Schuldenübersicht nach Todesfall - Woher bekommen?

Hallo,

meine Mutter ist vor kurzem gestorben, weshalb ich
nunmehr gezwungen bin, mich mit ihren Finanzen &
Schulden auseinanderzusetzen. Leider gehe ich darin
unter, da alles unvollständig und komplett unsortiert
ist.

Deshalb meine Frage:
Woher bekomme ich eine Übersicht, wo ich alle Gläubiger
meiner Mutter einsehen kann (inkl. der Beträge und am
besten noch inkl. der Telefonnummern der Gläubiger).

Und wieviel kostet soetwas?

Ich habe gehört, dass die Schufa soetwas macht, aber da
gibt es ein Problem: Einige der Forderungen gegen meine
Mutter wurden an Dritte verkauft (also an Rechtsanwälte
oder Firmen, die professionell Schulden eintreiben und
diese woanders abkaufen). Ich bräuchte also eine
Übersicht in der nicht nur die URSPRÜNGLICHEN Gläubiger
drinstehen, sondern auch ggf. jene NEUEN Gläubiger, die
die Forderung nur haben, weil sie sie von jemand
anderem abgekauft haben.

Ich brauche echt dringend Hilfe und hoffe deshalb auf
ein paar gute Ratschläge. Gehe nämlich sonst unter in
dem ganzen Chaos.

Vielen Dank im Voraus,
CS

Normaler weise hilft da das Amtsgericht oder Nachlassgericht weiter.
Schufa ist auch eine Möglichkeit.

Aber… wenn die Mutter nur Schulden hinterlassen hat und das wenn noch vorhandene Vermögen nicht ausreicht die Schulden zu bezahlen, dann sollte man das Ergbe ausschlagen, sonst hat man die Schulden als Erbe an der Backe.

Zum Ausschlagen des Erbe gibt es aber eine Frist …ich glaube 6 wochen.

Am besten du wendest dich an eine Schuldnerberatung. Die tragen alle Unterlagen zusammen.

Sonst bleibt dir nur alle Unterlagen durchsuchen und so nach Hinweisen auf die Gläubiger deiner Mutter hoffen. Meist bringt dich auch die Durchsicht der Kontoumsätze weiter. Eine aktuelle Schufaauskunft wäre sicher auch hilfreich.

Mögliche Gläubiger:

Banken
Sparkassen
Handyanbieter
Telefonanbieter
Stromanbieter
Versicherungen
Vermieter

Grus, darlina

Hallo,
das einzige, was mir spontan dazu einfiel, wäre auch die Schufa gewesen. Ich werde aber nochmal meine Mann fragen, der kennt sich dort auch (leider) etwas mit aus. Wir haben ja auch oder bzw. mein Mann muss auch an Gläuber zahlen. Wenn ich mehr weiß, melde ich mich nochmal.
Mir fällt gerade ein, das wir damals nach Hannover fahren mussten zum Amtsgericht, um einsehen zu können, was und wieviel offene Beträge es gibt, weil auch mein Mann damals die Übersicht verloren hatte. Versuch es dort vielleicht einmal.

Viel Glück, viel Erfolg und Kopf hoch :o)

Hallo CS,
wenn Ihre Mutter nicht schon ein Privatinsolvenzverfahren eröffnet hat, gibt es so eine Übersicht wahrscheinlich nicht. Auch die Einträge bei der Schufa haben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn es im Vermögen Ihrer Mutter nicht noch Immobilien gibt oder andere verlässliche Werte sollten Sie wohl sehr ernsthaft darüber nachdenken, die Erbschaft auszuschlagen (6 WOCHEN FRIST, auch wenn Sie vielleicht noch keinen vollständigen Überblick über den Nachlass haben.

mit Grüßen

UG

Hallo,
wir können Ihnen nur raten, sich einen groben Überblick über die Schulden Ihrer Mutter und dem Erbe Ihrer Mutter zu machen.

Haben Sie den Eindruck, daß die Schulden höher sind wie das zu erwartende Erbe, dann können Sie das Erbe ausschlagen. Diese Ausschlagen des Erbes müssen Sie dann bei einem Notar oder dem zuständigen Amtsgericht schriftlich innerhalb von 6 Wochen nach dem bekanntwerden der Schulden bekanntgeben.

Einen Teil der Forderungen werden Sie sicher über die Schufa in Erfahrung bringen können. Jedoch werden Sie aus dieser Aufstellung nur erfahren, wer die Schuldtitel hat eintragen lassen. Name und Anschrift des Gläubigers finden Sie darin nicht. Also auch keine Name und Anschrift der Firma oder des Rechtsanwalts der die Forderung jetzt besitzt. Sie müssen jedes Stück Papier Ihrer Mutter genau lesen und das ganze sytematisch sammeln und schriftlich niederschreiben um einen Überblick zu bekommen. Wie schon gesagt, sollten Sie feststellen, daß die Forderungen Ihrer finanziellen Möglichkeiten auch über das Erbe hinaus überfordern, dann können Sie das Erbe ausschlagen, dann werden die Schulden an den nächsten innerhalb der Erbfolge weitergereicht.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Hallo!
Zunächst mein Beileid.

Anscheinend haben Sie nur Schulden geerbt. Wenn der Tod Ihrer Mutter noch keine 6 Wochen her ist, können Sie die Erbschaft evtl. noch ausschlagen. Dann würden Sie kein Erbe werden und die Gläubiger laufen ins Leere. Allerdings wäre dann das positive Vermögen - so denn vorhanden - auch weg.

Es gilt hier jetzt dringend, eine persönliche Beratung bei einer Schuldnerberatung oder bei einem Anwalt in Anspruch zu nehmen. Leider haben Schuldnerberatungen oft Wartezeiten, der Anwalt kostet Geld.

Ich kann nicht weiterhelfen, weil es für mich unverantwortlich wäre, auf diesem Wege zu beraten.

Alles Gute
joachimd

Da habe ich keine Ahnung von.

Hallo,

ich werde deine Frage entweder heute nachmittag
oder am Mittwoch im Laufe des Tages beantworten.

MfG: Laszlo

Hallo,

es gibt keine solche Auskunft. Die Schufa hat nicht alle Gläubiger verzeichnet. Wenn die verstorbene Mutter schon eine Privatinsolvenz laufen hatte, weiss der Insolvenzverwalter, wer die Gläubiger sind.

Ansonsten bleibt nur die Möglichkeit entweder das Erbe auszuschlagen, dann ist man das ganze Problem los oder man nimmt das Erbe an und beschränkt die Annahme und die Schuldentilgung aber auf die Höhe des Nachlasses. Dann ist man sicher, dass man nicht aus eigener Tasche die Schulden bezahlen muss, aber man hat die ganze Arbeit mit den Gläubigern.

Dazu geht man innerhalb von 6 Wochen nach dem Todesfall zum Nachlassgericht, ansonsten hat man das gesamte Erbe, also auch die Schulden angenommen!

Hallo,

leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen. Bis auf die Schufa wüsste ich keine Institution die so etwas macht.
Sorry…

Gruß
Jan

P.s.: Entschuldige die späte Antwort, ich war im Urlaub!

hallo manuel,

sorry, dass ich mich erst jetzt melde… hoffe, du hast inzwischen etwas hilfreiches angeboten bekommen!? - ich kann dir da leider nicht helfen; es gibt da bestimmt eine beratungsstelle der arbeiterkammer, caritas oder so. oder vielleciht ist/war ein verwandter/bekannter mensch (engel?) an deiner seite, der dir in dem chaos beistand… ich hoffe es sehr.

alles gute und liebe für dich!
pulgita.

Hallo,
wenn das Erbe überschuldet ist, kannst du es ausschlagen. Ansonsten kannst du auch beim Amtsgericht eine Nachlassinsolvenz beantragen. Wende dich am besten ans Amtsgericht.
Wenn du das Erbe annimmst, erbst du auch die Schulden. Als möglicher Erbe kannst du die üblichen Auskunfteien anfragen: Schufa,Schuldenregister des Amtsgerichtes am Wohnort deiner Mutter, Creditreform, Infoscore, Bürgel. Adessen im Internet. Einmal im Jahr müssen dort kostenlose Auskünfte erteilt werden.
Man kann die Frist für die Erbausschlagung verlängern lassen, wenn die Übersicht über die Schulden fehlt und erst beschafft werden muss.
viele Grüße
MIcha