Hallo,
bei einem Bauherren zieht sich die Planungs- und Errichtungsphase eines zur Vermietung errichteten Gebäudes über 4 Jahre.
Im Jahr 1 werden bereist Zahlungen (Planungskosten wie Architektenhonorare) geleistet, ebenso im Jahr 2. Im Jahr 3 fallen erste Zahlungen wie Baustrom an.
Werden diese Zahlungen als Errichtungskosten gewertet und werden dann via 2% p.a. Regel steuerlich geltend gemacht, oder werden diese im Jahr der Bezahlung geltend gemacht?
Vielen Dank,
Samson