Rente + Zuschuss auf Klassenfahrt

Hallo ,

Da die Abifahrt den Rahmen unseres Budgets überspringt will ich euch fragen ob ein Zuschuss für die Klassenfahrt möglich ist . Mein Vater ist Rentner jedoch reicht das Geld nicht um eine ca 400 € teure Klassenfahrt zu finanzieren. Ich habe gehört dass die Bundesagentur für Arbeit einen Zuschuss nur für Rentner, die Grundsicherung erhalten, zahlt. Meine Mutter bekommt jedoch einen Regelsatz im Monat von 150 € da sie in unserer Bedarfsgemeinschaft lebt.
Ich hoffe die infos reichen aus um mir helfen zu können.
Danke im Vorraus!

hallo,

leider kann ich zu diesem thema keine wirklich verlässliche antwort geben, weil ich aus dem stehgreif überfragt bin.

schau mal hier nach: http://www.schullandheim.de/service/texte/klassenfah…

also auf jeden fall hin zur arge und einen antrag abgeben. auch wen vielleicht niht der ganze betrag erstattet wird, dann vielleicht wenigstens ein teil.

mit freundlichen grüßen,
hansemann

@Hallo Sieho,
die zweite etwas längere Antwort ist richtig.
Es wurde erst gerichtlich entschieden, dass eine 1300 € teuere Klassenfahrt bezahlt werden muss.
Hier der Link dazu:

http://www.wer-weiss-was.de/Anfragen/www_de/archiv/5…

http://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/11/der-…

http://beratung.rudizentrum.de/aus-der-praxis/470-ne…

sollte das Amt die Kosten nicht übernehmen und auch das Bildungspaket nicht greifen, hilft (bei Bedürftigkeit) häufig der Förderverein der Schule.

mfg falkoo

Wenn ich es richtig verstanden habe bekommt ihre Familie Leistungen der Grundsicherung.

In diesem Falle könnt ihr einen Antrag auf Kostenübernahme bei euerem Leistungsträger stellen.

Urteil: Bundessozialgericht B 4 AS 204/10 R

siehe auch hier: http://www.sozialer-brennpunkt.de/index.php/topic,76…

Hallo, da schlage ich doch vor, einfach mal bei der ARGE/ Jobagentur nachzufragen.
Viele Grüße

hallo

mit zuschuss für klassenfahrten habe ich keine erfahrung.

was ich kenn ist:

sprich deinen klassenlehrer oder vertrauenslehrer an und schilder deine lage.

danach gibt es einen antrag die mann bei der schule stellen kann.

bei der antragsabgabe muß man seine finanzielle lage offenbaren.

wenn die zuständiegen menschen es für notwendig halten gibt es ein zuschuß bzw. eine übernahme.

mit besten wünschen

viel glück

Hi Sleho,

es gibt verschiedene Methoden…

(a) Du kannst Dich selber um alles bemühen, Dich erkundigen, ggf. Gesetze wälzen und Anträge stellen,

oder

(b) jemanden damit beauftragen, der sich nur für Dich einsetzt. Das kann z. B. ein Rechtsanwalt sein oder ich bzw. Kollegen von mir,

oder

© Du gehst zum Jugendamt, nimmst die Stellung einer sehr liebenswerten motivierten aber gänzlich total verzweifelten Jugendlichen ein, die den Tränen nahe mit sich und der Welt hadert und keinen Ausweg sieht und einfach um Hilfe bittet.

Empfehlung:

Ich empfehle die Lösung ©, wenn sie denn halbwegs autentisch und ehrlich rüberzubringen ist.

Hintergrund:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, hier zu helfen. Einmal gibt es regionale Hilfsangebote, die ich nicht kennen kann, weil sie halt nur in Deinem Wohnort angeboten werden, z. B. vom Landkreis.
Dann gibt es Hilfen nach Bundesrecht, die aber „Kann-Gesetze“ sind, also nur dann gewährt werden, wenn gerade mal Geld dafür da ist - was selten der Fall ist - oder der Sachbearbeiter einen guten Tag hat.
Und es gibt „Muss-Gesetze“, nach denen die Hilfe zu gewähren ist, wenn bestimmte Bedingen vorliegen. Das Vorliegen dieser Bedingungen muss aber so kompliziert bewiesen werden, dass es dem Otto-Normalverbraucher praktisch nie möglich ist, dieses Recht einzufordern.

Besser als um diese Hilfe zu kämpfen ist es, sich gute „Partner“ ins Boot zu holen.
Da kommt das Jugendamt ins Spiel. Es gibt im Jugendgesetz (SGB VIII) Möglichkeiten, wie Dir geholfen werden kann und auch ggf. sogar geholfen werden muss. Die sind aber stets „nachrangig“. Zuerst müssen also immer andere Hilfen in Anspruch genommen werden.

Das wissen die vom Jugendamt. Und die wissen auch, welche Angebote es in Deinem Wohnort gigt. Und die können auf Akten Deiner Eltern zugreifen bzw. auf dem kleinen Dienstweg nachprüfen (ARGE-Bescheid).

Es wäre zu hoffen, dass sich „die vom Jugendamt“ für Dich einsetzen und für Dich die erforderlichen Anträge bei den „richtigen“ Stellen stellen. Dafür sind die da. Erst wenn Du dort barsch abgewiesen wirst, empfehle ich einen anderen Weg.

Überlege noch vorher: Gab es schon mal einen Kontakt zum Jugendamt? Wenn ja, mit wem und was wissen die über Dich?

Eine weitere Möglichkeit wäre, dass ich Deinen Besuch dort schriftlich ankündige. Dann würdest Du denen signalisieren: Ich bin nicht alleine, wenn ihr bellt, lass ich auch meine Hunde los. Dieser Effekt kann aber auch anders erreicht werden. Du kannst ja ohne zu lügen sagen, dass Du Dich erkundigt hast und Dir empfohlen wurde, Dich an das J. Amt zu wenden.

Hier in der Region würd ich ggf. mit Dir persönlich hingehen, aber Du schaffst das sicher auch alleine.

Google mal nach Deiner Stadtverwaltung und nach den Öffnungszeiten bzw. Ansprechpartnern und mach einen Termin oder wenns keine Weltreise wird dann schau einfach mal so rein. Aber ZEITNAH! Die Anträge brauchen ggf. einige Zeit, bis die durch sind.

Sollte man Dich im Jugendamt abweisen, kannst Du gleich zum Sozialamt gehen.

Natürlich kannst Du mich auch „normal“ anmailen oder anrufen, falls Du nicht weiterkommst.
Ich könnte mit den Leuten vom Amt telefonieren.

Andere Helfer wären Sozialarbeiter in Deinem Ort von z. B. Caritas, Diakonie, Verbrauscherschutz, o. ä…
Frag ggf. im Amt, an wen Du Dich wende kannst, bei sozialen problemen. Wer z. B. Hilfe gem. §§ 67 u. 68 SGb XII leistet. In jedem Wohnbereich MUSS es jemanden geben, der diese MUSS-Hilfe anbietet. Meist sind es 2 Anbieter, die dazu in Frage kommen. Die KOllegen dort sollten sich auch in Deinem Problembereich auskennen.

Alles Gute,

LG
Werner Pühringer
www.DOWAS.de
(ich bin googlebar: Würselen, Werner Pühringer, DOWAS)

weiss ich leider auch nicht einfach mal beantragen
tschüss

Hallo,

einen Antrag für die Klassenfahrt kannst Du auf jeden Fall stellen. Über das neue Teilhabepaket können auch Geringverdiener die Kosten für Klassenfahrten beantragen. Du musst nur mal gucken, ob das in Eurer Stadt die Agentur oder die Stadt bearbeitet. Bei uns wird das nämlich über die Stadt (Kommune) gemacht.

Viele Grüße

Hallo Sleho,

ich bin ziemlich sicher, dass die Kosten für die Klassenfahrt aus dem neuen Bildungspaket finanziert werden müssten. Also einen Antrag stellen. Bitte deinen Klassenlehrer eine Bescheinigung auszustellen aus der hervor geht,wie wichtig die Teilnahme an der Fahrt ist.

Und mach dich über eine Suchmaschine schlau, damit du die passenden Argumente findest, wenn der Antrag abgeleht werden sollte. Also früh genug beantragen, damit da noch Luft ist.

Gutes Gelingen (auch fürs Abi)
Gruß, DC

Hallo,
Ich bedanke mich vorab dafür das sie mir helfen wollen und ihre Energie darauf verwenden Menschen in schwierigen Lagen ihres Lebens zu helfen. Die Möglichkeiten die sie aufführen sind für mich sehr plausibel. Ich denke nur das ich bei den Möglichkeiten a und c so meine bedenken hab. Zum einen bin ich in Rechtssachen ,Gesetzen und § absolut nicht bewandert. Zum anderen bin ich ein männlicher „deutscher“ mit Migrationshintergrund, der nicht wirklich schauspielerisch begabt ist . Somit bin ich auf Hilfe angewiesen und stelle mich hiermit noch einmal ausführlich vertraulich vor: […] Ich würde mich freuen wenn sie sich in Kontakt mit der Kommune setzen würden und einige informationen für mich sammeln würden. Mit dem Jugendamt besteht und bestand bisher keinen Kontakt.In diesem Sinne freue ich mich auf ihre nächste hoffentlich gute nachricht.

Hochachtungsvoll, MOD Selina: Beitrag editiert.

Guten Tag,
Klassenfahrten, die mit mindestens einer Übernachtung sind, müssen vom Jobcenter übernommen werden, wenn ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft Leistungen vom Jobcenter bezieht und einen Antrag stellt, BEVOR die Kosten selbst aufgebracht wurden.

Gruß
strandperle02

Hallo Saleh,

damit ich Dir aus der Ferne helfen kann, müssen wir zunächst einiges Grundsätzliche klären:

Welche Kommunikationswege kannst Du nutzen, um z. B. ein von Dir ausgefülltes Formular zurückzuschicken?

z. B.:

Fax
Interent mit ANHANGFÄHIGER E-Mail-Adresse und SCANNER
Post

Wenn das geklärt ist, würden wir telefonieren und ich könnte dann eine Akte anlegen.

Bitte schicke mir eine Mail an eine meiner „neutralen“ E-Mail Adressen, also nicht über wer-weiss-was.de.

Z. B. an [email protected]

Teile mir dort auch mit, wie ich Dich am besten tel. ereichen kann.

Ggf. bräuchten wir die Zustimmung Deiner Eltern, bevor ich für Dich tätig werden kann. Wissen die Bescheid?

Bis dann,

LG

Werner Pühringer

Hallo,

nach §§ 3, 23 SGB II n.F. sind alle Bedarfe aus der regelleistung zu decken. Ausnahmsweise sieht das SGB II in drei abschließenden Fällen Einmalsonderzahlungen vor. Darunter fallen auch mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen.
Nach HessLSG ist eine Obergrenze (150€) nicht zulässig. zugesprochen wurden daher 250€ für eine Fahrt nach Sylt (Beschluss vom 20.09.2005 - L 9 AS 38/05 ER). Nach SG Berlin, Beschluss vom 23.02.2006 - S 61 AS 1046/06 ER müssen auch Projektfahrten, die im Klassenverband durchgeführt werden, bezuschusst werden (ebenso SG Oldenburg, Urteil 29.03.2006 - S 48 AS 791/05).
Ob ein Anspruch überhaupt besteht, kann ich nicht beurteilen (sind Sie im AlgII-Bezug).

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,
nach deinen Informationen gehe ich davon aus, dass eute gesamte Familie als Bedarfsgemeinschaft (BG)Unterstützung durch die Arge/ Jobcenter erhält. Die Rente deines Vaters wird sicher als Einnahme der BG berechnet. Somit hast du als Angehöriger der BG natürlich Anspruch auf Finanzierung der Klassenfahrt.

Sieh nochmal unter folgendne Link (http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,590…)
und hier noch ein Link zu einem diesbezüglichen Urteil (http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/familie…)

In der Regel sollte es beim Jobcenter keine Probleme geben, unter folgendne Link ist ein Formschreiben für die Beantragung:
http://www.sozialticker.com/antrege/klassenfahrt.pdf

Grüße
domki3

Hallo Sleho,
das geht in den Rechtsbereich SGB X, da hab ich keine Ahnung.
Grüße Almut

Hallo

Da die Abifahrt den Rahmen unseres Budgets überspringt will
ich euch fragen ob ein Zuschuss für die Klassenfahrt möglich
ist . Mein Vater ist Rentner jedoch reicht das Geld nicht um
eine ca 400 € teure Klassenfahrt zu finanzieren. Ich habe
gehört dass die Bundesagentur für Arbeit einen Zuschuss nur
für Rentner, die Grundsicherung erhalten, zahlt. Meine Mutter
bekommt jedoch einen Regelsatz im Monat von 150 € da sie in
unserer Bedarfsgemeinschaft lebt.
Ich hoffe die infos reichen aus um mir helfen zu können.
Danke im Vorraus!