Schweigepflicht MDK

Hallo,

ich brauche dringend Hilfe!

Ich war zur Begutachtung beim MDK.
Dieser hat ohne mein Einverständnis das komplette Gutachten incl. Anamnese, Berufsanamnese, allgemeine soziale Anamnese, Vorerkrankungen, Entwicklung der aktuellen Erkrankung, aktuelle Beschwerden, vegetative Anamnese, Befund usw. an meine Krankenkasse geschickt. Ich habe keine Einverständniserklärung unterschrieben, welche erlaubt, dass das Gutachten mit sämtlichen Informationen an meine Krankenkasse weitergeleitet werden darf. Darf der MDK nicht nur den Vorschlag der Vorgehensweise an die Kasse schicken, anstatt den kompletten Befund? Wie sieht das mit der Schweigepflicht von Ärzten aus? Ich habe die Ärzte vom MDK nicht von ihrer Schweigepflicht entbunden!

Für Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichem Gruß

Hallo,
MDK: Medizinischer Dienst der Krankenkasse.
Dass bedeutet, dass alles was er feststellt direkt an die Kasse geht! Mit Deinem Antrag, bei dem dieser Dienst aktiv werden musste, hat der MDK die Pflicht seine kompletten Ergebnisse an die Kasse weiter zu leiten.
Liebe Grüße
Vita

Hallo Vita,

vielen Dank für Deine Hilfe.

Liebe Grüße

catwoman1975

hallo,
du brauchst die ärzte nicht von ihrer schweigepflicht zu entbinden, da der auftraggeber des gutachtens deine krankenkasse ist.
und die hat die unterlagen vertraulich zu behandeln.
und du kannst die begutachtung auch nicht verweigern, da du an der wiederherstellung deiner gesundheit aktiv mitarbeiten musst.
also…alles korrekt gelaufen.
gruß,
nils

Hallo Nils,

vielen Dank für Deine Antwort.
Wenn die Krankenkasse die Unterlagen vertraulich behandelt, ist das o.k. Manche Versicherungen versuchen nämlich auf diesem Wege an vertrauliche Daten zu kommen. Aber dann brauche ich mir da ja keine Gedanken zu machen.

Viele Grüße

catwoman1975

hallo,
ja…sehr gut…so ist es

Hallo catwoman 1975

Auch bei mir hat der MDK im Dezember 2010 das komplette Gutachten mit Befund/Krankenhausberichten an die KK geschickt.
Inzwischen habe ich mich an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz gewandt und habe ihm den Vorgang per Fax geschildert und der prüft nun das Vorgehen der KK und die des MDK anhand der von mir übermittelten Kopien zu dem Vorgängen. Denn der MDK darf der KK nur das Ergebnis der Begutachtung mitteilen. Die Krankenkassen dürfen diejenige Informationen nicht erhalten, die der MDK erheben darf.
Da durch die Übersendung des MDK eine unzufässige Einsichtnahme der KK gegeben ist, hast du die Möglichkeit über den Datenschutzbeauftragten dagegen anzugehen.
Für die Barmer GEK ist der Datenschutzbeauftragte Bund, Husarenstraße30,53117 Bonn, www.datenschutz.bund.de, zuständig. Für die anderen kassen der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, Referat 3 Postfach 200444, 40102 Düsseldorf, www.Idi.nrw.de
Mach wegen der unzulässigen Weitergabe den MDK und deine KK mit dem zuständigen Datenschutzbeauftragten bekannt. Nur so kann man als Betroffener gegen diese Praxis vorgehen.
Liebe Grüße
Schaddiedageine

Hallo Schaddie,

vielen lieben Dank für Deinen Rat.

Viele Grüße

catwoman1975

Gruß zurück…
Wenn du noch Fragen hast wegen des ganzen unangenehmen Prozederes mit dem Datenschutzbeauftragten dann kannst du Kontakt zu mir aufnehmen. Ich bin gerne bereit weiterzuhelfen zumal ich selbst alle Informationen im Internet zusammengesucht habe und gravierende Datenverstösse meiner Kasse nur durch Zufall aufgespürt habe.
Alles Gute und viel Erfolg - nur gemeinsam sind wir stark!
Schaddie

Hallo Schaddie,

vielen Dank für Deine Unterstützung!
Gut zu wissen, dass man nicht alleine ist.

Liebe Grüße
catwoman1975

Hallo, catwomen1975,

ich habe von dir heute Fragen wegen Infos zum Datenschutzbeauftragten und wie du vorgehen kannst erhalten.
Du kannst die angegebene Internetadresse für die entsprechende KK aufrufen und deine Erfahrungen mit dem MDK und der KK schriftlich schildern, dann greift das Datenschutzbeauftragte den Vorgang auf. Dazu benötigt er zusätzlich die Kopien des Vorgangs, also das Schreiben, auf dem der MDK der KK alles und nicht nur den Befund mitteilt. Du kannst aber auch im Vorfeld anrufen und einem Mitarbeiter des Datenschutzes den Vorgang schildern. Für die Barmer ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Tel: 0228-81995-511 zuständig.
Für die anderen KK der Landesbeauftragte für Datenschutz NRW Tel:0211-38424-0
Die Mitarbeiter werden auf deine Bitte hin und mit deinem Einverständnis gegenüber der KK und dem MDK bei dem vorliegenden Verstoß tätig. Solltest du irgendwann im Rahmen eines Selbstaukunftsbogen zum Beispiel wegen eines Kurantrages oder nach einem Krankenhausaufenthalt deine Ärzte gegenüber der KK von der Schweigepflicht entbunden haben oder zugestimmt haben, dass die KK weitere Informationen von Krankenhäusern oder Ärzten anfordern darf, sollest du diese widerrufen. Denn dadurch kann die Kasse an Informationen zu deinem Gesundheitszustand kommen, bis hin zu konkreten Behandlungsunterlagen.
Du kannst gegen den Verstoß also nur über den Datenschutz vorgehen- ohne dass dir Nachteile entstehen. Denn es sind deine schützenswerte Daten, über die die KK auch nicht über den MDK informiert werden darf.
Also: an ins Internet oder ans Telefon und Kontakt aufnehmen.
Viel Erfolg dabei
Schaddie

Hallo Schaddie,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

Viele Grüße

catwoman1975

Hallo ctwoman1975,
ich habe deine Nachricht vom 6.01.2011 gegen 22:16 bekommen und möchte kurz antworten. Das, was die Kassen und der MDK mit einem machen ist so nicht in Ordnung und man muss wirklich Glück haben um einen kompetenten Arzt beim MDK zu finden. Auf jeden Fall hast du das Recht auf die Untersuchung und Begutachtung durch einen Facharzt. Dass dich zwei Ärzte „begutachtet“ haben finde ich eigenartig.
Auch wie alles abgelaufen ist.
Jedenfalls kann die Kasse dir vorerst das KG nicht streichen, wie ich ja bereits geschildert habe.
Allerdings ist es so, dass das Gutachten des MDK für die Krankenkasse grundsätzlich verbindlich ist. Bestehen zwischen dem behandelnden Vertragsarzt und dem MDK Meinungsverschiedenheiten, kann der Vertragsarzt unter schriftlicher Darlegung seiner Gründe bei der Krankenkasse eine erneute Entscheidung auf Basis eines Zweitgutachtens beantragen. Der Versicherte kann die aufgrund des Gutachtens getroffene Entscheidung der Krankenkasse anfechten, wenn er dadurch beschwert ist. Dazu muss dein Arzt seine gegenteilige Ansicht untermauern und nicht nur seine zuvor abgegebene Einschätzung in der Folgezeit kommentarlos wiederholen.
Ich denke, dein Arzt ist richtig vorgegangen und hat seine gegeteilige Meinung untermauert, und du wirst deshalb erneut zum MDK einbestellt. Frage den MDK Arzt im Beisein deines Begleiters nach seiner Fachrichtung. Gebe dich offen, beschreibe ruig deinen Gesundheitszustand und die daraus entstandenen Probleme. Der MDK Arzt ist auch nur ein Mensch und wenn du Glück hast, ein kompetenter Arzt der seinen Beruf ernst nimmt. So was gibt es bei denen auch.
Auf jeden Fall wünsche ich dir alles Gute und dass deine Reha doch noch genehmigt wird, damit zu zu Ruhe kommst.
Viele Grüße
Schaddie

Hallo Schaddie,

vielen Dank für Deine Nachricht.
Ich hoffe, das sich alles zum Guten wendet.

Liebe Grüße

catwoman1975