Selbständigkeit aufgeben

Hallo zusammen. Wie ist denn das Procedere, wenn jemand seine Selbständigkeit aufgibt. Muß derjenige a) erstmal zum Sozialamt, um über die Runden zu kommen (gibt es Sozialamt überhaupt noch?) oder b) gleich zum Arbeitsamt, um sich arbeitssuchend zu melden. Ist derjenige durch Sozialamt bzw. Arbeitsamt dann krankenversichert? Danke schön für Antworten.

Hallo,

warum aufgeben? Erst mal ne Nullmeldung ans Finanzamt und gut ist. Man spart die Gewerbeabmeldung etc.

Dann geht der Weg zur Arbeitsagentur. Dort ALG II beantragen (weil Umsätze = 0). Mit den Bescheinigungen vom Amt zur Wohngeldstelle.

Thema Krankenversicherung. Wenn man privat versichert war, dann wirds problematisch, man bezahlt erst mal selbst weiter (wenn ich mich irre, bitte korrigieren). Dasselbe gilt für freiwillig Versicherte der GKV.

Aber als Mittelloser gibt es sicher einen Weg zurück in die GKV. Zum Beispiel einen Monat Angestellter sein, wie auch immer. Dann ist man automatisch wieder pflichtversichert und nach der Kündigung erfolgt der übliche Weg über die Arbeitsagentur.

Gruß
André

Hi,

Thema Krankenversicherung. Wenn man privat versichert war,
dann wirds problematisch, man bezahlt erst mal selbst weiter
(wenn ich mich irre, bitte korrigieren).

http://www.wdr.de/tv/markt/service/berichte/20031110…

Grüße,
J~

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Hallo Jame~,

Zitat aus der Seite:
„Arbeitslose, die Arbeitslosengeld beziehen, werden vom Arbeitsamt automatisch bei der GKV versichert“

Nur zum besseren Verständnis für mich: die ICH-AG würde nach 11 Monaten aufgegeben und wenn man sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos meldet und ALG 2 bezieht (bzw. 1/2 Monat Arbeitslosengeld ist noch „da“), würde das greifen?

Oder ist „Arbeitslosengeld“ da explizit Arbeitslosengeld und nicht ALG2?

Der Beitrag ist vom November 2003, da gab es das ALG2 ja noch nicht.

Viele Grüße
Silvia