Privathaftpflichtversicherung gekündigt

Mir wurde nach der Regulierung eines Schadens von 99 Euro die Privathaftpflicht gekündigt, die gerade ein Jahr bestand. Auf der Suche nach einer neuen Versicherung habe ich wahrheitsgemäß den alten Vertrag und die Schadenssumme angegeben. Bis jetzt hatte ich bei 2 Versicherungsunternehmen angefragt u. jedes Mal eine Ablehnung ohne genaue Begründung erhalten. Ich gehe davon aus, dass das natürlich am angegebenen Vorschaden lag, wenn auch der Schaden mit 99 Euro eigentlich eine Bagatelle ist.
Die gekündigte Versicherung lief auf meinen Namen, meine Ehefrau wäre nur mitversichert. Auch die Anträge machte ich auf meinen Namen.

Frage: Werten Versicherungen den Vorschaden aus meiner Privathaftpflichtversicherung (bei der auch meine Ehefrau versichert war), wenn meine Frau nunmehr eine Privathaftpflichtversicherung auf ihren Namen beantragen würde, bei der ich mitversichert wäre?

Bitte nur fundierte Antworten.

Vielen Dank.

Gruß

P.

Hallo,

Mir wurde nach der Regulierung eines Schadens von 99 Euro die
Privathaftpflicht gekündigt, die gerade ein Jahr bestand.

Eine Kündigung bei einem einzigen Schaden von 99 € ist normalerweise nicht üblich.

Mich würde einmal interessieren, was beschädigt wurde und wie.

Auf
der Suche nach einer neuen Versicherung habe ich
wahrheitsgemäß den alten Vertrag und die Schadenssumme
angegeben. Bis jetzt hatte ich bei 2 Versicherungsunternehmen
angefragt u. jedes Mal eine Ablehnung ohne genaue Begründung
erhalten. Ich gehe davon aus, dass das natürlich am
angegebenen Vorschaden lag, wenn auch der Schaden mit 99 Euro
eigentlich eine Bagatelle ist.

Die gekündigte Versicherung lief auf meinen Namen, meine
Ehefrau wäre nur mitversichert. Auch die Anträge machte ich
auf meinen Namen.

Frage: Werten Versicherungen den Vorschaden aus meiner
Privathaftpflichtversicherung (bei der auch meine Ehefrau
versichert war), wenn meine Frau nunmehr eine
Privathaftpflichtversicherung auf ihren Namen beantragen
würde, bei der ich mitversichert wäre?

Also gleiche Anschrift und gleicher Familiennamen.
Man könnte Glück haben oder auch nicht.

Eine ergänzende Frage: was meinte denn der betreuende Versicherungsvermittler zu der Kündigung des Versicherers.

Gruß Merger

Es gibt keinen Vermittler, der Vertrag wurde direkt abgeschlossen. Beim Schaden handelt es sich um einen Zeitwert eines Tisches, bei die Tischplatte durch Nagellack beschädigt wurde (durch meine mitversicherte Tochter verursacht).
Aber das hat ja nun alles mit der Frage nichts zu tun.

Es gibt keinen Vermittler, der Vertrag wurde direkt
abgeschlossen.
Beim Schaden handelt es sich um einen Zeitwert eines Tisches, bei die Tischplatte durch Nagellack beschädigt wurde
Aber das hat ja nun alles mit der Frage nichts zu tun.

Aber sicher hat dies etwas mit der Kündigung zu tun.

Wenn man keinerlei Hilfe benötigt und seine Verträge direkt übers Internet abschließt, dann muss man auch damit rechnen, dass Verträge wegen Schäden sofort gekündigt werden.
Das ist der Kundenservice eines Online-Versicherers.

Und die anderen abgelehnten Verträge hast Du sicherlich auch übers Internet beantragt ?

Vielleicht hast Du ja jetzt etwas gelernt und suchst dir für die Zukunft einen Versicherungsvermittler.

Alleine schon die Schadensschilderung könnte man als Kündigungsgrund ansehen.

Gruß Merger

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Hallo.

Zum Teil muss ich „Merger“ beipflichten. Zunächst „billig“ im Netz abschließen und sich dann die Hilfe kostenlos via I-Net zu besorgen hat schon „ein Geschmäckle“.

Der Schaden könnte zBsp. dem Versicherer nicht „ganz koscher“ vorgekommen sein und du hast einen Eintrag in die Uniwagnis-Datei bekommen. Dann ist es schon nichtmehr ganz so einfach einen neuen Versicherer zu finden.
Auch fragen viele Online-Anbieter auch gerne im Hintegrund mal die Bonität des Anfragers ab. Ist diese nicht i.O. wird der Vertrag abgelehnt.

Geh mal zu einem (am besten unabhängigen) Vermittler vor Ort und lass Dich dort beraten. Auch der kann Dir für 60-90 EUR im Jahr eine sehr gute Privathaftpflichtversicherung vermitteln für Dich und Deine Familie.

Grüße

Claude Burgard
unabhängiger Versicherugsmakler
http://www.versicherung-saarbrücken.de

Aber sicher hat dies etwas mit der Kündigung zu tun.

Wenn man keinerlei Hilfe benötigt und seine Verträge direkt
übers Internet abschließt, dann muss man auch damit rechnen,
dass Verträge wegen Schäden sofort gekündigt werden.
Das ist der Kundenservice eines Online-Versicherers.

Und die anderen abgelehnten Verträge hast Du sicherlich auch
übers Internet beantragt ?

Vielleicht hast Du ja jetzt etwas gelernt und suchst dir für
die Zukunft einen Versicherungsvermittler.

Alleine schon die Schadensschilderung könnte man als
Kündigungsgrund ansehen.

Mir erschließt sich nicht, was deine Antworten mit meiner Frage zu tun haben. Du stellst irgendwelche Thesen auf, ohne sie näher zu begründen.

Wieso kann man die Schadensschilderung als Kündigungsgrund ansehen? Das solltest du erklären. Die alte Versicherung hat ja geleistet. Sie hätte es ja auch ablehnen können.

Und wieso sind Verträge schlechter, die man direkt im Internet abschließt? Es sind doch die gleichen Versicherungsunternehmen und die gleichen Verträge, die auch von Vermittlern angeboten werden.

Im Übrigen beantwortet das meine Frage noch immer nicht.

Hallo.

Zum Teil muss ich „Merger“ beipflichten. Zunächst „billig“ im
Netz abschließen und sich dann die Hilfe kostenlos via I-Net
zu besorgen hat schon „ein Geschmäckle“.

???
Verstehe ich nicht. Was heißt billig abschließen? Es sind die gleichen Verträge, die Versicherungsvermittler auch anbieten. In diesem Zusammenhang von „Geschmäckle“ ist einfach nur falsch. Außerdem verstehe ich den Einwand „kostenlos via I-Netz Hilfe holen“ nicht. Wss soll dagegen einzuwenden sein?

Der Schaden könnte zBsp. dem Versicherer nicht „ganz koscher“
vorgekommen sein und du hast einen Eintrag in die
Uniwagnis-Datei bekommen. Dann ist es schon nichtmehr ganz so
einfach einen neuen Versicherer zu finden.

Dann sollte der Versicherer den Schaden ablehnen. Was hindert ihn daran.

Auch fragen viele Online-Anbieter auch gerne im Hintegrund mal
die Bonität des Anfragers ab. Ist diese nicht i.O. wird der
Vertrag abgelehnt.

Schufa wurde zumindest nicht gefragt. Und das ist auch nicht das Problem.

Geh mal zu einem (am besten unabhängigen) Vermittler vor Ort
und lass Dich dort beraten. Auch der kann Dir für 60-90 EUR im
Jahr eine sehr gute Privathaftpflichtversicherung vermitteln
für Dich und Deine Familie.

Wieso sollten Versicherer anders reagieren bei einer wahrheitsgetreuen Angabe eines Vorschadens, wenn man sie nun im Internet oder beim Vermittler angibt?
Zumindest das Verhalten des Versicherers ist nicht in Ordnung.

???
Verstehe ich nicht. Was heißt billig abschließen? Es sind die
gleichen Verträge, die Versicherungsvermittler auch anbieten.
In diesem Zusammenhang von „Geschmäckle“ ist einfach nur
falsch.

Zunächst einmal mögen es die gleichen Verträge bei dem gleichen Versicherer mit den gleichen Prämien sein. Ein Vermittler (ob nun Makler oder Vertreter)hat sowohl beim Zugang zum Versicherungsschutz als auch bei der Unterstützung im Schadenfall oder bei Schadenskündigungen andere Kanäle / Zugänge zum Versicherungsunternehmen, die er für seine Kunden nutzen kann.

Außerdem verstehe ich den Einwand „kostenlos via
I-Netz Hilfe holen“ nicht. Wss soll dagegen einzuwenden sein?

Dagegen ist auch nichts einzuwenden - dafür ist das Forum ja da. Den fachlich versierten Vermittler ärgert (zu Recht), dass sich viele Versicherungskunden Versicherungsschutz ohne fachliche Unterstützung aber zu gleichen Prämien im Do-it-yourself-Verfahren besorgen, die sie ohne Mehrpreis erhalten hätten, hätten sie gleich einen Fachmann zu Rate gezogen. Aber manchmal ist der Gedanke wohl ganz schwer zu ertragen, dass ein Vermittler an so einem Vertrag ein paar Euro für seinen Service und seine Unterstützung mitverdient, die sich jetzt das Versicherungsunternehmen direkt einsteckt - ganz ohne Service :wink:.

Dann sollte der Versicherer den Schaden ablehnen. Was hindert
ihn daran.

Nichts. Ein Versicherer darf sich seine Kunden aber auch aussuchen. Daran hindert ihn auch keiner. Und ein vom Vorversicherer gekündigter Vorvertrag mit Schaden stellt bei jedem System der Versicherer die Ampeln zunächst einmal auf „Rot“.

Wieso sollten Versicherer anders reagieren bei einer
wahrheitsgetreuen Angabe eines Vorschadens, wenn man sie nun
im Internet oder beim Vermittler angibt?
Zumindest das Verhalten des Versicherers ist nicht in Ordnung.

Siehe oben. Makler oder Vertreter haben andere Zugangswege und können verhandeln. Das würde ich persönlich aber nur für einen sehr guten Kunden machen, da ansonsten das „Aufräumen“ eines solchen Falles kaufmännisch in keinem Verhältnis zum Ertrag steht.

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Aber sicher hat dies etwas mit der Kündigung zu tun.

Wenn man keinerlei Hilfe benötigt und seine Verträge direkt
übers Internet abschließt, dann muss man auch damit rechnen,
dass Verträge wegen Schäden sofort gekündigt werden.
Das ist der Kundenservice eines Online-Versicherers.

Und die anderen abgelehnten Verträge hast Du sicherlich auch
übers Internet beantragt ?

Vielleicht hast Du ja jetzt etwas gelernt und suchst dir für
die Zukunft einen Versicherungsvermittler.

Alleine schon die Schadensschilderung könnte man als
Kündigungsgrund ansehen.

Mir erschließt sich nicht, was deine Antworten mit meiner
Frage zu tun haben. Du stellst irgendwelche Thesen auf, ohne
sie näher zu begründen.

Wieso kann man die Schadensschilderung als Kündigungsgrund
ansehen? Das solltest du erklären. Die alte Versicherung hat
ja geleistet. Sie hätte es ja auch ablehnen können.

Richtig - allerdings hat sie lt. den Versicherungsbedingungen im Schadensfall die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen.
Und dies wird normalerweise beim 1. berechtigten Schadensfall bei einem Betrag von 99 € nicht gemacht.
Wenn allerdings auf Grund der Schadensschilderung Zweifel bestehen,
geht man bei diesem niedrigen Betrag oft den einfachen Weg - zahlen und sofort kündigen.

Und wieso sind Verträge schlechter, die man direkt im Internet
abschließt?

Dies hast Du völlig falsch verstanden.
Schlechter sind sie nicht, jedoch hilft dir niemand bei einer Schadensmeldung. Außerdem kann der Vermittler einer Kündigung des Versicherers gegenwirken. Und zu allerletzt kann ein Vermittler auch im Zweifelsfall einen Kulanzantrag stellen.

Im Übrigen beantwortet das meine Frage noch immer nicht

Deine Ursprungsfrage wurde dir schon beantwortet.
Dies deckt sich allerdings nicht mit der Antwort die Du erwartest.

Wieso kann man die Schadensschilderung als Kündigungsgrund
ansehen? Das solltest du erklären. Die alte Versicherung hat
ja geleistet. Sie hätte es ja auch ablehnen können.

Richtig - allerdings hat sie lt. den Versicherungsbedingungen
im Schadensfall die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen.
Und dies wird normalerweise beim 1. berechtigten Schadensfall
bei einem Betrag von 99 € nicht gemacht.

Ja, aber dieses spezielle Unternehmen hat es gemacht. Und das hat mit dem Versicherungsunternehmen zu tun u. nicht mit der Schilderung des Schadensfalls. Nochmal: Eine Schadensschilderung ist kein Kündigungsgrund.

Wenn allerdings auf Grund der Schadensschilderung Zweifel
bestehen,:geht man bei diesem niedrigen Betrag oft den einfachen Weg -
zahlen und sofort kündigen.

Das sind reine Vermutungen. Die Versicherungsgesellschaft hat einfach nachgerechnet. Der Vertrag bestand noch nicht einmal ein Jahr. Da wird der Jahresbeitrag genommen und die Schadenshöhe dagegen gehalten. Und wenn’s für die Gesellschaft nicht passt, wird gekündigt.

Und wieso sind Verträge schlechter, die man direkt im Internet
abschließt?

Dies hast Du völlig falsch verstanden.
Schlechter sind sie nicht, jedoch hilft dir niemand bei einer
Schadensmeldung. Außerdem kann der Vermittler einer Kündigung
des Versicherers gegenwirken. Und zu allerletzt kann ein
Vermittler auch im Zweifelsfall einen Kulanzantrag stellen.

leider konnte ich ja deinen Antworten nicht entnehmen, was du genau meintest.
Wieso sollte mir jemand bei der Schadensmeldung helfen müssen? Reicht das nicht, wenn man wahrheitsgetreu den Schaden meldet? Muss eine Schadensmeldung so manipuliert werden, damit die Versicherung nicht kündigt? Oder was willst du damit sagen?
Auf einen Kulanzantrag verzichte ich. Auf eine Versicherung die einen Bagatellschaden erstattet u. mir dann kündigt, kann ich als Kunde getrost verzichten.

Im Übrigen beantwortet das meine Frage noch immer nicht

Deine Ursprungsfrage wurde dir schon beantwortet.
Dies deckt sich allerdings nicht mit der Antwort die Du
erwartest.

Bitte vorher die Frage noch einmal lesen, ehe du eine Antwort postest. Die Frage lautete: „Frage: Werten Versicherungen den Vorschaden aus meiner Privathaftpflichtversicherung (bei der auch meine Ehefrau versichert war), wenn meine Frau nunmehr eine Privathaftpflichtversicherung auf ihren Namen beantragen würde, bei der ich mitversichert wäre?“

Wir debattieren über ganz andere Dinge.

Dies ist meine letzte Antwort.

Und auch hier noch einmal.

Wir schreiben in den wenigsten Fällen das, was der Fragende lesen will.

Wieso kann man die Schadensschilderung als Kündigungsgrund
ansehen? Das solltest du erklären. Die alte Versicherung hat
ja geleistet. Sie hätte es ja auch ablehnen können.

Richtig - allerdings hat sie lt. den Versicherungsbedingungen
im Schadensfall die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen.
Und dies wird normalerweise beim 1. berechtigten Schadensfall
bei einem Betrag von 99 € nicht gemacht.

Ja, aber dieses spezielle Unternehmen hat es gemacht. Und das
hat mit dem Versicherungsunternehmen zu tun u. nicht mit der
Schilderung des Schadensfalls. Nochmal: Eine
Schadensschilderung ist kein Kündigungsgrund.

ja und was besagt dies jetzt ?
Der Kündigungsgrund ergibt sich aus dem Schadensfall selbst.

Wenn allerdings auf Grund der Schadensschilderung Zweifel
bestehen,:geht man bei diesem niedrigen Betrag oft den einfachen Weg -
zahlen und sofort kündigen.

Das sind reine Vermutungen.

Dies sind keine Vermutungen, sondern beruht auf Erfahrungen mit Schadensfällen.

Die Versicherungsgesellschaft hat
einfach nachgerechnet. Der Vertrag bestand noch nicht einmal
ein Jahr. Da wird der Jahresbeitrag genommen und die
Schadenshöhe dagegen gehalten. Und wenn’s für die Gesellschaft
nicht passt, wird gekündigt.

Richtig - es passte nicht, auf Grund der Schadensschilderung.

Und wieso sind Verträge schlechter, die man direkt im Internet
abschließt?

Dies hast Du völlig falsch verstanden.
Schlechter sind sie nicht, jedoch hilft dir niemand bei einer
Schadensmeldung. Außerdem kann der Vermittler einer Kündigung
des Versicherers gegenwirken. Und zu allerletzt kann ein
Vermittler auch im Zweifelsfall einen Kulanzantrag stellen.

leider konnte ich ja deinen Antworten nicht entnehmen, was du
genau meintest.
Wieso sollte mir jemand bei der Schadensmeldung helfen müssen?
Reicht das nicht, wenn man wahrheitsgetreu den Schaden meldet?
Muss eine Schadensmeldung so manipuliert werden, damit die
Versicherung nicht kündigt?

Wer lesen kann ist im Vorteil - wo steht in meinem Text etwas darüber dass Schadensmeldungen manipuliert werden ???
Bitte nichts dazu dichten.

Oder was willst du damit sagen?
Auf einen Kulanzantrag verzichte ich. Auf eine Versicherung
die einen Bagatellschaden erstattet u. mir dann kündigt, kann
ich als Kunde getrost verzichten.

Sicher, Du benötigst keine Hilfe.
Deshalb eine Frage: was willst Du denn überhaupt hier im Forum ?

Im Übrigen beantwortet das meine Frage noch immer nicht

Deine Ursprungsfrage wurde dir schon beantwortet.
Dies deckt sich allerdings nicht mit der Antwort die Du
erwartest.

Bitte vorher die Frage noch einmal lesen, ehe du eine Antwort
postest. Die Frage lautete: „Frage: Werten Versicherungen den
Vorschaden aus meiner Privathaftpflichtversicherung (bei der
auch meine Ehefrau versichert war), wenn meine Frau nunmehr
eine Privathaftpflichtversicherung auf ihren Namen beantragen
würde, bei der ich mitversichert wäre?“

Und noch einmal der Hinweis:
Wer lesen kann ist immer im Vorteil.

Noch einmal zum langsamen durchlesen meine 1. Antwort dazu:
Also gleiche Anschrift und gleicher Familiennamen.
Man könnte Glück haben oder auch nicht.

Wir debattieren über ganz andere Dinge.

nein - wir debattieren nicht mehr.

Ich habe den Eindruck, du benötigst keine Hilfe mit deinem Fachwissen.
Also schließ weiterhin deine Verträge im Internet ab.

ich bin raus…

Die Frage lautete: „Frage: Werten Versicherungen den
Vorschaden aus meiner Privathaftpflichtversicherung (bei der
auch meine Ehefrau versichert war), wenn meine Frau nunmehr
eine Privathaftpflichtversicherung auf ihren Namen beantragen
würde, bei der ich mitversichert wäre?“

Ich denke, dass das mit Glück wenig zu tun hat…

Die Frage zielt ab auf den § 19 VVG (Anzeigepflicht).
Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen.

Fragt der Versicherer in Textform nach Vorverträgen und Vorschäden, sind diese anzugeben. Dabei ist unerheblich, ob der Ehemann oder die Ehefrau Versicherungsnehmer sind, da beide (und hier ja auch noch die schadenverursachende Tochter) mitversicherte Personen (Risiken) waren.
Siehe dazu auch folgendes Urteil: OLG Frankfurt/M., Urteil vom 10. 6. 2005 (25 U 115/04) – hier ging es zwar um Hausrat und es war altes VVG, ist aber vom Prinzip her übertragbar.

Schlussendlich wird es auf die genaue Formulierung in den Antragsfragen ankommen und wie diese von einem durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmer zu verstehen sind, ob er also seine Anzeigepflichten schuldhaft verletzt hat.

Ob ihm der neue Versicherer „auf die Schliche“ kommt sei dahingestellt – bei einer so existenziellen Absicherung wie einer Privathaftpflicht würde ich es nicht darauf ankommen lassen und einen Versicherer suchen, der trotz des gekündigten Vertrages und mit dem Vorschaden versichert, ggf. gegen Risikozuschlag oder mit Selbstbeteiligung.

Viel Erfolg bei der Suche nach einem neuen Versicherer.

Ich denke, dass das mit Glück wenig zu tun hat…

Die Frage zielt ab auf den § 19 VVG (Anzeigepflicht).
Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner
Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für
den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem
vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach
denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer
anzuzeigen.

Fragt der Versicherer in Textform nach Vorverträgen und
Vorschäden, sind diese anzugeben. Dabei ist unerheblich, ob
der Ehemann oder die Ehefrau Versicherungsnehmer sind, da
beide (und hier ja auch noch die schadenverursachende Tochter)
mitversicherte Personen (Risiken) waren.
Siehe dazu auch folgendes Urteil: OLG Frankfurt/M., Urteil vom
10. 6. 2005 (25 U 115/04) – hier ging es zwar um Hausrat und
es war altes VVG, ist aber vom Prinzip her übertragbar.

Schlussendlich wird es auf die genaue Formulierung in den
Antragsfragen ankommen und wie diese von einem
durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmer zu verstehen
sind, ob er also seine Anzeigepflichten schuldhaft verletzt
hat.

Ob ihm der neue Versicherer „auf die Schliche“ kommt sei
dahingestellt – bei einer so existenziellen Absicherung wie
einer Privathaftpflicht würde ich es nicht darauf ankommen
lassen und einen Versicherer suchen, der trotz des gekündigten
Vertrages und mit dem Vorschaden versichert, ggf. gegen
Risikozuschlag oder mit Selbstbeteiligung.

Viel Erfolg bei der Suche nach einem neuen Versicherer.

Tut mir leid, auch diese Antwort geht an der Frage vorbei.
Aber im Antrag der neuen Privathaftpflichtversicherung habe ich lediglich Anzahl der Vorschäden und die Höhe des Schadens angeben müssen. Nach etwas anderem wurde nicht gefragt. Bis jetzt haben 2 Unternehmen den Antrag abgelehnt, obwohl die Schadenshöhe nur 99 Euro betrug. Daher verstehe ich die Antwort in Bezug auf meine Frage nicht.

Dies ist meine letzte Antwort.

Und auch hier noch einmal.

Wir schreiben in den wenigsten Fällen das, was der Fragende
lesen will.

Hatte ich auch nicht verlangt. Bitte die Postings aufmerksamer lesen! Das hilft.

Wieso kann man die Schadensschilderung als Kündigungsgrund
ansehen? Das solltest du erklären. Die alte Versicherung hat
ja geleistet. Sie hätte es ja auch ablehnen können.

Richtig - allerdings hat sie lt. den Versicherungsbedingungen
im Schadensfall die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen.
Und dies wird normalerweise beim 1. berechtigten Schadensfall
bei einem Betrag von 99 € nicht gemacht.

Ja, aber dieses spezielle Unternehmen hat es gemacht. Und das
hat mit dem Versicherungsunternehmen zu tun u. nicht mit der
Schilderung des Schadensfalls. Nochmal: Eine
Schadensschilderung ist kein Kündigungsgrund.

ja und was besagt dies jetzt ?
Der Kündigungsgrund ergibt sich aus dem Schadensfall selbst.

Hatte ich das bezweifelt? Nein. Nochmal: Lesen hilft.

Wenn allerdings auf Grund der Schadensschilderung Zweifel
bestehen,:geht man bei diesem niedrigen Betrag oft den einfachen Weg -
zahlen und sofort kündigen.

Das sind reine Vermutungen.

Dies sind keine Vermutungen, sondern beruht auf Erfahrungen
mit Schadensfällen.

Es bleibt eine Vermutung, da niemand weißt (auch du nicht), wieso die Versicherung gekündigt hat. Man hat sich lt. den eigenen Versicherungsbedingungen das Recht auf eine Kündigung aufgrund eines eingetretenen Schadens genommen.

Die Versicherungsgesellschaft hat
einfach nachgerechnet. Der Vertrag bestand noch nicht einmal
ein Jahr. Da wird der Jahresbeitrag genommen und die
Schadenshöhe dagegen gehalten. Und wenn’s für die Gesellschaft
nicht passt, wird gekündigt.

Richtig - es passte nicht, auf Grund der Schadensschilderung.

Wieso das? Die Schadensschilderung war korrekt und wahrheitsgemäß. Ich frage nochmals: Sollte ich die Schadensmeldung manipulieren u. falsche Angaben machen? Das wäre Betrug.

Und wieso sind Verträge schlechter, die man direkt im Internet
abschließt?

Dies hast Du völlig falsch verstanden.
Schlechter sind sie nicht, jedoch hilft dir niemand bei einer
Schadensmeldung. Außerdem kann der Vermittler einer Kündigung
des Versicherers gegenwirken. Und zu allerletzt kann ein
Vermittler auch im Zweifelsfall einen Kulanzantrag stellen.

leider konnte ich ja deinen Antworten nicht entnehmen, was du
genau meintest.
Wieso sollte mir jemand bei der Schadensmeldung helfen müssen?
Reicht das nicht, wenn man wahrheitsgetreu den Schaden meldet?
Muss eine Schadensmeldung so manipuliert werden, damit die
Versicherung nicht kündigt?

Wer lesen kann ist im Vorteil - wo steht in meinem Text etwas
darüber dass Schadensmeldungen manipuliert werden ???
Bitte nichts dazu dichten.

Hatte ich das geschrieben? Nein, ich glaube nicht. Ich hatte lediglich danach GEFRAGT. Bitte an die eigene Nase fassen.

Oder was willst du damit sagen?
Auf einen Kulanzantrag verzichte ich. Auf eine Versicherung
die einen Bagatellschaden erstattet u. mir dann kündigt, kann
ich als Kunde getrost verzichten.

Sicher, Du benötigst keine Hilfe.
Deshalb eine Frage: was willst Du denn überhaupt hier im Forum

Auf jeden Fall keine Ausführungen, die auf reine Vermutung oder Halbwisasen beruhen und eine Antwort auf meine Frage.

Im Übrigen beantwortet das meine Frage noch immer nicht

Deine Ursprungsfrage wurde dir schon beantwortet.
Dies deckt sich allerdings nicht mit der Antwort die Du
erwartest.

Bitte vorher die Frage noch einmal lesen, ehe du eine Antwort
postest. Die Frage lautete: „Frage: Werten Versicherungen den
Vorschaden aus meiner Privathaftpflichtversicherung (bei der
auch meine Ehefrau versichert war), wenn meine Frau nunmehr
eine Privathaftpflichtversicherung auf ihren Namen beantragen
würde, bei der ich mitversichert wäre?“

Und noch einmal der Hinweis:
Wer lesen kann ist immer im Vorteil.

Wiederholungen machen es nicht besser. Und immer selbst erst den eigenen Ratschlag beherzigen.

Noch einmal zum langsamen durchlesen meine 1. Antwort dazu:
Also gleiche Anschrift und gleicher Familiennamen.
Man könnte Glück haben oder auch nicht.

Wir debattieren über ganz andere Dinge.

nein - wir debattieren nicht mehr.

Du debattierst nicht. Bitte nicht von dir auf andere schließen. Danke.

Ich habe den Eindruck, du benötigst keine Hilfe mit deinem
Fachwissen.
Also schließ weiterhin deine Verträge im Internet ab.

ich bin raus…

Ja, tschüß und auf nimmerwiedersehen. Hapüüh! Endlich.

Tut mir leid, auch diese Antwort geht an der Frage vorbei.

Aha, ich merke schon, Sie kennen sich aus!

Ihre Frage war nicht, warum die Vorversicherung Sie gekündigt hat (das haben Sie ja hinreichend selber beantwortet - beachten Sie zusätzlich, dass die 99 Euro nicht das Problem sind, sondern die Aufwendungen für die Bearbeitung eines solchen Pillepalle-Schadens), sondern ob Sie die Vorschäden und die Vorversicherung anzugeben haben, wenn Ihre Frau Versicherungsnehmerin wird.

Aber im Antrag der neuen Privathaftpflichtversicherung habe
ich lediglich Anzahl der Vorschäden und die Höhe des Schadens
angeben müssen. Nach etwas anderem wurde nicht gefragt. Bis
jetzt haben 2 Unternehmen den Antrag abgelehnt, obwohl die
Schadenshöhe nur 99 Euro betrug.

Wäre meine Antwort nicht an Ihrer Frage vorbei gegangen und hätten Sie das gelesen, was ich geschrieben habe, wüssten Sie auch warum.

Daher verstehe ich die Antwort in Bezug auf meine Frage nicht.

Das ist offensichtlich.

Tut mir leid, auch diese Antwort geht an der Frage vorbei.

Aha, ich merke schon, Sie kennen sich aus!

Wie kommen Sie darauf. Was ist an „diese Antwort geht an der Frage vorbei“ falsch?

Ihre Frage war nicht, warum die Vorversicherung Sie gekündigt
hat (das haben Sie ja hinreichend selber beantwortet -
beachten Sie zusätzlich, dass die 99 Euro nicht das Problem
sind, sondern die Aufwendungen für die Bearbeitung eines
solchen Pillepalle-Schadens), sondern ob Sie die Vorschäden
und die Vorversicherung anzugeben haben, wenn Ihre Frau
Versicherungsnehmerin wird.

Genau.

Aber im Antrag der neuen Privathaftpflichtversicherung habe
ich lediglich Anzahl der Vorschäden und die Höhe des Schadens
angeben müssen. Nach etwas anderem wurde nicht gefragt. Bis
jetzt haben 2 Unternehmen den Antrag abgelehnt, obwohl die
Schadenshöhe nur 99 Euro betrug.

Wäre meine Antwort nicht an Ihrer Frage vorbei gegangen und
hätten Sie das gelesen, was ich geschrieben habe, wüssten Sie
auch warum.

Ich verstehe den Zusammenhang immer noch nicht. Auf die Frage haben Sie doch gar nicht geantwortet.

Daher verstehe ich die Antwort in Bezug auf meine Frage nicht.

Das ist offensichtlich.

Tja und Sie haben meine Frage nicht verstanden. (Kopfschüttel).

Hallo U.Wolff,

es lohnt sich nicht weiter zu antworten.

Madame Pommes will uns hops nehmen.

Gruß Merger

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Hallo Merger,
ja, sehe ich auch so.
VG