Reserve Im Schaltschrank nach VDE

Hallo Experten,

Ein Elektriker hat uns informiert, dass nach VDE der Schaltschrank der Hausinstallation mindestens 30% Reserve haben muss.
Daraufhin habe ich mich unserem Bauträger kontaktiert und um Klärung gebeten. Allerdings hat dieser wiederum gemeint, dass es keine solche Vorschrift gibt.

Deshalb meine Frage - wer hat Recht? Gibt es eine Richtlinie/Vorschrift oder nicht?

Vielen Dank für die Antwort.

Grüße
Ralf

servus

hab meinen Artikel nochmal gelöscht, weil ich denke, daß er an entscheidender Stelle falsch war:

Ich schrieb: In der VDE steht das eher nicht, ich wüsste nicht wo

aber daß der Elektriker trotzdem Recht hat, weil es in der
Norm für Wohnungsausstattung DIN 18015 (oder in der RAL RG 678) steht

Dies ändere ich jetzt ins Gegenteil:
Die DIN 18015 „Mindestausstattung für Wohnungen“ in 3 verschiedenen Ausstattungsvarianten muß vertragswirksam vereinbart worden sein, um hier zuzutreffen!

Wir wissen aber nicht, ob sie zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde

Gruss und sorry

Hallo !

Hier mal zur Info,die Ausstattungstabellen,die auch die Mindestausstattung nach DIN 18015-2 enthält.
Diese ist in den Technischen Anschlussbedingen(TAB) der Energieversorger genannt und ist deshalb einzuhalten !
Sie entspricht aber sicherlich nicht mehr heutigem Standard,aber schau selbst nach,was der Bauträger in der Baubeschreibung an Elektro bietet.
Es ist in Tabelle oberste Spalte „1 Stern“, nicht verwechseln mit 1 Stern plus ".

Und dort steht am rechten Rand die Spalte „Stromkreisverteiler“:
Mehrraumwohnungen = 4-reihige Verteiler = 4 x 12 Plätze und Einraum-Wohnungen 3-reihige Verteiler = 3 x 12 Plätze.

Da steckt m.E. nach die Reserve drin,die der Elektriker meinte.

http://www.elektro-plus.com/pdf/hea-ral-678.pdf

MfG
duck313

Hallo vielen Dank and Georg und Duck313!

Also wenn ich das richtig verstehe gibt es keine wirkliche Regelung auf die ich mich beziehen könnte.
Der Schaltschrank unseres neuen Hauses ist total voll (nachdem nachträglich ein zweiter FI eingebaut wurde) aber damit muss ich wohl leben…

Danke,
Ralf

Hallo !

Dann sag doch mal etwas zu Deinem Verteiler,wieviel Reihen hat er ?

Was ist schon alles drin ?

Und es war nur 1 FI drin ? In einem Neubau ?
Auch das ist gegen die einschlägigen TAB des E-Versorgers.

mfG
duck313

Der Schaltschrank unseres neuen Hauses ist total voll (nachdem
nachträglich ein zweiter FI eingebaut wurde) aber damit muss
ich wohl leben.

Zwei FI-Schalter müssen sowieso drin sein, denn die technischen Anschlussbestimmungen sehen das so vor.

Wobei ich selber sehr gut weiß, dass im Neubau-Geschäft sich da kaum einer dran hält. Da zählt jeder Euro, wenn es um das billigste Angebot geht.

Eigentlich werden heute in EFH Zählerschränke mit Verteilerfeld verbaut, die dann gleich Platz für 6 x 12 = 72 Einheiten haben.
Kaum zu glauben, dass sowas in einem normalen EFH nicht reichen würde.

Hallo Ralf,
unabhängig von den Vorschriften und Empfehlungen möchte ich Dir meine Erfahrung mit jetzt mehr als 10 Jahren Umbau mitteilen.
Wie von xstrom beschrieben, habe ich einen Zählerschrank mit 6 reihigem Verteilerfeld. Zunächst waren dort 2 Reihen komplett belegt, da zunächst nur der Hausanschluss von ein- auf dreiphasig umgestellt wurde.

Inzwischen haben wir nach und nach die gesamte Elektroinstallation im Verlaufe unserer Renovierungen erweitert und modernisiert. Auf Grund der baulichen Gegebenheiten und Fortschritt der Renovierung sind 2 Unterverteilungen dazugekommen. Zusammengenommen würden wir in einem Verteiler inzwischen 4 Reihen für Sicherungen belegen. Ausserdem ist noch ein Steuergerät für die Siedle Vario Türsprechanlage dazugekommen, die allein 9 Plätze belegt.

Heute sieht meine Installation so aus:
Zählerplatz: 2 Reihen mit Sicherung und FI für Untergeschoss, 1 Reihe mit Steuergerät Sprechanlage, 1 Reihe mit 2 neozed-Blöcken für Unterverteilungen und einer Hutschienensteckdose, 2 Reihen frei
Verteilung OG: 2 Reihen mit Sicherung und FI für OG und Dachboden, 1 Reihe 5-poliger Klemmstein, 1 Reihe frei
Verteilung Anbau: 1 Reihe Sicherung und FI für Anbau, 1 Reihe FI und Sicherung für draußen und Garage (beide Reihen nicht voll belegt), 1 Reihe 5-Poliger Klemmstein.

Alles vielleicht etwas komfortabel, zeigt aber, dass im Laufe der Zeit sich Anforderungen und Bedürfnisse ändern.
Ich halte es für sinnvoll, mit ausreichender Reserve (6 x 72) zu planen, da eine Nachrüsrung m.M.n. später nur mit mindestens größerem baulichen Aufwand zu machen ist.

Gruß
Vincenz

Hallo Zusammen,

Ja leider.
Wir haben einen Schaltschrank mit 36 Plätzen und nach Einbau des zweiten FI Schalters ( den wir als Mangel bei der Abnahme dokumentiert hatten) sind noch genau 2 Plätze fuer Automaten vorhanden. Und eben jener Elektriker der den 2 ten FI eingebaut hat, meinte eben dass eigentlich eben 30% Platz im Schrank bei Übergabe sein sollte.

Aber der Bauträger hat abgelehnt da aus seiner Sicht keine entsprechende Vorschrift existiert,

… womit er wohl leider Recht hat.

Es ärgert mich natürlich, dass ich im Neubau gar keine Kapazität mehr habe etwas zu verändern.

Trotzdem vielen Dank an alle!!

Grüße
Ralf

Aber der Bauträger…

Ach ja, die lieben Bauträger…
Ich mache hier bei uns die Erfahrung, dass Bauträger ohne Rücksicht auf Qualität stets den billigsten Elektriker beauftragen.
Diese geben dann Angebote ab, die praktisch unhaltbar sind.
Damit der am Ende eine „schwarze Null“ hat, muss er dem Kunden dann oft im Vergleich zum Angebot, dass er dem Bauträger gab (und in das der Kunde natürlich keine Einsicht hat) völlig überteuerte Zusatzleistungen berechnen.

Der Bauträger bezahlt dann für die 40 Steckdosen im Haus je 22€, der Kunde bezahlt für jede „Extra“-Steckdose das Doppelte.