Problem mit harz 4/ Hilfe Brauche dringend Rat!

Hallo alle Miteinander,
ich hoffe das mir hier jemand einen Tipp geben kann.
Meine Existenz zerbricht!!!
Im Januar hat der Medizinische Dienst festgestellt das ich nicht arbeitstauglich bin. Burnout Schlaflosigkeit, Depressionen und usw.Ich solle in eine Tagesklinik gehen und mich kurieren. Mann ließe mich 6 Monate in Ruhe um gesund zu werden. Bis dahin habe ich Alg 1 bekommen. Ich habe zwar immer nebenher gearbeitet aber es nicht aus dem Bezug geschaft. Krank halt. Ich habe meinen Nebenjob gekündigt weil die die Ärztin des Arbeitsamtes mir die Klinik empolen hat.3 Monate warte ich jetzt auf den Bescheit und jetzt sagt man mir das ich garnichts bekomme, weil mein Haus zu groß ist. 188 qm. Der Verkehrswert entspricht der Hypotek, also kein Vermögen. Ich bin mit den Nerven durch !!! Kennt sich jemand mit diesen Regel für ALG2 aus??? Danke für jede Antwort.

Hallo Schuflu, hast Du dich denn nicht „krank“ gemeldet? Während der Krankheit „ruht“ doch Dein Anspruch auf ALG I nach 6 Wochen bis zu maximal 74 Wochen! Bitte Antrag stellen auf „Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand“ - auf jeden Fall: Sofort ab zum Anwalt! Wenn Du nicht gesund bist, sprich mit Deiner Ärztin und im Zweifel stelle einen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - die von Dir geschilderten Beschwerden erfordern (leider) oft eine relativ lange und intensive Behandlung.

Das was die mit Dir gemacht haben, ist einfach eine Schweinerei! Bitte sage dem Anwalt, wann Du zuletzt mit Deinem SB auf der Arbeitsagentur gesprochen hast.

Es ist auch Unsinn, wegen so einer Geschichte das ALGII zu verweigern und dass Du eventuell Dein Haus verlierst. Der Anwalt wird Dich erst mal nichts kosten. Gleichwohl dauern die Verfahren ewig und ich hoffe, Du stehst das irgendwie durch.

Also - ab zum Anwalt und viel Glück!

Hallo!
Leider ist das von diesem Staat so gewollt. Aber immerhin kann man sich bis jetzt noch wehren.
Wenn Deine Schulden, also alles,(Hypothek, Abwasser, Straßenbau Zinsen u. s. w.) mindestens gleich groß sind, wie der Erlös aus dem Grundstücksverkauf, dann können die Dir garnichts.
Siehe ein Teil der Anlagen, die ich Dir heute sende.

Wenn Du einen Antrag auf Hartz 4 gestellt hast und nun kein Geld mehr hast, dann sofort Klage einreichen, denn Du kannst ja nicht verhungern.

-AZ: B 14 AS 61/ 09 R (Hartz IV: Hausverkauf)
Ein Hartz IV-Empfänger verkaufte anteilig ein von ihm bewohntes Doppelhaus, das bisher als Schonvermögen galt. Seither gezahlte Leistungen forderte die westfälische Stadt Ahaus zurück.
Das Bundessozialgericht urteilte: Wenn Arbeitslose ihr Eigenheim verkaufen, darf der Erlös nicht einfach als Einkommen auf die Hartz IV-Leistungen angerechnet werden.
Wenn das Grundstück größer als 800 qm ist, darf der Hilfebedürftige nicht zur vollständigen Veräußerung seines Hausgrundstücks gezwungen werden, wenn das Grundstück mit einem an sich angemessenen Wohnhaus bebaut ist.

123619 NRW • Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen 7. Senat
Urteil

  1. Instanz Sozialgericht Aachen S 15 AS 157/05 14.12.2006 2. Instanz Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen L 7 (12) AS 9/07 22.10.2009 3. Instanz Sachgebiet Grundsicherung für Arbeitsuchende Entscheidung Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 14.12.2006 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Kläger auch für das Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen.

-Hartz IV: Der Erlös aus einem Hausverkauf zählt nicht grundsätzlich als Einkommen

Der Erlös eines Hausverkaufs gilt bei Hartz IV nicht grundsätzlich als ein Einkommen, und darf deshalb nicht auf das Arbeitslosengeld-II angerechnet werden, wenn der Erlös nicht höher als die Schonvermögens-Grenze ist. Das urteilte am Mittwoch das Bundessozialgericht in Kassel (AZ: B 14 AS 61/09 R).

Im konkreten Fall hatte ein Hartz IV Betroffener die eine Hälfte seiner Doppelhaushälfte verkauft. Den Erlös erhält der Betroffene vom Käufer in Raten ausgezahlt. Als das Jobcenter von dem Verkauf erfuhr, fordert sie die geleisteten Regelsatz-Zahlungen von dem Kläger zurück. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die Behörde das selbst genutzte Wohneigentum noch als Schonvermögen gewertet. Allerdings ist dieses Urteil nicht als Grundsatzurteil zu werten, wie der vorsitzende Richter Peter Udsching betonte. „Der Fall erscheint uns dafür zu exotisch“, sagte der Senatsvorsitzende und regte daher mit Erfolg einen Vergleich an: Statt den von der Stadt verlangten knapp 3.500 Euro muss der Kläger nur 500 Euro zurückzahlen.

Zuvor hatte auch das Sozialgericht Münster dem Kläger Recht gegeben. Denn durch den Verkauf des Hauses konnte der Betroffene keine „Reichtümer“ anhäufen. Denn der Verkauf des Hauses überstieg nicht das im Sozialgesetzbuch festgelegte Schonvermögen von 200 Euro/pro Lebensjahr. Erst wenn der in Raten gezahlte Erlös den Betrag von mehr als 9.800 Euro übersteige, sei der Betrag als anrechenbares Vermögen anzusehen. Die Bundessozialrichter zeigten zwar Verständnis für diese Argumentation, allerdings sei nicht klar, ob die Forderung als solches gegenüber dem Kläger als Einkommen angesehen werden kann, oder das bereits erhaltene Geld. Diese Frage muss in einem weiteren Verfahren geklärt werden. (gr, 16.12.2010)

-Muß ich mein Haus verkaufen, wenn ich Hartz IV Empfänger/in werde?
Ja und Nein. Eine »angemessene« Immobilie ist erlaubt, wenn sie selbst genutzt ist. Die Obergrenze für eine Wohnung liegt bei 120 Quadratmeter Wohnfläche, für ein Häuschen bei rund 130 Quadratmetern. Diese Regeln galten bereits bei der Sozialhilfe und bei der Arbeitslosenhilfe.

-Wie hoch darf das Geld- Vermögen sein?
Bezieher von Alg II dürfen gewisse Ersparnisse besitzen. Erlaubt sind 200 € pro Lebensjahr, höchstens jedoch 13.000 € pro Person. Bei einem 50- jährigen Antragsteller mit einem gleichaltrigen (Ehe-)Partner sind das z.B. 20.000 €. Für Gelder, die eindeutig für die Altersvorsorge vorgesehen sind, gilt ein zusätzlicher Freibetrag von 200 € pro Lebensjahr – sowohl für den Arbeitslosen als auch für seinen (Ehe-) Partner. Auch hier gilt die Höchstgrenze von 13.000 € pro Partner. Für Personen, die vor dem 1.1.1948 geboren sind, gilt ein Freibetrag von 520 € pro Lebensjahr (maximal 33.800 €). Übersteigen die Ersparnisse die Freigrenzen, gibt es so lange kein Alg II, bis die Ersparnisse weitgehend ausgegeben wurden und im Bereich des Erlaubten liegen.

Ich hoffe ich habe Dir etwas geholfen?
Tschüß

Hallo,
ich weiß nicht, sind sie allein. Wenn ja, ist die Wohnung bzw. Haus zu groß, aber die müssen Ihnen Zeit geben, eine Alternative zu finden, wie z.B. Untervermietung usw. Ihnen stehen beim Haus, wenn ich das noch so weiß, 120 qm zu. Sofort in Widerspruch gehen- Das kann aber dauern - wenn die nichts zahlen - Sozialhilfe beantragen.

Viel Glück

gold-marie

Hallo Schuflu,

so dein Hilfebedarf feststeht (wovon ja auszugehen ist) wirst du auch eine Leistung bekommen.
Die Arge wird dein Haus mit 188 qm für eine Einzelperson als zu groß werten. Es müssen jedoch trotzdem Leistungen für dich erbracht werden, da du sicher nicht in der Lage bist, dass Haus umgehend zu veräußern.
Nach § 23 SGB II Absatz 5 „(5) Soweit Hilfebedürftigen der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist oder für sie eine besondere Härte bedeuten würde, sind Leistungen als Darlehen zu erbringen. Sie können davon abhängig gemacht werden, dass der Anspruch auf Rückzahlung dinglich oder in anderer Weise gesichert wird.“
Das bedeutet, dass die Arge zahlen muss, aber ein Eintrag ins Grundbuch erfolgt, der der Behörde Eigentumsrechte am Haus sichert.

Sollte die Arge Zahlungen verweigern, solltest du unbedingt anwaltlichen Rat suchen. Einen Anspruch auf einen Beratungschein hast du sicher, da entscheidend dafür die finanzielle Situation zum Zeitpunkt der Antragstellung ist. Da du derzeit kein verfügbares Einkommen und Vermögen hast, sollten die Voraussetzungen erfüllt sein. Der Beratungschein kann beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden (lediglich 10 € müssen bezahlt werden).

Vielleicht denkst du auch über eine Untervermietung nach?
Grüße domki3

Bitte poste deine Frage hier: http://www.elo-forum.org/kosten-unterkunft/

Es sind Rückfragen notwendig, das kann man hier nicht in wenigen posts klären, und im Elo wirst du von mehreren gute Antworten bekommen

Leider kann ich nicht weiterhelfen wünsche aber Erfolg bei anderen Experten. Gruß, HW

Hallo,

ich kann dir keine rechtliche verbindliche Auskunft geben. Hatte aber mal einen ähnlichen Fall im Bekanntenkreis.

Du erwähnst die Hypothek - wie hoch ist deine monatliche Belastung? (Ich will es gar nicht wissen!). Aber wenn dieser Betrag etwa dem entspricht, was dir auch an Miete zusteht, können sie dich nicht rauswerfen.

Wohnst du da allein oder gibt es weitere Bewohner?
Wie sind deren Einkommen aus?

Wie sieht es ggf. mit einer Untervermietung?

Akzeptiere es jedenfalls nicht einfach so, sondern recherchiere weiter!

Hallo Schuflu,

tut mir leid, aber mit den ALG2-Regelungen kenne ich mich nicht aus.

Mit freundlichen Grüßen

knuffel 1958

Hallo Schuflu,
Dein Fall ist zu komplex um ihn aus der Ferne schlüssig und formalrechtlich beurteilen zu können, geschweige denn eine rechtssicheree Antwort oder Empfehlung zu gebene.
Du solltest sofort zu einem Fachanwalt Sozialrecht gehen und Dir dessen Vertretung sichern.
Weder der Anwalt, noch der Prozess kosten Dich etwas.
Lass also keine Zeit verstreichen, sondern gehe am Montag direkt zu einem Anwalt.
Zudem stelle ich fest, dass man Dir das mit dem zu großen Haus lediglich gesagt hat.Hier ist dringend ein rechtsmittelfähiger Bescheid des Arbeitsamtes (ARGE) notwendig.
Alle anderen Ratschläge oder Hinweise wäre in Deinem Fall unverantwortlich!
Liebe Grüße - Ernst

Hallo,

das ist ja eine schlimme Geschichte. Aber leider kenne ich mich im Alg II nicht gut genug aus, um wirklich helfen zu können. Ich kann nur raten, suchen Sie sich in Ihrer Umgebung eine Beratungsstelle (Adressen unter http://www.my-sozialberatung.de/adressen) und lassen Sie sich dort beraten.

Ich wünsche gute Besserung und viel ERfolg!

Ingrid

Im Januar hat der Medizinische Dienst festgestellt das ich
nicht arbeitstauglich bin. Burnout Schlaflosigkeit,
Depressionen und usw.Ich solle in eine Tagesklinik gehen und
mich kurieren. Mann ließe mich 6 Monate in Ruhe um gesund zu
werden. Bis dahin habe ich Alg 1 bekommen. Ich habe zwar immer
nebenher gearbeitet aber es nicht aus dem Bezug geschaft.
Krank halt. Ich habe meinen Nebenjob gekündigt weil die die
Ärztin des Arbeitsamtes mir die Klinik empolen hat.3 Monate
warte ich jetzt auf den Bescheit und jetzt sagt man mir das
ich garnichts bekomme, weil mein Haus zu groß ist. 188 qm. Der
Verkehrswert entspricht der Hypotek, also kein Vermögen. Ich
bin mit den Nerven durch !!! Kennt sich jemand mit diesen
Regel für ALG2 aus??? Danke für jede Antwort.

Wenn Sie in eine Tagesklinik gehen, dann läuft das doch in der regel über Reha Massnahme des Rententrägers mit einem Anspruch auf Übergangsgeld.

ALG II wird dann ggf. aufstockend beantragt.

Wovon haben sie denn gelebt?

UNd ich bin mir sicher, dass die Arge, falls sie denn überhaupt zuständig ist, Leistungen zum Leben und Grundmiete zahlen muss.

In jedem Fall erst einmal Widerspruch gegen den bescheid einlegen und eine Beratungsstelle aufsuchen. Verband der Sozialversicherten oder ähnliches.

Hallo!

Für Hausbesitzer gelten eigene Regeln, aber prinzipiell, können Ihnen keine Leistungen verwehrt werden!
Auf jeden Fall Widerspruch einlegen und Ihre Sachlage erklären. Notfalls den nächsten Vorgesetzten einschalten oder sich nach Nürnberg an die Hauptstelle wenden.
LG