Rechnung für Rauchmelder bezahlen?

Es geht um folgenden Fall:
Es gibt ja nun diese neue Pflicht, das ab 2009 in jeder Mietwohnung ein Rauchmelder vorhanden sein muss.
Mieter X wohnt in einer Mietwohnung bei der Verwaltung Y.
Da er zwei kleine Kinder hat und es ja bis jetzt noch keinen Rauchmelder in dieser WHG gibt hat Mieter X sich selber welche besorgt und eingebaut.
Nun möchte Mieter X vom Vermieter Y wissen, ob er diese Kosten für die Rauchmelder wieder bekommt, geht zwar nur um 10 Euro, aber immerhin.
Was meint ihr dazu?

Hallo,

Es geht um folgenden Fall:
Es gibt ja nun diese neue Pflicht, das ab 2009 in jeder
Mietwohnung ein Rauchmelder vorhanden sein muss.

nein, es kommt auf das Bundesland an. In den meisten gilt das für Neubauten/Umbauten und für Bestandswohnungen gelten Übergangsvorschriften.

http://www.itzehoer.de/wohnen/ratgeber/feuer/index.jsp
http://www.rauchmelder-lebensretter.de/uebergangsfri…

Wenn also in fraglichem Bundesland noch keine Pflicht besteht wegen Übergangsregelung, muss der Vermieter die Kosten auch nicht übernehmen.
Der Vermieter wird künftig auch für die regelmäßige Wartung der Rauchmelder verantwortlich sein und dazu dementsprechend in die Wohnungen müssen. Er kann diese Wartungskosten auch als Betriebskosten auf den Mieter umlegen.

Gruß
Maja

Was ist unter Umbauten zu verstehen?
Die Wohnung von Mieter X wurde in den 90er Jahren von der Verwaltung Y übernommen und dort auch renoviert und saniert.
Als Mieter X in seine WHG eingezogen ist, wurde die Wohnung vorher nochmal schön renoviert mit allem drum und dran, neue Beläge etc., daher nun die Frage, wie sieht das nun mit der besagten regelung aus?

Was fehlt dir bei der gegebenen Antwort?

Hat der Mieter sich seine Rauchmelder ohne gesetzliche Notwendigkeit - hier abhängig vom Bundesland - angeschafft, dann ist es seine Privatangelegenheit.

Ich würde sogar einen Schritt weiter gehen und sagen: Hat der Mieter sich die Rauchmelder angeschafft, bevor der Vermieter dazu verpflichtet war, ist es immer noch seine private Sache.

Gruß!

Horst

Was ist unter Umbauten zu verstehen?

Wenn beispielsweise neuer Wohnraum in bestehenden Gebäuden geachaffen wird, bestehender Wohnraum saniert, oder eben umgebaut wird.
Eine Renovierung im Sinne von Schönheitsreparaturen ist damit nicht gemeint und auch nicht irgendwann mal sanierte.
Jetzt schon ausgestattet werden müssen solche Wohnungen, die ab dem Zeitpunkt der Einführung in der Entstehung sind, oder Umbaumaßnahmen unterliegen.

Weitere Informationen zum jeweiligen Bundesland bitte den Links entnehmen.

Naja der Mieter X will eben Sicherheit, da ja heut zu Tage doch soviel passiert und Rauch und Feuer schnell mal passieren kann und er eben zwei kleine Kinder hat.
Da er selber schonmal schlechte Erlebnisse gemacht hat mit der Sache wollte er nun auf Nummer sicher gehen.

Wie gesagt, ob die Sanierung von der Vermietung Y als Schönheitsreparaturen zu werten sind, das kann der Mieter X nicht beurteilen, er weiß nur, das mehr gemacht wurde als in der Schönheitsreparatur eigentlich inbegriffen ist wie neue Fußbodenbeläge und im Bad eine Heizung, die gab es davor noch nicht, also wie gesagt, die Wohnung wurde komplett neu von der Vermietung Y gemacht.

Die eigentliche Frage aber besteht noch darin, kann der Mieter X es wenigstens versuchen, ob er das Geld für die Rauchmelder zurück bekommt?

Hallo Maja,

mal wieder einen Stern von mir! (bin ab und zu auf Sternchenvergabetrip und deine Beiträge fallen mir immer wieder auf)

Er kann diese Wartungskosten auch als
Betriebskosten auf den Mieter umlegen.

auch wenn dies nicht explizit im Mietvertrag vereinbart ist?
(Was bei einer neuen Verordnung/Pflicht ja eher unwahrscheinlich, weil nicht voraussehbar wäre.)

Bei Gasetagenheizungen (Thermen) müssen die Wartungskosten (jährl. Reinigung) mW vereinbart sein, was auch dieser Beitrag aus dem Archiv bestätigt /t/wartungskosten/2466924
TM

Hallo TM,

vielen Dank für die Blumen ;o)

In dem Moment als ich den Beitrag abschickte, wurde mir schlagartig klar, dass ich das besser hätte ausdrücken sollen.

Er kann diese Wartungskosten auch als
Betriebskosten auf den Mieter umlegen.

auch wenn dies nicht explizit im Mietvertrag vereinbart ist?
(Was bei einer neuen Verordnung/Pflicht ja eher
unwahrscheinlich, weil nicht voraussehbar wäre.)

Kommt darauf an. Bei neuen Verträgen müssen Rauchmelder als sonstige Betriebskosten im Mietvertrag aufgeführt werden, bei Bestandswohnungen reicht je nach Begründung der Maßnahme (als Modernisierung) oder wenn Mehrbelastungsklausel im MV vorhanden, oder Verweis auf die Betiebskostenverordnung im MV /t/treppenhausreinigung-muss-man-dafuer-zahlen/49471…

Was aber dann auch passieren an was ich gar nicht dachte…das Anbringen von Rauchmeldern stellt eine Verbesserung der Wohnqualität dar also eine Modernisierung deren Kosten der VM zu 11% (als Mieterhöhung) auf den Mieter umlegen darf
http://dejure.org/gesetze/BGB/559.html

Das und mehr steht alles hier: (auch wenn der Untertitel vielleicht etwas irreführend ist, da bundeslandabhängig)
http://berger24.com/baseportal/news/artikel&Id==1219

Gruß
Maja

1 Like

Hallo,

Naja der Mieter X will eben Sicherheit, …

Und wenn der Mieter ganz viel Sicherheit will, muss der Vermieter dann auch einen Nachtwächter einstellen und die Wohnungstür zum Panzerschrank umbauen? Warum nicht auch eine Feuerwehrstation im Nachbargebäude? Und natürlich entscheidet der Mieter, was genommen wird und der Vermieter muss es dann zahlen?

Es gibt keinen Anspruch auf irgendeine Beteiligung, und als Vermieter würde ich nicht mal drauf reagieren, wenn ein Mieter eine fordert. Genausowenig wie auf andere Bettelbriefe.

Aber ich bin ja nicht der Vermieter, ich kenne ihn nicht mal.

Gruß
loderunner (ianal)

Hattest du schonmal einen Wohnungsbrand uind bist du dabei schon fast ums Leben gekommen?
Der Mieter X ja und sowas kann echt schnell gehen und wie viele Leute sterben jährlich wegen sowas, da man sowas nicht immer gleich erkennt und wenn es im anderen Zimmer ausbricht erst recht nicht.
Wenn es aber in M-V angeblich Pflicht sein soll seit 2006, dann frage ich mich, wieso schaffen das aber andere Vermietungen aber Vermietung Y nichts?
Ich finde sowas wichtig und man kann schlimmeres vermeiden bevor es noch schlimmer wird, was ist daran so schlimm?

Es war aber auch nur eine Frage, man muss nun nicht wieder daraus einen Roman machen ob es wichtig erscheint oder nicht.

Hallo,

Wenn es aber in M-V angeblich Pflicht sein soll seit 2006,
dann frage ich mich, wieso schaffen das aber andere
Vermietungen aber Vermietung Y nichts?

Wenn mit M-V Mecklenburg-Vorpommern gemeint ist…hast Du eigentlich mal in die Links geschaut, die ich gepostet habe? Dort steht ganz klar
Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen. Zusätzlich müssen bis Ende 2009 alle bestehenden Wohnungen des Bundeslandes über Rauchwarnmelder verfügen.

das bedeutet, dass Bestandswohnungen bis Ende 2009 Rauchmelder haben müssen, nicht vorher.
Installiert sich der Mieter die Dinger vorab selbst, ist es sein Privatvergnügen.

Es geht noch weiter…da der Vermieter für die Funktionalität und regelmäßige Wartung verantwortlich ist, kann er auch entscheiden welche Geräte eingesetzt werden. Schliesslich wird er dann zukünftig bei eventuellen Schäden haftbar gemacht werden.

Weichen diese von den Gerätedaten derer die der Mieter gekauft hat ab, kann er die bereits vorhandenen durch seine ersetzen.
Da die Installation dieser Geräte eine Modernisierungsmaßnahme darstellt…aber das habe ich ja auch schon gepostet.

Ich finde sowas wichtig und man kann schlimmeres vermeiden
bevor es noch schlimmer wird, was ist daran so schlimm?

Der Mieter X kann das ja auch machen…da aber den Vermieter noch keine Pflicht trifft macht er das zu seiner eigenen persönlichen Sicherheit und muß dieses Sicherheitsbedürfnis dann auch selbst zahlen…oder er wartet bis Ende 2009.

Gruß
Maja

Nun möchte Mieter X vom Vermieter Y wissen, ob er diese Kosten
für die Rauchmelder wieder bekommt, geht zwar nur um 10 Euro,
aber immerhin.

Schon, aber in Kombination mit diesem hier: /t/rechnung-fuer-rauchmelder-bezahlen/4950084/10
Hattest du schonmal einen Wohnungsbrand uind bist du dabei schon fast ums Leben gekommen?

…sollten einem die 10 € doch lächerlich vorkommen. Wenn es um so geringe Beträge geht, kann man doch mit dem VM reden und auf die kommende Pflicht für Rauchmelder hinweisen. Wäre doch denkbar, dass er das dann zahlt. Wenn nicht, abhaken und sich freuen, dass man sich für 10 € sicher fühlt.

TM

@loderunner: erstens habe ich nicht gesagt das der mieter x den brand in der wohnung vom vermieter y hatte sondern das er sowas schon mal hatte.
er möchte sowas eben nicht nochmal haben, da kann er natürlich auch dem vermieter bei helfen, denn umso eher sowas entdeckt wird umso weniger schäden könnten ja an den objekten entstehen.

@maja: ja ich habe den artikel gelesen und mit m-v meine ich mecklenburg-vormpommern wollte es nicht so ausschreiben.
ok, angenommen vermieter y würde das auch ende 2009 nicht machen und bis anfang 2010 wäre auch noch nichts, hätte mieter x angenommen dann das recht sich das geld wieder zurückzu hoelen auch wenns nur 10 euro wären?
weiß ja nicht, ob vermieter y schon von der kommenden pflicht gehört hat.
mieter x wird ja sehen, was vermietung y auf sein schreiben und die frage wegen kostenübernahme schreibt, ob da auch gleich was drin steht von eventuellem selber nachrüsten…

@maja: ja ich habe den artikel gelesen und mit m-v meine ich
mecklenburg-vormpommern wollte es nicht so ausschreiben.
ok, angenommen vermieter y würde das auch ende 2009 nicht
machen und bis anfang 2010 wäre auch noch nichts, hätte mieter
x angenommen dann das recht sich das geld wieder zurückzu
hoelen auch wenns nur 10 euro wären?

Nein. Er mag das Recht haben zu gegebenem Zeitpunkt die Miete zu Mindern, den VM in Verzug zu setzen und dann, möglicherweise gewisse Dinge selbst in die Wege zu leiten. So lange bleibt es bei dem Grundsatz: Wer bestellt bezahlt. Ob nun 1 €, 10, 100, oder 1000

vnA

Aso, dann Mist, aber wegen sowas Miete mindern, das war mir neu, aber nun ist es ja eh zu spät und Mieter X wird deswegen die melder nicht wieder ausbauen, beim nächsten Mal ist er nur etwas schlauer und liest vorher genau nach…

Danke euch allen und einen schönen Abend/Nacht noch

Aso, dann Mist, aber wegen sowas Miete mindern, das war mir
neu, aber nun ist es ja eh zu spät und Mieter X wird deswegen
die melder nicht wieder ausbauen, beim nächsten Mal ist er nur
etwas schlauer und liest vorher genau nach…

Wenn überhaupt Miete mindern, dann natürlich erst dann wenn es Vorschrift ist und nicht schon vorher.

Danke euch allen und einen schönen Abend/Nacht noch

bitte
vnA