Sohn von Vermieterin geht in Wohnung ohne Erlaubnis

Hallo zusammen . 
Folgendes Problem:
„sie“ wohnt seit 3 Jahren in einer EinliegerWohnung.
da sie ab Oktober in ein Haus ziehen möchte ,
informierte sie Ihre Vermieterin das sie kündigen möchte. 

Dann ging der Spuck los.
Der Sohn der Vermieterin rief wegen jedem Pups an.
( der Sohn ist auch noch ihr Ex Chef. Daher ist das Verhältnis eh angespannt)

Einmal hatte ich nicht abgewaschen, dann stank wohl der gelbe Sack! (stimmt nicht)
darauf beschwerte sie sich, dass es ja nicht sein kann das jeder in ihre Wohnung geht.

zack eine Woche später war die Kündigung im briefkasten. Ohne einen Grund zu nennen.
jede Woche kommt jetzt was neues. Meine Vermieterin beschwert sich wegen allem.
Sie würde Lebensmittel wegwerfen obwohl ich wüsste das es 30 Grad sind und sich Maden bilden, ( die Mülltonne steht in der Garage)
Sie würde die dachterasse nutzen obwohl mir das untersagt ist.
Sie nutzt die seit 3 Jahren. Und ihre Vermieterin war bei vielen Nutzungen dabei!

sie hat jetzt einen Termin beim Mieterschutz Bund Gemacht. Leider erst möglich in 3 Wochen.
in dem neuen Brief von der Vermieterin steht drin das sie mit ihrem Sohn eine Besichtigung 
machen möchte. In zwei Wochen. 
Wie kann ich den Termin verschieben? Und sie will als Zeugen ihren Sohn mitnehmen. 
Sie möchte mit Ihrem Ex Chef aber verständlicher weise keine Wohnungsabnahme machen.
und warum in 3 Wochen? Mietvertrag endet in 8 Wochen! 

Wie formuliert sie  jetzt ein Anschreiben? 
Mit den Punkten: 
-Nicht mehr die Wohnung einfach betreten!
-Keine Abnahme durch EX-Chef
-Zeit Aufschub da Anwalt Termin erst in 2 Wochen!

hilfe

hallo.

Folgendes Problem:
„sie“ wohnt seit 3 Jahren in einer EinliegerWohnung.
da sie ab Oktober in ein Haus ziehen möchte ,
informierte sie Ihre Vermieterin das sie kündigen möchte. 

hat sie (die mieterin) denn eine fristgerechte kündigung geschrieben?

Dann ging der Spuck los.
Der Sohn der Vermieterin rief wegen jedem Pups an.
( der Sohn ist auch noch ihr Ex Chef. Daher ist das Verhältnis
eh angespannt)

Einmal hatte ich sie nicht abgewaschen, dann stank wohl der gelbe
Sack! (stimmt nicht)
darauf beschwerte sie sich, dass es ja nicht sein kann das
jeder in ihre Wohnung geht.

wie… die vermieterin (respektive ihr sohn) hat die wohnung „inspiziert“ und dabei den nicht gemachten abwasch bemerkt?
läßt sich beweisen, daß die wohnung unerlaubt betreten wurde? das würde eine fristlose kündigung seitens des mieters rechtfertigen.
ansonsten: schloß austauschen!

zack eine Woche später war die Kündigung im briefkasten. Ohne
einen Grund zu nennen.

nach § 573, absatz 3 BGB ist ein kündigungsgrund anzugeben.
auf einen kündigungsgrund kann unter bestimmten umständen verzichtet werden. dazu muß der vermieter im selben haus wohnen und es darf in diesem haus nur zwei wohnungen geben (§ 573a, absatz 1 BGB).
das muß dann allerdings auch in der kündigung stehen (§ 573a, absatz 3 BGB):
(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.
außerdem:
die kündigungsfrist verlängert sich um drei monate, wenn gemäß § 573a BGB gekündigt wurde.

jede Woche kommt jetzt was neues. Meine Ihre Vermieterin beschwert
sich wegen allem.
Sie würde Lebensmittel wegwerfen obwohl ich sie wüsste das es 30
Grad sind und sich Maden bilden, ( die Mülltonne steht in der
Garage)

die biotonne ist u.a. für lebensmittel gedacht. im sommer sind natürlich ein paar besonderheiten zu beachten. siehe z.b. hier http://www.stadtreinigung-hh.de/srhh/opencms/privatk…
ich persönlich halte nichts von diesen tonnen, und ich halte auch nichts davon, essen wegzuwerfen. aber das tut hier nichts zur sache.

Sie würde die dachterasse nutzen obwohl mir ihr das untersagt ist.
Sie nutzt die seit 3 Jahren. Und ihre Vermieterin war bei
vielen Nutzungen dabei!

gehört die terrasse denn zur mietsache?

in dem neuen Brief von der Vermieterin steht drin das sie mit
ihrem Sohn eine Besichtigung 
machen möchte. In zwei Wochen. 
Wie kann ich den Termin verschieben? Und sie will als Zeugen
ihren Sohn mitnehmen. 
Sie möchte mit Ihrem Ex Chef aber verständlicher weise keine
Wohnungsabnahme machen.

das ist keine wohnungsabnahme. es kann höchstens eine allgemeine besichtigung sein. der vermieter will sich vom zustand der mietsache ein bild machen und nach drei jahren darf er das auch prinzipiell. eine ankündigung zwei wochen vorher ist auch sehr großzügig.
allerdings darf der mieter den termin absagen, wenn er ihm nicht paßt. gleichzeitig muß er einen ausweichtermin vorschlagen.
der sohn darf mit in die wohnung, aber nicht ohne die vermieterin.

und warum in 3 Wochen? Mietvertrag endet in 8 Wochen! 

ob der mietvertrag in 8 wochen endet, ist nicht sicher. dazu muß die kündigung des vermieters wirksam sein, was sie anscheinend nicht ist.
nicht daß der vermieter im oktober hergeht und sagt „hoppla, die kündigung gilt ja gar nicht! du bleibst jetzt bis dezember!“. dann wird’s noch komplizierter.
ob die mieterin fristgerecht gekündigt hat, geht aus den angaben leider nicht hervor.

Wie formuliert sie  jetzt ein Anschreiben? 
Mit den Punkten: 
-Nicht mehr die Wohnung einfach betreten!

wie gesagt: es sollte bewiesen werden können, daß das passiert ist. sonst gibt’s noch mehr streit, der zu nix führt.
der vermieter darf übrigens keinen zweitschlüssel haben. auch nicht für notfälle. wenn ihm der mieter einen überläßt, dann ist das rein freiwillig, ohne jede rechtliche verpflichtung.

-Keine Abnahme durch EX-Chef

daß der sohn der vermieterin zufällig der ex-chef der mieterin ist und die ein schlechtes verhältnis zu ihm hat, spielt hier überhaupt keine rolle.

-Zeit Aufschub da Anwalt Termin erst in 2 Wochen!

antwort steht weiter oben.

gruß

michael

Wie kommt denn der Sohn/die Vermieterin in die Wohnung rein???
haben die einen Schlüssel??? Schloß bis zum Auszug austauschen - ganz einfach!

ich weiß nun nicht, welche Rolle der Fragensteller in dem ganzen Spielt, ob dieser mit „ihr“ zusammen wohnt…

wie dem auch sei, Scheiben :

sehr geehrte Frau XY,

hiermit untersage ich Ihnen letztmalig meine noch bis zum … angemietete Wohnung zu betreten. Sollten Sie dies dennoch ohne mein Wissen tun, sollte ihnen bewusst sein, dass dies Hausfriedensbruch ist und ich ohne weitere vorherige Ankündigung die Polizei rufen und Anzeige erstatten werde.

Den von Ihnen vorgeschlagene Termin zur Besichtigung kann ich leider nicht wahr nehmen, da ich mit zu dem Zeitpunkt im Urlaub befinde. Gerne kann die Besichtigung ab dem … stattfinden. 
Wie Ihnen bekannt sein müsste, bin ich maximal einmal jährlich dazu verpflichtet Ihnen, als meine Vermieterin Zutritt zu den von mir angemieteten Räumlichkeiten zu gewähren. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass ich keiner weiteren Person Zutritt gewähren möchte und dies auch nicht muss. Sollte sich ihr Sohn dennoch zum vorgeschlagenen Besichtigungstermin mit Ihnen hier einfinden, werde ich nur Ihnen Zufritt gewähren und ggf. auch hier auf polizeiliche Hilfe zurück greifen, sofern sich Ihr Sohn meinen Anordnungen widersetzen möchte.

MFG

hallo.

Ich bitte
jedoch um Verständnis, dass ich keiner weiteren Person Zutritt
gewähren möchte und dies auch nicht muss.

ich denke doch, daß der vermieter das recht hat, einen zeugen mitzubringen.
dem mieter sei übrigens dasselbe geraten.

Sollte sich ihr Sohn
dennoch zum vorgeschlagenen Besichtigungstermin mit Ihnen hier
einfinden, werde ich nur Ihnen Zufritt gewähren und ggf. auch
hier auf polizeiliche Hilfe zurück greifen, sofern sich Ihr
Sohn meinen Anordnungen widersetzen möchte.

natürlich muß der mieter niemanden in die wohnung lassen, auch zum von ihm selbst vorgeschlagenen besichtigungstermin nicht.
aber das zieht doch nur noch mehr ärger nach sich: der vermieter wird - entsprechend ausdauernde boshaftigkeit vorausgesetzt - auf duldung der besichtigung klagen, und die kosten auf die mieterin abzuwälzen versuchen…

gruß

michael

Tasächlich kann ein Mieter mit dem Austausch des Zylinders, den er bei Auszug wieder einbaut, wirksam etwas gegen unbefugtes Betreten unternehmen.

Gegen das Besichtigungsrecht der Vermieterin n. § 809 BGB, die sich in diesem Termin selbstverständlich von jedem (Zeugen) begleiten lassen darf, allerdings nicht. Sie hat anlässlich einer Kündgung Anspruch, sich vom den Zustand der Wohnung, Renovierungsaufwand, Schäden usw. selbst zu überzeugen und darf einen rechtzeitig angekündigten Termin kostenpflichtig auf dem Klageweg durchsetzen.

Zu einer Abnahme oder Mietmängelfreiheitsbescheinigung bzw. Übergabeprotokoll besteht keine Pflicht. Hingegen musst der Mieter die Wohnung fristgerecht und vertragsgemäß konkret und tatsächlich übergeben, Schlüssel einwerfen reicht ausdrücklich nicht aus.

Sofern die vermieterin spätestens Montag dieser Woche Kenntnis hatte, wäre ein Mietvertrag zum 31.10. ordentlich beendet, sofern kein anderslautender Kündigungsverzicht oder Befristung vereinbart ist. Eine vermieterseitige Kündigung wirkt der des Mieters hingegen nicht entgegen.

Warum man als Mieter die Kündigungsfrist nicht stoisch abwartet, sondern sich gegen üppiges Honorar zum Streitwert einer Jahresmiete hier anwaltlichen Beistands versichert, ist nicht nachvollziehbar.

G imager

Danke für Eure Antworten.
Die Wohnung liegt in der 1. Etage und kann nicht abgeschlossen werden da es sich um normale ZimmerTüren sind. (Einliegerwohnung) 
Vermieterin hat es ja offen zugegeben das sie und Ihr Sohn in der Wohnung waren.

angeblich weil es im Flur nach Müll stank! (stimmt nicht)
diesen Vorwurf habe ich schriftlich. Als ich eingezogen bin
empfahl mir die Vermieterin auf der Dachterasse PlexiglasScheiben anzubringen damit mein Sohn nicht klettern kann! Gestern kam ein Brief das sie nie erlaubt hat das mit Nägeln fest zumachen und ich müsste das auch alles zahlen.( als wir alles angebracht hatten, kam sie hoch und meinte es sähe gut aus) 
reicht es nicht die Mini -NägelLöcher neu zu versiegeln? 

Die Wohnung liegt in der 1. Etage und kann nicht abgeschlossen
werden da es sich um normale ZimmerTüren sind.

falsch.
http://de.wikipedia.org/wiki/Steckschloss

Vermieterin hat es ja offen zugegeben das sie und Ihr Sohn in
der Wohnung waren.

ohne zeugen dieser aussage ist das genau gar nichts wert. wenn zeugen da sind: ab zur polizei und eine anzeige wegen hausfriedensbruch, dazu sofort ab zum anwalt, fristlose kündigung einleiten, ggf. ins hotel ziehen bis zum bezug der neuen wohnung (das kann aber nur der anwalt vor ort beurteilen, kein forum!).

warum genau heftet man die unsinnigen der briefe der vermieterin nicht einfach ab und reagiert nur auf die, bei denen man reagieren muss?

  • Bis zum Auszug Schließzylinder austauschen
  • Selbst kündigen wegen zerrüttetem Vertrauensverhältnis infolge vermieterseitiger Straftat zum Nachteil der Mieterin (Überlassen des Schlüssels an den Sohn der Vermieterin, dieser begeht einen Hausfriedensbruch)
  • Anzeige
  • Schadenersatz wegen resultierend erforderlicher Umzugskosten könnte man überlegen, sofern vermieterseits nicht bekannt ist, dass eigenes Haus sowieso bezogen werden sollte.

Gruß
s.