Dies ist meine letzte Antwort.
Und auch hier noch einmal.
Wir schreiben in den wenigsten Fällen das, was der Fragende lesen will.
Wieso kann man die Schadensschilderung als Kündigungsgrund
ansehen? Das solltest du erklären. Die alte Versicherung hat
ja geleistet. Sie hätte es ja auch ablehnen können.
Richtig - allerdings hat sie lt. den Versicherungsbedingungen
im Schadensfall die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen.
Und dies wird normalerweise beim 1. berechtigten Schadensfall
bei einem Betrag von 99 € nicht gemacht.
Ja, aber dieses spezielle Unternehmen hat es gemacht. Und das
hat mit dem Versicherungsunternehmen zu tun u. nicht mit der
Schilderung des Schadensfalls. Nochmal: Eine
Schadensschilderung ist kein Kündigungsgrund.
ja und was besagt dies jetzt ?
Der Kündigungsgrund ergibt sich aus dem Schadensfall selbst.
Wenn allerdings auf Grund der Schadensschilderung Zweifel
bestehen,:geht man bei diesem niedrigen Betrag oft den einfachen Weg -
zahlen und sofort kündigen.
Das sind reine Vermutungen.
Dies sind keine Vermutungen, sondern beruht auf Erfahrungen mit Schadensfällen.
Die Versicherungsgesellschaft hat
einfach nachgerechnet. Der Vertrag bestand noch nicht einmal
ein Jahr. Da wird der Jahresbeitrag genommen und die
Schadenshöhe dagegen gehalten. Und wenn’s für die Gesellschaft
nicht passt, wird gekündigt.
Richtig - es passte nicht, auf Grund der Schadensschilderung.
Und wieso sind Verträge schlechter, die man direkt im Internet
abschließt?
Dies hast Du völlig falsch verstanden.
Schlechter sind sie nicht, jedoch hilft dir niemand bei einer
Schadensmeldung. Außerdem kann der Vermittler einer Kündigung
des Versicherers gegenwirken. Und zu allerletzt kann ein
Vermittler auch im Zweifelsfall einen Kulanzantrag stellen.
leider konnte ich ja deinen Antworten nicht entnehmen, was du
genau meintest.
Wieso sollte mir jemand bei der Schadensmeldung helfen müssen?
Reicht das nicht, wenn man wahrheitsgetreu den Schaden meldet?
Muss eine Schadensmeldung so manipuliert werden, damit die
Versicherung nicht kündigt?
Wer lesen kann ist im Vorteil - wo steht in meinem Text etwas darüber dass Schadensmeldungen manipuliert werden ???
Bitte nichts dazu dichten.
Oder was willst du damit sagen?
Auf einen Kulanzantrag verzichte ich. Auf eine Versicherung
die einen Bagatellschaden erstattet u. mir dann kündigt, kann
ich als Kunde getrost verzichten.
Sicher, Du benötigst keine Hilfe.
Deshalb eine Frage: was willst Du denn überhaupt hier im Forum ?
Im Übrigen beantwortet das meine Frage noch immer nicht
Deine Ursprungsfrage wurde dir schon beantwortet.
Dies deckt sich allerdings nicht mit der Antwort die Du
erwartest.
Bitte vorher die Frage noch einmal lesen, ehe du eine Antwort
postest. Die Frage lautete: „Frage: Werten Versicherungen den
Vorschaden aus meiner Privathaftpflichtversicherung (bei der
auch meine Ehefrau versichert war), wenn meine Frau nunmehr
eine Privathaftpflichtversicherung auf ihren Namen beantragen
würde, bei der ich mitversichert wäre?“
Und noch einmal der Hinweis:
Wer lesen kann ist immer im Vorteil.
Noch einmal zum langsamen durchlesen meine 1. Antwort dazu:
Also gleiche Anschrift und gleicher Familiennamen.
Man könnte Glück haben oder auch nicht.
Wir debattieren über ganz andere Dinge.
nein - wir debattieren nicht mehr.
Ich habe den Eindruck, du benötigst keine Hilfe mit deinem Fachwissen.
Also schließ weiterhin deine Verträge im Internet ab.
ich bin raus…