Staatsbürgerschaft-doppelt oder eine ablegen?

Hallo!

Ich bin mit 8 Jahren (also vor 12 Jahren) nach Deutschland gezogen (aus Russland) und wurde adoptiert. Somit erhielt ich automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Die russische wurde jedoch nie abgelegt. Jetzt wird von mir ein Nachweis verlangt, dass ich die russische abgelegt habe bzw. dass ich die doppelte habe. Meine Frage ist, wo und wie beantrage ich die doppelte und wo und wie kann ich die russische ablegen? Außerdem, wie teuer ist es? Und wie lange wird es dauern? Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen!
DANKE im Vorraus!

Hi,
die doppelte musst du nirgendwo beantragen.
Als du nach D kamst musst du doch einen russischen Pass gehabt haben. Dieser zählt als Nachweis für deine russische Staatsangehörigkeit.

Nachdem du aber adoptiert worden bist, kann es sein, dass dadurch die russische Staatsangehörigkeit automatisch erlischt. Da ich aber das russische Staatsangehörigkeitsrecht nicht kenne, kann ich dir nur raten Informationen darüber beim russischen Konsulat einzuholen.

Gruss
Petra

Hallo ksjusch,
meines bescheidenen Wissens nach darfst Du beide Staatsbuergerschaften (nach deutschem Recht!) nur dann behalten, wenn Du mit beiden geboren wurdest. Als Beispiel: Meine Kleine wurde als Tochter deutscher Eltern in den USA angeliefert, hat damit automatisch beide Saatsbuergerschaften bis ans Ende ihres Lebens).
In Deinem Fall hast du die deutsche Staatsbuegerschaft aber quasi auf Antrag erhalten, deswegen musst Du Dich entscheiden, welche der beiden Du behalten willst.
Wohlgemerkt, das ist nach deutschem Recht, wie es bei den Russen aussieht, weiss ich nicht.

Ralph

Hallo,

Du kannst die russische Staatsangehörigkeit nur in Russland ablegen, bzw. bei der russischen Botschaft. Am Besten fängst Du dort an nachzufragen, die werden Dir auch hoffentlich sagen können, ob Du sie noch besitzt.

Wenn du Glück hast, ist es unmöglich, die russische Staatsangehörigkeit abzulegen (das weiß ich aber nicht), denn in diesem Fall würde Dir Deutschland die doppelte erlauben.

Merkwürdig ist es, dass sie Dich das nach 8 Jahren fragen, normalerweise wird das vor Erteilung der deutschen Staatsangehörigkeit geklärt. Ob das nachträglich noch verlangt werden kann, weiß ich nicht.

Viel Glück, Peter

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Hallo ksjusch,
meines bescheidenen Wissens nach darfst Du beide
Staatsbuergerschaften (nach deutschem Recht!) nur dann
behalten, wenn Du mit beiden geboren wurdest. Als Beispiel:
Meine Kleine wurde als Tochter deutscher Eltern in den USA
angeliefert, hat damit automatisch beide Saatsbuergerschaften
bis ans Ende ihres Lebens).

hi ralph,
ist nicht richtig, das gilt bei inländern und ausländern.
aussiedler dürfen 2 bürgerschaften haben und auch behalten z.b. kasachstan und deutschland usw. maßgebend immer, daß herkunftsland im territorium der ehem. udssr und ursprung deutsch.

In Deinem Fall hast du die deutsche Staatsbuegerschaft aber
quasi auf Antrag erhalten, deswegen musst Du Dich entscheiden,
welche der beiden Du behalten willst.
Wohlgemerkt, das ist nach deutschem Recht, wie es bei den
Russen aussieht, weiss ich nicht.

katjusch,
musst in der botschaft mal anrufen. da du aber NIE einen russischen pass hattest glaube ich wirst du nicht als russsin geführt

cu

Ralph

Als du nach D kamst musst du doch einen russischen Pass gehabt
haben. Dieser zählt als Nachweis für deine russische
Staatsangehörigkeit.

Wenn ich richtig verstanden habe, kam sie als Kind und hatte noch keinen Pass.

Gruß
katharina