Schüler anfassen - erlaubt oder nicht?

Hallo.
Folgende Situation und Frage.
Es geht Schüler (8.Klasse) einer Integrierten Gesamtschule in Rheinland-Pfalz.
Es kommt zu Problemen mit einer Lehrerin. Diese schreit ständig, lässt nur ihre eigene Meinung zu, zerreist Referate anderer Schüler (die dann in der nächsten Stunde eine 6 bekommen da sie kein Referat mehr vorweisen können), sollten diese nicht schnell genug in die Tasche gepackt werden. Bestraft sofort. Nimmt Handys bis zum nächsten Tag weg, lässt nachsitzen. Alle Versuche der Schüler mit der Lehrerin zu sprechen scheitern. Krönung des Tages: Sie nimmt einen Schüler im Genick um ihn zu maßregeln. Anschließend beschwert sie sich bei dem Klassenlehrer über die komplette Klasse. Der Klassenlehrer versucht zu vermitteln und hört sich auf die Version der Schüler an. Mehr ist seitdem nicht passiert und es geht weiter wie bisher.

Darf das Lehrpersonal die Schüler anfassen? Welche Rechte haben die Schüler? Darf ein Elternteil in die Schule gehen wenn das eigene Kind so „angepackt“ wird und die Lehrerin sofort, noch im Unterricht zur Rede stellen?

Danke für Antworten.

Hallo,

Nimmt Handys bis zum nächsten Tag weg,

darf sie - so lange sie nicht damit telefoniert…

lässt nachsitzen.

Ist im Prinzip auch nicht verboten, sollte aber pädagogisch zu begründen sein (der Schüler muss die durch Unaufnerksamkeit oder Stören versäumte Unterrichtszeit nachholen?)

Alle Versuche der Schüler mit der Lehrerin zu sprechen scheitern.

Dann sollte die Klasse versuchen, einen Mediator dazu zu nehmen, z.B. ein Mitglied der Schulleitung.

Krönung des Tages: Sie nimmt einen Schüler im Genick um ihn zu maßregeln.

Das darf sie sefinitiv nicht. Körperkontakt ist tabu (außer Hilfestellung im Sport).

Anschließend beschwert sie sich bei dem Klassenlehrer über die komplette Klasse. Der Klassenlehrer versucht zu vermitteln und hört sich auf die Version der Schüler an. Mehr ist seitdem nicht passiert und es geht weiter wie bisher.

Da wäre dann mal ein Termin der Klassensprecher beim Chef angesagt.

Darf das Lehrpersonal die Schüler anfassen?

Nein - s.o.

Welche Rechte haben die Schüler?

Ebenfalls s.o.

Darf ein Elternteil in die Schule gehen wenn das eigene Kind so „angepackt“ wird

Elter dürfen - nach Terminvereinbarung immer in die Schule gehen und mit den Lehrern sprechen.

und die Lehrerin sofort, noch im Unterricht zur Rede stellen?

Nein, denn die Eltern dürfen nicht einfach in den Unterricht hineinplatzen.
Gruß Orchidee

Hallo,

Wie immer, sachlich fundiert. Nur noch einige wenige Erläuterungen.

Nimmt Handys bis zum nächsten Tag weg,

darf sie - so lange sie nicht damit telefoniert…

lässt nachsitzen.

Ist im Prinzip auch nicht verboten, sollte aber pädagogisch zu
begründen sein (der Schüler muss die durch Unaufnerksamkeit
oder Stören versäumte Unterrichtszeit nachholen?)

Das hängt - wie immer - vom Bundesland ab, in BW ein entschiedenes Nein, es muss am Ende des Unterrichts herausgegeben werden.

Alle Versuche der Schüler mit der Lehrerin zu sprechen scheitern.

Dann sollte die Klasse versuchen, einen Mediator dazu zu
nehmen, z.B. ein Mitglied der Schulleitung.

Wir nehmen da in der Regel immer noch einen Kollegen dazu, den der „Beschuldigte“ benennen darf, sonst ist die Schulleitung sofort in der falschen Rolle, … .

Krönung des Tages: Sie nimmt einen Schüler im Genick um ihn zu maßregeln.

Das darf sie sefinitiv nicht. Körperkontakt ist tabu (außer
Hilfestellung im Sport).

Bei einer Rangelei kann man schon mal einen Schüler festhalten,

Anschließend beschwert sie sich bei dem Klassenlehrer über die komplette Klasse. Der Klassenlehrer versucht zu vermitteln und hört sich auf die Version der Schüler an. Mehr ist seitdem nicht passiert und es geht weiter wie bisher.

Da wäre dann mal ein Termin der Klassensprecher beim Chef
angesagt.

… oder beim Vertrauenslehrer bzw. Vertrauenslehrer und Chef.

und die Lehrerin sofort, noch im Unterricht zur Rede stellen?

Nein, denn die Eltern dürfen nicht einfach in den Unterricht
hineinplatzen.

Der Schüler hätte dann auch das Problem, dass er während des Unterrichts ein Mobiltelefon benutzt hat. Bei den Eltern wäre es Hausfriedensbruch, das Hausrecht hat der Schulleiter.

Gruß MK

Hallo,
aus der Sicht der Schulgesetze sind ja bereits Antworten gegeben worden.
Aus menschlicher Sicht ist es aber nicht ganz so einfach und es scheint in der Klasse einiges schief zu laufen. Mit gegenseitigen Respekt hat das nichts mehr zu tun und das ist wechselseitig.

Als erstes haben sich die Schüler an klar vorgegebene Regeln zu halten (z.B. keine Handys im Unterricht).
Wenn ein Schüler sich dieser Regel widersetzt, hat er mit Konsequenzen zu rechnen (über die er vorher informiert sein sollte).

Das Herumschreien signalisiert Machtlosigkeit. Die körperliche Auseinandersetzung ist davon das i-Tüpfelchen und ist zudem nicht erlaubt. Der Lehrer sollte in der Lage sein seine Schüler im normalen Tonfall zu kontrollieren. Das übt man geduldig mit Kindergartenkindern und das erwartet man zwischen Erwachsenen - warum sollte das zwischen Erwachsenen und heranwachsenen Jugendlichen nicht mehr gelten. Die Schüler haben keinen Respekt vor dem Lehrer und dieser sollte überprüfen woran das liegt. Die Kollegen, Mediatoren und die Schulleitung kann ihm dabei helfen und die Eltern können auch ihren Teil leisten, indem sie mit ihren Kindern über das Problem sprechen und dabei versuchen objektiv zu bleiben, denn der Lehrer wird nicht (wenn er nicht von Natur aus ein frustrierter Typ ist) ohne Grund so reagieren wie er es tut (oder war es eine „sie“ - ich finde es doof, dass man nicht nochmal das Posting nachlesen kann während man die Antwort schreibt…).

Ich hoffe ihr findet eine Lösung.
Viele Grüße

Hallo,

… Körperkontakt ist tabu (außer Hilfestellung im Sport).

Nicht dass ich die hier geschilderte Aktion gutheiße, sondern ganz allgemein würde mich interessieren, auf welcher Grundlage so ein Tabu stehen soll.

Gruß
Werner

Morgen!

Körperkontakt ist tabu (außer Hilfestellung im Sport).

Auch mich würde interessieren wo das steht.

und die Lehrerin sofort, noch im Unterricht zur Rede stellen?

Nein, denn die Eltern dürfen nicht einfach in den Unterricht
hineinplatzen.

Wer will mich daran hindern und welches Vergehen wiegt schwerer,
das körperliche Maßregeln oder das hineinplatzen in den Unterricht.

Wenn mein Kind mich anruft (oder was auch immer) es wäre körperlich
gemaßregelt worden von einem Lehrer dann kannst du den Aufstand
noch in 10km Entfernung mitbekommen und den Direktor würde ich gerade
hinter mir herschleifen!

Gruß
Stefan

leicht ot…
Hallo Chili!

ich finde es doof, dass man nicht
nochmal das Posting nachlesen kann während man die Antwort
schreibt…

Das kann man mittlerweile. Ich sehe gerade, während ich dir antworte und meinen Artikel verfasse, über dem Texteingabefeld folgendes:

Autor/-in des ursprünglichen Artikels: ( Artikel anzeigen )
Chili

Wenn du auf meinen Artikel antwortest, solltest du das gleiche mit meinem Namen sehen. Wenn du dort „Artikel anzeigen“ anklickst, kannst du das Vorposting noch einmal lesen. Allerdings nur dasjenige, auf das sich deine Antwort bezieht.

Grüße
Dine

Hi

Ich glaube, das ist Selbstschutz. Gerade an Schulen wird auf Körperkontakt sehr empfindlich reagiert und schnell als Gewalt oder sexueller Übergriff ausgelegt. Wenn ein Lehrer einer Schülerin die Hand an die Schulter legt, sieht das mancher ja schon als sexuelle Belästigung.

Viele Lehrer schieben Panik vor sowas, grad jüngere. Ich hatte eine Weile lang einen Lehrer der zu Schülerinnen sogar grundsätzlich einen Mindestabstand hielt. Immer.

Das ist nur eine Erfahrung die ich gemacht habe, und etwas von dem ich von meinen Kollegen, die gerade Referendariat mache, hörte, wäre aber ein möglicher Grund.

lg
Kate

Hallo,

Körperkontakt ist tabu (außer Hilfestellung im Sport).

Auch mich würde interessieren wo das steht.

Zum Einen in der Dienstordnung, in der in jedem Fall steht, dass körperliche Züchtigung verboten ist. Was genau das ist, ist vermutlich Auslegungssache, aber ich garantiere dir, dass das Packen am Hals jeder Anwalt dazu rechnen würde.
Zum anderen hat man uns schon vor 30 Jahren in der Referendarzeit beigebracht, dass jegliche Form von körperlicher Annäherung als Nötigung und ggf. als sexuelle Annäherung verstanden werden kann und vermieden werden muss. Das geht so weit, dass man jungen männlichen Lehrern rät, nie allein mit einer Schülerin bei geschlossener Tür im Raum zu sein.

Wer will mich daran hindern

Die Schulordnung. In der steht, dass Eltern nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Fachlehrer einzelne Unterrichtsstunden besuchen können, und auch nur dann, wenn sie sich über das Verhalten ihres eigenen Kindes informieren möchten.

und welches Vergehen wiegt:schwerer,:das körperliche Maßregeln oder das hineinplatzen in den Unterricht.

Das ist eine ähnliche Frage wie: Was wiegt schwerer, Schwarzfahren in der Bahn oder Klauen im Supermarkt. Das sind zwei verschiedene Verstöße, die man nicht vergleichen kann.

Wenn mein Kind mich anruft (oder was auch immer) es wäre
körperlich gemaßregelt worden von einem Lehrer dann kannst du den
Aufstand noch in 10km Entfernung mitbekommen und den Direktor würde ich gerade hinter mir herschleifen!

Mit dem Erfolg, dass - wenn du in den Unterricht hineinplatzt und den Lehrer angreifst, du vermutlich Hausverbot im Schulhaus erhalten würdest. Dass der Lehrer wegen seines Fehlverhaltens gemaßregelt würde steht auf einem ganz anderen Blatt.

Gruß Orchidee

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Moin,

[…]

Zum anderen hat man uns schon vor 30 Jahren in der
Referendarzeit beigebracht, dass jegliche Form von
körperlicher Annäherung als Nötigung und ggf. als sexuelle
Annäherung verstanden werden kann und vermieden werden muss.
Das geht so weit, dass man jungen männlichen Lehrern rät, nie
allein mit einer Schülerin bei geschlossener Tür im Raum zu
sein.

Korrekt.

Ich wollte helfen und habe eine Schülerin in den Arm genommen, im abgelegensten Winkel der Schule. Tja, so doof ist man(n) wenn man helfen will, es ist sehr positiv ausgegangen. Die Schülerin und ich haben uns danach prächtig verstanden - menschlich -, dass sie Physik immer noch nicht mochte, das ist mein Problem.

Wenn mein Kind mich anruft (oder was auch immer) es wäre
körperlich gemaßregelt worden von einem Lehrer dann kannst du den
Aufstand noch in 10km Entfernung mitbekommen und den Direktor würde ich gerade hinter mir herschleifen!

Ich MUSSTE erst einmal einen Schüler mit richtigem Körpereinsatz anfassen. Wenn ein Schüler mit einem Stuhl auf andere Mitschüler losgeht, da hat die Pflicht andere Schüler vor Schaden zu bewahren absoluten Vorrang!

Gruß Volker

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Hallo Orchidee,

Wer will mich daran hindern

Die Schulordnung.

Kann mich nicht daran erinnern aber ich lese mal nach. Ich mir
außerdem gar nicht sicher das ich die überhaupt anerkannt habe.
Mein Kind hat die unterschrieben als Schülerin aber doch nicht die
Eltern?!

und welches Vergehen wiegt schwerer, das körperliche Maßregeln
oder das hineinplatzen in den Unterricht.

Das ist eine ähnliche Frage wie: Was wiegt schwerer,
Schwarzfahren in der Bahn oder Klauen im Supermarkt.

Das sehe ich anders, dein Beispiel sind unabhängige Ereignisse
meines nicht. Du darfst auch ohne Führerschein Auto fahren wenn du
damit schlimmeres verhindern kannst.

Das sind zwei verschiedene Verstöße, die man nicht vergleichen kann.

Verschieden ja aber nur um den ersten Verstoß dauerhaft zu beenden.

Mit dem Erfolg, dass - wenn du in den Unterricht hineinplatzt
und den Lehrer angreifst

Ich denke du hast mich falsch verstanden, ich würde selbstverständlich
in keinster Weise körperlichen Angriff starten.

Ich würde mir die Geschichte so oder so ähnlich vorstellen:
Vater schlägt im Sekretariat der Schule auf und erklärt der Dame,
das er in etwa 5 Minuten die Klasse xy bei Lehrer yx besuchen wird.
Die Dorfpresse sei im anrollen aber der Direktor dürfe gerne auch
mitkommen.
Die Info an die Presse wäre gewesen „Aufgebrachter Vater versucht
seinen Filius vor weiteren Mißhandlungen in der Schule zu schützen“.
Während der Vater zur Klasse geht, sein Kind holt und die
Schule verläßt vergißt er nicht lautstark von seiner Unternehmung
kunde zu geben. Zumindest in den zuführenden Gängen wie auch drum
herum wäre ein wirklicher Untericht nicht mehr denkbar.
Außerhalb des Schulgeländes wird dann bereitwillig Auskunft an die
Presse gegeben. Ich liebe unser Käseblättchen was man damit erreichen
kann ist schier unglaublich und der einzige rasende Reporter freut
sich immer wenn man ihn anruft und er mal was spannendes berichten
kann.

Mir ist schon klar das geht nicht überall so, schade eigentlich…

du vermutlich Hausverbot im Schulhaus erhalten würdest.

Was ich zu bezweifeln wage.

Gruß
Stefan

Moin,

statt auf „Antworten“ zu klicken, klickst Du auf „Antworten und Zitieren“. Dann hast Du im Textfenster den Kommentar, auf den Du antworten willst.
Vor dem Abschicken musst Du ihn dann löschen, sonst schimpft w-w-w mit Dir, etwa so: Dein Kommentar enthält ein Vollzitat, Du Böser …

Pit

Hi

Das ist ja wohl (Nothilfe) ein bisschen was anderes, als wenn sich eine Lehrkraft bei jeder noch so kleinen Störung nicht anders zu helfen weiß als mit körperlicher Gewalt (der Griff in den Nacken ist eine Dominierungsgeste).

lg
Kate

Halllo Stefan,

Wer will mich daran hindern

Die Schulordnung.

Kann mich nicht daran erinnern aber ich lese mal nach. Ich mir
außerdem gar nicht sicher das ich die überhaupt anerkannt
habe.
Mein Kind hat die unterschrieben als Schülerin aber doch nicht
die
Eltern?!

Vielleicht ist in deinem Bundesland (welches?) die Nomenklatur ein wenig anders: In RLP ist die Schulordnung ein Gesetz (oder eine Verwaltungsvorschrift? Bin kein Jurist…), das nicht die Schule mit den Kindern oder den Eltern vereinbart, sondern an das sich alle Beteiligten per Recht zu halten haben. Das unterschreibst du auch nicht, das nimmst du zur Kenntnis. Vermutlich hat die Schulleitung dir anno dunnemals als dein Kind eingeschult wurde, in einem Elternbrief die URL genannt, unter der du sie nachlesen kannst.

Ich würde mir die Geschichte so oder so ähnlich vorstellen:
Vater schlägt im Sekretariat der Schule auf und erklärt der
Dame,
das er in etwa 5 Minuten die Klasse xy bei Lehrer yx besuchen
wird.
Die Dorfpresse sei im anrollen aber der Direktor dürfe gerne
auch
mitkommen.
Die Info an die Presse wäre gewesen „Aufgebrachter Vater
versucht
seinen Filius vor weiteren Mißhandlungen in der Schule zu
schützen“.
Während der Vater zur Klasse geht, sein Kind holt und die
Schule verläßt vergißt er nicht lautstark von seiner
Unternehmung
kunde zu geben. Zumindest in den zuführenden Gängen wie auch
drum
herum wäre ein wirklicher Untericht nicht mehr denkbar.
Außerhalb des Schulgeländes wird dann bereitwillig Auskunft an
die
Presse gegeben. Ich liebe unser Käseblättchen was man damit
erreichen
kann ist schier unglaublich und der einzige rasende Reporter
freut
sich immer wenn man ihn anruft und er mal was spannendes
berichten
kann.

Hmm. Ich kann ja deine Empörung über den betreffenden Lehrer verstehen, aber weshalb musst du dann gleich die ganze Schulee an den Pranger stellen? Vielleicht gibt es dort allerhand gute und engagierte Leherer, die die Handlungsweise des betreffenden Kollegen genauso verurteilen wie du?
Gruß Orchidee

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Hallo Kate,

ja, da sind wir uns einig, ich wollte auch nur auf diese Extremfälle hinweisen, es ist eben nicht immer möglich auf einen Körperkontakt zu verzichten.

Vlt. noch zwei Beispiele:

  • ich hatte mal einer Schülerin geholfen, sie gab mir beim Schuljahresschlußfest völlig unerwartet einen „Danke-Schön“-Kuss, ich denke nicht, dass das sexuelle Belästigung war, ein Außenstehender könnte es aber so auslegen

  • das Problem Sportunterricht wurde ja auch schon erwähnt. Ein Kollege hat in einer Elternversammlung das Problem angesprochen. Er hatte Sportunterricht auch bei den jungen Damen, also in der Pubertät, mit zunehmend weiblichen Formen. Die Schülerinnen, Eltern und Schulleitung haben dann beschlossen, dass bis zum Halbjahresende der Sportunterricht so weiter geht. Die Schülerinnen fanden des schade, dass „ihr“ Lehrer nich weiter unterrichten durfte.

Viele Grüße

Volker

Hallo,

bei diesem Vorgehen:

Ich würde mir die Geschichte so oder so ähnlich vorstellen:
Vater schlägt im Sekretariat der Schule auf und erklärt der Dame, das er in etwa 5 Minuten die Klasse xy bei Lehrer yx besuchen wird.
Die Dorfpresse sei im anrollen aber der Direktor dürfe gerne auch mitkommen.
Die Info an die Presse wäre gewesen „Aufgebrachter Vater versucht seinen Filius vor weiteren Mißhandlungen in der Schule zu schützen“.
Während der Vater zur Klasse geht, sein Kind holt und die
Schule verläßt vergißt er nicht lautstark von seiner
Unternehmung kunde zu geben. Zumindest in den zuführenden Gängen wie auch drum herum wäre ein wirklicher Untericht nicht mehr denkbar.
Außerhalb des Schulgeländes wird dann bereitwillig Auskunft an
die Presse gegeben. Ich liebe unser Käseblättchen was man damit
erreichen kann ist schier unglaublich und der einzige rasende Reporter freut sich immer wenn man ihn anruft und er mal was spannendes berichten kann.

… also, bei diesem Vorgehen könnte der Direktor als „Hausherr“ (oder jeder Lehrer / Hausmeister / Sekretärin als seine Vertreter) alle „ungebetenen Gäste“ der Schule und des Schulgeländes verweisen. Dies stellt nämlich nicht nur einen massiven Eingriff in den laufenden Schulbetrieb dar, es steht vielmehr zu befürchten, dass durch den „Einsatz“ der Presse auch die Persönlichkeitsrechte der (minderjährigen) Schüler gefährdet sind.
Die Schule ist angehalten, Schüler nicht nur auf dem Schulgelände, sondern auch in unmittelbarer Nähe zu schützen - ob nun vor Verkehrsunfällen (Wegesicherung im Rahmen der Möglichkeiten), vor „Rekrutierungsaktionen“ von Neonazis, Werbeveranstaltungen der ortsansässigen Fahrschule, Bibelverteilaktionen der Gideonen oder vor der Presse, die ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten Schüler (in ihrer „Funktion“ als Schüler) interviewt, fotografiert, in der Zeitung veröffentlicht (du ahnst vielleicht nicht, wie viele Kinder nicht durch ihre leiblichen Eltern / Väter / Mütter gefunden werden sollten und deshalb auch nicht auf einem Schulfoto in der Presse erscheinen sollten…)

Natürlich sollte man sich um sein Kind kümmern, wenn man denkt, dass es Hilfe benötigt (wie in der Situation, um die es hier ging). Allerdings sollte die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Mit so einem „Affenzirkus“ wird das nichts. Wie wär’s mit den „offiziellen“ Wegen?

(Was bisher noch gar nicht angesprochen wurde:
Was ist eigentlich dran an den Vorwürfen? Manches kommt in verzerrter / schönfärbender Version zu Hause an…

Ein Beispiel aus dem Schulleben:
Eine Mutter ruft den Direktor wegen der Deutschlehrerin an und beschwert sich, weil der Tochter verboten wurde, Shakespeare zu lesen. Shakespeare ist hohe Literatur, gehört zum Kulturgut und müsse auf jeden Fall gelesen werden. usw. usf.
Es stellt sich heraus, dass besagte Tochter im Deutschunterricht, unter der Bank, während etwas völlig anderes behandelt wurde, ein Buch (Shakespeare) gelesen hat. Insofern war das Verbot völlig gerechtfertigt - das hatte die Tochter aber geflissentlich verschwiegen…)

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Hallo!

Wenn du auf meinen Artikel antwortest, solltest du das gleiche
mit meinem Namen sehen. Wenn du dort „Artikel anzeigen“
anklickst, kannst du das Vorposting noch einmal lesen.
Allerdings nur dasjenige, auf das sich deine Antwort bezieht.

Noch besser: Man öffnet den Link „Antworten“ oder „Zitieren und Antworten“ mit der rechten Maustaste („In neuem Fenster öffnen“ oder „In neuer Registrierkarte öffnen“) und kann dann im ursprünglichen Fenster beliebig weitersurfen…

Michael

Abend orchidee!

Vielleicht ist in deinem Bundesland (welches?)

NRW, steht auch in meiner Vika.

Bin kein Jurist…)

Bin mir da im Moment auch unsicher aber ich werde dem nachgehen. Es
gibt so Dinge die mich einfach interessieren.

Hmm. Ich kann ja deine Empörung über den betreffenden Lehrer
verstehen, aber weshalb musst du dann gleich die ganze Schulee
an den Pranger stellen?

Sagen wir es so, genauso wie du überreagiert hast und gleich
Hausverbot ausgesprochen hast und die Schulordnung zur Hilfe rufst,
habe ich es auch.
Wenn wir uns nochmal das Orginalposting durchlesen ist es doch so,
dass mit Sicherheit schon Gespräche stattgefunden haben (vermute
ich mal).

Vielleicht gibt es dort allerhand gute
und engagierte Leherer, die die Handlungsweise des
betreffenden Kollegen genauso verurteilen wie du?

Ganz klar, und wegen einer einzelnen Unstimmigkeit würde ich sicher
nicht so handeln. Nur wenn ich das OP lese und mir dann vorstelle es
kommt immer noch zu Übergriffen, ja dann könnte ich schon mal ziemlich
unfair werden.

Gruß
Stefan

Hallöle!

es steht
vielmehr zu befürchten, dass durch den „Einsatz“ der Presse
auch die Persönlichkeitsrechte der (minderjährigen) Schüler
gefährdet sind.

Prust, das meinst du jetzt aber nicht ernst oder?

Die Schule ist angehalten, Schüler nicht nur auf dem
Schulgelände, sondern auch in unmittelbarer Nähe zu schützen -

Ebend und wenn die Lehrerin körperliche Übergriffe tätigt dann
sind viele Mittel legal. Sich da hinter irgendwelchen Schulordnungen
verstecken zu wollen kann es doch nicht sein.

wie viele
Kinder nicht durch ihre leiblichen Eltern / Väter / Mütter
gefunden werden sollten und deshalb auch nicht auf einem
Schulfoto in der Presse erscheinen sollten…)

Was hat das mit der Frage zu tun.

Allerdings sollte die Verhältnismäßigkeit gewahrt
bleiben.

Bei der Schilderung der OP halte ich mit meinem Vorgehen die
Verhältnismäßigkeit mehr als gewahrt.

Mit so einem „Affenzirkus“ wird das nichts. Wie wär’s
mit den „offiziellen“ Wegen?

Wenn mein Kind mich anruft (oder was auch immer) es wäre körperlich
gemaßregelt worden soll ich bitte was machen?
Sorry nee, ich gehe dann meinem Kind helfen, du für deinen Teil
kannst ja dann erstmal den Kultusminister anrufen, kriegt dein
Kind halt weiter auf die Rübe.

(Was bisher noch gar nicht angesprochen wurde:

Das muß auch gar nicht besprochen werden!

Es gibt eine Frage und die gilt es zu beantworten, ich werde nicht
beginnen hier jede Frage in Zweifel zu ziehen und ruminterpretieren
wie es gewesen sein könnte.

Ein Beispiel aus dem Schulleben:

Mag ja sein, nur wenn ich in jeder Frage mir erstmal meine eigene
Wahrheit suche dann können wir das Forum aufgeben!

Gruß
Stefan

Hallo,

Körperkontakt ist tabu (außer Hilfestellung im Sport).

Auch mich würde interessieren wo das steht.

Zum Einen in der Dienstordnung, in der in jedem Fall steht,
dass körperliche Züchtigung verboten ist.

Züchtigung und Körperkontakt sind aber zwei sehr verschiedene Dinge.

Was genau das ist, ist vermutlich Auslegungssache,

Das stimmt auf jeden Fall.

aber ich garantiere dir, dass das Packen am Hals jeder Anwalt dazu rechnen würde.

Jeder Anwalt der danach evtl. einen Prozess führen darf vielleicht, ob das jeder Richter auch so sieht, ist zu bezweifeln, vor allem wo dass immer auf die Umstände ankommt.
Ich habe auch schon einen renitenten Schüler gepackt und hinter mir her zum Direktor geschleppt. Man kann extremes Fehlverhalten eines Schülers auch als Nötigung der Mitschüler auffassen, gegen die man einschreiten muss.
Und wenn mir einer erzählt man könne das unter den real existierenden Bedingungen unserer Schulen immer mit ruhiger Gelassenheit erreichen, dann lebt der in einer Scheinwelt.

Zum anderen hat man uns schon vor 30 Jahren in der
Referendarzeit beigebracht, dass jegliche Form von
körperlicher Annäherung als Nötigung und ggf. als sexuelle
Annäherung verstanden werden kann und vermieden werden muss.

Zum Selbstschutz, um Missverständnisse und ärger zu vermeiden würde ich das genau so sagen, aber m.E. gibt es kein dahingehendes Verbot und bestimmt kein TABU.

Das geht so weit, dass man jungen männlichen Lehrern rät, nie
allein mit einer Schülerin bei geschlossener Tür im Raum zu
sein.

Das vermeide ich auch. Nur was mache ich wenn eine Schülerin mich um ein Gespräch unter vier Augen bittet?

Wer will mich daran hindern

Die Schulordnung.

Das bloße Hereinplatzen in den Unterricht stellte m. E. noch keine Hausfriedensbruch dar. Dazu ist eine Schule ein zu öffentliches Gebäude. Wenn man allerdings im Klassenraum steht, müsste man sich den Anweisungen des anwesenden Lehrers beugen, der jeweils in Vertretung des Hausherren (Direktor) handelt.

und welches Vergehen wiegt:schwerer,:das körperliche Maßregeln oder das hineinplatzen in den Unterricht.

Das ist eine ähnliche Frage wie: Was wiegt schwerer,
Schwarzfahren in der Bahn oder Klauen im Supermarkt. Das sind
zwei verschiedene Verstöße, die man nicht vergleichen kann.

Vergleichen nicht, aber gegeneinander aufwiegen wenn es einen zeitlichen Zusammenhang gibt. Wenn also das Hineinplatzen in den Unterricht (wohl so etwas wie eine Ordnungswidrigkeit) eine Tätlichkeit des Lehrers (Straftat) verhindern oder beenden könnte, dann würde der Schutz des höheren Rechtsgutes die Ordnungswidrikgeit sicher rechtfertigen. Nur ist dieser Fall hier nicht anzunehmen. Die Tätlichkeit wird in aller Regel schon vorbei sein und den Eltern stünden dann andere Mittel z. B. unter Einhaltung des Dienstweges zur Verfügung.

Gruß
Werner

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