… Überholvorgang?
Tipps zu Wer trägt die Schuld? - Unfallhergang
Die innerorts befahrene Straße verläuft in Fahrtrichtung bergab, ist in beide Richtungen einspurig und über eine Wegstrecke von rund 1,2 km frei überschaubar.
Der später Geschädigte G erkannte vor sich auf seiner Fahrbahn zwei stehende Pkw und davor einen ebenfalls stehenden Bus. Da Gegenverkehr nicht erkennbar war, beabsichtigte der G, an diesen Fahrzeugen vorbeizufahren.
Nachdem der G den Überholvorgang bei dem in Fahrtrichtung als nächstes stehenden Fahrzeug bereits eingeleitet hatte und sich auf der Höhe des Fahrzeuges befand, fuhr dieses Fahrzeug plötzlich und ohne Vorankündigung an und scherte auf die Gegenfahrbahn aus, ohne hierbei auf das überholende Fahrzeug des G zu achten. Hierdurch kam es zur Kollision der beiden Fahrzeuge, wobei das anfahrende Fahrzeug mit der Vorderfront die Beifahrerseite des G erheblich beschädigte.
Wer ist Schuld?
Zusätzlich erschwerend hat G ohne Berücksichtigung seines Schadens und nach dem minimalen Schaden am anfahrenden Fahrzeug, durch den Schock und auf Drängen des Unfallverursachers ein Schuldanerkenntnis unterschrieben. Doch sofort nach Wegfall der Beeinträchtigung hat G diese widerrufen!
Rechtsfolgen der Schuldanerkenntnis?
Absolut verbindlich oder Beweislastumkehr?
Vielen Dank für eure Bemühungen im Voraus und viele Grüße