RCD oder nicht ? Erhaltungsschutz ?

Hallo Leute,

ich habe gerade ein kleines Problem, mein Kumpel zieht mit seiner Freundin zusammen und haben sich ne tolle Wohnung gesucht. Die ist so toll das man noch das ein oder andere machen muss, aber das is ja meistens so. Mir gehts um folgendes: Das Bad das in der Wohnung, war etwas klein und ist jetzt um ne Abstellkammer vergrößert worden. Jetzt habe ich Ihnen mal die ganzen Leitungen abgeklemmt die in den Wänden verliefen, weil da noch einiges an Durchbrucharbeiten zu tätigen war. Dabei ist mir aufgefallen das noch klassische Nullung verdrathet ist (PEN-System) wo ich ja nicht ohne weiteres einen RCD (FI) einsetzen kann). Meiner Meinung nach müsste ich jetzt von der Verteilung an anfangen alles aufzutrennen (PEN --> PE ; N) damit ich da einen RCD einbauen kann und auch muss, oder greift hier noch der Bestandsschutz? Bin angehender Elektrotechniker aber bei VDE frag ich lieber nochmal nach ( da war ich krank :wink: ). Ab wann greift der Bestandsschutz? Muss ich hier alles rausreisen aus der Verteilung und auf den neuen Stand bringen?

Baujahr des Hauses war übrigens 1972

Würde mich freuen wenn mir hier jemand Auskunft geben könnte danke euch schon mal im Voraus Leute

Gruß Daniel

Moin,

… (PEN-System) wo ich ja nicht ohne weiteres einen RCD (FI) einsetzen kann).
… müsste ich jetzt von der Verteilung an anfangen alles aufzutrennen (PEN --> PE ; N) …

Nur die Leitung zum Bad mußt Du auftrennen
und fürs Bad einen RCD setzen,
da die alten Leitungen ohnehin schon entfernt wurden.

Wenn weitere Zimmer erneuert werden,
gilt dann das Gleiche bei allen Steckdosen-Stromkreise(RCD).

Abnahme-Prüfung durch eingetrag. Installateur, nicht vergessen !

Bin angehender Elektrotechniker, aber bei VDE frag ich lieber
nochmal nach ( da war ich krank :wink: ).

Schlecht. Nachholen ist dann „dringend“ angesagt !
Zur Abschluß-Prüfung brauchst Du es.

Ab wann greift der Bestandsschutz?

Den Begriff „Bestandsschutz“, gibt es in der VDE nicht.
Allerdings gilt immer,
das die „Techn.Regeln zum Zeitpunkt des Erstellens“,
hier also von 1972, auch eingehalten wurden.

Muss ich hier alles rausreisen aus der Verteilung und auf den neuen Stand bringen?

Nein.

Gruß Daniel

mfg
W.

Guten Tag,

Hallo W. danke dir für die Antwort und deine kompetente Info. Aber nachfragen muss ich doch nochmal: Also kann ich die klassische Nullung drinlassen und ins Bad dann eben auftrennen. Dann fahr ich den RCD von unten mit dem PEN an und fahre danach aber getrennt ?!

Wäre da eine komplette umstellung nicht besser ???

Danke dir schon mal Gruß Daniel

Hi Wolfgang, hi Daniel!

Wolfgang, seit wann so umgänglich, (fast) gänzlich ohné Warnungen?

Daniel, halt mal kurz inne!

Was heisst hier VDE kenn ich nicht??? seit wann bist du angehender E-Techniker? 1 Tag? Ab dem ersten Tag ist die VDE Grundlage allen Schaffens für E-techniker!

Tust Du deinen Bekannten einen Gefallen, wenn du den empfindlichsten Bereich des Gebäudes - das Badezimmer - ohne Kenntnis der VDE installieren willst? NEIN, sicher nicht!

AAAALSOOO:
1.) Bitte leg KEIN Kabel ohne vorherige Rücksprache mit der verantwortlichen E-Firma, die die Abnahme macht! Es gibt im Bad Bereiche und Wände, wo KEIN Kabel drin sein darf! Der Elektriker sieht deinen Kabelverlauf dann nicht mehr, du lässt den toten benutzer UND in Folge den Elektriker ins Messer laufen.

2.) Das Bad geniesst KEINEN Bestandsschutz, da ihr es verändert habt!
3.) Selbst wenn nicht: Im Bad klassische Nullung lassen, ist Harakiri! Für den Nutzer UND den Verantwortlichen

Bitte UNBEDINGT alle Verlege-Arbeiten sofort stoppen und eine Fachfirma die Planung machen lassen!!! Da müssen nicht nur die Kabel und die richtige Zusatz-Erdung nachverlegt werden, sondern der Kabelverlauf ist aus Sicherheitsgründen auch noch an Bedingungen gebunden.

Sorry Daniel, aber der Satz „bei VDE war ich krank“ MACHT mich krank! VDE lernt man zuerst 42 Monate lang und danach weiterhin ca 45Jahre lang!!! Und nicht an einem Tag.

Schorsch!

Moin,

Noch was zum Lesen, bezüglich Bestandsschutz:
ep-2008-5-402-404-43377.pdf - 139kB
http://www.elektropraktiker.de/download/ep-2008-5-40…

… Also kann ich die klassische Nullung drinlassen
und ins Bad dann eben auftrennen.

Fürs Bad wird eine neue Leitung,
z.B. NYM 3x 1,5mm² ab der Verteilung gelegt.

Dann fahr ich den RCD von unten mit dem PEN an und
fahre danach aber getrennt ?!

Was sollen mir diese Worte sagen …?

In der Verteilung, wird der PEN für diese Leitung aufgetrennt.

PEN, PE +N müssen getrennte Klemmen in der Verteilung haben
und eindeutig gekennzeichnet sein.

Der L+N werden über den RCD IΔN ≤ 30mA geführt.

Wäre da eine komplette umstellung nicht besser ???

Was sagt denn der Vermieter dazu?
Der hat dafür die Verantwortung, als Anlagenbetreiber.

Zum rechtlichen Hintergrund:

Für die Sicherheit der elektrischen Anlage 
und der elektrischen Geräte ist der Eigentümer verantwortlich.

Mieter sind verpflichtet, 
ihr Mieteigentum während der Mietzeit in dem Zustand zu erhalten, 
wie es dem Vertrag entspricht. 
Dies verlangt auch eine regelmäßige Kontrolle 
der technischen Einrichtungen nach den maßgeblichen Vorschriften.
 . . .
Im Schadensfall muss der Eigentümer den einwandfreien Zustand 
der Elektroanlage den Gerichten nachweisen. 

Quelle: http://www.e-check.de/ihr-e-check/fuer-mieter-eigent…

Ja! Aber dazu bedarf es „ein Mehr an Wissen und Praxis“,
zur Planung und Durchführung
und das Einverständnis/Auftrag des Vermieters/Eigentümers.

Sicherheitsregeln
http://www.rieplay.at/sicherheitsregeln.htm

VDE-Richtlinien unterscheiden zwischen:

  1. * elektrotechnischen Laien,
  2. * elektrotechnisch unterwiesenen Personen
  3. * und Elektrofachkräften.
    http://www.dienstleistungsstadt.de/news/Vorschriften…

Das Erste bist Du zwar nicht mehr (naja, nicht so ganz),
das Zweite trifft auf Dich aber auch nicht zu (Sonderregelungen, siehe BG),
das Dritte auch erst, nach „Abschluß der Ausbildung“!

DIN VDE-Bestimmungen
Aufbau des VDE-Vorschriftenwerkes
http://www.fachlexika.de/technik/mechatronik/vde_vor…
Und lies doch auch mal:
BG Energie Textil Elektro -> • Vorschriften online
http://www.bgete.de/praev/praev_gesetze.html

Danke dir schon mal Gruß Daniel

Und @Schorsch hat recht,
mit dem fehlenden Hinweis zur Sicherheit.
Mea Culpa!

mfg
W.

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Respekt !

So was von vollständig und durchdacht und hilfreich …

*********Sternchen************

mehr geht nicht

Hallo Ihr zwei !

Mir ist die VDE wohl ein begriff und ich weis auch das ich das alles wissen muss (zumindest wos steht) nur wollte ich mich nochmal versichern da ich mit den Änderungen mir nicht sicher wahr.

Danke euch vielmals für eure Hillfe und auch Danke an Wolfgang für deine vielen Links und Seiten.

Bin jetzt so verblieben das ich mir das nochmal mit der veränderten VDE angeschaut habe und habe das auch so dem Vermieter gesagt, dass ich hier nichts machen werde wenn ich nicht den RCD einbauen darf. (Denke das es hier mehr um den Aufwand und Kosten geht wie um die Sicherheit die er dadurch eigendlich bekommt)

Also wünsch euch weiterhin gute Zeit und Danke nochmal

Daniel

Das Bad das in der Wohnung, war etwas klein und ist
jetzt um ne Abstellkammer vergrößert worden. Jetzt habe ich
Ihnen mal die ganzen Leitungen abgeklemmt die in den Wänden
verliefen, weil da noch einiges an Durchbrucharbeiten zu
tätigen war. Dabei ist mir aufgefallen das noch klassische
Nullung verdrathet ist (PEN-System) wo ich ja nicht ohne
weiteres einen RCD (FI) einsetzen kann).

Und nicht darfst.
Baujahr der Wohnung