Planungskosten Hausbau wann steuerlich geletend machen?

Hallo,

bei einem Bauherren zieht sich die Planungs- und Errichtungsphase eines zur Vermietung errichteten Gebäudes über 4 Jahre.
Im Jahr 1 werden bereist Zahlungen (Planungskosten wie Architektenhonorare) geleistet, ebenso im Jahr 2. Im Jahr 3 fallen erste Zahlungen wie Baustrom an.
Werden diese Zahlungen als Errichtungskosten gewertet und werden dann via 2% p.a. Regel steuerlich geltend gemacht, oder werden diese im Jahr der Bezahlung geltend gemacht?
Vielen Dank,
Samson

Das ist alles Teil der Anschaffungskosten und kann nur über die Abschreibung (ab Fertigstellung) geltend gemacht werden, bei Wohngebäuden normalerweise 2% per annum.