Staatsanwalt zieht Anklage gegen mich zurück! Was kann ich dagegen unternehmen?

Hallo!

Der Rest Deines Texts ist verworrenes Zeug und entspricht vermutlich der Situation vor Ort. Beende den Mist!

Niemand hat Lust, sich mit zänkischen Zeitgenossen zu beschäftigen. Sieh zu, mit dem Nachbarn bei erster Gelegenheit einen anderen Ton anzuschlagen, Worte wie Anzeige, Polizei, Anwalt und Staatsanwalt zu vermeiden, zusammen eine Friedenspfeife zu rauchen und ein Bier zu trinken. Dann wäre der Spuk bald vorbei. Das für die Zickerei eingesetzte Geld ist natürlich futsch und auf Konto Lehrgeld zu buchen. Ist nervenschonender, als auch noch mit dem Advokaten einen Streit vom Maschendrahtzaun zu brechen.

Gruß
Wolfgang .

Staatsanwalt zieht Anklage zurück!!!" Hätte mir der Anwalt die dritte Möglichkeit mitteilen müssen? Kann ich gegen diesen Staatsanwalt etwas unternehmen?

Der Fall:

Nachbarschaftskrieg seit 6 Jahren. Nachbar steitet mit mir und weiteren drei Nachbarn - Beschimpfungen, Beleidigungen, Bedrohungen und Sachbeschädigung. Seit 6 Jahren zeige ich diesen Nachbarn bei der Staatsanwaltschaft an - erfolglos trotz Zeugen und Videoaufnahmen. Dieser Nachbar zeigt alle seine vier Nachbarn wegen Dingen an, die sie nicht gemacht haben. Im September 2014 wurde ich wegen zweimaligen zeigen des „Stinkefingers“ von diesem Nachbarn angezeigt. Gegen mich wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und Anklage erhoben. Ich habe darauf hin den Nachbarn angezeigt wegen Beleidigung - Zeuge gibt es und Video das vorab dem Nachbarn angekündigt wurde. Der Zeuge und das Video sind identisch - einzig ich werde beleidigt! Meine Anzeige gegen den Nachbarn wird eingestellt, die vom Nachbarn gegen mich wird aufgenommen von der Staatsanwaltschaft. Ich nehme mir einen Anwalt. Verhandlung hätte im Mai 2015 sein sollen. Wurde wegen Krankheit einer Person abgesagt. Heute wurde mir mitgeteilt das die Staatsanwaltschaft ihre Anklage gegen mich zurück gezogen hat. 1200 € Vorschuss musste ich an den Anwalt bezahlen. Der Anwalt sagte mir das ich wenn ich den Prozess gewinne das Geld zurück bekomme. Wenn ich verliere das Geld nicht zurück bekomme. Das es noch eine dritte Möglichkeit gibt wurde mir nicht gesagt, die jetzt eingetroffen ist! Jetzt muss ich den Anwalt bezahlen, obwohl ich diesen Prozess garantiert gewonnen hätte. Kann man etwas gegen diese Ungerechtigkeit tun??? Hätte mir der Anwalt die dritte Möglichkeit mitteilen müssen? Kann ich gegen diesen Staatsanwalt etwas unternehmen?

Hallo

Indem man den Text markiert, kopiert und bei sich in eine Text-Datei einfügt.
Dann bearbeiten und nochmal ganz neu posten (eine neue Frage stellen und damit einen neuen Thread aufmachen), indem man seinen bearbeiteten Text in der Textdatei markiert und kopiert und hier in das Fragestell-Feld einfügt.

Und dann den Moderator bitten, diesen Thread zu löschen, wegen Doppel-Posting (sonst löscht der noch am Ende von sich aus einen der Threads, und möglicherweise den neuen).

Ansonsten muss ich sagen, dass sich hier um FAQ 1129 nur noch selten gekümmert wird, und ich habe deinen Text problemlos verstanden. Er war eigentlich nur zu lang, du könntest einiges weglassen. Die Vorgeschichte muss man nicht so genau kennen, um die Frage beantworten zu können (falls man eine Antwort weiß, was auf mich leider nicht zutrifft).

Aber es schadet auch nichts, wenn die Vorgeschichte erzählt wird, füge nur hier und da einen Absatz ein, damit man es besser lesen kann. Ein Absatz sollte nicht mehr als 6 Zeilen haben.

Viele Grüße

1 Like

hi

Wie bekomme ich das bearbeitet?

gar nicht …

Vorher lesen - verstehen - dann erst posten

Gruß h.

Woher weißt du das? Das Urteil hätte ein Richter, nicht der Staatsanwalt gefällt.

Du hättest keinen Anwalt nehmen sollen wenn du dir sicher bist, den Prozeß garantiert zu gewinnen.
Durch die Aktivitäten des Anwalts wurde vielleicht ja erst das Verfahren gegen dich von der Staatsanwaltschaft niedergeschlagen :stuck_out_tongue: .
Ha, ha, ha gigigl!

Das sehe ich anders. Wenn mir einer an die Karre fahren will, halte ich dagegen und gehe mit Sicherheit kein Bier trinken. Der Fehler, mir zu früh einen Anwalt zu nehmen, wäre mir auch nicht unterlaufen, aber letztes Jahr hat z.B. der Mehrheitseigentümer unserer Eigentümergemeinschaft geglaubt, er könne zusammen mit dem von ihm ausgesuchten Verwalter gegen den Widerstand der anderen Eigentümer eine vollumfassende energetische Sanierung des Gebäudes durchsetzen. Klage, Streitwert 200.000 €, Richterin machte klar, dass sie sich der Auffassung der Kläger anschließt, Anspruch der Kläger wurde anerkannt! Ich hatte großen Spaß!

Der Unterschied zwischen dem von Dir geschilderten Fall und Maschendrahtzaun-Pipifax mit Beleidigungen und ähnlichem Kinderkram ist nicht klar?

In einem Fall braucht man die zivilrechtliche Klärung, im anderen Fall nur ein Minimum an Verstand und Vernunft.

Gruß
Wolfgang

Ich hätte genauso viel Spaß, jemandem der mich grundlos beleidigt, seine Grenzen aufzuzeigen.

Hallo,
ohne deinen unstrukturierten Text gelesen zu haben:
du bist hier seit 2012 und kennst FAQ:1129 nicht?
Gruß
Pandus

Zitat:
Hinweis
Dein Artikel wird gelöscht, wenn er gegen FAQ:1129 verstößt. Bitte
stelle deine (steuer-) rechtlichen Fragen nicht in der Ich-Form. Nur
abstrakt, hypothetisch und unpersönlich dargestellte Sachverhalte dürfen
aus rechtlichen Gründen diskutiert werden.

Bei einer solchen Haltung muß ich immer an „Nicht alles gefallen lassen…“ von Gerhard Zwerenz denken:

Danke für die freundliche Antwort! Wie bekomme ich das bearbeitet?

Sicher kann man den Post bearbeiten. Man muss nur auf das Stiftsymbol drücken. Unter dem Thread links, neben Herz und Fahne etc.

Hallo

Aber eigentlich müsste doch spätestens da klar gewesen sein, dass es passieren kann, dass ein Verfahren eingestellt wird.
Trotzdem meine ich persönlich, dass der Anwalt anständigerweise noch mal darauf hätte aufmerksam machen müssen, ist aber nur meine Meinung (leider noch nicht König geworden, deswegen nicht rechtsverbindlich).

Wieso eigentlich so viel? Was für einen Streitwert hat er denn zugrunde gelegt?

Wolfgang, meine frage hast Du nicht beantwortet! Um Dir klar zu machen das vor Ort nichts zu klären war - ich habe mein Haus dort im Mai verkauft. Ein weiterer Nachbar der ebenso betroffen ist verkauft gerade!!!

Grundgebühr, 2 x Verfahrensgebühr und Termingebühr. Kein Streitwert.

strafprozess? streitwert?

btw., einstellung des verfahrens ist in diesem fall doch nicht wirklich unerwartet. und: die beiden verfahren haben erstmal nichts miteinander zu tun. ich habe deshalb auch keine idee, warum sich jemand darüber beschwert, dass das verfahren gegen ihn eingestellt wurde.

ach doch: er hat vielleicht gar nicht verstanden, worum es eigentlich ging und wie das abläuft. vielleicht hätte er sich mal von seinem anwalt beraten lassen sollen…