Personalausweis unter 16 Jahre

Hallo, ich habe hier schon Artikel zum Thema gefunden, bin durch weiteres recherchieren aber unsicher geworden:

Kann man in NRW bereits unter 16 Jahren einen Perso beantragen haben?

Auf der Seite www.epass.de des Bundesinnenministeriums steht, dass je nach Landesrecht auch an jüngere Personen ein Perso ausgegeben werden kann:

„Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben (nach Landesrecht kann auch an jüngere Personen ein Personalausweis ausgestellt werden).“

Im PAuswG NW (Personalausweisgesetz NRW) steht (Zitat):

§ 1 PAuswG - Landesrecht Nordrhein-WestfalenAusweispflicht

(1) Die Ausweispflicht nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Personalausweise in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. April 1986 (BGBl. I. S. 548) -Bundesgesetz- erstreckt sich auf Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder keine Wohnung haben.

(2) […]

(3) Auch wer als Deutscher der Ausweispflicht nach Absatz 1 nicht unterliegt, kann auf Antrag einen Personalausweis oder einen vorläufigen Personalausweis erhalten.

(Zitat Ende)
Ganzes Gesetz: http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/lr_bs_bes_text?gld_nr=2…

Sonst finde ich in dem gesamten Gesetz keine Einschränkung bzgl. Perso unter 16.
Meine Stadt schreibt aber auf ihrer Internetpräsenz, sie würden nur an 16-jährige Persos ausstellen…

Schonmal Danke an das gesamte Forum (is n echt gutes…)

Fritz

Meine Stadt schreibt aber auf ihrer Internetpräsenz, sie
würden nur an 16-jährige Persos ausstellen…

Das ist bei uns (Hessen) auch so üblich.
Als wir aber für eins unserer Kinder dan PA deutlich früher brauchten (nötig wg. längerer Reise in ein nicht-EU-Land), bekamen wir ihn ohne Probleme.

Gruß

Meine Stadt schreibt aber auf ihrer Internetpräsenz, sie
würden nur an 16-jährige Persos ausstellen…

Das ist bei uns (Hessen) auch so üblich.

Ja? Seit wann? Überall?

Ich (gebürtige Mittelhessin) habe (1995/96) mit 15 1/2 ohne Probleme meinen Perso beantragen können und diesen sogar drei Monate vor meinem 16. Geburtstag ausgehändigt bekommen.

Dass eine Beantragung vor Vollendung des 16. Lebensjahres möglich sein muss, finde ich auch logisch, wenn doch lt. Gesetzestext ab Vollendung des 16. Lebensjahres (Personal-)Ausweispflicht besteht!
Oder habe ich da was falsch verstanden?

Gruß
Liza

Dass eine Beantragung vor Vollendung des 16.
Lebensjahres möglich sein muss, finde ich auch logisch, wenn
doch lt. Gesetzestext ab Vollendung des 16.
Lebensjahres (Personal-)Ausweispflicht besteht!

stimmt.
Ist logisch und ist so

Gruß
JoKu

Hallo,

Kann man in NRW bereits unter 16 Jahren einen Perso beantragen
haben?

Ja, aber die sorgeberechtigten Personen müssen zustimmen (unter Vorlage des PA oder Passes). Ohne Zustimmung wird der Personalausweis erst mit Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt.

Gruss
Sid

Ergänzung
Hallo,

der erste Personalausweis kostet nichts, wenn er (wie gesagt) der erste ist und NACH dem 16. Geburtstag beantragt wurde.
Man kann ihn vorher beantragen, dann kostet er 8€, genau wie spätere Personalausweise.
Diese Angaben gelten für Hessen.

Gruß
Elke

Hallo,

der erste Personalausweis kostet nichts, wenn er (wie gesagt)
der erste ist und NACH dem 16. Geburtstag beantragt wurde.
Man kann ihn vorher beantragen, dann kostet er 8€, genau wie
spätere Personalausweise.
Diese Angaben gelten für Hessen.

Gruß
Elke

ab 01.11.2007 ändert sich dies und gilt für ganz Deutschland.
Egal ob Perso mit 16, oder mit 13 Jahren beantragt wird, der „erste Perso“ ist dann kostenlos.

Gruss von jemandemderbeimEinwohneramtarbeitet
Sid

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