Hallo,
ich kann nur für Hessen antworten:
es bleibt der Schule überlassen, wie sie die Klassen nennt.
Klassen brauchen nicht in a/b/c unterteilt zu werden (an unserer Schule heißen die Klassen: 5 MG und 6 AS (Initialen der Lehrer).
Im landesweiten Datenprogramm LUSD habe ich (d.h. die kleine Schulsekretärin mit wenig Kompetenzen) allerdings auf 6b und 5a zurückgegriffen, weil es mir einen komplizierten Arbeitsgang zu Beginn jedes Schuljahrs erspart. Dort übrigens ohne Lehrzeichen, weil da noch andere Buchstaben dazukommen, um den Schulzweig zu kennzeichnen und der Platz sonst nicht ausreichen würde.
Mit anderen Worten: es gibt kein Gesetz, dass das regelt.
Es wäre wohl gut für die Schule, wenn es in allen Klassen einheitlich geschehen würde, aber da die Lehrer für das Schreiben und Ausdrucken der Zeugnisse selbst verantwortlich sind, ist auch das nicht zwingend notwendig (außer die Schulleitung legt erhöhten Wert darauf).
Darf man fragen, was für ein Gedankengang diese Frage ausgelöst hat? - weil nach meinem Dafürhalten eine solche verbindliche Regel dann doch eine Reglementierungswut voraussetzt, die sogar die normale Reglementierung, die es jetzt schon gibt ,bei weitem übertrifft.
Gruß
Elke