Pfefferspray und bellender / agressiver Hund

      • Ich bitte nur um sachdienliche Antworten - und keine neuen, anstrengenden und unnötigen Diskussionen anfangen - - - Danke

Hallo,

folgendes Erlebnis:
Letztens fuhr ich mit dem Fahrrad auf der Straße und auf dem Gehweg ging eine Frau mit ihrem angeleinten Hund entlang. Als der Hund mich bemerkt hat, hat er angefangen zu bellen, sehr energisch an der Leine zu reißen und schien recht agressiv zu sein. Die Frau hatte sehr viel Mühe ihn zu halten, hat es aber doch geschafft.
Ich bekam es schon etwas mit der Angst zu tun, da er auch nicht gerade klein war.

Frage 1: Wenn sich der Hund losgerissen hätte und auf mich zugelaufen wäre, hätte ich dann das PS sofort einsätzen dürfen? Also „präventiv“, ohne erst feststellen zu müssen, ob der Hund bissig sein könnte?

Frage 2: Wenn in einem Park mit Hundewiese ein oder mehrere Hunde bellend auf mich zugelaufen kommen, darf ich dann PS einsätzen - ebenfalls präventiv?

      • Ich bitte nur um sachdienliche Antworten - und keine
        neuen, anstrengenden und unnötigen Diskussionen anfangen - - -
        Danke

Hallo,

folgendes Erlebnis:
Letztens fuhr ich mit dem Fahrrad auf der Straße und auf dem
Gehweg ging eine Frau mit ihrem angeleinten Hund entlang. Als
der Hund mich bemerkt hat, hat er angefangen zu bellen, sehr
energisch an der Leine zu reißen und schien recht agressiv zu
sein. Die Frau hatte sehr viel Mühe ihn zu halten, hat es aber
doch geschafft.
Ich bekam es schon etwas mit der Angst zu tun, da er auch
nicht gerade klein war.

Frage 1: Wenn sich der Hund losgerissen hätte und auf mich
zugelaufen wäre, hätte ich dann das PS sofort einsätzen
dürfen? Also „präventiv“, ohne erst feststellen zu müssen, ob
der Hund bissig sein könnte?

Anstatt des Hundes ging ein betrunkener Mann neben der Frau, war ebenfalls (subjektiv) aggressiv und war von seiner Frau nicht unter Kontrolle zu halten.
Wäre da der Einsatz von PS präventiv erlaubt gewesen oder hätte man abwarten müssen, ob der Mann angreifen würde oder nicht?

Frage 2: Wenn in einem Park mit Hundewiese ein oder mehrere
Hunde bellend auf mich zugelaufen kommen, darf ich dann PS
einsätzen - ebenfalls präventiv?

Was sucht man auf einer Hundewiese?
Sucht man die Möglichkeit, PS aktiv einzusetzen?

Eigentlich ergeben sich die Antworten von alleine, wenn man ein weniger aggressives Denken an den Tag legt.

Schönen Tag noch.

Du setzt also offensichtilich agressive Hunde mit betrunkenen Menschen gleich?
Dazwischen liegt wohl ein riesen Unterschied. Einem Betrunkenem kann ich davonfahren / weglaufen und würde mich nicht provozieren lassen, usw.

Wie schon im ersten Satz erwähnt, bitte ich nur um sachdienliche Antworten um mir eben diesen Blödsinn zu ersparen.

Abend,

Frage 1: Wenn sich der Hund losgerissen hätte und auf mich
zugelaufen wäre, hätte ich dann das PS sofort einsätzen
dürfen? Also „präventiv“, ohne erst feststellen zu müssen, ob
der Hund bissig sein könnte?

Ja, da ich nicht erst warten muß bis er mich beißt.

Frage 2: Wenn in einem Park mit Hundewiese ein oder mehrere
Hunde bellend auf mich zugelaufen kommen, darf ich dann PS
einsätzen - ebenfalls präventiv?

Ebenfalls ja.
Da der Gesetzgeber nicht verlangt, dass ich mich beißen lasse.

Grüße RS99

Einem
Betrunkenem kann ich davonfahren / weglaufen und würde mich
nicht provozieren lassen, usw.

das sieht man ja an den angetrunkenen u-bahnschlägern, wie gut das mit dem weglaufen der opfer funktioniert…

im übrigen ist es nicht nötig, die „schimpfliche flucht“ anzutreten: denn das recht braucht dem unrecht nicht zu weichen ! (was man sich nicht alles für blöde sprüche merkt)

Wie schon im ersten Satz erwähnt, bitte ich nur um
sachdienliche Antworten um mir eben diesen Blödsinn zu
ersparen.

der vergleich von m-n-a ist nicht zu verachten, da er versucht durch eine erst-recht-argumentation eine antwort zu geben.
aber das scheinst du nicht zu begreifen.

rechtfertigung des handelns kann sich aus § 228 BGB oder § 904 BGB ergeben (§ 32 stgb setzt ein aufhetzen des tieres voraus)
ansonsten hilft es ungemein, das gesetz zu lesen…

Und du scheinst meine 1. Fragen nicht zu begreifen. Ausserdem mache ich mir erst gar nicht die Mühe zu versuchen Antworten dieser Art zu begreifen - weil sie total überflüssig sind, siehe meine Bitte!

Noch einmal zu der Situation mit dem Hund:
Ich habe keine Angst vor Hunden und ändere auch nicht mein Verhalten, wenn sich mir ein lebhafter Hund nähert. Wenn aber ein großer Hund sein Verhalten plötzlich auf Grund meiner Anwesenheit ändert, sich auf die Hinterbeine stellt, weil ihn seine Halterin mit aller Macht an der Leine zurückhält, bereitet mir das schon Sorgen, wenn nicht sogar Angst um meine Gesundheit, weil der Hund dann sehr bedrohlich auf mich wirkt und ich Zweifel habe, dass die Halterin diesen Hund unter Kontrolle halten kann.
Meine Frage zielt auch nur auf so eine Situation ab. Also, wann ist der Einsatz von PS gerechtfertigt? Wann darf ich es einsätzen?

faq 1129 (owt)
nix

Vielen Dank für die Antwort. Ist das deine persönliche Meinung oder wäre so ein Handeln rechtlich begründet?

Hallo,

Frage 1: Wenn sich der Hund losgerissen hätte und auf mich
zugelaufen wäre,

hätte er Dich gebissen, zerfleischt und zu Trockenfutter verarbeitet!

hätte ich dann das PS sofort einsätzen
dürfen?

Wenn Du es parrat gehabt „HÄTTEST“, vielleicht!

Also „präventiv“, ohne erst feststellen zu müssen, ob
der Hund bissig sein könnte?

Natürlich! Denn ich haue auch jedem der mir entgegen kommt erst in die Fresse, könnte ja ein sorbisches Talibanmitglied sein!

Frage 2: Wenn in einem Park mit Hundewiese ein oder mehrere
Hunde bellend auf mich zugelaufen kommen, darf ich dann PS
einsätzen - ebenfalls präventiv?

Nein! Meine Mutter sagte immer „häng Dir ein Schnitzel um den Hals, damit wenigstens die Hunde mit dir spielen!“ Dies tat ich und würde mich freuen, wenn Hunde auch mal ohne dass ich ein Schnitzel hätte, zu mir kommen würden!:smile:)

So, dass war der Ironieteil und nun mal ernsthafter (geht dies überhaupt bei dieser Frage…???)

Hunde bellen aus zwei Gründen!
ICH hier!
DU weg!

Letzterer wird wohl Dein Grund sein. Er signalisiert, dass Du zu verschwinden hast.
Dies tun Hunde aus ANGST!!!
Leider sind die Angstbeißer auch im „Nahkampf“ unberechenbar. Bei diesen empfiehlt sich, sich einfach ohne Regung/Kommentar zu entfernen.
Stell Dir vor, jemand geht an Deinem Grundstück vorbei und Du schreist ihn an, dass er Dein Grundstück nicht zu betreten hätte.
Was anderes macht der Hund auch nicht! Allerdings kennt nur er „sein Grundstück“, denn der Zaun fehlt!:wink:

Nun mal zu Deiner PS Aktion!
Viele (auch Polizisten!:smile:)) hatten bei dessen Benutzung die Windrichtung nicht beachtet und sind so „ins eigenen Messer gelaufen“.:smile:))

Und bevor Du Dein PS zu Hand hättest, würdest Du bei einem agressiven Hund, schon zum trocknen über der Leine hängen!

Lerne die Hunde zu verstehen und arbeite an Deinem Verhalten!
Denn Du und diese Hunde, Ihr habt das gleiche Grund-Problem! Angst!

VG René

Hallo,

Wenn aber ein großer Hund sein Verhalten plötzlich auf Grund meiner Anwesenheit ändert, sich auf die Hinterbeine stellt, weil ihn seine Halterin mit aller Macht an der Leine zurückhält,

hier gibt es zwei Hauptursachen! Entweder Deine Anwesenheit (wird mal bezweifelt :smile:) oder das Halten an der Leine!
Dieser Hund würde einen Umkreis von ca. 5 Metern verteidigen, wenn er unangeleint wäre!(Stänkern mal ausgenommen!)

PS wird nix bringen, nur der Hundehalter kann was verändern. Und auch Du, in Deinem Umgang mit diesen Hunden!

VG René

Was hätte ich an meinem umgang ändern sollen?
Ich habe mich unbeeindruckt gezeigt und bin langsam an ihm vorbeigefahren. Abstand betrug ca. 4-6m.
Wie hätte ich mich (am besten) verhalten sollen?

Ich gehe schon stark davon aus, dass der Hund so „unruhig“ geworden ist, als er mich bemerkt hat. Es waren keine weiteren Personen oder Tiere in unmittelbarer Nähe.

MOD: Nö (owt)
.

Hallo,

Was hätte ich an meinem umgang ändern sollen?

Der Hund agiert, Du reagierst!
Bleib so, als gäbe es den Hund nicht!

Ich habe mich unbeeindruckt gezeigt und bin langsam normal an ihm
vorbeigefahren. Abstand betrug ca. 4-6m.
Wie hätte ich mich (am besten) verhalten sollen?

Genau so!
Dieser Abstand ist für einen Hund „noch“ nicht´s bedrohliches, um anzugreifen!

Und söllten mal auf einer Wiese, Hunde auf Dich zurennen, bleibe einfach stehen!:wink:
Denn „Beute“ rennt!

Sei gelassener in den Umgang mit diesen Hunden und bedauere diese lieber. Diese Hunde haben keinen „Rückhalt“. Grob gesagt…

Arme bellende Hunde…

VG René

Du solltest dir überlegen, dass Peffersprayeinsatz gegen einen Hund ziemlich sicher dazu führt, dass er dich beißt, was ohne in 99% der Fälle nicht passieren würde.

Egal was laut Gesetz „erlaubt“ wäre, ich würde dir von dieser Idee dringend abraten und einfach ein normales, weder bedrohliches noch ängstliches Verhalten gegenüber dem Hund empfehlen, dann wird dir nichts passieren.

Es geht mir wirklich nur um diese besagte Situation. Ich fahre fast täglich durch einen Park, in dem viele Hunde unangeleint herumlaufen.
Es macht mir nichts aus und ich fahre schon normal an ihnen vorbei. Ich habe also kein generelles Problem damit und keine Angst vor freilaufenden Hunden.
Es war lediglich dieser eine (angsteinflößende) Vorfall. Und so richtig Vertrauen in das Handeln der Halterin hatte ich auch nicht.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ich ruhig gebleiben wäre, wenn sich der Hund losgerissen hätte.
So frage ich mich wie man dann am besten reagieren sollte?

Vielen Dank, sehr interessant.

Das mit dem Schnitzel kaufe ich dir glatt ab. Bei mir war es ein Knochen …

Hallo,
also: ich versuch mich mal an einer sachlichen Antwort :wink: :

Grundsätzlich ist das Tierschutzgesetz „Dein Freund“ (oder auch nicht :wink:) : Du darfst ohne vernünftigen Grund (!) keinem Tier Schmerzen zufügen.

Die Abwehr eines tätlichen Angriffs ist ein Grund. Die Definition dürfte der der Notwehr oder des Notstands gleichen. Wenn sich aus den Umständen für einen *normalen Nicht-Hundehalter* herleiten lässt, dass der Angriff des Tieres *gegenwärtig* ist (also unmittelbar bevorsteht), ist der Einsatz aus meiner Sicht legitim. Das heisst: wenn das Tier deutlich bellend/zähnefletschend auf Dich zurennt, Du ihm dabei nicht - dies auslösend - entgegengehst und Versuche des Halters, das Tier zurückzunehmen, scheitern, halte ich einen Einsatz für gerechtfertigt. Einen (am nicht böswilligen und mit dem Wegziehen sichtlich beschäftigten Halter :wink: ) angeleinten Hund derart zu traktieren, halte ich für strafbewehrt im Sinne des TierSchG.

Im Sinne von Frage 1 und 2 heisst das: nein, nicht „sofort“, aber beissen oder in erkennbar „böser Absicht“ anspringen lassen must Du Dich nicht.

Ob Du diesen Moment richtig abgepasst hast, um das zu erkennen sagt Dir dann ein Amtsrichter :wink: Man ist m.E. nicht verpflichtet, zunächst nachzugoogeln, ob dieser Hund einen „5m-Grundstückstick“, sein Halter ihn als „Ego-Verlängerung scharfgezüchtet“ oder sein Psychogramm bzw. seine „Gebrauchsanleitung“ bei Facebook hochgeladen hat :wink:

Gruß vom
Schnabel

ot
Abend,

Was hätte ich an meinem umgang ändern sollen?

Der Hund agiert, Du reagierst!
Bleib so, als gäbe es den Hund nicht!

Und söllten mal auf einer Wiese, Hunde auf Dich zurennen,
bleibe einfach stehen!:wink:
Denn „Beute“ rennt!

Super, das hör ich auch als Jogger immer wieder:

Der will doch nur spielen und SIE müßen schon stehenbleiben, dann passiert nichts.

Wo sind wir den eigentlich, dass ich hier den passiven geben soll nur damit so eine verzogen Dreckstöle keinen Jagdinstinkt bekommt.

Dann sollten die Besitzer erst mal lernen richtig mit so einem Hund umzugehen.

Leider bracuht man für so eine Waffe auf vier Beinen keinerelei Eignung um sie zu beitzen.
Und nein ich bin kein Hundehasser. Ich liebe Hunde und arbeite auch viel mit Hunden.

Arme bellende Hunde…

Arme gebissene Jogger
Grüße RS99

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Hallo,

      • Ich bitte nur um sachdienliche Antworten - und keine
        neuen, anstrengenden und unnötigen Diskussionen anfangen - - -

überflüssige und anmaßende Bemerkung. Vielleicht solltest du vorher klarstellen, welche Antwort du genau lesen willst.

Frage 1: Wenn sich der Hund losgerissen hätte und auf mich
zugelaufen wäre, hätte ich dann das PS sofort einsätzen
dürfen? Also „präventiv“, ohne erst feststellen zu müssen, ob
der Hund bissig sein könnte?

Das wird dir im Zweifelsfall nur der Richter beantworten können, denn es kommt vor allem auf die Gefahrenprognose an, der Umstand „auf mich
zugelaufen“ dürfte nicht ausreichen, sofort das Pfefferspray einzusetzen.

Frage 2: Wenn in einem Park mit Hundewiese ein oder mehrere
Hunde bellend auf mich zugelaufen kommen, darf ich dann PS
einsätzen - ebenfalls präventiv?

… ich begebe mich mit einer Schusswaffe bewaffnet zu Fuss auf die Autobahn und schieße auf jedes fahrende Auto…denn die wollten mich alle umfahren…

nicht jeder Hund, der auf einen zuläuft, will beißen. Und auf einer Hundewiese muss ich mit spielenden Hunden rechnen - die auch auf einen zulaufen und einen vielleicht noch nicht einmal bemerkt haben.

Wenn du solche Angst vor Hunden hast, solltest du doch eher ausgewiesene Hundewiesen meiden.

Zudem: Beißangriffe kündigen sich meist vorher an, ansatzlos beißt kaum ein Hund.

Gruss

Iru, der schon mehrfach Hundeattacken ohne Pfefferspray überstanden hat