Preisgarantie im Möbelhaus?

Hallo,

Wie verhält man sich gegenüber einem Möbelhaus, was seine eigenen Versprechen nicht einhält?

Folgender theoretischer Fall:
Der Kunde lässt sich im Möbelhaus zu Markenauslegware beraten und erhält den Verkaufslistenpreis von 53€/qm. Auf Nachfrage nach Rabatten bietet der Verkäufer letztendlich 20% Rabatt, also 43€/qm an.
Das Möbelhaus wirbt gleichzeitig mit einer „Bestpreis-Garantie“. Hier heisst es im Prospekt: „Für X ist es selbstverständlich, Ihnen den günstigsten Preis zu bieten. Sollte wider Erwarten der Fall eintreten, dass Sie einen bei uns gekauften Artikel innerhalb von 30 Tagen bei gleicher Leistung anderswo günstiger bekommen, zahlen Sie bei uns nur den niedrigeren Preis und erhalten darauf noch extra extra einen 3%-Vertrauensbonus.“

Nach Recherche wird im Möbelhaus X ein nachweisbares, schrifliches Angebot eines anderen Möbelhauses (nicht einmal ein Sonderangebot) über 39€/qm vorgelegt. Der gewünschte Verkaufspreis von 37,83€/qm wird auch nach hinzurufen des Abteilungsleiters abgelehnt. Als Grund wird angeführt, dass sowohl 39€/qm, als auch 37,83€/qm ziemlich genau dem Einkaufspreis entsprechen und man nicht gewillt ist zu diesem Preis zu verkaufen. Vielmehr wird auf unseriöse Angebote der Wettbewerber eingegangen.

Die Frage:
Welche Möglichkeit besteht den gewünschten („garantierten“) Endpreis zu erhalten?
Sollte man zunächst die 43€/qm akzeptieren und anschließend auf die Einlösung der Bestpreis-Garantie pochen?

Kurz zur Erklärung:
Der Kauf im anderen Möbelhaus ist keine Alternative, da bereits ein höherer Warengutschein für X vorhanden ist und dieser für die Auslegware verwendet werden soll.

Danke für alle Antworten!
MichaTF

jetzt mal ganz unjuristisch: ich glaube nicht das dieser fall jemals eintreten wird. das heißt doch immer „wenn sie gleiche ware bei der konkurrenz billiger sehen… ausgenommen rabattaktion, sonderpreise …“ oder so ähnlich.

ich glaube nicht, dass man den absolut gleichen artikel dann irgendwo anders finden kann.

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Das Angebot des Verkäufers eines Nachlasses ist bindent, sofern dieses Angebot unmittelbar angenommen wurde (es sei denn der Verkäufer hätte es ausdrücklich befristet, z. B. bis morgen o. ä.). So wie geschildert, also nach Recherche und damit Unterbrechung des Geschäftsbesuches ist der Verkäufer an sein Angebot nicht mehr gebunden.
Er könnte das sogar sachlich begründen indem er z. B. bahauptet am Vortag sei noch ein großer Lagerbestand vorhanden gewesen, der durch die Rabattaktion erfolgreich abgebaut wurde, so dass nun keine Rabatte mehr gewährt werden. Er muss es aber gar nicht begründen.

Bei dieser Tiefpreisgarantie kann der Verkauf zu dem niedrigen Preis nicht erzwungen werden.
Das Möbelhaus kann aber wegen unlauterem Wettbewerbes (Werbeaussage wird nicht eingehalten) abgemahnt werden. Dazu wendet man sich z. B. an eine Verbraucherberatung.
Da dies mit erheblichen Kosten für das Möbelhaus verbunden ist, hat das Unternehmen ein hohes interesse dies abzuwenden - z. B. indem es der Kundenforderung nachkommt.

Gruß
Werner

Das Möbelhaus kann aber wegen unlauterem Wettbewerbes
(Werbeaussage wird nicht eingehalten) abgemahnt werden. Dazu
wendet man sich z. B. an eine Verbraucherberatung.
Da dies mit erheblichen Kosten für das Möbelhaus verbunden
ist, hat das Unternehmen ein hohes interesse dies abzuwenden -
z. B. indem es der Kundenforderung nachkommt.

Werbeaussage nicht eingehalten?? Unlauter??? Die Aussage hieß „Sollte wider Erwarten der Fall eintreten, dass Sie einen bei uns gekauften (!) Artikel innerhalb von 30 Tagen bei gleicher Leistung anderswo günstiger bekommen, zahlen Sie bei uns nur den niedrigeren Preis und erhalten darauf noch extra einen 3%-Vertrauensbonus“ und nicht „Sollte derselbe Artikel woanders günstiger zu haben sein, so verkaufen wir Ihnen den Artikel ebenfalls zu diesem günstigeren Preis und geben Ihnen obendrein noch 3% Rabatt obendrauf“.

Erwischt.
Also kaufen wir doch einfach den Teppich für - was waren es 43 € und dann gehen wir umgehend hin und verlangen den Nachlass, den sie uns vorher nicht geben wollte.
Mal sehen was passiert. Und wenn sie die Werbeaussage dann nicht einhalten, dann passts.

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Erwischt.
Also kaufen wir doch einfach den Teppich für - was waren es 43
€ und dann gehen wir umgehend hin und verlangen den Nachlass,
den sie uns vorher nicht geben wollte.
Mal sehen was passiert. Und wenn sie die Werbeaussage dann
nicht einhalten, dann passts.

Ja, das würde wohl funktionieren - vorausgesetzt, das Möbelhaus verkauft unserem Käufer den Teppich überhaupt, was es grundsätzlich nicht muß, weil ja Vertragsfreiheit besteht (und möglicherweise auch nicht tun wird, wenn es schon weiß, dass nach dem Kauf Ärger ins Haus steht. Das werden Sie dem Kunden natürlich nicht sagen. „Is ausverkauft“ wird es wahrscheinlich heissen …)