Hi Sleho,
es gibt verschiedene Methoden…
(a) Du kannst Dich selber um alles bemühen, Dich erkundigen, ggf. Gesetze wälzen und Anträge stellen,
oder
(b) jemanden damit beauftragen, der sich nur für Dich einsetzt. Das kann z. B. ein Rechtsanwalt sein oder ich bzw. Kollegen von mir,
oder
© Du gehst zum Jugendamt, nimmst die Stellung einer sehr liebenswerten motivierten aber gänzlich total verzweifelten Jugendlichen ein, die den Tränen nahe mit sich und der Welt hadert und keinen Ausweg sieht und einfach um Hilfe bittet.
Empfehlung:
Ich empfehle die Lösung ©, wenn sie denn halbwegs autentisch und ehrlich rüberzubringen ist.
Hintergrund:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, hier zu helfen. Einmal gibt es regionale Hilfsangebote, die ich nicht kennen kann, weil sie halt nur in Deinem Wohnort angeboten werden, z. B. vom Landkreis.
Dann gibt es Hilfen nach Bundesrecht, die aber „Kann-Gesetze“ sind, also nur dann gewährt werden, wenn gerade mal Geld dafür da ist - was selten der Fall ist - oder der Sachbearbeiter einen guten Tag hat.
Und es gibt „Muss-Gesetze“, nach denen die Hilfe zu gewähren ist, wenn bestimmte Bedingen vorliegen. Das Vorliegen dieser Bedingungen muss aber so kompliziert bewiesen werden, dass es dem Otto-Normalverbraucher praktisch nie möglich ist, dieses Recht einzufordern.
Besser als um diese Hilfe zu kämpfen ist es, sich gute „Partner“ ins Boot zu holen.
Da kommt das Jugendamt ins Spiel. Es gibt im Jugendgesetz (SGB VIII) Möglichkeiten, wie Dir geholfen werden kann und auch ggf. sogar geholfen werden muss. Die sind aber stets „nachrangig“. Zuerst müssen also immer andere Hilfen in Anspruch genommen werden.
Das wissen die vom Jugendamt. Und die wissen auch, welche Angebote es in Deinem Wohnort gigt. Und die können auf Akten Deiner Eltern zugreifen bzw. auf dem kleinen Dienstweg nachprüfen (ARGE-Bescheid).
Es wäre zu hoffen, dass sich „die vom Jugendamt“ für Dich einsetzen und für Dich die erforderlichen Anträge bei den „richtigen“ Stellen stellen. Dafür sind die da. Erst wenn Du dort barsch abgewiesen wirst, empfehle ich einen anderen Weg.
Überlege noch vorher: Gab es schon mal einen Kontakt zum Jugendamt? Wenn ja, mit wem und was wissen die über Dich?
Eine weitere Möglichkeit wäre, dass ich Deinen Besuch dort schriftlich ankündige. Dann würdest Du denen signalisieren: Ich bin nicht alleine, wenn ihr bellt, lass ich auch meine Hunde los. Dieser Effekt kann aber auch anders erreicht werden. Du kannst ja ohne zu lügen sagen, dass Du Dich erkundigt hast und Dir empfohlen wurde, Dich an das J. Amt zu wenden.
Hier in der Region würd ich ggf. mit Dir persönlich hingehen, aber Du schaffst das sicher auch alleine.
Google mal nach Deiner Stadtverwaltung und nach den Öffnungszeiten bzw. Ansprechpartnern und mach einen Termin oder wenns keine Weltreise wird dann schau einfach mal so rein. Aber ZEITNAH! Die Anträge brauchen ggf. einige Zeit, bis die durch sind.
Sollte man Dich im Jugendamt abweisen, kannst Du gleich zum Sozialamt gehen.
Natürlich kannst Du mich auch „normal“ anmailen oder anrufen, falls Du nicht weiterkommst.
Ich könnte mit den Leuten vom Amt telefonieren.
Andere Helfer wären Sozialarbeiter in Deinem Ort von z. B. Caritas, Diakonie, Verbrauscherschutz, o. ä…
Frag ggf. im Amt, an wen Du Dich wende kannst, bei sozialen problemen. Wer z. B. Hilfe gem. §§ 67 u. 68 SGb XII leistet. In jedem Wohnbereich MUSS es jemanden geben, der diese MUSS-Hilfe anbietet. Meist sind es 2 Anbieter, die dazu in Frage kommen. Die KOllegen dort sollten sich auch in Deinem Problembereich auskennen.
Alles Gute,
LG
Werner Pühringer
www.DOWAS.de
(ich bin googlebar: Würselen, Werner Pühringer, DOWAS)