Rechtsichere Quittung

Hallo die Gemeinde
Ein Handwerker wird mit dem Umbau eines Hauses beauftragt der Preis wir ausgehandelt und schon zum Teil auch angezahlt und jetzt nach Fertigstellung will er die Letzte Rate in Bar haben (Probleme mit der Ehefrau evtl. Scheidung und seine Probleme mit der Gesundheit).
Meine Frage. Kann man ihm eine Quittung unterschreiben lassen die auch Rechtssicher ist?
Nicht das später einer kommt und sagt dass da noch eine Rechnung nicht Bezahlt worden ist
Wie kann die Quittung aussehen?

Hi,

schriftliche Rechnung stellen lassen und dann per Überweisung zahlen. Dann ist der Kontoauszug die Quittung.

MFG

Hi,

Ich hatte die Frage irgendwie anders verstanden…

MFG

Hallo die Gemeinde
Ein Handwerker wird mit dem Umbau eines Hauses beauftragt der
Preis wir ausgehandelt und schon zum Teil auch angezahlt und
jetzt nach Fertigstellung will er die Letzte Rate in Bar
haben (Probleme mit der Ehefrau evtl. Scheidung und seine
Probleme mit der Gesundheit).

Hallo,

Handwerkerrechnungen, die bar bezahlt werden, können nicht mehr beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Damit soll die Schwarzarbeit unterbunden werden.

Im Schreibhandel gibt es für 2 € einen Quittungsblock, ausfüllen und den Handwerker unterschreiben lassen.

Rechtsicherheit:= Handwerker sollte bestätigen, dass mit „dieser Zahlung“ die Forderung vollständig bezahlt wurde.

Warum aber sich die Mühe mit der Barzahlung machen, wenn man zudem Kenntnis hat, dass durch das „Mitwirken“ Dritte benachteiligt oder geschädigt werden und man selber dadurch keinen Vorteil hat?

Schönen Tag noch.

Meine Frage. Kann man ihm eine Quittung unterschreiben lassen
die auch Rechtssicher ist?
Nicht das später einer kommt und sagt dass da noch eine
Rechnung nicht Bezahlt worden ist
Wie kann die Quittung aussehen?

hallo,

das klingt nach beabsichtigter Steuerhinterziehung

Da wäre der Handwerker ja ein schönes Cleverle wenn er dann eine Quittung unterschreibt

aber um die wortwörtliche Frage zu beantworten:

Kann man ihm eine Quittung unterschreiben lassen die auch
Rechtssicher ist?

ja selbstverständlich!
Auf seiner Rechnung quittiert er einfach den Empfang der Summe in bar
(nicht zu verwechseln mit in einer Bar) per Unterschrift

ok so?
lG

Hallo,

schriftliche Rechnung stellen lassen und dann per Überweisung
zahlen. Dann ist der Kontoauszug die Quittung.

mach ich künftig auch so. Im Supermarkt, bei der Tankstelle, beim Friseur…

Gruß

S.J.

Hallo,

auf http://dejure.org/gesetze/BGB/368.html verweisen und um entsprechende Quittung bitten.

Gruß

S.J.

und was macht man dann, wenn man das Ganze steuerlich geltend machen wollte? Finazämter akzptieren heute nur noch Zahlungen per überweisung dafür, um schwarzarbeit zu unterbinden.

hi

Das ist nur ein Gerücht, stimmt nicht

Zwischen Gewerbetreibenden überhaupt nicht, da darf beliebigst bar bezahlt und bei der Steuer eingereicht werden.

Eigentümer von vermieteten Whg. ebenfalls.

Meines Wissens (bin Handwerker) betrifft das nur die neue Steuerregelung von 2007, nach der man auch für die eigene Wohng. Handwerkerrechnungen für Instandsetzungs/Renovierungsarbeiten steuerlich geltend machen kann bis € 600,00/Jahr Lohn - Material geht nicht
Das geht tatsächlich nur mit Banküberweisung

Gruss

1 Like

Hallo,

und was macht man dann, wenn man das Ganze steuerlich geltend
machen wollte?

manchmal bin ich ja etwas schwer von Begriff, aber ich konnte dem Ursprungsposting nicht entnehmen, dass es darum geht.

Finazämter akzptieren heute nur noch Zahlungen
per überweisung dafür, um schwarzarbeit zu unterbinden.

Aha. Stimmt so grundsätzlich zwar nicht, aber tut, wie oben gesagt, auch nicht zur Sache.

Gruß

S.J.

Ha,

falls Du es Dir noch nie durchgelesen hast:
Unter dem Bon den Du in solchen Unternehmen erhälst steht: Bar:50,00€ Rück:13,47

Das ist die Quittung!!

MFG

Hallo die Gemeinde
Ein Handwerker wird mit dem Umbau eines Hauses beauftragt der
Preis wir ausgehandelt und schon zum Teil auch angezahlt und
jetzt nach Fertigstellung will er die Letzte Rate in Bar
haben (Probleme mit der Ehefrau evtl. Scheidung und seine
Probleme mit der Gesundheit).

Sprechen wir es mal deutlich aus:
Hier soll eine Zahlung von Schwarzgeld rechtsicher belegbar sein?
Nur mal so theoretisch:

Wenn jemand eine illegale Handlung machen will, dann ist ihm aber schon klar, dass eine rechtsichere Belegbarkeit dieser illegalen Handlung nicht sehr produktiv ist?

Wenn man feststellen lassen möchte, dass keine Forderungen mehr bestehen, dann kann man das doch recht formlos sich bestätigen lassen:

„Sehr gehrter Herr X, mit ihrer letzten Überweisung in Höhe von Y € sind meine Forderungen aus dem Umbau ihres Häuschens (Z-Straße in A Stadt, Umbauarbeiten vom 01.01.11 bis 24.03.11) vollständig beglichen.“

Aber das FA ist nicht blöde!
Wenn es drei Abschlagszahlungen gab, aber keine Schlussrechnung, dann stimmt was nicht. Und wenn die Schlussrechnung exakt den Betrag ausweist, die vorher an Abschlagszahlungen überwiesen wurden, dann stimmt auch was nicht.

Und da man hier defintiv keine Anleitung für Schwarzgeld-Transfers leisten möchte, zeichne ich mal den normalen Weg auf:

Man bekommt eine (Schluss)Rechnung. Eine solche muss bei Bauleistungen ja sowieso erstellt werden. Darin enthalten ist eine Aufstellung bislang getätigter Zahlungen und die sich so ergebende Restforderung.
Die überweist man dann.
Die Rechnung ist als Privatmann bis zum Ende des übernächsten Jahres (jetzt: 31.12.2013) aufzubewahren, ein entsprechender Hinweis muss auf der Rechnung sein.

Und man sollte tunlichts aufpassen, dass man beim Pakt mit dem Teufel sich nicht die Finger verbrennt.

Hallo,

falls Du es Dir noch nie durchgelesen hast:
Unter dem Bon den Du in solchen Unternehmen erhälst steht:
Bar:50,00€ Rück:13,47

Das ist die Quittung!!

ja und? Was hat das mit Deinem letzten Posting zu tun?

Was veranlasst Dich zu der Annahme, dass man grundsätzlich die Zusendung einer Rechnung verlangen kann um dann zu überweisen?

Dafür gibt es keinerlei Rechtsgrundlage. Keiner muss sich auf so etwas einlassen. Insofern ist Dein Tipp „schriftliche Rechnung stellen lassen und dann per Überweisung zahlen“ schlichtweg Nonsens.

Gruß

S.J.

Was veranlasst Dich zu der Annahme, dass man grundsätzlich die
Zusendung einer Rechnung verlangen kann um dann zu überweisen?

Wenn man keine Rechnung hat woher soll man dann wissen wie viel man zu zahlen hat :wink:

Wenn man keine Rechnung hat woher soll man dann wissen wie
viel man zu zahlen hat :wink:

Im Zweifelsfall wird einem das der Gläubiger schon sagen…

Lässt Du Dir beim Bäcker auch eine Rechnung ausstellen und zahlst das Mohnbrötchen dann per Überweisung?

Ok Kumpel ich weiß nicht ob Du die Situation hier richtig überblickst.
Aber hier geht es nicht um 19cent für ein Brötchen.

Handwerkerrechnungen werden grundsätzlich nicht bar bezahlt.
Habe ich nie getan und werde es nie tun.
Damit bin ich immer gut gefahren.

Hallo,

mag sein, hat aber mit der Rechtslage nichts zu tun. Das BGB von 1900 sagt, nur Bares ist Wahres und man hat beim gegenseitigen Vertrag sofort an Ort und Stelle bar zu zahlen, wenn nicht anders vereinbart. Soll ja auch Besteller von Werkleistungen geben, die einfach nicht bezahlen… Alles andere ist entweder anders abgemacht oder Kulanz der Handwerker.

VG
EK