Pflegegeld an die Pflegeperson wiird nicht bezahlt

Meine Pflegeperson bekommt Pflegestufe I ausgezahlt. Er hat mich (Freund)dazu bestimmt.
Normalerweise kommt entweder eine Bezahlung für bestimmte Tätigkeiten oder eine Anerkennung für die Pflege der Pflegeperson zu.
Seit 2007 habe ich jedoch nicht einen €uro bis heute erhalten. Meine Frage: Hätte ich Anspruch auf einen Teil des Pflegegeldes? Und wenn ja; kann man sie im nachhinein noch anfordern?
Für ihre Antworten im Vorraus besten Dank

MFG Michael Weber

Hallo Michael,
Anspruch auf das Pflegegeld hat nur die zu pflegende Person, es obliegt ihm das Pflegegeld zu verteilen.
Also müssen Sie sich an Ihren Freund wenden und mit ihm eine Summe für Ihre pflegende Tätigkeiten aushandeln.
Den einzigen Anspruch den Sie an die Pflegekasse stellen könnten, wäre wenn Sie nicht erwerbstätig sind, ein Rentenzahlungsanteil von der Pflegekasse.
Herzliche Grüße Gaby

Hallo Michael,

das Pflegegeld wird an die zu pflegende Person ausbezahlt, die eine Person benennen muss, die die Pflege ausführt - und diese mit dem Pflegegeld dann bezahlt (das können auch mehrere Personen sein). Zusätzlich steht der zu pflegenden Person nach einem Jahr Pflegebedürftigkeit auch die sog. Verhinderungspflege zu, wenn die eigentliche Pflegeperson verhindert ist. Diese Verhinderungspflege kann mit Privatpersonen oder sog. Familienentlastenden Diensten stundenweise abgerechnet werden.

Dein Freund muss Dir also das Geld für geleistete Pflegedienste weiterleiten, welches er von der Pflegekasse ausbezahlt bekommt.

Wenn er Dir das Geld nicht gibt, hat das erst mal mit der Pflegekasse nichts zu tun. Wenn Dir Dein Freund das Geld nicht gibt, musst Du es auf dem Rechtsweg einklagen.

Sollte ich Deine Frage falsch verstanden haben, kannst Du Dich gern noch mal melden.

Beste Grüße
Karolin Borlinghaus

Danke, fùr Ihre ehrliche antwort, Gabriela Philipp. Meine Pflegeperson erhált schon seit 2007 Pflegestufe 1. An mich hat er jedoch bis dato noch keinen cent bezahlt. Der Anteil wáre normalerweise wie viel und hátte ich rùckwirkent Chancen, das Geld einzuklagen?

Danke, fùr Ihre ehrliche antwort, Karolin Borlinghaus. Meine Pflegeperson erhált schon seit 2007 Pflegestufe 1. An „mich“ hat er jedoch bis dato noch keinen cent bezahlt. Gibt es einen generellen Satz, wie hoch die auszubezahlende Summe sein muss und, hátte ich rùckwirkend Chancen, das Geld einzuklagen?

Michael Weber

Hallo, er erhält monatlich 225.- Euro. Es gibt nur für den sozialen Pflegedienst feste Pflegesätze.
Leider hast Du keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Rückerstattung und eine künftige Geldleistung für Deine Pflege bei Deinem Freund musst Du mit ihm aushandeln. In der Regel denke ich wäre angemessen zwischen 5,00-10,00 Euro die Stunde, je nachdem was Du für ihn tust. Waschen, putzen, kochen, Körperpflege etc.
Ansonsten kann sich Dein Freund freuen, dass Du nie seit 2007 nachgefragt hast, aber ich würde versuchen noch etwas Geld als Entschädigung zu bekommen. Aber einen Anspruch hast Du leider nicht, nur eine böse Erfahrung mehr, falls er sich uneinsichtig zeigt.
Herzlichen Gruß Gaby

Meine Pflegeperson bekommt Pflegestufe I ausgezahlt. Er hat
mich (Freund)dazu bestimmt.
Normalerweise kommt entweder eine Bezahlung für bestimmte
Tätigkeiten oder eine Anerkennung für die Pflege der
Pflegeperson zu.
Seit 2007 habe ich jedoch nicht einen €uro bis heute erhalten.
Meine Frage: Hätte ich Anspruch auf einen Teil des
Pflegegeldes? Und wenn ja; kann man sie im nachhinein noch
anfordern?

Hallo,
die Pflegekasse zahlt das Pflegegeld an den Pflegebedürftigen. Der kann es verteilen wie er will oder auch behalten.
Die eingetragene Pflegeperson bekommt von der Pflegeversicherung ab einer wöchentlichen Pflege von 14 Std. eine Gutschrift von Pflichtbeiträgen in der Rentenversicherung. Sie kann u.U. sich selbst in die arbeitslosen Versicherung versichern. Es besteht u.U. die Möglichkeit einen Zuschuss für die KV zu bekommen oder bei gleichzeitiger Arbeitnehmertätigkeit dort u.U. Freistellung wegen Pflege.
Die Pflegeversicherung gibt zu den einzelnen Themen und diversen Voraussetzungen auch Auskunft.
Viele Grüße

Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf die Bezahlung des Pflegenden. Wem der Pflegebedürftige das Pflegegeld gibt, ist ihm selbst üüberlassen. Im Zweifelsfall sollte man einen Vertrag schließen.

Viele Grüße
Katrin

Hallo Michael,

der Satz für das Pflegegeld war bis Juni 2008 205.- Euro monatlich, ab Juli 2008 wurde er auf 215.- Euro erhöht, ab Januar 2010 wurde er nochmal erhöht auf 225.- Euro monatlich.
Wenn Du die Pflege täglich mindestens 90 Minuten ausgeführt hast (davon mindestens 45 Minuten Grundpflege - Waschen, Essen geben, Mobilität, etc), steht Dir selbstverständlich das Pflegegeld zu. Ich bin keine Expertin in Rechtsfragen - wie lange da Verjährungsfristen sind, solltest Du einen Anwalt fragen. Wenn Dein Freund Dich bei der Pflegekasse als Pflegeperson angegeben hat, und Du die Pflege durchgeführt hast, muss er Dich auch für geleistete Unterstützung und Pflege bezahlen.

Übrigens - wenn die Pflege wöchentlich mehr als 14 Stunden beträgt und Du selbst nicht mehr als 30 Stunden pro Woche woanders arbeitest, zahlt Dir die Pflegekasse auch Rentenbeiträge.

Alles Gute

Karolin

Hallo,

keine Ahnung, ob ich das jetzt richtig verstanden habe.

Du pflegst deinen Freund (regelnmäßig?) und es ist auch kein Pflegedienst sonst beteiligt?

Geht es um das monatliche Pflegegeld oder um die Verhinderungspflege?

Das Pflegegld gibt es nur für die Grundpflege. Das Geld bekommt, wer diese durchführt. Grundpflege ist Körperhygiene/Kleidung, Essen, Haushalt und Mobilität

Demnach müsste er dir das Pflegegeld geben.

Sollte der Pflegebedürftige sein Pflegegeld zu unrecht nicht an die Pflegende Person weitergeben, ist das nicht rechtens. Und du kannst dich im Prinzip bei der Krankenkasse beschweren oder zumindest erkundigen.
Es kommt doch regelmäßig ein Pflegedienst zur Begutachtung, ob alles ok ist… da kannst du auch immer anrufen und bei der Ansprechperson nachfragen.
(vielleicht besser erst dort nachfragen, als direkt bei der KK)

Danke für Deine ehrliche Antwort, Karolin
wenn ich ehrlich bin, kriegt er sehr wohl Pflegestufe 1. Kann sich aber sehr wohl noch sebst versorgen. Also im grunde genommen frage ich mich dann: Wieso griegt er überhaupt Pflegestufe 1. Er benötigt mich nur für Mobile Zwecke, sprich: Einkauf, Arztbesuche ect.