Hallo, ich habe hier schon Artikel zum Thema gefunden, bin durch weiteres recherchieren aber unsicher geworden:
Kann man in NRW bereits unter 16 Jahren einen Perso beantragen haben?
Auf der Seite www.epass.de des Bundesinnenministeriums steht, dass je nach Landesrecht auch an jüngere Personen ein Perso ausgegeben werden kann:
„Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben (nach Landesrecht kann auch an jüngere Personen ein Personalausweis ausgestellt werden).“
Im PAuswG NW (Personalausweisgesetz NRW) steht (Zitat):
§ 1 PAuswG - Landesrecht Nordrhein-WestfalenAusweispflicht
(1) Die Ausweispflicht nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Personalausweise in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. April 1986 (BGBl. I. S. 548) -Bundesgesetz- erstreckt sich auf Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder keine Wohnung haben.
(2) […]
(3) Auch wer als Deutscher der Ausweispflicht nach Absatz 1 nicht unterliegt, kann auf Antrag einen Personalausweis oder einen vorläufigen Personalausweis erhalten.
(Zitat Ende)
Ganzes Gesetz: http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/lr_bs_bes_text?gld_nr=2…
Sonst finde ich in dem gesamten Gesetz keine Einschränkung bzgl. Perso unter 16.
Meine Stadt schreibt aber auf ihrer Internetpräsenz, sie würden nur an 16-jährige Persos ausstellen…
Schonmal Danke an das gesamte Forum (is n echt gutes…)
Fritz