Rechnungskürzung

Guten Tag zusammen,

ist es eigentlich erlaubt Rechnungen auf Grund von Leistungsdefiziten zu kürzen?
Generell denke ich ja - aber wenn Willkür waltet?

Annahme:
Ein Dienstleister arbeitet nicht korrekt. Rechnung ist dadurch kürzbar.
Aber die Höhe der Kürzung wird von dem Dienstleister nicht anerkannt.

Ein Leistungsdefizit ist erkennbar… aber reicht nicht aus um die Rechnung
auf 70% zu kürzen.
Der Dienstleister will nachbessern… das wird aber dann vom Kunden verweigert,
weil er unbedingt die Kürzung durchsetzen will.
Nun will der Dienstleister die Kürzung generell nicht anerkennen.

Was nun…?

Vorrangig ist nach §439 BGB immer die Nachbesserung

und wenn die nachbesserung nicht anerkannt wird?

fristsetzung!
gruß