ o.ä.
angeben müssen.

Normalerweise stellt man sich nicht an und es sollten die Daten auch nicht recht freizügig herausgegeben werden.

Wird zum Beispiel bei Gemeinde Musterdorf nach einem Herrn Max Mustermann, geb. xx.xx.xxxx, letzte Adresse: Musterdorf, Musterstr. x angefragt, so ist die Person eindeutig zu ermitteln und die bekannte Adresse im Melderegister wird gegen Gebühr mitgeteilt. Fehlt das Geburtsdatum, aber die Straße stimmt dann gibts auch ne Auskunft.

Wird aber nach einem Herrn Mustermann, vermutlich zuletzt wohnhaft in Musterdorf, Straße unbekannt, nachgefragt, dann erhält man natürlich die Auskunft, dass die Person nicht zu ermitteln ist (ist das dann als „man stellt sich an“ zu betrachten?)
Ich glaub nicht, denn das Meldegesetz regelt genau, wann welche Auskunft zu erteilen ist.

Und bei erweiterten Auskünften über Geburtsdatum, Sterbedatum/Ort usw. werden auch Sie als Anwalt eine bessere Begründung bzw. weitere Nachweise benötigen, als die Angabe „zur Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche“.

Gruss aus Nürnberg voneinerdiebeimEinwohneramtarbeitet :smile:
Sid

Schon mal in den Gelben Seiten online nachgeschaut? Da kannst du den Namen eingeben, der wird dann bundesweit gesucht.