Rechtsbefugnisse der GEZ

Hallo zusammen! Wie weit gehen die Befugnisse der GEZ? (Wenn möglich mit Quelle und ggf. Paragraphen)Eine bekannte Familie hat ein Kleinstgewerbe im Bereich der Datenverarbeitung. Nahezu hobbymäßig, aber um das Finanzamt nicht zu hintergehen haben sie sich einen Gewerbeschein geholt und eine entsprechende Steuererklärung wird auch gemacht. Die GEZ hat ihnen nun geschrieben, dass alle PCs mit der Möglichkeit Radio und Fernsehen zu empfangen, angemeldet werden sollen, ebenfalls das Radio im PKW, sofern dieser mal für Geschäftsfahrten genutzt wird. Da die Freunde nicht glauben, dass die GEZ den Fragebogen glaubwürdig findet (Die PCs werden zum Arbeiten benutzt, nicht für Radio oder Fernsehen) was könnte daraus werden? Danke für Eure Antworten, Angelika

Stimmt wenn die Tunerkarten haben die Fernsehen oder Radioempfang ermöglichen müssen die angemeldet werden.

Johannes

Ich verweise immer gern auf diese Page.

http://medien.freepage.de/zuschauer/

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Johannes

Ich verweise immer gern auf diese Page.

http://medien.freepage.de/zuschauer/

Die Seite passt zu Dir.

Chris

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Hallo zusammen!

Hallo auch,

Wie weit gehen die Befugnisse der GEZ? (Wenn

möglich mit Quelle und ggf. Paragraphen)

Alles, was mit der GEZ zu tun hat ist im Rundfunkgebührenstaatsvertrag geregelt. Dort steht auch, was anmeldepflichtig ist und was nicht.
http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/modules.php?op…

Eine bekannte Familie

hat ein Kleinstgewerbe im Bereich der Datenverarbeitung.
Nahezu hobbymäßig, aber um das Finanzamt nicht zu hintergehen
haben sie sich einen Gewerbeschein geholt und eine
entsprechende Steuererklärung wird auch gemacht. Die GEZ hat
ihnen nun geschrieben, dass alle PCs mit der Möglichkeit Radio
und Fernsehen zu empfangen, angemeldet werden sollen,

Sofern es sich um „einfache“ Internet PC´s ohne TV - Karte handelt sind sie nicht anmeldepflichtig. ZUmindest momentan nicht, soll wahrscheinlich zum Anfang 2005 geändert werden.

ebenfalls das Radio im PKW, sofern dieser mal für
Geschäftsfahrten genutzt wird.

Das ist richtig. Sofern es jedoch nicht für Geschäftsfahrten benutzt wird sondern ausschließlich privat reicht es aus, wenn die Rundfunkgebühren schon vom Halter bezahlt werden (oder dessen Ehemann/frau).

Da die Freunde nicht glauben,

dass die GEZ den Fragebogen glaubwürdig findet (Die PCs werden
zum Arbeiten benutzt, nicht für Radio oder Fernsehen) was
könnte daraus werden? Danke für Eure Antworten, Angelika

Die Fragebogen der GEZ verstoßen teilweise gegen den Datenschutz. ICh weiß nicht, welchen Fragebogen ihr da habt, deshalb belasse ich es jetzt mal bei der allgemeinen Aussage.

Alle Infos dazu, was für wen unter welchen Umständen gebührenpflichtig ist findet man auch auf der Internetseite der GEZ.

Des weiteren möchte ich einen Tipp geben: Niemals mit den GEZ - Leuten sprechen. Sie haben keinerlei Befugnisse zur Datenherausgabe. Egal, was sie erzählen! Sie kommen nicht mit der Polizei und einen Durchsuchungsbefehl bekommen sie auch nicht. Wenn es wirklich noch anzumeldende Geräte gibt notfalls direkt mit der jeweiligen Rundfunkanstalt Kontakt aufnehmen. So bleibt man ehrlich und kann dem Schergen noch eins „auswischen“, weil er dadurch keine Provision bekommt.

Liebe Grüße
Timid

Hier brandneu aus dem Spiegel: GEZ Probleme
Hallo,

lies Dir das mal durch, stammt aus dem neuesten Spiegel:

Endstation G 08

Beim Gebühreneinzug agieren die Außendienstler von ARD und ZDF rabiater als manches private Inkassounternehmen. Die provisionsgetriebenen Verträge mit ihren öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern ließen den Drückerkolonnen kaum eine Wahl, berichten Insider.

Zu ARD und ZDF hatte Hans-Dieter Klare* so lange ein entspanntes Verhältnis, bis er für sie zu arbeiten begann. Klare schaut gern Talkshows und die „Tagesschau“, von Thomas Gottschalks „Wetten, dass …?“ verpasst er kaum eine Folge. Privatsender schaltet er eher selten ein. Zu viel Schund für seinen Geschmack.

GEZ-Reklame: „Das System fördert den Missbrauch und die Kopfgeldjäger-Mentalität“
Klare ist nicht mehr der Allerjüngste, vor ein paar Jahren wurde er arbeitslos. Als er in seiner Regionalzeitung eine Annonce des NDR entdeckte, mit der die ARD-Landesrundfunkanstalt Mitarbeiter für ihren „Beauftragtendienst“ suchte, meldete er sich. NDR, von da kommen „Beckmann“ und die „Tagesschau“, das ist öffentlich-rechtlich und seriös, habe er damals gedacht. Klare betont das „damals“.

Er wurde zu einem Gespräch in eine Villa in der feinen Hamburger Rothenbaumchaussee gebeten, wo die Gebührenstelle des NDR residiert. Das Gespräch verlief erfreulich. Man lud Klare zu einem Lehrgang ein, in dem er das Einmaleins der Gebührenbeauftragten lernte. Gegen eine Kaution von 153,39 Euro bekam er einen kleinen Gebührentaschenrechner, eine schwarze Kladde namens Organisationshandbuch, ein eigenes Arbeitsgebiet und einen Vertrag.

Seither ist er Gebührenbeauftragter und hat einen der meistgehassten Jobs im deutschen Mediensystem. Im Auftrag der beteiligten Anstalten ARD, ZDF und DeutschlandRadio ist er die kleinste Spielfigur in einer Art Riesenmonopoly, das für die Sender einer simplen Regel folgt: Gehe über die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) und ziehe 6,75 Milliarden Euro ein. Die Menschen vor den Empfangsgeräten haben keine Wahl: Sie müssen mitspielen und zahlen, wenn sie „ein Empfangsgerät“ für Fernsehen und Radio „bereithalten“ und nicht blind, taub, schwerbehindert oder extrem sozial schwach sind. Dann können sie beim Sozialamt eine Befreiung beantragen.

Bei Klares Job und dem seiner bundesweit zwischen 900 und 1300 Kollegen geht es um die Spielverderber, die sich nicht an die Grundregel „Erst anmelden, dann einschalten“ halten und deren Zahl starken geografischen Schwankungen unterliegt.

Berlin ist mit einer Teilnehmerdichte von gerade mal 82 Prozent auch die Hauptstadt der Schwarzseher. Schleswig-Holstein gilt mit 98 Prozent Zahlern als Musterland. Der Job der Fahnder - darunter viele Ex-Außendienstler, Frührentner und ehemalige Bundeswehrangehörige - ist es, diese Schwarzgucker zu „ermitteln“ und zu „verhaften“, wie Klare es nennt.

Das alles wusste Klare vor Dienstbeginn und fand es als Fan von ARD und ZDF auch logisch, einfach und gerecht. Auch dass er sich einen Job ausgesucht hatte, dessen Image und Sozialprestige noch unter dem von Finanzbeamten oder Immobilienhaien rangiert, war ihm klar.

„Nicht klar war mir, dass viele der Schnüffel- und Spitzelvorwürfe stimmen, die Arbeit der von privaten Drückerkolonnen gleicht und man eigentlich auch kaum eine andere Wahl hat, wenn man wirtschaftlich überleben will“, sagt Klare. „Ich finde, das passt absolut nicht zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk.“

Der NDR-Beauftragte hat dem SPIEGEL Einblick in Arbeitsvertrag und Einkommensverhältnisse gewährt und umfangreiche Schulungsmaterialien überlassen. Wie groß das Risiko ist, das er damit eingeht, macht sein Vertrags-Passus 4 deutlich.

Darin müssen sich NDR-Beauftragte verpflichten, „alle Vorgänge während und nach ihrer Tätigkeit für den NDR vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren“. Diese Verpflichtung, heißt es dort weiter, „gilt auch über die Dauer dieses Vertrages hinaus“. Bei Zuwiderhandlung könne „der NDR, unabhängig von einer zivil- und/oder strafrechtlichen Verfolgung, eine Konventionalstrafe in Höhe von 25 564,59 Euro (50 000 Mark) verhängen“.

DER SPIEGEL
Der Druck wirkt. Klare machte zur Bedingung, anonym zu bleiben, wie auch einige seiner Kollegen, die bei anderen Landesrundfunkanstalten tätig sind. Sie alle wissen, dass es in ihren Reihen viele schwarze Schafe gibt. Sie alle kennen Kollegen, die mit ihren „Zwangsanmeldungen“ prahlen, mit gelungenen Einschüchterungsversuchen und glatten Lügen wie: „Sie müssen mich hereinlassen, sonst kommt die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl“ - von den harmloseren Tricks wie der Frage „Störe ich Sie gerade bei der ‚Tagesschau‘?“ oder „Darf ich Ihnen eine Programmzeitschrift schenken?“ ganz zu schweigen.

Vor allem aber wissen sie, dass sie im Kern gegen renitente Zahlungs- und Einlassverweigerer schon wegen der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Grundgesetz) kaum etwas tun können, und geben den schwarzen Peter an die öffentlichrechtlichen Anstalten zurück. „Da läuft etwas gravierend falsch“, so Klare, „das System fördert den Missbrauch und die Kopfgeldjäger-Mentalität.“

Was Klare „das System“ nennt, ist sein Vertragsverhältnis, das mit öffentlich-rechtlichen Versorgungsmodalitäten tatsächlich wenig zu tun hat. Klare ist dem NDR lediglich über einen Handelsvertretervertrag verbunden. Seine Kollegen vom SWR agieren als „eigenständige Unternehmer“.

Klare erhält weder ein monatliches Fixum noch Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Sein einziges Einkommen ist laut Punkt 3.2. eine Provision für „bisher nicht gemeldete gebührenpflichtige Rundfunkempfangsgeräte“ und etwaige „rückständige“ Gebühren. Abgerechnet wird nach Einheiten (EH). Ein Radio ist eine EH, ein TV-Empfänger zählt zwei. Wenn Klare bis zu 144 Einheiten im Monat schafft, bekommt er 30 Prozent Provision auf sein Nachinkasso. Ab 289 Einheiten sind es satte 50 Prozent. Darüber hinaus gibt es Monats- und Quartalsprämien sowie zusätzliche Boni.

Was nicht im Vertrag steht, aber im persönlichen Gespräch mit dem NDR-Personal vermittelt wird, sind die Mindestvorgaben: 2500 Einheiten und 120 000 Euro Umsatz im Jahr sollten die Fahnder bringen, sonst werden sie auch schon mal brieflich abgemahnt.

Der Traum eines GEZ-Drückers sieht also etwa so aus: Beim Abgleich seiner Datenkarte mit den Klingelschildern in seinem Gebiet, dem täglichen Brot der Gebührenfahnder, stellt der Beauftragte den Namen einer älteren Dame fest, für die noch kein Teilnehmerkonto geführt wird. Die erzählt freimütig, dass sie immer davon ausgegangen sei, ihr verstorbener Mann habe Radio- und Fernsehgerät beim Kauf im März 1974 angemeldet. Der Fahnder sagt beruhigend „alles halb so schlimm“, zückt Standardbeleg 7450, den Gebührenrechner und kommt zuzüglich zur Neuanmeldung (3 EH) auf eine Nachzahlung von 3625,21 Euro. Das würde allein fürs Nachinkasso eine Provision von knapp 1090 Euro bedeuten.

Nach internen NDR-Schulungsunterlagen sollte der psychologisch versierte Fahnder nun versuchen, eine „Ja-Fragen-Straße“ zu bauen (etwa: „Habe ich Ihren Namen richtig geschrieben?“ „Stimmt die Adresse?“), und dann schleunigst den Akt zementieren: „Unterschrift. Dank. Visitenkarte. Infoblätter. Werbegeschenk.“

So weit zur Theorie - und zum ersten gravierenden Problem. Denn hätte die Dame behauptet, ihr Enkel habe die Geräte vor zwei Wochen auf dem Flohmarkt besorgt - der Fahnder wäre ziemlich chancenlos, das Gegenteil zu beweisen. Der Ehrliche, gibt Klare zu, ist oft der Dumme.

Noch attraktiver ist es für Klare & Co., Geschäftskunden oder Einrichtungen zu „verhaften“, denn das kann viele „Einheiten“ auf einen Schlag bedeuten - zumal manche Gebührenregeln so absurd sind, dass kaum jemand sie noch versteht.

Man stelle sich einen Sexshop auf der Hamburger Reeperbahn vor, mit 20 Einzelkabinen. Der Besitzer, der seine Videos auf Fernsehern zeigt, zahlt 20-mal TV-Gebühren. Theoretisch könnte ja jemand auf das „Wort zum Sonntag“ umschalten. Sein Nachbar, der Computer-Monitore installiert hat und Filme von der Festplatte zeigt, zahlt nichts.

Es sei denn, er hat irgendwo in der Ecke noch einen defekten Videorecorder herumliegen. Der verfügt nämlich über ein Empfangsteil. Für ihn müsste er zahlen.

Elektronikmärkte und Kaufhäuser müssen sich ebenfalls vorsehen. Eigentlich zahlen sie nur eine Händlergebühr von 16,15 Euro wie ein normaler Privathaushalt. Gibt es zudem eine Videowand, auf der etwa Viva läuft, kostet das doppelt. Eine zweite Wand in derselben „Blickrichtung“ wäre gratis. Jede weitere „Blickrichtung“ kostet wieder. Alles klar?

Falls nicht: Die internen Schulungsunterlagen mit zahlreichen Branchenbeispielen bis hin zu Kinderkrippen und Jagdhütten zeigen, wie ausgefeilt das Schnüffelsystem der GEZ-Fahnder ist und wie raffiniert die Fahnder agieren - auch ganz ohne den berühmten Funkpeilwagen, der nur ein Mythos ist.

Bei Autohändlern zum Beispiel wird den Drückern nahe gelegt, sie sollten „sonntags recherchieren (wie viele Autos stehen auf dem Hof?)“ und Testanrufe starten. Etwa „Welche Pkw kann ich leihen?“ oder „Wann ist die Auswahl am größten?“ Hintergrund: Autoradios in Vorführwagen kosten einzeln.


* Name von der Redaktion geändert.

Doch trotz aller Spitzelanleitungen - Klares Erfahrung zeigt, wer stur und renitent bleibt, wird bald unter G 08 verbucht, als ruhendes Teilnehmerkonto. An langwierigen Prozessen und Mahnverfahren haben weder die GEZ noch die Fahnder ein Interesse. Sie müssen ihre Vordruckschreiben („Zuruf-Briefe“) in stark abnehmenden Freundlichkeitsgraden sogar selbst frankieren. „Der GEZ geht es eher um viele neue Köpfe als um einzelne große Summen“, glaubt Klare, der das „sozial ungerecht“ findet. „Tendenziell werden die Kleinen verhaftet, viele Geschäftskunden kommen davon.“

Seine Provisionen fließen im Übrigen erst, wenn die Gebühren in der Zentrale eingehen. Das kann dauern. Überlegt es sich ein Unternehmen anders oder wird gar zahlungsunfähig, gibt es auch für ihn kein Geld. Nach „fruchtloser Vollstreckung“, so steht es im Vertrag, erlischt sein Anspruch komplett.

In seiner Zeit beim NDR hat er laut eigener Aufstellung monatlich zwischen wenigen hundert und mehreren tausend Euro verdient. Seine Liste mit offenen Provisionsforderungen geht indes in die Zehntausende. Die schwankende Einkunftslage lässt manche Fahnder auf kreative wie fiese Tricks kommen.

Immer wieder kommt es vor, dass Beauftragte ausgefüllte Belege nachträglich zu ihren Gunsten verändern. Dem NDR ist das Problem offenbar bekannt. In einem Brief vom Oktober 2003 schreibt ein NDR-Verantwortlicher seinen Fahndern: „Bedauerlicherweise muss ich Ihnen zur Kenntnis geben, dass wir einem weiteren Beauftragten aus diesem Anlass fristlos gekündigt haben.“

Gang und gäbe ist es offenbar auch, dass Fahnder versuchen, bei Kfz-Zulassungsstellen an Daten zu kommen - was Datenschützer und Zulassungsstellen für nicht statthaft halten und scharf kritisieren. „Da wir kein Interesse an weiteren negativen Äußerungen dieser Art haben“, so eine NDR-Info-Post für den Beauftragtendienst vom August 2002, „bitten wir Sie, von dieser Informationsbeschaffung abzusehen.“

Einige Fahnder versuchen Klare zufolge sogar bisweilen, an der Haustür zu handeln - etwa nach dem Prinzip: Lieber verzichte ich auf das fällige Nachinkasso, bekomme aber wenigstens die Unterschrift für eine Neuanmeldung.

Wegen der schwer planbaren Einkünfte, der streitbar-stressigen Schnüffelarbeit und vor allem auf Grund der vielen Verstöße ist der Fahnderjob wohl einer der Berufe mit der höchsten Fluktuation in Deutschland. Das zeigen schon die häufigen Stellenausschreibungen.

Wer bei den Hierarchen von ARD und ZDF nachfragen will, ob sich der öffentlichrechtliche Rundfunk ein derart anfälliges Finanzbeschaffungswesen weiter leisten kann und sollte, muss sich auf eine Odyssee gefasst machen.

Sogar bei der GEZ-Zentrale im Kölner Stadtteil Bocklemünd gibt man die Bürde lieber weiter - obwohl auf Klares Dienstausweis eindeutig „GEZ“ vermerkt ist. Zuständig seien die einzelnen Landesrundfunkanstalten, das irreführende Ausweis-Logo eine neue „Strategie“ - die Sender sollen vom Negativ-Inkasso-Image unbelastet bleiben.

Die Gebührenabteilung des NDR, immerhin Vertragspartner Klares, lässt via Pressestelle an den SWR verweisen. Dort fasst sich Jürgen Gruhler, Leiter der Gebührenabteilung, ein Herz und weist den Vorwurf der Ungerechtigkeit zurück: Auch Geschäftskunden würden konsequent verfolgt, allein der SWR bringe jährlich etwa 100 Fälle auf den Klageweg.

Die Zahl der Konfliktfälle und Kündigungen sei bei allein einer Million besuchter Haushalte im SWR-Gebiet „nicht besonders hoch“. Im vorigen Jahr habe er drei Mitarbeitern kündigen müssen. An der Vergütung der Beauftragten („Wir bezahlen strikt nach Leistung“) werde man genauso festhalten wie am Beauftragtendienst schlechthin.

„Es gibt sicher Unschärfen“, räumt er ein, „aber eben auch kein besseres System - wir brauchen unseren Außendienst.“

Von innen wird eine Reform - etwa in Richtung einer Haushaltsabgabe - kaum kommen, im Gegenteil. GEZ-Chef Hans Buchholz, der mit seiner (aus Gebühren finanzierten) 121-Millionen-Euro-Einrichtung in den vergangenen Jahren eine stets wachsende „Haushaltsausschöpfung“ melden konnte, schlägt Alarm.

Im vorigen Jahr wurde die interne Ertrags-Wachstums-Prognose erstmals nicht erreicht - trotz verschärfter Besuchsprogramme („GEZ-Wochen“), einem Werbeetat von sechs Millionen Euro (etwa für den Kinospot: „Angemeldet? Ist doch nicht mal gekauft, Mann!“), massiv gesteigerter Postaktionen und einer spürbaren Erschwerung bei Abmeldungen, die für massive Proteste sorgt.

„Die Beschwerdequote ist stark gestiegen“, bestätigt Buchholz. In Zeiten, in denen viele den Slogan „Geiz ist geil“ verinnerlicht haben, gilt die GEZ offenbar als noch ungeiler als früher. Die Zahl der Befreiungen ist allein im letzten Jahr um 20 Prozent hochgeschnellt. Besonders Jugendliche verweigern sich zunehmend - weshalb die GEZ in ihren Kampagnen auf den Nachwuchs zielt. Die Gebührenerosion soll nun durch „noch bessere Ausschöpfung“ der Haushalte kompensiert werden, so Buchholz. Also mit noch mehr Fahndern.

Ob Hans-Dieter Klare dabei sein wird, hat er noch nicht entschieden. Er fürchtet um seine Außenstände und sieht für sich wie für viele seiner Kollegen „kaum Alternativen“. Und manchmal muss er bei seinem Job ja auch schmunzeln.

Zum Beispiel, wenn er an der Haustür das „Argument 9“ aus seinen Schulungsunterlagen vorträgt: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht dafür gerade, dass die Privatsphäre von Personen nicht verletzt wird.“

MARCEL ROSENBACH

Fazit: Brauchst keine Angst zu haben, die kochen auch nur mit Wasser

gruß

dennis

solte es wahr sein???

DAS GEISTIG VERWIRRTE hOMEPAGES MACHEN KÖNNEN +FG

bERND

Hallo Dennis,

dieser und verschiedene andere Artikel zur GEZ - Reihe des Spiegels sind auch bei Spiegel online (http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,294586,00.html) zu bekommen. Allerdings muss man dort pro Artikel (oder für das ganze Dossier) bezahlen.

Ist es dann ok, wenn du den ganzen Artikel hier kostenlos bereitstellst?

Timid

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BendW ist offiziell für dumm erklärt OWT

DAS GEISTIG VERWIRRTE hOMEPAGES MACHEN KÖNNEN +FG

bERND

Danke für die interessanten links. Angelika

>> Re: BendW ist offiziell für dumm erklärt OWT

Hät jemand Dir das geschrieben, wäre jetzt - natürlich „anonym“ - ne Anzeige zustande gekommen.

Aber ich freu mich ja und lache.

Chris

würd aber vermutlich nichts bringen…
… denn bei Unzurechnungsfähigkeit…

Bernd

Stimmt wenn die Tunerkarten haben die Fernsehen oder
Radioempfang ermöglichen müssen die angemeldet werden.

Johannes

Ich verweise immer gern auf diese Page.

http://medien.freepage.de/zuschauer/

Der Gute hat übrigens einen Fehler auf der Seite

nur schauen der Privatsender verpflichtet trotzden zur Gebührenzahlung an die GEZ

Johannes

BerndW und XChris laber laber schnarch