hallo.
Folgendes Problem:
„sie“ wohnt seit 3 Jahren in einer EinliegerWohnung.
da sie ab Oktober in ein Haus ziehen möchte ,
informierte sie Ihre Vermieterin das sie kündigen möchte.
hat sie (die mieterin) denn eine fristgerechte kündigung geschrieben?
Dann ging der Spuck los.
Der Sohn der Vermieterin rief wegen jedem Pups an.
( der Sohn ist auch noch ihr Ex Chef. Daher ist das Verhältnis
eh angespannt)
Einmal hatte ich sie nicht abgewaschen, dann stank wohl der gelbe
Sack! (stimmt nicht)
darauf beschwerte sie sich, dass es ja nicht sein kann das
jeder in ihre Wohnung geht.
wie… die vermieterin (respektive ihr sohn) hat die wohnung „inspiziert“ und dabei den nicht gemachten abwasch bemerkt?
läßt sich beweisen, daß die wohnung unerlaubt betreten wurde? das würde eine fristlose kündigung seitens des mieters rechtfertigen.
ansonsten: schloß austauschen!
zack eine Woche später war die Kündigung im briefkasten. Ohne
einen Grund zu nennen.
nach § 573, absatz 3 BGB ist ein kündigungsgrund anzugeben.
auf einen kündigungsgrund kann unter bestimmten umständen verzichtet werden. dazu muß der vermieter im selben haus wohnen und es darf in diesem haus nur zwei wohnungen geben (§ 573a, absatz 1 BGB).
das muß dann allerdings auch in der kündigung stehen (§ 573a, absatz 3 BGB):
„(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.“
außerdem:
die kündigungsfrist verlängert sich um drei monate, wenn gemäß § 573a BGB gekündigt wurde.
jede Woche kommt jetzt was neues. Meine Ihre Vermieterin beschwert
sich wegen allem.
Sie würde Lebensmittel wegwerfen obwohl ich sie wüsste das es 30
Grad sind und sich Maden bilden, ( die Mülltonne steht in der
Garage)
die biotonne ist u.a. für lebensmittel gedacht. im sommer sind natürlich ein paar besonderheiten zu beachten. siehe z.b. hier http://www.stadtreinigung-hh.de/srhh/opencms/privatk…
ich persönlich halte nichts von diesen tonnen, und ich halte auch nichts davon, essen wegzuwerfen. aber das tut hier nichts zur sache.
Sie würde die dachterasse nutzen obwohl mir ihr das untersagt ist.
Sie nutzt die seit 3 Jahren. Und ihre Vermieterin war bei
vielen Nutzungen dabei!
gehört die terrasse denn zur mietsache?
in dem neuen Brief von der Vermieterin steht drin das sie mit
ihrem Sohn eine Besichtigung
machen möchte. In zwei Wochen.
Wie kann ich den Termin verschieben? Und sie will als Zeugen
ihren Sohn mitnehmen.
Sie möchte mit Ihrem Ex Chef aber verständlicher weise keine
Wohnungsabnahme machen.
das ist keine wohnungsabnahme. es kann höchstens eine allgemeine besichtigung sein. der vermieter will sich vom zustand der mietsache ein bild machen und nach drei jahren darf er das auch prinzipiell. eine ankündigung zwei wochen vorher ist auch sehr großzügig.
allerdings darf der mieter den termin absagen, wenn er ihm nicht paßt. gleichzeitig muß er einen ausweichtermin vorschlagen.
der sohn darf mit in die wohnung, aber nicht ohne die vermieterin.
und warum in 3 Wochen? Mietvertrag endet in 8 Wochen!
ob der mietvertrag in 8 wochen endet, ist nicht sicher. dazu muß die kündigung des vermieters wirksam sein, was sie anscheinend nicht ist.
nicht daß der vermieter im oktober hergeht und sagt „hoppla, die kündigung gilt ja gar nicht! du bleibst jetzt bis dezember!“. dann wird’s noch komplizierter.
ob die mieterin fristgerecht gekündigt hat, geht aus den angaben leider nicht hervor.
Wie formuliert sie jetzt ein Anschreiben?
Mit den Punkten:
-Nicht mehr die Wohnung einfach betreten!
wie gesagt: es sollte bewiesen werden können, daß das passiert ist. sonst gibt’s noch mehr streit, der zu nix führt.
der vermieter darf übrigens keinen zweitschlüssel haben. auch nicht für notfälle. wenn ihm der mieter einen überläßt, dann ist das rein freiwillig, ohne jede rechtliche verpflichtung.
-Keine Abnahme durch EX-Chef
daß der sohn der vermieterin zufällig der ex-chef der mieterin ist und die ein schlechtes verhältnis zu ihm hat, spielt hier überhaupt keine rolle.
-Zeit Aufschub da Anwalt Termin erst in 2 Wochen!
antwort steht weiter oben.
gruß
michael