Spritkosten in der Ausbildung absetzen

hey,
ich beginne zum 1.8. hin eine ausbildung und muss täglich 60 km zu meinem betrieb fahren .

da ich im 1. ausbildungsjahr ( ich mache eine verkürzte lehre) 943€ verdiene bin ich soweit ich weiß auch steuer pflichtig und kann meine fahrtkosten absetzen.

meine frage ist ,da ich jedoch als auszubildener nicht soviel steuern zahlen werde ( kann mir da jmd grob sagen wie viel?) werde ich ja auch nicht soviel wiederbekommen.
kann ich also mit einem „hohen verlustgeschäft“ rechnen d.h. 50€/mon an steuern wiederbekommen undsomit eingroßteil selber zahlen oder wird sich das auf einen annehmbaren betrag belaufen ?

hinzukommt das ich blockunterricht habe , bedeutet wenn ich zum betrieb muss 60 km/tag , muss ich allerdings zur übl habe ich 120km/tag. meine kilometer schwanken also relativ extrem.

außerdem wüsste ich gerne ob es eine möglichkeit gibt, sich das geld, was man am ende des jahres wiederbekäme, monatlich auszahlen zulassen?

vielen dank für eure antworten
gruß paco

Soviel ich weiss kann man sich ein Freibetrag beim Finanzamt eintragen lassen, dass würde dann zu einem niedrigen monatlichen Steuerabzug führen. Ansonsten bekommt man eventuell bei der Einkommensteuer Geld zurück. Mehr weiss ich auch nicht

Hallo,

haben Sie vor dem 01.08 noch andere Einkünfte ?

Falls nicht berechnet sich ihr Einkommen 2011 wie folgt:
967 x 5 Mon ca. 4.750 €. Hierzu müssen Sie keine Lohnsteuer zahlen. Sie sollten aber sich die Werbungskosten ausrechnen lassen evtl. ergibt sich ein Verlustvortrag, wenn die Werbungskosten größer als 5.750€ sind. M.E. fällt aber Sozialverischerung an.

Für 2012 sollten Sie sich von Ihrem Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte 2012 einen Freibetrag (=voraussichtliche Werbungskostn / Fahrtkosten) eintragen lassen. Dadurch zahlen Sie weniger Lohnsteuer 2o12 (hier wäre sonst LSt fällig).

Hallo,

Wieviel Steuer du bezahlen musst weiss ich leider nicht.
Die Km zur Arbeit kannst du nur als einfache Fahrt absetzen,also Km x 0,30cent x Arbeitstage im Jahr.
Die Fahrten zur Schule kannst du wieder extra berechnen.
Du kannst auch noch die KFZ-Versicherung und Steuer absetzen,genauso wie Arbeitskleidung und Schulmaterial(immer Pauschalbeträge einsetzen).
Falls du dir überlegst ein Zimmer am Ausbildungsort zu nehmen,kannst du die Nebenkosten der Wohnung, sowie die gefahrenen KM zur Arbeit und 1x wöchentlich die einfache Heimfahrt zu deinen Eltern absetzen. Dafür musst du allerdings dich am Ausbildungs-Wohnort als Erstwohnsitz anmelden und bei den Eltern als Zweitwohnsitz melden.
Eine monatliche Auszahlung gibt es beim Finanzamt nicht.

Gruß
monika61

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

+Hallo paco,

die effektiven Spritkosten kannst Du steuerlich nicht absetzten; nur über die Kilometerpausche bekommst Du eine steuerliche Vergünstigung ( Anlage N zum Lohnsteuerjahresausgleich / Steuererklärung ).

Im Vorfeld kannst Du Dir auf der Lohnsteuerkarte einen Steuerfreibetrag eintragen lassen; Anträge sind bei FA zu stellen.

Im ersten Ausbildungsjahr sollte keine Steuerbelastung auf Dich zukommen.

Ich empfehle das Programm „Elster“ des FA ( kostenfrei – downloaden ); hier kannst Du im Vorfeld eine Plansteuererklärung erstellen ( Hauptbogen und Anlage N ). Die eventuelle Steuerbelastung wird berechnet.

Viel Erfolg bei der Ausbildung.

Stefan Seidel

Hallo
Also wieviel du steuern im Monat zahlen musst siehst du auf deinen ersten Lohnzettel. Da du steuerpflichtig bist bekommst du auch nachdem du eine Einkommensteuererklärung gemacht hast evtl steuern zurück das heist nur die höhe der Wichtig „einbehaltenen Lohnsteuer“ im Jahr.
Natürlich kannst du deine Fahrkosten absetzen die machst du ja dann im gegenzug geltend und zwar jeder einfache gefahrene km 0,30 cent. Beim Blockunterricht würde ich die natürlich auch angeben du fährst ja nich zur gaudi dahin sondern „Beruflich“
Ich glaube nicht das du das Geld monatlich ausbezahlt bekommen wirst den das ist nur möglich soviel ich weiß wenn du z.b. einen Pauschalfreibetrag(z.b. schwerbehinderung 60% also 720 € im jahr )hast die kannst du dir dann auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen und dann bekommst du monatlich etwas mehr geld das ist dann eine sogenannte steuerermässigung.Selbst wenn du einen Weg findest dir das geld monatlich auszahlen zu lassen denke bitte daran das beim Lohnsteuerjahresausgleich dann auch eine nachzahlung passieren kann und keine Erstattung.
LG Mausi

Hallo,
wenn man sich die Fahrtkosten als Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte eintragen lässt, reduziert dies den monatlichen Steuerabzug.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo,
die Steuern kannst du unter www.abgabenrechner.de berechnen.
Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kannst du dir einen Freibetrag beim Finanzamt eintragen lassen, dann zahlt man noch weniger Steuern.

Gruß