Spesenabrechnung nachreichen

Hallo!
Mein Freund hat das Problem, dass er vom 01.02.2009 bis zum 05.04.2010 selbständig war als Subunternehmer eines deutschen Chefs in Holland.
Wir haben und hatten leider null Ahnung von Selbständigkeit und Steuerrecht, und natürlich ging alles in die Hose.
Er hat nie Spesen berechnet, obwohl ihm ja durch seinen Aufenthalt von montags 8.00 Uhr bis freitags 16.00 Uhr in Holland eine Menge zusteht.
Inwiefern kann er diese nachträglich beim Finanzamt einreichen bzw. einfordern?
Gibt es da Fristen und Formularvordrucke???
Wäre für schnelle Hilfe sehr dankbar!

Hallo,

zunächst der obligatorische Hinweis: Ich bin KEIN Steuerberater und meine Hinweise sind insofern bitte als unverbindliche Privatmeinung zu verstehen.

  1. Chef:
    „Spesen“ werden üblicherweise demjenigen berechnet, der sie verursacht; in eurem Fall also ggf. dem ndl. „Chef“ - das geht natürlich nur, sofern der Vertrag so etwas auch vorsieht (möglicherweise sind alle Ausgaben durch eine pauschale Zahlung abgegolten, wie es im Geschäftsverkehr üblich ist: Beim Bäcker zahlt man ja zu den Brötchen auch nicht den Sprit für den Brötchentransport in den Laden als Spesen extra…; bei Unternehmensberatern ist dagegen durchaus üblich, (Reise-)Spesen weiterzuverrechnen.

  2. Finanzamt:
    Jede Ausgabe, die zur Erzielung der Einkünfte erfolgt, kann grundsätzlich auch abgerechnet werden. Bei Selbständigkeit dürften dementsprechend alle Kosten (Unterkunft, Verpflegung…) ansetzbar sein.
    Wenn ich euch richtig verstehe, ist das Problem, nachträglich Belege beizubringen: Hierzu sehe ich zwei „Hilfen“
    a) Erstens gibt es für die Verpflegung sog. „Verpflegungspauschalen“, die abhängig von der Abwesenheitsdauer sind (z.B. €6 für mehr als 8h; €24 für einen ganzen Tag (24h) etc.) und für Auslandsaufenthalte gibt es - glaube ich - noch weitere Pauschalen.
    b) Wie Kosten belegt werden, stehe euch frei. Grundsätzlich sind also sogenannte „Eigenbelege“, d.h. slebst erstellt Belege zulässig (Hierzu bestätige ich, am … für … € xx,xx gezahlt zu haben.)
    Da Finanzbeamte durch viele und hohe Eigenbelege natürlich misstrauisch werden, empfehle ich diesen Weg nur in plausiblen Umfang und ggf. mit Erklärung zu gehen. (z.B. „Anbei ein Eigenbeleg über Parkgebühren, da ich dem (fremdsprachigen) Parkautomaten keine Quittung entlocken konnte.“)

Fristen dürften die für die normale Steuererklärung sein.
Vordrucke gibt es nicht. (In der Anlage N gibt es aberHinweise zu „Verpflegungsmehraufwendungen“.)

Schaut doch auch mal in:
http://steuerweb.org/bei-dienstreisen-im-in-und-ausl…

Ich hoffe, das hilft.
Viele Erfolg und lasst noch etwas für die anderen im Steuertopf! :wink:

Viele Grüße

Roger Klahold

Bei so was würde ich mich direkt an einen Steuerberater wenden

Kann Dir leider nicht weiterhelfen!
Sorry
Tom

Das klingt gut, mal schauen ob letztes Jahr schon abgeschlossen ist, für dieses Jahr müssten wir ja dann noch was geltend machen können.
Danke sehr! :smile:

Tut mir sehr leid, aber ich bin kein Steuerberater und kann nicht weiterhelfen. Ich hoffe, jemand anderes ist hilfreicher. Ansonsten würde ich mich ans Finanzamt wenden. Eigentlich müssten die eine Auskunft geben.

Ich gehe einmal davon aus, daß eine EST-Erklärung für 2009 schon abgegeben wurde, wenn nicht beim Wohnsitz-Finanzamt „anonym“ nachfragen, bis wann dies in seinem Falle möglich ist, ggf. nachbeantragen. Wenn Ansprüche ggüb. dem Chef vereinbart worden sind, dann müßten diese noch geltend gemacht werden. Selbstverständlich können nicht geltend gemachte Ansprüche nicht „ersatzweise“ vom Finanzamt als abzugsfähig anerkannt werden bzw. dürfte dies schwierig werden. Bei komplexeren Fragen soll wir übrigens keine Antwort geben, weil Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein sich hier auszahlen würde.

Hallöchen,

ich könnte mir gut vorstellen, dass es nachträglich noch möglich wäre die Aufwendungen geltend zu machen. Allerdings liegen mir dazu nicht genügend Angaben vor und auch wenn ich diese Angaben hätte, dürfte ich leider keine Auskünfte geben (steuerliche Frage, die nur von einem Steuerberater beantwortet werden darf). Am besten fragst du bei einem Steuerberater an, oder vielleicht kann dir das Finanzamt auch weiterhelfen.

LG