Pfändung Steuerrückerstattung

Hallo wwwler, kann ein Gläubiger die Gesamte Steuerrückerstattung von einem Ehepaar Pfänden oder gibt es da auch eine Grenze?
(Frau Arbeitet-Mann bekommt ALG1)
MfG chatman

Hallo wwwler, kann ein Gläubiger die Gesamte
Steuerrückerstattung von einem Ehepaar Pfänden oder gibt es da
auch eine Grenze?
(Frau Arbeitet-Mann bekommt ALG1)
MfG chatman

Ich würde mal sagen bis zur Pfändungsgrenze dürfen sämtliche Einnahmen gepfändet werden umd die Schuld zu begleichen. Wie hoch diese Pfändungsgrenze ist, entzieht sich meinen Kentnissen. Evtl. mal googeln. Wenn man Steuerschulden hat, kann soweit ich mich erinnere,die zuständige Stelle bis zur Höhe dieser Schuld die Rückerstattung einkassieren :smile:
Sorry mehr weiß ich auch nicht
Grüße von der Jagdelster

Hallo

Ich würde mal sagen bis zur Pfändungsgrenze dürfen sämtliche
Einnahmen gepfändet werden um die Schuld zu begleichen.

Steuerschulden werden manchmal aber nicht als Einkommen betrachtet. Sie werden manchmal so gesehen wie Geld, das man der Finanzbehörde geliehen und dann zurückbekommen hat, denn dieses Geld hat einem in Wirklichkeit ja die ganze Zeit schon gehört.

Bei Lohnpfändung weiß ich es aber nicht.

Ich könnte mir vorstellen, dass es ein bisschen darauf ankäme, ob die Lohnpfändung schon lief, als das zur Steuerrückzahlung gehörende Lohneinkommen gezahlt wurde, und wenn ja, ob das Lohneinkommen netto oder brutto (mit Pauschalabzügen) bei dieser Lohnpfändung zugrunde gelegt wurde.

Oder kann bei Lohnpfändung auch evtl. vorhandenes Vermögen gepfändet werden? Darf da schlicht und einfach alles gepfändet werden außer einem geringfügigen Selbstbehalt zum Überleben? Dann ist das sicher etwas anderes.

VG Simsy

Hallo,

ich sehe nicht den Zusammenhang zwischen Steuerrückerstattung und Lohnpfändung, den die Vorredner konstruiert haben.

Auch wenn der Schuldner nur Einkommen aus selbstständiger Arbeit hat und eine Steuererstattung in gewissem Bezug zur Arbeit steht, wird sie durch eine Gehaltspfändung nicht tangiert. Das aus dem einfachen Grund nicht, weil es keine Forderung des Schuldners an seinen Arbeitgeber ist. Ich wüsste nicht, seit wann Steuererstattungen über den Arbeitgeber ausgezahlt werden.

Eine Steuererstattung des Schuldners kann per se nur beim Drittschuldner Finanzamt gepfändet werden. Freibeträge gibts da keine.

Die Steuererstattung ist natürlich auch betroffen, wenn der Schuldner eine Kontopfändung hat (nur dass da nicht die Steuererstattung, sondern die Kontoguthaben gepfändet sind). Auch hier gibts keine Freibeträge.

Der Schuldner kann einen Antrag beim Vollstreckungsgericht nach §850 ZPO stellen, um in den letztgenannten Fällen eine Freigabe zu erhalten. Ob das bei einer Steuererstattung von Erfolg gkrönt ist, wage ich zu bezweifeln.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo,

soweit ich informiert bin, kann hier nur ein Gläubiger der Frau die Steuererstattung pfängen. Sie hat die Steuererstattung ja „erwirtschaftet“.

Besteht die Steuererstattung aus Steuern die Mann und Frau zuviel bezahlt haben, dann kann ein Gläubiger, dessen Schuldner der Mann ist, nur den Anteil pfänden, der dem Mann gehört.

Beispiel: bei einem Ehepaar hat die Frau Schulden und der Mann ist Schuldenfrei. Frau ist Hausfrau ohne Einkommen und der Mann arbeitet und zahlt Lohnsteuer bzw. Einkommenssteuer. Hier würde ein Gläubiger leer ausgehen, da die Frau ja keine Steuer bezahlt hat, die jetzt wieder zurückerstattet wird.

Gruß
Ingrid

Hallo wwwler, kann ein Gläubiger die Gesamte
Steuerrückerstattung von einem Ehepaar Pfänden oder gibt es da
auch eine Grenze?
(Frau Arbeitet-Mann bekommt ALG1)
MfG chatman