Ruhestörung ( Nachbar zu Laut)

Hallo Zusammen,

ich habe ein Problem mit meinen Nachbarn. Ständig ist es laut drüben und es wird Musik gehört und viele Leute unterhalten sich nachts sehr laut, sodass ich nicht mehr schlafen kann.

Das ganze passiert unter der Woche und am Wochenende. Ich bin mittlerweile schon am Ende. Zudem werden Drogen konsumiert bei ihren „Partys“ und der ganze Geruch zieht in meine Wohnung hoch. Ich habe schon versucht mit meinem Vermieter, das zu klären. Polizei habe ich auch schon einmal rufen müssen aber nicht mal eine Abmahnung gab’s für die Nachbarn. Ich habe nur eine Lösung gesehen, nämlich ausziehen in eine neue Wohnung. Ich habe jetzt auch schon ein Angebot in Aussicht, bei dem ich ab Dezember einziehen könnte wenn alles klappt.

Meine Frage ist nun ob ich unter den ganzen Umständen eine Kündigungsfrist einhalten muss oder ob das Ganze auch fristlos geht? Doppelt Miete zahlen ist für mich leider nicht drin. Hat jemand eine Idee?

Danke im Voraus!

Ich denke, die Tatsache, dass du ohne Kündigungsfrist ausziehen möchtest, solltest du mit deinem Vermieter besprechen. Aber ich denke kaum, dass er das so auf sich sitzen lassen würde, schließlich muss er ja dann mit Einnahmeausfällen rechnen. Falls du einen verständnisvollen Vermieter hast, könnte es aber klappen.
Ansonsten würde ich mich mal bei einem Anwalt beraten lassen, der sich auf Mietrecht spezialisiert hat. Der sollte dir dabei am ehesten weiterhelfen können und vielleicht auch ein Schlupfloch finden. Erstberatung ist ja zum Glück auch kostenlos…

Eine fristlose Beendigung des Mietverhältnisses ist nur dann möglich, wenn die Wohnsituation für den Mieter unzumutbar ist. Das kann durch enorme und andauernde Ruhestörung sein, wenn andere Mieter oder der Vermieter permanent den Hausfrieden stören oder es Mängel in der Wohnung gibt die Gesundheitsgefährdend sind.
Dann liegt ein mietvertraglicher Pflichtverstoß durch den Vermieter vor, diese muss der Mieter aber zuvor mit einer Abmahnung aussprechen. Denn dem Vermieter muss Zeit gegeben werden die Mängel zu beseitigen. Tut er dies nicht innerhalb von zwei Wochen kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden. (Quelle: https://www.kuendigungsfristen.net/mietrecht/fristlose-kuendigung/ )

Schließe mich dem Kommentar an. Eine Rechtsberatung würde ich auch empfehlen und nicht einfach so von alleine kündigen. Mieterschutzbund kann hier auch helfen.

Erstmal danke für die schnellen Antworten.

Ich denke kaum, dass es den Vermieter interessiert. Nicht mal als die Polizei kam hat er Konsequenzen

bei den Nachbarn gezogen. Ich werde dieses Abmahnschreiben heute noch selbst verfassen und ihm zu senden. Habe auch ein Lärmprotokoll geführt (mehrere Wochen).

Ich hatte schon überlegt zu einem Mieterverein zugehen, das werde ich denke nochmal tun. Aber ich will auf jedenfall ausziehen. Das raubt einem auch die letzten Nerven. …und ich merke, dass meine Arbeit auch darunter leidet."

Du schreibst:
[quote=„radle88,
post:1, topic:9422219“]
Zudem werden Drogen konsumiert

[/quote]

[quote=„radle88, post:1,
topic:9422219“]
der ganze Geruch zieht in meine Wohnung
hoch

[/quote]

und [quote=„radle88, post:1,
topic:9422219“]
Polizei habe ich auch schon einmal rufen müssen aber nicht mal eine Abmahnung gab’s für die Nachbarn.

[/quote]

meinst du nicht Polizeiund Vermieter hätten das nicht auch gemerkt, wenn das tatsächlich der Fall war? Kennst du dich mit Drogen aus?

Wenn ja, könntest du Kündigen aber so nicht.

Wo bzw. durch wen?

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In welchem Land?

Ist das das gleiche, in dem der Vermieter einer fristlosen Kündigung zustimmen muss?

Und auch das gleiche, in dem gesetzliche Regelungen nicht gelten, sondern erst ein Schlupfloch notwendig ist, das nur ein Anwalt (kostenlos) verrät?

Gruß
anf

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Anhaltende Ruhestörung ist also Deiner Meinung nach kein Grund?

Zum Glück sehen das einige Gerichte etwas anders.
Gruß
anf

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Ich würde mal zur Polizeistelle gehen und eine Anzeige machen anstatt auszusiehen.

Dann fang doch mal an, zunächst mal weniger Miete zu bezahlen.

Spätestens, wenn der Vermieter weniger Taler von dir bekommt, wird er vielleicht energischer gegen die Störer vorgehen.
Bei uns ist auch eher das Ordnungsamt zuständig für Ruhestörung. Die Polizei kommt im Akutfall, ermahnt die Störer und wird nur dann richtig biestig, wenn die am selben Abend nochmal dahin müssen.

Wenn der Vermieter bisher nicht auf deine Beschwerden reagiert hat: vielleicht ist es genau das, was er bezweckt hat. Dann sollte eine Kündigung ohne Frist kein Problem sein

Liest man doch öfters, bzw selbst schon gehört. Kann natürlich nicht aus Erfahrung sprechen, aber viele Anwälte werben damit. grimacing
Dabei soll ja erstmal nur festgestellt werden, ob es sich lohnt dagegen anzuklagen.

Nein, tun sie nicht und zwar aus mehreren Gründen. Erstberatung kostet genauso wie jede andere Beratung.

Sie müssten ja nur mal googlen, dann finden sie schon einige Kanzleien, die mit kostenloser Erstberatung werben und ich glaube nicht , dass das nur zur Show ist. In einem solchen Gespräch kann man erste Fragen zu Thema klären und feststellen ob sich weitere Beratungen, bzw. eine Klage o.Ä. lohnt.

Also mir wäre neu, dass jeder einfach so fristlos kündigen kann. Dann könnte ich mir ja sonst was für Gründe für eine fristlose Kündigung ausdenken. Dementsprechend muss es nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB, ein wirklich wichtiger Grund sein und wenn der Mieter den Grund nicht als ausreichend ansieht, wird er sicher keiner fristlosen Kündigung zustimmen und in solch einem Fall ist es dann auch sicherlich angebracht einen Anwalt zu nehmen.

Tatsächlich ist es möglich in einer Erstberatung Fragen zum eigenen Problem zu stellen. Diese Beratung wird von einigen, nicht allen Kanzleien, tatsächlich kostenlos angeboten, wie man durch ein wenig googlen auch schnell sehen kann.

Natürlich kann ich keine Auskunft darüber geben was die Erstberatung umfasst oder ähnliches, da ich mich selbst nur auf Einträge im Internet berufe.

Ja, es gibt einige Anwälte, die kostenlose Erstberatung in manchen Fällen anbieten, aber das sind erstens nicht alle, zweitens hat der BGH immerhin schon im Juli 2017 entschieden, daß eine kostenlose Erstberatung kein Verstoß gegen das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz darstellt, drittens ist noch nicht entschieden worden, ob eine Werbung mit kostenloser Erstberatung nicht gegen das Werbeverbot an sich verstößt, viertens ist mal die Frage, ob in der Gegend des Fragestellers ein Anwalt eine kostenlose Erstberatung in Mietsachen anbietet und fünftens ist es eben nicht so, daß eine Erstberatung generell kostenlos wäre, wie Du eingangs behauptet hast.

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Lies doch einfach mal im oben gegebenen Link nach, ob andauernde Ruhestörung ein Grund ist oder nicht. Soviel Mühe könntest Du Dir doch wohl machen, wenn Du schon unbedingt antworten möchtest. BEVOR Du wilde Vermutungen und Behauptungen aufstellst, die niemand irgendwas nützen.

Du hast immer noch nicht begriffen, dass keine Kündigung irgendeiner Zustimmung bedarf, hm? Entweder ist sie berechtigt oder nicht.

Dann tu das doch bitte auch nicht.
Gruß
anf

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Nichts desto trotz gibt es kostenlose Erstberatungen und das BGH-Urteil bestätigt ja dann auch, dass dies zulässig ist. Ich verstehe gerade nicht, warum Sie sich jetzt daran so hochziehen. Ja, ich entschuldige mich dafür, wenn das missverständlich war. Ich meinte natürlich nicht, dass das überall so ist. Aber der User kann sich mit seiner Mietsache durchaus an eine telefonische oder Online-Erstberatung richten, so dass es auch erstmal keine Rolle spiel wo er wohnt.

Ich hab gegooglet.

Der erste Treffer, der keine Werbeanzeige ist, hat den Titel:
„Das Märchen von der kostenlosen Erstberatung“.

Und damit ist eigentlich schon gesagt, warum man sich über deine Aussage so ärgert.
Es ist eine scheinbar nicht auszurottende Legende, Erstberatungen seien kostenlos.
Dass einige wenige Kanzleien so eine kostenlose Beratung anbieten, ist eine absolute Ausnahme und muss keine positive Eigenschaft einer solchen Kanzlei darstellen.

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