SEPA Überweisung zurück gebucht durch Bank

Hallo,

folgende Situation:
E erhällt eine SEPA Überweisung durch seinen Kunden K.
K überwisse mit der richtigen IBAN und BIC, aber in der Adresse gibt er den falschen Ort von E als Empfänger an.
Die Bank schreibt den Betrag E am 23.06. gut.
Die Bank bucht den Betrag am 24.06. wieder dem Konto vom E ab, mit der Begründung das die Anschrift falsch sei und schickt das Geld zurück.

Nun meine Fragen:
a) Darf dies die Bank tun? Denn massgeblich sind doch nur die IBAN und die BIC Nummer? Name und Anschrift sind doch nur Optional?
b) Was kann ich nun gegen die negativen Folgen unternehmen, denn die Bank führt das Konto nun in der Überziehung und verlangt Zinsen hierfür, bzw. Gebühren für die Rückbuchung die ich ja nicht zu vertrenten habe?
Wenn ich es richtig verstanden habe dann wäre es für mich als Überweisenden nur möglich eine Überweisung zurück nzu rufen wenn der Empfänger zustimmt? Nach Gutschrift auf dem Empfängerkonto gilt das Geld als weg und kann nicht mehr zurück gerufen werden.

Ich würde mich sehr über Unterstützung freuen. Es handelt sich um eine Raiffeisenbank, falls dies eine relevante Information sein sollte?

Beste Grüße aus München

Hallo, habe gerade Ihre Anfage gelesen; bin in Sachen „internationaler Zahlungsverkehr“ nicht mehr auf dem aktuellen Stand, da ich zwar im Bankbereich tätig bin, allerdings seit mehreren Jahren im Fondsbereich tätig bin; hinsichtlich der Überweisungen im nationalen Zahlungsverkehr dürfte sich aber nichts geändert haben. Bin kein Jurist, aber meine Einschätzung folgt:

a) im NATIONALEN Zahlungsverkehr wurde zu meinen Zeiten ein Abgleich zwischen dem angegebenen Kontoinhaber + der Richtigkeit der Kontonummer / BLZ vorgenommen; sofern der Empfängername nicht mit dem angegebenen Empfänger identisch war, wurde der Betrag dem Konto i.d.Regel erst gar nicht gut geschrieben. Sofern doch eine „Falschbuchung“ erfolgt ist, ist eine Rückbuchung durch die Bank meines Wissens schon rechtmäßig …

(Beim internationalen Zahlugnsverkehr wurden „zu meinen Zeiten“ noch grosse DIN-A4 Formulare für ausländischen Zahlungsverkehr verwendet; inwieweit hier die Adresse noch überprüft wurde, kann ich leider nicht sagen)

b) Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bank unrechtmäßig einfach einen Betrag zurück sendet; somit sind die Überziehungszinsen durch Sie zu tragen. Gebühren für die Rückbuchung werden wahrscheinlich eher dem Kunden K belastet und nicht dem Empfänger E, oder ? (wie bereits geschrieben, wäre im nationalen Zahlungsverkehr warscheinlich erst gar keine Gutschrift erfolgt bzw. die Rückbuchung kostenlos vorgenommen worden.

Hinsichtlich „Rückruf“ ist Ihre Aussage korrekt; wenn eine Buchung dem korrekten Empfänger gutgeschrieben wurde, kann der Versender des Geldes den Betrag nicht mehr zurück rufen. Ein Rückruf durch den Versender ist nur so lange möglich, wie das Geld noch nicht auf dem Empfängerkonto verbucht wurde. Sofern eine Verbuchung erfolgt ist, muss der Empfänger die Rücksendung an den Absender des Geldes vornehmen (und natürlich dann auch die Kosten für die Rücküberweisung) tragen.

Tut mir leid, wenn ich gerade in Hinsicht auf den internationalen Zahlungsverkehr hier nicht spezifizierter Weiterhelfen kann.

Aber evtl. hilft die Aussage hier ja weiter; PS: Haben Sie vielleicht eine Rechtschutzversicherung mit einer kostenlosen Rechtshotline ? Vielleicht kann man Ihnen hier auch einen Hinweis über die Rechtslage geben …

Beste Grüße zurück aus Frankfurt

Hallo nach München,

einmal vorweg, ich muß dich enttäuschen. Dieses ist vermutlich passiert:
Die Empfängerbank, also die Bank von E führte eine Überprüfung durch (meist automatisch), ob die übermittelte Kontoverbindung mit den Daten des Empfängers übereinstimmen. Dieses war nicht der Fall (Ort war falsch) und die Bank nimmt an, dass das Geld eventuell einem unrechtmäßigem Empfänger gutgeschrieben wurde, und sendet es deswegen sicherheitshalber zurück.

zu a) - Darf die Bank das tun? -> Ja, sie muß warscheinlich sogar, denn

  • Name und Anschrift sind nicht optional, alle Angaben, die die Bank fordert, MÜSSEN korrekt ausgefüllt sein, sind also Pflichtfelder.

zu b) - bzgl. Sollzinsen, Gebühren und wer sie zu vertreten hat: Da du den Ort falsch angegeben hast, liegt der Fehler nunmal bei Dir, du hast durch deine versehentliche Falschangabe die Rückbuchung ausgelöst und damit auch zu vertreten.

  • bzgl. Rückbuchung auf Deinen Wunsch: Es stimmt: ist das Geld, das du überwiesen hast, beim Empfänger gebucht, ist es „weg“. Allerdings gilt dies nur, wenn die Angaben auf deiner Überweisung für die Bank als richtig anerkannt werden, also z.B. die Kontonummer existiert oder, falls die Empfängerbank einen Abgleich von Kontoverbindung und Empfängerdaten (wie vermutlich oben) vornimmt, auch dieses übereinstimmt.
    Der Unterschied besteht darin, daß im geschilderten Problemfall die BANK DES EMPFÄNGERS eine Überweisung nicht einwandfrei zuordnen kann. Schreibt sie den Betrag trotzdem gut und dies war falsch, dann haftet sie für die Folgen. Führt eine Bank diese Überprüfungen generell nicht durch, wärest DU bei Falschangaben und dadurch entstehende Falschbuchungen haftbar; - bzgl. Frage b Teil 2 hat eine für die Bank einwandfreie Zuordnung stattgefunden, aber du hast es dir sozusagen anders überlegt (aus welchen Gründen auch immer), d.h. du wärest verantwortlich, haftest daher auch für die Folgen und müstest deine Ansprüche zivilrechtlich klären.

Meine Meinung: Klar ärgerst du dich, weil nur wegen einer falschen Angabe Kosten und Unannehmlichkeiten auf dich zugekommen sind. Allerdings dient diese Maßnahme nur zur Sicherheit der (überweisenden) Kunden, (und leider macht nicht mehr jede Bank diese Überprüfung). Vergleichbar mit Airbag und Sicherheitsgurt im Auto. Hast du einen schweren Unfall, retten dir diese vielleicht das Leben. Fährst du mit geringer Geschwindigkeit gegen eine kleine Mauer, wo vielleicht nix weiter passiert wäre, hast du durch die Sicherheitssysteme plötzlich einen blauen Fleck an der Schulter und ne verbogene Brille - und ärgerst dich natürlich! Ist einfach Pech, nächstes Mal besser machen, sorry!

Gruß,
Anne.

oh, kann leider nicht weiterhelfen, ist nicht mein gebiet-glg eisi

Hallo Ichmagwissen,

ich kann leider Ihre Rolle nicht verstehen; wenn Sie, wie unten behauptet, der Überweisende sind, dann kann doch Ihr Konto durch eine zurückgegebene resp. -erhaltene Überweisung nicht im Soll sein; vielleicht können Sie dies zur besseren Verständlichkeit der Situation klarstellen.
Schönes Wochenende
HJR

Hallo nach München,

einmal vorweg, ich muß dich enttäuschen. Dieses ist vermutlich
passiert:
Die Empfängerbank, also die Bank von E führte eine Überprüfung
durch (meist automatisch), ob die übermittelte Kontoverbindung
mit den Daten des Empfängers übereinstimmen. Dieses war nicht
der Fall (Ort war falsch) und die Bank nimmt an, dass das Geld
eventuell einem unrechtmäßigem Empfänger gutgeschrieben wurde,
und sendet es deswegen sicherheitshalber zurück.

zu a) - Darf die Bank das tun? -> Ja, sie muß warscheinlich
sogar, denn

  • Name und Anschrift sind nicht optional, alle Angaben, die
    die Bank fordert, MÜSSEN korrekt ausgefüllt sein, sind also
    Pflichtfelder.

zu b) - bzgl. Sollzinsen, Gebühren und wer sie zu vertreten
hat: Da du den Ort falsch angegeben hast, liegt der Fehler
nunmal bei Dir, du hast durch deine versehentliche
Falschangabe die Rückbuchung ausgelöst und damit auch zu
vertreten.

  • bzgl. Rückbuchung auf Deinen Wunsch: Es stimmt: ist das
    Geld, das du überwiesen hast, beim Empfänger gebucht, ist es
    „weg“. Allerdings gilt dies nur, wenn die Angaben auf deiner
    Überweisung für die Bank als richtig anerkannt werden, also
    z.B. die Kontonummer existiert oder, falls die Empfängerbank
    einen Abgleich von Kontoverbindung und Empfängerdaten (wie
    vermutlich oben) vornimmt, auch dieses übereinstimmt.
    Der Unterschied besteht darin, daß im geschilderten
    Problemfall die BANK DES EMPFÄNGERS eine Überweisung nicht
    einwandfrei zuordnen kann. Schreibt sie den Betrag trotzdem
    gut und dies war falsch, dann haftet sie für die Folgen.

Hallo Anne,

vielen Dank für die Antwort!
In dem Fall bin ich aber der Empfänger und mein Kunde der zahlende. Wenn ich ehrlich bin sehe ich daher nicht was ich falsch gemacht haben soll?
Ich hätte mir zumindest erwartet dass die Bank bei mir nachfragen muss, was mit der Überweisung ist bevor die was zurück buchen!
Daher wurde der Fehler nicht von mir begangen! Meiner Meinung nach muss die Bank vor einer Gutschrift prüfen ob die Überweisung rechtmäßig ist und kann nicht einfach am nächsten Tag wieder zurück buchen.

Auf alle Fälle Danke für die Ausführliche Antwort!

Beste Grüße aus München

Hallo HJR,

anscheinend war die Formulierung missverständlich, sorry!
Ich bin der Empfänger der Überweisung und hatte die Gutschrift erhalten, die die Bank am nächsten Tag wieder zurück geschickt hat. Meiner Meinung ist dies nicht zulässig, aber deswegen eben halt die Fragen :wink:

Beste Grüße und schönes Wochenende

so und nun zur Antwort; die Angabe des Wohnortes ist in der Tat nicht obligatorisch. Wenn der Wohnort aber falsch angegeben ist, dann kann die Bank dies als Argument/Vorwand einer Zurückweisung (Nichtgutschrift) verwenden. Dies hängt u. a. von der ind. Risikobeurteilung, Höhe und Üblichkeit des Betrages usw. ab. Vernünftigerweise hätte das Institut Rücksprache mit Ihnen halten sollen, um die Sachlage zu klären. Entweder ist die Bank kleinlich oder Ihr Verhältnis zur Bank angespannt, so dass die Zeichen auf Trennung stehen, insbesondere auch dann, wenn das Institut auch nachträglich nicht kompromißbereit ist.
Drücken wir der deutschen Mannschaft die Daumen für einen besseren Ausgang des Achtelfinalspiels
HJR

Hallo nach München!

Sorry, ich habe nicht erkannt, daß du die Frage als Empfänger der schiefgelaufenen Überweisung stellst.

Als Empfänger sieht die Sache für Dich eventuell etwas anders aus:

  • Du schreibst, die Bank hat Dir Gebühren für die Rückbuchung belastet, die sie wg. falscher Adresse zurückgegeben hat: DAS DARF SIE NICHT! Also, ab zur Bank!

  • Bzgl. Dir berechnete Sollzinsen: Ich nehme an, du hast Geld abgehoben oder überwiesen. Solltest du dieses getan haben, NACHDEM du GESEHEN hast, daß die SEPA-Überweisung bei dir gebucht wurde, hast du gute Chancen, Dir die Sollzinsen, die diesen abgehobenen oder überwiesenen Betrag betreffen, erstattet zu bekommen! Ob du ansonsten Schadensanspruch aus der Rücküberweisung dieses Betrages hast, klärt ein Blick in die AGB / Richtlininen für Überweisungsverkehr der Bank!
    Hast du Abhebungen oder Überweisungen getätigt, BEVOR du gesehen hast, daß die betreffende SEPA-Überweisung gebucht wurde, also „in Erwartung des Betrages“, gehst du warscheinlich leer aus. Allerdings lohnt auch hier ein Blick in die Richtlinien für Überweisungen, wie die Bank bei Rückbuchungen zu verfahren hat, diese sind jedoch nicht für jede Bank einheitlich. In Bezug auf die Überweisungen muß darin geklärt sein, ob und wielange eine bereits auf dem Konto verbuchte Überweisung zurückgebucht werden kann und in wieweit deine Bank für Folgeschäden regresspflichtig ist.

Ach ja; daß die Bank dich als Empfänger nicht fragen kann, ob dir das Geld zusteht, ist doch klar, oder? Wenn ich 100 Kunden anrufe, und sage, ich habe hier eventuell Geld für Sie, aber ich bin mir wegen falscher Angaben nicht sicher, soll ichs trotzdem bei Ihnen verbuchen? … Wieviele glaubst du, würden NEIN sagen? Und für alle falschen Jas haftet die Bank. Naja, bei Dir ists besonders blöd gelaufen mit nur falscher Adresse, meistens sind es ja Fehler in der Kontonummer oder BLZ.

Hoffe, ich konnte dir noch helfen,

Gruß,
Anne.

Hallo,

folgende Situation:
E erhällt eine SEPA Überweisung durch seinen Kunden K.
K überwisse mit der richtigen IBAN und BIC, aber in der
Adresse gibt er den falschen Ort von E als Empfänger an.
Die Bank schreibt den Betrag E am 23.06. gut.
Die Bank bucht den Betrag am 24.06. wieder dem Konto vom E ab,
mit der Begründung das die Anschrift falsch sei und schickt
das Geld zurück.

Nun meine Fragen:
a) Darf dies die Bank tun? Denn massgeblich sind doch nur die
IBAN und die BIC Nummer? Name und Anschrift sind doch nur
Optional? Dies ist korrekt.

Scheinbar ist die Bank noch nicht richtig auf SEPA
eingestellt. Sie hat die SEPA-Überweisung auf normale
Überweisung geändert, dann fiel die falsche Adresse
auf.
Auch bei normalen Überweisungen sollte die BLZ und die
Kontonummer ausreiche. Nur bei Unstimmigkeiten wird
nach Name und Ort gesucht.

b) Was kann ich nun gegen die negativen Folgen unternehmen,
denn die Bank führt das Konto nun in der Überziehung und
verlangt Zinsen hierfür, bzw. Gebühren für die Rückbuchung die
ich ja nicht zu vertrenten habe?

Entweder mit der Bank reden, oder den Zahlungspflichtigen in Regreß nehmen, denn der hat
den Fehler verursacht.

Wenn ich es richtig verstanden habe dann wäre es für mich als
Überweisenden nur möglich eine Überweisung zurück nzu rufen
wenn der Empfänger zustimmt? Nach Gutschrift auf dem
Empfängerkonto gilt das Geld als weg und kann nicht mehr
zurück gerufen werden.

So ohneweiteres darf auch die Bank keine Überweisung
zurück schicken.

Ich würde mich sehr über Unterstützung freuen. Es handelt sich
um eine Raiffeisenbank, falls dies eine relevante Information
sein sollte?

Beste Grüße aus München

Bei der SEPA-Überweisung muss die Bank keinen Nummer/Namen abgleich vornehmen. Sie kann dies aber dennoch tun. Wenn Es sich ihrer Meinung nach um eine Fehlbuchung handelt, kann sie es auch wieder stornieren. Ich hätte als verantwortlicher Banker zwar nicht ohne Rückfrage abgebucht, aber rechtlich ist dies m. E. nach möglich. Da bei abweichender Adresse eine Fehlbuchung wahrscheinlich ist, besonders in München, wo es doch zahlreiche Leute mit gleichem Namen aber anderer Adresse gibt.

Da ich kein Jurist bin und auch mit solchen Fällen nicht direkt befasst bin, kann ich jedoch für die juristische Richtigkeit der Antwort nicht garantieren
mfG

Hallo nach München,

bitte entschuldige die lange Bearbeitungszeit. Erst habe ich ewig meine Mail nicht mehr abgefragt - und dann musste ich erst in unserer Auslandszahlungsverkehrsabteilung nachfragen.
So einen Fall hatte ich selber noch nie. Also: leider ist nicht nur BIC und IBAN entsheidend, im Auslandsverkehr kann die Bank schon reagieren wenn sie einen „begründeten Verdacht“ hat, dass die Zahlung nicht i.O. ist. Ein falscher Buchstabe im Namen kann da schon reichen - wenn die Bankk superpingelig ist. Wegen eienem falschen Ort die Zahlung zu stornieren hat die Kollegen bei uns entsetzt. Würde bei uns keiner machen.
Aber, sorry: zu a.) rein formaljuristisch ist die Bank im Recht, auch wenn sie hier offenbar völlig überreagiert.
Somit kannst DU: zu b.) absolut nix gegen die Überziehungszinsen machen.
Aber ich persönlich würde mir c.) dringend eine andere Bank suchen.

Herzliche Grüße
Thommy